4. Ostbayerischer Asylgipfel am

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 Präsentation transkript:

4. Ostbayerischer Asylgipfel am 09.11.2019

LfAR - Zentralisierung als Zielsetzung Bündelung von zentral für ganz Bayern zu erledigenden operativen Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Rückführungen (z.T. Übernahme der Aufgaben der PI Schubwesen) Vielfältige Schnittstellen zu Landes- und Bundesbehörden bei Abschiebungen bzw. Zuführungen Synergieeffekte im Bereich Förderung der freiwilligen Ausreise Passbeschaffung Einzel – und Sammelabschiebung

Ministerratsbeschluss vom 05.06.2018 - „Bayerischer Asylplan“ Zur Steuerung, Begrenzung und Ordnung der Migration, u.a.: Task Force beim Landesamt für Asyl und Rückführungen Eigene Bayerische Abschiebungsflüge („Bayern-Charter“) Personenbegleiter Luft - Bayern

Zwei Dienststellen im Herzen Bayerns Dienststelle Manching/Ingolstadt Am Hochfeldweg 20 85051 Ingolstadt Dienststelle München Hofmannstraße 51 81379 München

Organisation Präsident Th. Hampel Vizepräsidentin A. Lenz Präsidialbüro, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit S. Fritsche Vizepräsidentin A. Lenz Zentrale Angelegenheiten Abteilung 1 RD M. Rieger Rückführungen Abteilung 2 ORR M. Panten Sonderaufgaben Abteilung 3 LRD F. Steinmetzer Personal Sachgebiet 11 Allg. Angelegenheiten des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts Sachgebiet 21 Zentralstelle Task Force Sachgebiet 31 Präsentation T. Hampel Haushalt Sachgebiet 12 Freiwillige Rückkehr Sachgebiet 22 Zentralstelle Ausländerextremismus Sachgebiet 32 Organisation / IuK Sachgebiet 13 Zentrale Passersatzbeschaffung Sachgebiet 23 Abschiebungshafteinrichtung Sachgebiet 33 Abschiebungen Sachgebiet 24

Aufgaben (1) Allgemeine Angelegenheiten des Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht Operative Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene mit dem BAMF, dem Gemeinsamen Zentrum für Unterstützung der Rückkehr (ZUR) und weiteren länderübergreifenden Gremien (bisher StMI – F4/IA2) Zentrale Beschaffung von Passersatzpapieren und Heimreisedokumenten Koordinierung und Verstärkung der Freiwilligen Ausreise, REAG/GARP Rückkehrprogramme Bearbeitung von Schubanträgen der Ausländerbehörden (BayAS) (bisher PI Schubwesen) Organisation und Koordinierung von Einzel- und Sammelabschiebungen (bisher verteilte Zuständigkeiten PI Schubwesen/Reg. von OB) Präsentation T. Hampel

Aufgaben (2) Zentralstelle Task Force = Intensivierung der Abschiebung randalierender und gewalttätiger Asylbewerber und aMIT-Fälle Zentralstelle Ausländerextremismus (bisher Reg. von MFR/OBB) Betrieb der Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München (neu) Präsentation T. Hampel

LfAR Zusammenarbeitsfelder mit der Polizei/Justiz/ABH Passersatzbeschaffung Vorführung zur Anhörung Maßnahmen mit BuPOL/BAMF Task Force Maßnahmen gg. Straftäter/ Gewalttäter Polizei/Justiz/ABH u.a. Abschiebungen Zuführung PI-Schub Abfertigung FH Personenbegleiter Luft LfAR Ausländerextremismus AG BIRGIT Abschiebungshafteinrichtung Haftplätze für Aufgriffe/Zuführungen FH Bewachung/Transport

Sachgebiet 21 – Allg. Angelegenheiten des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts Schnittstelle zum StMI/F4 allgemeinrechtliche Fragestellungen im Ausländer- und Asylverfahrensrecht Bearbeitung von Eingaben und Bürgerschreiben Koordinierung der Aufgaben der Vertretung im Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) Erstellung eines Lagebildes Rückführungen

Sachgebiet 22 – Freiwillige Rückkehr Alle organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen, insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten. (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 ZustVAuslR) u.a.: Bayerisches Rückkehrprogramm  Fachtagungen ZAB und ZRB Tagung der Experten Freiwillige Rückkehr (ZUR) im LfAR Reintegrations-Scoutin GIZ im LfAR seit Frühjahr 2019 Präsentation M. Panten

Sachgebiet 22 – Freiwillige Rückkehr „Bayerisches Rückkehrprogramm“ Das „Bayerische Rückkehrprogramm“ ist ein Förderprogramm des Freistaates Bayern welches nach einer Erprobungsphase zum 01.09.2019 in Kraft getreten ist. Es ergänzt die bestehenden Förderprogramme (insb. REAG/GARP, StarthilfePlus, ERRIN) und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der ausreiswilligen Personen. Es bietet verschiedene „Förderbausteine“, wie z.B. Reintegrationshilfen, Zuschüsse zur Existenzgründung oder Wohnkosten im Herkunftsland, medizinische Unterstützung, etc. Das „Bayerische Rückkehrprogramm“ wird im Rahmen der Rückkehr- beratung durch die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) und die Zentralen Rückkehrberatungsstellen (ZRB) bzw. der Landeshauptstadt München (Coming Home) umgesetzt

