Wie inklusiv sind die Schulen in Sachsen-Anhalt ?

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 Präsentation transkript:

Wie inklusiv sind die Schulen in Sachsen-Anhalt ? Dr. K. Greve/MK LSA 7.Mai 2013

Verständnis von Inklusion Inklusion bedeutet „Einschluss“ kein Synonym für Integration Inklusive Bildung - diskriminierungsfreier Zugang aller Kinder zu den allgemeinen Bildungsangeboten Schulen sollen in der Lage sein, sich den unterschiedlichen Bedarfslagen der Kinder zu stellen didaktisch-methodische Antworten auf individuelle Lernausgangslagen finden die Lernentwicklung aller Lernenden trotz bestehender ethnischer, kultureller, sozialökologischer Unterschiede, unterschiedlicher Entwicklungsstände voranbringen Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Integration bedeutet Eingliedern, Einstufen integrative Bildung wird als gemeinsamer Unterricht gesehen, heißt, das bestehende System „gestattet“ die Beschulung von Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen heißt, die Kinder/Jugendlichen passen sich dem bestehenden System an, zur Unterstützung gibt es zusätzlich personelle, pädagogische, sächliche, finanzielle „Aufwendungen

Von Integration zu Inklusion heißt zunehmend Rahmenbedingungen schaffen, den gemeinsamen Unterricht zu qualifizieren, damit sich das System auf die Heterogenität einstellt und nicht die Kinder/Jugendlichen eingegliedert bzw. nicht „nicht ausgegliedert“ werden

Die Schulen Sachsen-Anhalts befinden sich auf einem Weg, dessen langfristiges Ziel inklusive Bildung heißt befassen sich mit unterschiedlichen Konzepten, deren Vernetzung diesem Ziel dient Zu diesen Konzepten zählen u.a. die Schuleingangsphase, zertifizierte Schulen zu unterschiedlichen pädagogischen Sachverhalten

Entwicklung inklusiver Bildungsangebote durch UN-BRK beschleunigt gesamtgesellschaftliche Aufgabe, d.h. Bildung ist ein Baustein Deutschland gehört zu Unterzeichnerstaaten Entwicklung in Deutschland wird europa- und weltweit wahrgenommen

