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Veröffentlicht von:Käthe Weiner Geändert vor über 5 Jahren
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Asyl – Die politische Herausforderung des 21. Jahrhunderts [Datum]
Mdirig. Eugen Turi
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Inhalt Definitionen Überblick in Zahlen Hauptherkunftsländer
Unterbringung in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
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Inhalt Definitionen Überblick in Zahlen Hauptherkunftsländer
Unterbringung in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
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I. Definitionen Aufnahme nach dem AsylbLG Asylbewerber:
Personen die Zuflucht in einem fremden Land suchen, um politischer oder sonstiger Verfolgung zu entgehen (gemäß Genfer Flüchtlingskonvention) Aufnahme in der Jugendhilfe nach SGB VIII unbegleitete Minderjährige (uM): Personen unter 18 Jahren, die sich ohne Begleitung (…) eines Erwachsenen befinden
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Aufnahme nach SGB II, SGB III, SGB XII (Hartz IV)
Kontingentsflüchtlinge: syrische Bürgerkriegsflüchtlinge durch Bundesregierung aufgenommen (davon in Bayern) Afghanische Ortskräfte (Einzelaufnahmen): Afghanen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Behörden individuell gefährdet sind Resettler Humanitäre Flüchtlingsaufnahme: 500 pro Jahr
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Zusätzliche Aufnahmen
Spätaussiedler: Deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten Jüdische Kontingentflüchtlinge: Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion
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Inhalt Definitionen Überblick in Zahlen Hauptherkunftsländer
Unterbringung in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
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Personen nach EASY-Erfassung
II. Überblick in Zahlen Zugänge bundesweit Bayern Personen nach EASY-Erfassung (Stand ) (Stand: ) 23.894 (Stand: ) Aktuelle Zahlen hat Frau Fromm
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Erklärung BKin Schließung Grenze Mazedonien
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Ankunft in Bayern: Gesamt 2015: 759.054 bei 399.696 Weiterleitungen
Januar 2016: bei Weiterleitungen => Bereits 10% der Ankünfte von 2015 allein im Januar! Stand 2016 insgesamt: bei Weiterleitungen Die aktuellen Zahlen bekommt Herr Turi normalerweise zugeschickt Stand:
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Die aktuellen Zahlen bekommt Herr Turi normalerweise zugeschickt/ sonst bei der KoSt anfragen (Herr Eigner, Herr Jäger) Stand:
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Asylantragstellungen im Jahresvergleich -bundesweit
Stand:
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Asylerstantragstellungen im Jahresvergleich
Asylerstantragstellungen im Jahresvergleich Zugang Asylerstanträge seit bundesweit Stand:
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Prae Grenzzaun in Ungarn
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Neue Fluchtrouten Stand: Quelle: SZ
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Bundesweite Verteilung der Asylbewerber
Königsteiner Schlüssel - Verteilungssystem EASY Verteilung EASY: kombiniert auf Basis der Herkunftsländer und Quote nach Königsteiner Schlüssel Ziel: Asylverfahren für Herkunftsländer an spezialisierten Standorten des BAMF bündeln
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Aufgenommene Unbegleitete Minderjährige/uM - bundesweit
Aktuelle Zahlen hat Frau Fromm
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Aufgenommene Unbegleitete Minderjährige/uM - bayernweit
Aktuelle Zahlen hat Frau Fromm Stand:
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Stand der Unterbringung in Bayern (Stand: 31.01.2016):
registrierte Asylbewerber: 9,4 % 14,6 % 14,1 % 61,9 % Gesamt:
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Inhalt Definitionen Überblick in Zahlen Hauptherkunftsländer
Unterbringung in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
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III. Hauptherkunftsländer (bundesweit)
– EASY Zugänge nach HKL Land Zugänge 1. Syrien 2. Afghanistan 3. Irak 4. Albanien 69.426 5. Kosovo 33.049 6. Iran 29.826 7. Pakistan 28.392 8. Eritrea 25.505 9. Serbien 20.365 10. Mazedonien 14.004 Gesamt Stand: Quelle: BAMF
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– EASY Zugänge nach HKL-Januar 2016