Sachgebiet 22 – Freiwillige Rückkehr „Bayerisches Rückkehrprogramm“ Teil des „Bayerischen Rückkehrprogramms“ ist auch das „Sonderprogramm für Afrika“. Personen aus den Staaten Afrikas wird nach ihrer Ausreise in den ersten zwölf Monaten ein Zuschuss zur Lebensunterhaltssicherung i.H.v. monatlich 250,00 EUR (Personen unter 18 Jahren 125,00 EUR) gewährt, der nur im Herkunftsland abhebbar ist. Zum Stand 30.09.2019 wurden bereits 88 Rückkehrer/innen nach dem „Sonderprogramm für Afrika“ gefördert. Zum Stand 30.09.2019 wurden insgesamt bereits 1017 Rückkehrer/innen nach dem „Bayerischen Rückkehrprogramm“ gefördert. Die TOP 5 Staatsangehörigkeiten zum Stand 30.09.2019 waren Ukraine (214), Irak (200), Armenien (130), Russland (73), und Nigeria (63).

Sachgebiet 23 - Zentrale Passersatzbeschaffung Aufgaben Beschaffung von Passersatzpapieren für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die eigenen Angaben zufolge nicht im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind Bereitstellung von länderspezifischen Informationen zu Fragen der Passersatzbeschaffung und Identitätsklärung im Bayerischen Behördennetz Teilnahme an Tagungen/Besprechungen zur Passersatzbeschaffung auf Bund- und Länderebene

Zentrale Passersatzbeschaffung - Prozesse AUSREISE Zentrale Ausländerbehörde / Ausländerbehörde Botschaft / Konsulat Passersatzpapier Flugbuchung Flugbuchung Weiterbearbeitung Flugdaten evtl. neues HKL Zentrale Passersatzbeschaffung Zentrale Passersatzbeschaffung Präsentation C. Keller Zentrale Passersatzbeschaffung

Zentrale Passersatzbeschaffung - Problemschwerpunkte Täuschung über Identität und Staatsangehörigkeit Falsche Angaben zur Person und Herkunft Unterdrückung von Dokumenten Vorlage gefälschter Dokumente Fehlende Mitwirkung bei der Beschaffung von Dokumenten trotz gesetzlicher Verpflichtung (§ 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, § 82 Abs. 1 AufenthG) Verweigerungshaltung der Herkunftsländer Überhöhte Nachweisanforderungen Willkürlich wechselnde Anforderungen an eine Passersatzpapierausstellung Fehlende Bereitschaft bei der Prüfung der Angaben / Unterlagen Deutsche Rechtslage und Entscheidungen deutscher Stellen werden in Frage gestellt bzw. nicht akzeptiert Präsentation C. Keller

Zentrale Passersatzbeschaffung - Lösungsansätze Arbeiten mit dem Ausländer Arbeiten mit der Akte Sensibilisierung aller beteiligten Stellen Gute und vertrauensvolle Beziehungen zu Botschaften und Konsulaten aufbauen und pflegen Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern Gespräche auf höchster politischer Ebene Präsentation C. Keller

Sachgebiet 24 - Abschiebungen – Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten Ablehnende Entscheidung BAMF Ausländerrechtliche Zuständigkeit und Bearbeitung Ausländerbehörde Koordinierung und Organisation Abschiebungen LFAR LFAR Sachgebiet 24 Präsentation D. Hagenauer Einzelabschiebung Sammelabschiebung

Sachgebiet 31 - Zentralstelle Task Force (Z-TF) Bündelung der behördlichen Zusammenarbeit für eine schnelle und konsequente Aufenthaltsbeendigung straffälliger Ausländer (SPOC) Auswertung aller relevanter (Wichtigen-) Ereignismeldungen Zeitnahe Zusammenführung und Koordination der repressiven, präventiven und ausländerrechtlichen Maßnahmen Koordination der Ausnutzung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten aller Beteiligten Beispiel: Mitwirkung zur Aufenthaltsbeendigung eines rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäters, der Anfang Januar 2019 in sein Heimatland Afghanistan abgeschoben werden konnte

Sachgebiet 32 - Zentralstelle Ausländerextremismus Bayern Einzelfallbetreuung, Begleitung („AG BIRGiT“; insbes. Übernahme von Ausweisungen) Durchführung von Sicherheitsgesprächen Beratung, Unterstützung der örtl. ABH/ZAB Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer (zentrale Veranstaltung 1x jährlich, Informationsübermittlung per E-Mail/LfAR-Infobrief) Dienstsitze: Ansbach, Manching, München

Sachgebiet 33 - Abschiebungshafteinrichtung (AHE) bisherige Standorte JVA Eichstätt (96 Haftplätze) und JVA Erding (35 Haftplätze) Betreiber ist das LfAR (Verwaltungsleitung und Vollzugsleitung) seit 10.09.2018 Inbetriebnahme mit bis zu 30 Haftplätzen Konzeptionelle Weiterentwicklung  Neubau Kombination mit Transitunterkunft Durchlauf von 295 Abzuschiebenden, davon 78 Abschiebungen gescheitert, Haftbefehl aufgehoben oder in andere JVA verlegt

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Weitere Informationen unter www.lfar.bayern.de