Activity und Fundraising

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Steuerliche Behandlung
Steuerarten für gemeinnützige Körperschaften
Überblick über die Vereinsbesteuerung
Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von
Benefizveranstaltungen
 Präsentation transkript:

Activity und Fundraising

Büchermarkt/Basare/Flohmärkte (Entrümpelung Boden) Lions-/Leo-Adventskalender (Lotteriegesetz beachten!) Weihnachtsmarkt z.B. selbst gebasteltes Spielzeug, Adventsgestecke,Türkränze, Christbaumschmuck, Gewürzsträußchen Glühweinverkauf/Sektstand/Weinprobierstand Weinfest „Ich kaufe ein Teil mehr für einen guten Zweck“ Verkauf von Sonderauflagen (z.B. Löwen, Eisenbahnen etc.) Ausstellungen Sportveranstaltungen (Fußball-, Golf-, Tennisturniere) Konzerte (z.B. Bundeswehr, Neujahrskonzert etc.) - Sponsoren einbinden Theateraufführungen Preisträgerkonzert „Jugend musiziert“ (z.B. Musikwettbewerb) Lotterien/Tombola/Versteigerungen Umweltaktivität (zB Obst-/Bäume/einheimische Gehölze pflanzen; Maßnahmen zum Schutz von Vögeln o. sonst. Tieren)

Gesundheitsförderung Hilfe für sozial schwache und alte Menschen, Aussiedler, Flüchtlinge und Behinderte. Projektbezogene Unterstützung sozialer Institutionen Förderung der Jugend und der Erziehung Förderung der Kunst und Kultur Solidarmaßnahmen bei Katastrophen vor Ort und in der Welt Internationale Projekte

Club beschließt eigenverantwortlich seine Projekte keine Geldzuwendungen an andere Träger ohne Projektbindung keine Geldzuwendungen an Einzelpersonen ohne Bedürftigkeitsnachweis Bestimmung eines Projektleiters Gemeinsame Projekte auf Zonenebene

Zuschussanträge über den HDL-Beauftragten an den Governor. Grundsätze: bis 4 T € / nicht mehr als 25 % der Projektkosten / keine Langzeitactivities / Verfahren: Überweisung der Eigenmittel auf das Konto des Hilfswerks / nach getroffener Vereinbarung werden dann die Eigenmittel zuzüglich der Zuwendungen zurücküberwiesen / Konto e. gemeinn. Körperschaft muss sein (sonst Verwendungsnachweis mit Originalbelegen)

Lions Club Bei der Umsatzsteuer kann er die Kleinunternehmer-Regelung (Einnahmen bis 17.500 € umsatzsteuerfrei) in Anspruch nehmen. Bei der Körperschaftssteuer gibt es einen Freibetrag von 3.835 €. Bei der Gewerbesteuer beträgt der Freibetrag 3.900 €. Übersteigt der Reinertrag den Betrag von 3.835 €, ist Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von insgesamt rd. 30 % (bis 31. 12. 2007 sogar rd. 40 %)zu zahlen.

gemeinnütziger Verein Bei der Umsatzsteuer kann er – ebenfalls (s. o.) – die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Auf die Einnahmen aus Zweckbetrieben gem. § 65 AO findet i. d. R. der ermäßigte Steuersatz von 7 % Anwendung. Bei einem Umsatz zwischen 17.500 € und 35.000 € (bis Ende 2007: 30.678 €) wird auf Antrag ein pauschaler Vorsteuerabzug von 7 % gewährt. Die Einnahmen aus den Zweckbetrieben bleiben dann praktisch umsatzsteuerfrei.

Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit: Vorteile Zahlreiche Steuervergünstigungen (keine Lotteriesteuer / für Zweckbetriebe ermäßigte Umsatzsteuer / keine KöSt / keine GewSt) Empfang von Spenden Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) Keine Haftung der Mitglieder Es haftet der Verein mit seinem Vermögen   Nachteile Besondere Anforderungen an die Satzung (unbedingt guten Juristen einschalten) Mittelverwendung ist notwendig und wird geprüft Unterscheidung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb Strenge Anforderungen an Aufzeichnungspflichten Haftung des Vorstands

Getrennte Protokolle Beschlüsse über Mittelverwendung nur im Förderverein Genehmigung des Jahresabschlusses im Förderverein Entlastung des Vorstandes im Förderverein Möglichst keine Personalunion der Vorstände von Club und Förderverein Getrennte Bankkonten von Club und Förderverein Der gemeinnützige (Förder-)Verein muss allen Personen zugänglich sein, die sich zu den Zielen des Vereins bekennen. Einschränkungen der Mitgliederzahlen werden vom Gesetzgeber nicht toleriert. Bei Veranstaltungen muss stets ein Hinweis erfolgen, dass Veranstalter der Förderverein ist (z. B. Aufdruck auf Plakaten, Hinweis beim Weihnachtsmarkt etc.) Alle Verträge (z. B. Miet- und Pachtverträge, Verträge mit Agenturen oder Künstlern etc.) müssen mit dem Förderverein abgeschlossen werden, nicht etwa mit dem Club.