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Veröffentlicht von:Egon Duchow Geändert vor über 10 Jahren
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Überstunde Mehrarbeit Überarbeit Plusstunden Außerplanmäßige Zeit
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BAT-KF §7 Abs. 6 Keine Überstunden
[Definition] Überstunden sind die Arbeitsstunden, die der Angestellte über den dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Umfang hinaus geleistet hat, soweit sie die regelmäßige Arbeitszeit (§ 6 Abs.1 und die entsprechenden Sonderregelungen hierzu) in der Woche überschreiten und später als am Vorvortag angeordnet sind. Fall 1 Fall 2 Fall 3 regelmäßige AZ 38,5 h geplante AZ 39,0 h 32,0 h kurzfristig angeordnet ja nein verpflichtet (§6 Abs. 4) © dgb-bildungswerk nrw /
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BAT-KF §7 Keine Mehrarbeit
[Definition] fehlt! Fall 1 Fall 2 Fall 3 ivrAZ 20,0 h 25,0 h geplante AZ 16,0 h 21,0 h 10,0 h kurzfristig angeordnet ja verpflichtet (§6 Abs. 4) nein © dgb-bildungswerk nrw /
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4 Überstunden Einspringen im Frei In jedem Fall
Vergleich Merksätze Überstunden Alle: „Ohne Zuschlag kein Handschlag.“ Teilzeitkraft: „Tag für Tag schützt mein Vertrag!“ Einspringen im Frei „Mein Frei gehört mir.“ In jedem Fall „War die Mitarbeitervertretung schon hier?“
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