© Anselm Dohle-Beltinger 2008

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Jahresabschluss Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Besonderheiten der Unternehmensformen.
 Präsentation transkript:

© Anselm Dohle-Beltinger 2008 7. Rechnungswesen © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Aufgaben des Rechnungswesens Liefert in komprimierter Form Aussagen über den wirtschaftlichen Zustand des Betriebes/Unternehmens (Bilanz, Erfolgsrechnung) wichtige Erfolgsfaktoren (Liquidität, Kalkulation, Lagerbestände,…) Dient damit als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmensführung (intern) Informationsbasis für Externe Finanzamt und andere Gläubiger Anteilseigner außerhalb des Managements … © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Arbeitsweise Das Rechnungswesen erfasst Die Erfassung geschieht als Bestände Zu- und Abflüsse 1. Mengenmäßig (z.B. Inventur,…) 2. Wertmäßig (z.B. Inventar, Bilanz, GuV,…) Die Erfassung geschieht als Plan-/Zielgröße oder Ist-Größe Darstellung intern formfrei extern größtenteils fixiert durch Gesetz [v.a. §§ 238 ff. Handelsgesetzbuch (HGB)] oder durch Gewohnheitsrecht (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Arbeitsschritte Erfassung der Mengen Zuordnung der einzelnen Mengen/ Ereignisse zu Positionen (Konten) Bewertung der Mengen Zusammenfassung der Konten zur „richtigen“ Gliederungstiefe © Anselm Dohle-Beltinger 2008

7.1. Formvorschriften des HGB für das Rechnungswesen © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Der Kaufmann Nicht-Kaufmann muss weniger Vorschriften befolgen (v.a. Bürgerliches Gesetzbuch = BGB) Kaufleute müssen zusätzlich HGB befolgen Istkaufleute wegen der Rechtsform: jede GmbH, UG, AG, Genossenschaften (e.G.) wegen der Unternehmensgröße: jeder andere nicht kleingewerbliche Betrieb (notwendige Organisation als Maßstab); für ihn besteht Eintragungspflicht als „eingetragener Kaufmann“, OHG oder KG wegen des Betreibens eines Handelsgewerbes i.e.S. Kannkaufleute jeder kleingewerbliche Betrieb (keine feste Grenze), der im HR eingetragen ist (keine Pflicht) Landwirtschaftliche Unternehmen, soweit im HR eingetragen © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Rechtliche Prinzipien lt. HGB gelten für alle Kaufleute § 238 Buchführungspflicht (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. (2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten. § 239 Führung der Handelsbücher (1) Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebenden Sprache zu bedienen. Werden Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet, muss im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen. (2) Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. (3) Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind. © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung © Anselm Dohle-Beltinger 2008

7.1.1. Der Jahresabschluss © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Gliederung für externe Interessenten Teile Bilanz stellt Vermögenswerte und deren Finanzierung gegenüber Überschussrechnung/Gewinn- und Verlustrechnung stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber Lagebericht gibt eine kurze Übersicht zur wirtschaftlichen Lage im abgelaufenen und laufenden Geschäftsjahr bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung Anhang erklärt getroffene Bewertungen, zeigen besondere Einflussfaktoren auf das Ergebnis genauer Prüfungsvermerk/Testat gibt wieder ob die der Prüfung der Buchführung Unregelmäßigkeiten (Verstöße gegen Gesetz, Satzung und Gesellschaftsvertrag) in den Unterlagen gefunden wurden © Anselm Dohle-Beltinger 2008

7.1.1.1. Die Bilanz © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Grobzuordnung Beide Seiten müssen den gleichen Betrag ausweisen (durch Abschlusssaldo) Aufstellung verpflichtend für alle Kaufleute (nicht Freiberufler, Landwirte, …) Aktivseite Mittelverwendung Gibt grob Auskunft darüber, wo das Kapital gebunden ist Was wurde gekauft Welchen Wert hat es noch Wird es dauerhaft oder nur vorübergehend genutzt Passivseite Mittelherkunft Gibt grob Auskunft darüber, wie sich das Unternehmen finanziert: Wer hat das Geld eingebracht Muss es zurückgezahlt werden Wie lange steht es zur Verfügung © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Untergliederung Aktivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Passivseite Immaterielles Sachanlagen Finanzanlagen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen Wertpapiere Kasse Passivseite Eigenkapital Einlagen Rücklagen Gewinn/Verlust Fremdkapital/ Verbindlichkeiten Anleihen (selten) Banken Kunden/Lieferanten Steuern nahestehende Unternehmen Das Unternehmen hat Geld zu bekommen Das Unternehmen schuldet Geld Liquidität nimmt zu feinere Gliederung s. Word-Datei © Anselm Dohle-Beltinger 2008