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nimmt Bezug auf die Umsetzung der Menschrechtskonvention von 1948, die in Deutschland 1953 in Kraft trat, führte zur Verabschiedung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen UN-BRK Dez. 2006, Ratifizierungsgesetz Dez 2008, Urkunde März 2009 Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Allgemeine Menschenrechte, auf die die UN-BRK insbesondere Bezug nimmt: Diskriminierungsverbot Recht auf Leben und Freiheit Anerkennung als Rechtsperson Meinungs- und Informationsfreiheit Recht auf soziale Sicherheit Recht auf Bildung Recht auf Arbeit Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Artikel 24 (Recht auf integrative/inklusive Bildung) Vertragsstaaten anerkennen das Recht auf Bildung für behinderte Menschen ohne Diskriminierung Einführung und Sicherstellung einer integrativen/inklusiven Schulbildung Menschen mit Behinderungen sollen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden Vertragsstaaten stellen sicher, dass zum Erlernen von Blindenschrift, Kommunikations-, Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie für das Erlernen der Gebärdensprache und zur Förderung der sprachlichen Identität geeignete Maßnahmen ergriffen werden (insbesondere für gehörlose, sehbehinderte, blinde, taubblinde Menschen) Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Wahrnehmung der Verpflichtung zur Inklusion in LSA Inklusion wird von vielen Eltern, deren Kinder behindert oder von Behinderung bedroht sind als Rechtsanspruch wahrgenommen viele Eltern wählen bewusst den allgemeinen Lernort zur Förderung für ihr Kind gleichwohl wollen gegenwärtig ebenso viele Eltern dieser Kinder die Förderung in der Förderschule eine Vielzahl von Schulen setzt sich schon mehrjährig mit der Gestaltung des GU auseinander und ist dabei den Perspektivwechsel zu vollziehen zugleich gibt es zahlreiche Schulen, die sich damit sehr schwer tun und zunächst veränderte Rahmenbedingungen erwarten, ohne sich mit den schulinternen Möglichkeiten („Schatzsuche“) zu befassen das Land hält seit Jahren umfassende Fort- und Weiterbildungsangebote vor, die sehr gut angenommen werden, zugleich fühlen sich viele nicht ausreichend vorbereitet um alle Betroffenen und Akteure „mitzunehmen“ hat sich LSA für ein angemessenes Schrittmaß entschieden Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Maßnahmen, die der Entwicklung inklusiver Bildungsangebote zuzuordnen sind: die Ausgestaltung der Schuleingangsphase, die Bereitstellung von Förderpädagogen in der Grundschule ohne vorherige Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Entwicklung eines Konzepts für eine Gemeinschaftsschule, der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts, die Entwicklung von Netzwerkschulen zur Begabtenförderung, zur Unterstützung der individuellen Lernförderung von Kindern mit Lernbeeinträchtigungen (z.B. Lese-Schreib-Schwierigkeiten,…) die Qualifikation der Lehrkräfte, Entwicklung eines veränderten Verständnisses von Förderdiagnostik (Diagnostik als Grundbaustein für Unterrichtsgestaltung, nicht als ressourcenbringendes Verfahren ohne Auswirkung auf Schulentwicklung) Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Besondere Problematik: deutsches Bildungssystem hat im Verlaufe seiner Entwicklung zahlreiche ausgliedernde Faktoren geschaffen, z.B. festgelegte Kompetenzen für Schulbesuchsjahre und Schulformen Regelungen für Anerkennung von Abschlüssen Regelungen zur Versetzung, zur Bewertung, zum Nachteilsausgleich,…. Lehrerausbildung und Lehrertätigkeit stark auf Homogenität ausgerichtet breit strukturiertes Förderschulsystem Diese Faktoren gilt es nunmehr zu prüfen und ggf. flexibler zu nutzen bzw. schrittweise zu verändern. Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Entwicklung GU von 2002/03 – 2012/13 Schülerzahl gesamt Schülerzahl an FöS Schülerzahl im GU Gu in % zur Zahl der Fö.-Schüler GU in % zur Schülerzahl gesamt 2001/02 291.226 19.610 332 1,7 0,10 2005/06 214.883 15.530 655 4,0 0,30 2007/08 182.941 14.310 1.079 7,0 0,58 2009/10 173.190 13.184 1.922 12,7 1,12 2010/11 _________ 2011/12 __________ 2012/13 174.758 177.383 179.714 12.888 12.111 11.663 2.614 3.127 3.707 16,8 20,6 23,9 1,53 1,86 2,0 Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Entwicklung GU in den Förderschwerpunkten 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Lernen 282 550 870 1.114 1.356 geistige Entw. 15 18 28 37 33 Emotionale-soziale Entw. 434 582 755 857 1.051 Sprache 289 408 532 634 706 Hören 137 156 178 195 Sehen 34 49 54 72 81 Körperlich-motor. Entw. 94 111 139 167 197 Autismus 24 48 58 68 88 gesamt 1.309 1.922 2.614 3.127 3.707 Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Verteilung des GU in den Schulformen 2011/12 Grundschule 1.868 Sekundarschule 