Arbeitszeit schulischer Personalräte

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitszeitregelungen
Advertisements

Tarifvertrag Qualifizierung
TVöD und TV-L: Mögliche Regelungstatbestände für Personal- bzw
Wählen und gewählt werden
Überstunde Mehrarbeit Überarbeit Plusstunden Außerplanmäßige Zeit.
"Mein Frei gehört mir !!!" Landesfachgruppe Krankenhäuser Sachsen.
Gesetzliche Bestimmungen zu
Arbeitszeitregelungen
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 1980
Gespräch am 24. Januar 2007 Wuppertal
Betriebsrat Bericht Helmut Kreiser Betriebsversammlung.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Quellenangaben : Der Verein , Kapitel ( Haufe Index : )
Vier Blickrichtungen  Profession Freizeit €. Vier Blickrichtungen  Profession Freizeit €
Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster.
Tarifvertragsparteien
„Abitur mit Autismus“ Fördern. Ausgleichen. Bewerten
Probeklausur Staatsorganisationsrecht
Betriebspraktikum Hagenbeck-Schule
Dr. Ingrid Kuster Rechtsservice
Daten- und Persönlichkeitsschutz u. a
Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Linienverkehr bis 50 km
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Wirtschaftsstrafrecht
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
Personalvertretungsgesetz
Rechte und Pflichten der MAV
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
Zweck des Datenschutzgesetzes
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Das neue Gewährleistungsrecht
Datenschutz als Grundrecht
Das Arbeitszeitpaket 2007.
Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
Betriebsvereinbarungen
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
SchÖffen im strafverfahren
Lebensarbeitszeitkonto (LAK)
Grundlage: Gesetzentwurf der Landesregierung vom , Drucksache 16/3207
Gebührenberechnung bei Gutachten für die Enteignungsbehörde
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne Verlängerung: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte für alle, die bis zum geboren sind Beginn.
5 Themen zum Arbeitsgesetz
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Herzlich Willkommen! Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Helfern bei Veranstaltungen und Festen Mag. Christian Rendl.
Grundsätze der Mitbestimmung Betriebliche Mitbestimmung
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
Daniela Riva unter Mitwirkung von Valérie Leuba 24. Januar 2008
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Überstundenregelung/Arbeitszeitkonto
Geringfügige Beschäftigte
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein
Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau.
Arbeitsverträge.
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Personalversammlung am
Dienstplan = Schichtplan = Schichtplanturnus = Ausgleichszeitraum
(7) Die Mitglieder in den Organen der Studierendenschaft üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das legislative Organ kann eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Der Weg in den Beruf Herzlich willkommen! Tipps zum Berufseinstieg
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Ordnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung - RSO) vom 25. November 1994  § 1 Geltungsbereich.
[ § ] A NWALTSBÜRO H ESSLING Der Arbeitgeber ändert einseitig den Dienstplan – was nun? Eine Praxishilfe für Betriebsräte von Rechtsanwalt Marc Hessling,
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
 Präsentation transkript:

Arbeitszeit schulischer Personalräte Landesverband Hamburg, Andreas Hamm 20. Juni 2007

Anspruchsgrundlage § 48 Absatz 2 und Absatz 3 HmbPersVG „(2) Die Mitglieder des Personalrats sind von der dienstlichen Tätigkeit ohne Minderung der Bezüge oder des Arbeitsentgelts zu befreien, soweit es nach Art und Umfang der Dienststelle zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig ist. (3) Werden Mitglieder des Personalrats über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, gilt die Mehrbeanspruchung als Leistung von Mehrarbeit oder Überstunden.“

Voraussetzung für Personalratsarbeit Notwendigkeit stellt Personalrat fest. Muss für unabhängigen Dritten nachvollziehbar sein. Beschlüsse des Personalrats bilden die rechtliche Grundlage. Mehrarbeit erst dann, wenn Personalratsarbeit während der regulären Arbeitszeit nicht möglich.

Welche Mehrarbeitsregelungen gibt es?