7.1.1.2. Die Erfolgsrechnung © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Die Erfolgsrechnung Unterschiedliche Namen Kaufleute: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) grob für alle im Handelsregister eingetragenen Firmen maßgeblich: §§ 238 ff. HGB Zuordnung von Aufwand und Ertrag zum Zeitpunkt der Verursachung Nichtkaufleute: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) grob für Freiberufler, Landwirte maßgeblich: § 4 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der Zahlung © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Jahresüberschuss Ermittlungsmöglichkeit durch Gegenüberstellung Erträge/Aufwendungen im Laufe der Rechnungsperiode Vermögenswerte abzgl. Verbindlichkeiten am Anfang und Ende der Rechnungsperiode (≙ Eigenkapitalvergleich) © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Gewinn- und Verlustrechnung Stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber Unterscheidung in der GuV Erträge und Aufwendungen, die aus dem Geschäftszweck resultieren (z.B. Verkauf von Maschinen an Kunden) Erträge und Aufwendungen, die anders entstehen (z.B. Kantinenessen, Verkauf gebrauchter eigener Maschinen) © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Zwei Gliederungsmöglichkeiten der GuV nach dem HGB gebräuchlicher Gesamtkosten Aufteilung nach Inputfaktoren Personal Material Abschreibung sonst. betr. Aufwand Finanzaufwand außerordentl. Aufwand ertragsunabh. Steuern Umsatzkosten Aufteilung nach betr. Funktionsbereich Herstellungskosten des Umsatzes Vertriebskosten allgemeine Verwaltungskosten sonst. betr. Aufwand Finanzaufwand außerordentl. Aufwand ertragsunabh. Steuern feinere Gliederung s. Word-Datei © Anselm Dohle-Beltinger 2008

7.2. Internationale Regeln für den Jahresabschluss © Anselm Dohle-Beltinger 2008

US-GAAP und IFRS Deutschland: ergänzend zur Rechnungslegung nach HGB möglich gebräuchliche alternative Ansätze US-GAAP: für Gesellschaften mit Börsennotiz/ Sitz in USA IFRS: für international operierende Gesellschaften wesentlicher Unterschied zum HGB HGB: Gläubigerschutz und Kapitalerhalt im Vordergrund ( niedrige Bewertung; drückt Gewinne) US-GAAP/IFRS: fair and true value: Information aller stakeholder [also auch der (potenziellen) Anteilseigner] über den Firmenwert © Anselm Dohle-Beltinger 2008

7.3. Die Kosten- Leistungsrechnung (KLR) © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Definitionen KLR Leistung Kosten das bewertete Erzeugnis des betrieblichen Trans-formationsprozesses = der Wert des Outputs = Erlös (zunehmend verwendet) verkaufte Ware Fertigprodukte Zwischenprodukte Kosten Bewerteter Verzehr/ Gebrauch von materiellen und immateriellen Gütern zur Erstellung und zum Absatz von Sach- oder Dienstleistungen sowie zur Schaffung und Aufrechterhaltung der dazu nötigen Kapazitäten Merke: Unkosten sind keine BWL-Kategorie © Anselm Dohle-Beltinger 2008

KLR Zweck Kaufmännische Darstellung der Unternehmenslage nach innen, d.h. ohne Berücksichtigung von steuerlich motivierten Bewertungen, Aktionärsinteressen etc. ohne unregelmäßig anfallende oder nicht mit dem Geschäftszweck verbundene Erlöse und Aufwendungen Ermittlung des bewerteten Input-Verzehrs als Kalkulationsgrundlage © Anselm Dohle-Beltinger 2008

KLR Methodik Erfassung des Werteverzehrs gegliedert nach Inputfaktoren  Kostenarten (Material, Personal, …) wer/was genau hat die Kosten verursacht? wenn bekannt: Einzelkosten (Gerät 1: 25 verwendete Schrauben, …) wenn unbekannt: Gemeinkosten (z.B. Geschäftsführer) alle verkaufbaren Leistungen zusammen müssen die nötigen Erlöse erzielen um das Unternehmen am Leben zu erhalten, d.h. alle Kosten zu decken  Kostenträger (Produkte) mit Hilfe von Kostenstellen (Ort der Kostenentstehung) werden Gemeinkosten mittelbar den an der Produktion beteiligten Einheiten und damit den Kostenträgern zugerechnet © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Kalkulatorische Kosten KLR Kalkulatorische Kosten nicht alle zur Produktkalkulation nötigen Kosten wirken sich auf die GuV aus. Gehälter der Inhaber einer Personengesellschaft oder Differenz zwischen gewünschten und bezahlbarem Gehalt der geschäftsführenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft  kalkulatorischer Unternehmerlohn erwartete Rendite des im Unternehmen gebundenen Kapitals der Gesellschafter  kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung Korrektur Buchwerte bei degressiver/progressiver Abschreibung: kalkulatorische Abschreibung … Achtung: jede (steuerlich) zulässige Abschreibung mindert den Gewinn, führt aber nicht zu Zahlungsbewegungen auf dem Konto  Orientierung am Kontostand ungeeignet für Unternehmensführung (Überschuldung so nicht erkennbar) © Anselm Dohle-Beltinger 2008

Kalkulatorische Erlöse KLR Kalkulatorische Erlöse Z.B. Ergebnis einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung „Preise“ für meritorische/ öffentliche Güter, die der Staat anbietet Öffentliche Güter: der Anbieter kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen niemanden vom Bezug des Gutes ausschließen und es tritt bei zusätzlichen Nutzern keine Qualitätsminderung des Gutes für die bisherigen Nutzer ein. Meritorische Güter: Ausschluss ist möglich und Qualitätsminderung tritt ein; Dennoch sollen möglichst viele Zugang zu dem Gut erhalten  subventionierte Abgabe © Anselm Dohle-Beltinger 2008