1.091 Gymnasien 108 Gesamtschulen 60 Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Anteil der Schulen mit GU Schulform Anzahl der öffentlichen Schulen davon Anzahl der Schulen mit GU Anteil GU in % Grundschulen 505 410 81,18 Sekundarschulen 155 147 94,8 Gymnasien 66 45 68,18 IGS 3 100 KGS Sportschulen Halle 1 gesamt 733 609 83,08 Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Gelingensbedingungen und Stolpersteine Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Maßnahmen im Landeskonzept zum Ausbau des GU Evaluierung und Qualifizierung der präventiven Grundversorgung an Grundschulen Zertifizierung von Grund- und Sekundarschulen (später auch andere Schulformen) als Schulen mit inklusivem Profil Flexibles sonderpädagogisches Unterstützungssystem für GU an Gymnasien Qualifizierung der Basisförderschulen zu Kompetenz- und Beratungszentren Entwicklung von Materialien zur Schulausstattung Qualifikation der Akteure Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Entwicklung inklusiver Bildungsangebote setzt aktive Auseinandersetzung aller an Bildung Beteiligten voraus bedeutet auf „Schatzsuche“ in jeder Schule zu gehen, um Rahmenbedingungen zu verbessern bedeutet Perspektivwechsel wahrzunehmen heißt intensive Arbeit an der Qualität des Unterrichts, bedeutet Nutzung von Nachteilsausgleich betrifft alle Schulformen und heißt zunächst inhaltlich und organisatorische Qualifizierung des gemeinsamen Lernens Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Schulen im nördlichen Sachsen-Anhalt, die auf diesem Weg schon gut vorangekommen sind : GS Bismark; GS Stendal-Nord; GS Erich-Kästner Haldensleben; GS Umfassungsweg Magdeburg; GS Fliederhof Magdeburg; Schneider-GS Schönebeck; GS Badersleben; GS Fallstein/OT Hessen; GS Harzblick Wernigerode; Integrationsgrundschule Kleers Quedlinburg, GS „Am Pfeilergraben“ Aschersleben, GS „Karl Liebknecht“ Schönebeck, GS Weitlingstraße Magdeburg, GS Leipziger Straße Magdeburg, GS „Vier Jahreszeiten“ Egeln, GS Güsten, GS „Albert Einstein“ Burg Sekundarschule Clausewitz Burg; Sekundarschule Möser; SEK Schwanebeck, SEK „O. Linke“ Magdeburg, SEK „Th. Müntzer“ Magdeburg, Gymnasium Osterwieck Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Schulen im südlichen Sachsen-Anhalt, die auf diesem Weg schon gut vorangekommen sind : GS Zeitz-Ost; GS Bergsiedlung Zeitz; GS Nebra; GS „Groß Leinungen“; GS Südwest Sangerhausen, Domgrundschule Naumburg (GS in freier Trägerschaft), GS „Regenbogenschule“ Köthen, GS „Anhaltsiedlung“ Bitterfeld, GS Süd- West Sangerhausen, GS Naturgrundschule Heiligenthal, GS Bergsiedlung Zeitz, GS Zeitz-Rasberg, GS „Erich Weinert“ Wolfen, GS Pouch, GS Friedersdorf, GS „Elbkinderland“ Elster, GS Kemberg, GS Klieken, GS „Pestalozzi“ Bitterfeld, GS Jessen, GS Reinsdorf, GS „Am Akazienwäldchen“ Dessau, GS „An der Stadtmauer“ Zerbst Sekundarschule A.-W.-Francke Halle, SEK „Völkerfreundschaft Köthen, SEK Jessen, Sek „Am Schwanenteich“ Zeitz, Sek Neustadtschule Weißenfels, SEK Reinsdorf Südstadtgymnasium Halle; IGS Halle; Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Ausbau GU heißt Anpassung des Förderschulnetzes Förderschulform Anzahl gegenwärtig mögliche perspektivische Anpassungen Förderschule f. Lernbehinderte 52 Schwerpunkt in Sekundarstufe I, Reduzierung der Standorte, Kooperations- oder Förderklassen an allgemeinen Schulen Förderschule für Geistigbehinderte 38 (+ 3 in freier Trägerschaft) Keine Veränderung, wenn Wahlverhalten der Eltern so bleibt FöS mit Ausgleichsklassen 9 (+ 4 in freier Trägerschaft) Aufnahme förderschwerpunktübergreifender Angebote (z.B. Sprache, Lernen) Förderschule für Sprachentwicklung 3 Reduzierung der Standorte , Förderangebot für einzelne Kinder in anderen Schulformen Förderschule f. Körperbehinderte 5 Reduzierung der Standorte, ggf. mit förderschwerpunktübergreifenden Angeboten (Sprache; Lernen) Förderschule für Sinnesgeschädigte 4 Öffnung für andere Förderschwerpunkte (ggf. Sprache, KÖ), Reduzierung der Schülerzahl Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Herausforderungen wenig Vorerfahrungen der Beteiligten Ängste, Vorbehalte, Akzeptanz der veränderten Rechtslage Wahlrecht der Eltern bzw. der Betroffenen (unsichere Planungsgröße) veränderte Aufgabenfelder in Schule Professionalität der Fachkräfte Bedarfe in der Aus-, Fort- und Weiterbildung Schulorganisation und Schulentwicklung Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Inklusion ist ein Rechtsanspruch Perspektivwechsel muss schrittweise vollzogen werden braucht Willen zur Veränderung und Engagement geht nicht ohne die Beteiligten und Akteure ist nicht auf den Bildungsbereich begrenzt braucht Kooperation, Vernetzung und Innovation Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Dr. K. Greve/MK LSA März 2013