Beamte HmbPersVG verweist auf beamtrechtliche Regelungen § 76 HmbBG Absatz 2 „(2) Der Beamte ist verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. 2 Wird er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, ist ihm innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.“

Beamte Und § 48 Absatz 1 BBesG (1)1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung (§ 72 des Bundesbeamtengesetzes, § 44 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und entsprechende landesrechtliche Vorschriften) für Beamte zu regeln, soweit die Mehrarbeit nicht durch Dienstbefreiung ausgeglichen wird. 2Die Vergütung darf nur für Beamte in Bereichen vorgesehen werden, in denen nach Art der Dienstverrichtung eine Mehrarbeit messbar ist. 3Die Höhe der Vergütung ist nach dem Umfang der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit festzusetzen und unter Zusammenfassung von Besoldungsgruppen zu staffeln.

Beamte Und § 4 Absatz 3 Satz 2 LAZVO „Als jährliche Arbeitszeit gelten die Zeitstunden, die von Beamtinnen und Beamten mit regelmäßiger Arbeitszeit gemäß § 1 Absatz 1 ArbzVO (40 Stunden) in einem Zeitraum von 365, 25 Tagen abzüglich 104 Wochenendtagen, dreißig Tagen Erholungsurlaub, neun Feier- und Vorfesttagen und dem arbeitsfreien Tag gemäß § 3 ArbzVO zu leisten sind;“ § 4 Absatz 5 LAZVO „ (5) Weicht die von einer Lehrkraft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß § 2 erforderliche Zeit in einem Schuljahr von der jährlichen Arbeitszeit gemäß Absatz 3 Satz 2 ab, ist der Ausgleich im folgenden Schuljahr vorzunehmen.“

Beschäftigte (Arbeitnehmer) Vollbeschäftigte Lehrkräfte Lehrkräfte werden behandelt wie die entsprechenden Beamten (§ 44 Nr. 2 TV-L) „ Zu Abschnitt II – Arbeitszeit Die §§ 6 – 10 finden keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung. Sind entsprechende Beamte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln.“

Beschäftigte (Arbeitnehmer) Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte Grundsätzlich wie Vollzeitbeschäftigte. Mehrarbeit bis zur vollen Stelle muss anteilig entsprechend des auf die Stunde entfallenden Anteils der Vergütung gezahlt werden, wenn sie nicht ausgeglichen wird (Bundesarbeitsgericht).

Beschäftigte (Arbeitnehmer) Nichtpädagogisches Personal und pädagogisches Personal außer Lehrkräfte Es gelten die Regelungen des TV-L Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden, in sonder-pädagogischen Einrichtungen 38, 5 Der Ausgleichzeitraum der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beträgt 1 Jahr. Überstunden sind auf Anordnung geleistete Stunden über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus. Teilzeitbeschäftigte leisten bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Mehrarbeit, danach Überstunden. Mehrarbeit wird bezogen auf das individuelle Entgelt vergütet, wenn sie nicht durch Freizeit ausgeglichen wird. Überstunden werden nach besonderen Regelungen ausgeglichen oder vergütet.

Ansprüche durchsetzen Da das Personalvertretungsgesetz auf die beamten- bzw. beschäftigtenrechtlichen Bestimmung verweist, handelt es sich um individualrechtliche Ansprüche einzelner Personalratsmitglieder und nicht um kollektivrechtliche des Personalrats Die Ansprüche müssen detailliert und schriftlich geltend gemacht werden. Sie müssen eine Grundlage in den Sitzungsprotokollen des Personalrats haben. Die Sitzungsprotokolle müssen bei der Geltendmachung nicht vorgelegt werden.

Geltendmachen in drei Schritten Geltendmachen der Ansprüche auf Freizeitausgleich entsprechend der jeweiligen Anspruchsgrundlage mit einer Fristsetzung. Bei Verstreichen der Frist Geltendmachen der Ansprüche auf Vergütung mit Fristsetzung Bei Ablauf der zweiten Frist Klage vor dem Verwaltungsgericht (Beamte) und dem Arbeitsgericht (Beschäftigte) Für das Geltendmachen gibt es ein Musterschreiben