Land Zugänge 1. Syrien (=) 35.822 2. Irak (+1) 18.563 3. Afghanistan (-1) 18.099 4. Iran (+2) 4203 5. Marokko (neu) 1.623 6. Algerien (neu) 1.563 7. Pakistan (=) 1.048 8. Libanon (neu) 863 9. Somalia (neu) 808 10. Eritrea (-2) 760 Gesamt 91.671 Stand: Fazit: Balkan - : Maghreb +
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Beispiel: Stadt München
Afghanen Syrer
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IV. Unterbringung in Bayern
„Es ist klar, die Verpflichtung, für die Asylbewerber zu sorgen, liegt beim Staat, in Bayern konkret bei den Regierungen.“ Emilia Müller
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Beispiel: Stadt München
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Beispiel: Stadt München
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Inhalt Unterbringung in Bayern Definitionen Überblick in Zahlen
Hauptherkunftsländer Unterbringung in Bayern Aufnahmeprozess der Asylbewerber Unbegleitete Minderjährige in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
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I. Aufnahmeprozess der Asylbewerber
1. Aufgriff durch Bundespolizei (oder selbstständige Meldung der Asylbewerber bei den Behörden) 2. Weiterleitung in Erstaufnahmeeinrichtungen (6 Wochen bis maximal 6 Monate) ggf. Verteilung an andere Bundesländer nach EASY-Verfahren Registrierung Medizinisches Screening Asylantragsstellung beim BAMF Asylsozialberatung Ärztliche Versorgung
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Medizinische Grundversorgung Deutschkurse
3. Verteilung in Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte/dezentrale Unterkünfte): Medizinische Grundversorgung Deutschkurse Arbeitsaufnahme bzw. Schulpflicht für Minderjährige (nach 3 Monaten) 4. Auszug aus Anschlussunterbringung: Anerkennung als Asylberechtigte 12 Monate nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens nach Vorrangprüfung (bei Familien bzw. Alleinerziehenden) 4 Jahre nach Abschluss des Erstverfahrens
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5. Abschluss des Asylverfahrens: Wohnungssuche
(im Falle einer erfolglosen Wohnungssuche: Unterkunft in der Anschlussunterbringung sog. „Fehlbeleger“) Arbeitsaufnahme Integrationskurse Rückführung bzw. freiwillige Ausreise bei negativer Entscheidung
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Deutschkurse für Asylbewerber
Beginn: theoretisch: ab Tag 1 des Aufenthalts realistisch: ab Unterbringung in Gemeinschaftsunterkunft Zielgruppe: alle nach § 1 AsylbLG leistungsberechtigten Ausländer (sofern sie keinen anderweitigen Zugang zu Sprachkursen haben) Umfang: 300 UE à 45 Minuten
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Sprachförderung von Asylbewerbern in Bayern
Haushaltsmittel: 16,76 Mio. Euro im Jahr 2016 6 Mio. Euro: Ausbau Erstorientierungskurse für 2016 sind 300 Standorte geplant 1,6 Mio. Euro: IdA 1000 (Projekt sprachliche Qualifizierung für Arbeitsmarkt) 0,504 Mio. Euro: IdA Bayern-Turbo (Herstellen der Ausbildungsreife) - Kompetenzfeststellung - Berufsorientierung - Qualifikation - Praktika -etc. Ca. 2 Mio. Euro: ehrenamtliche Deutschkurse
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Inhalt Unterbringung in Bayern Definitionen Überblick in Zahlen
Hauptherkunftsländer Unterbringung in Bayern Aufnahmeprozess der Asylbewerber Unbegleitete Minderjährige in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
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II. Unbegleitete Minderjährige (uM) in Bayern Von wem Sprechen wir ?
Stand:
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Unbegleitete Minderjährige/uM in Bayern Von wem Sprechen wir ?
Stand:
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Unterbringung uM in Bayern
Ursprünglich: nach Ankunft: erste Unterbringung und Versorgung in Asyl-Erstaufnahmeeinrichtungen Seit 1. Januar 2014: uM fallen von Anfang an in den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe (gem. § 42 Abs. 1 SGB VIII) Seit 9. Oktober 2014: bayernweite Verteilung der uM - Sicherstellung des Wohlergehens und einer bedarfsgerechten Betreuung Seit 1. November 2015: deutschlandweite Verteilung der uM
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7000 in allgemeinen Jugendhilfemaßnahmen*
Alle uM sind unter dem Dach der Jugendhilfe untergebracht; davon 5000 in Not- und Übergangsplätze und 7000 in allgemeinen Jugendhilfemaßnahmen* Anzahl der uM in Bayern, die sich in Zuständigkeit der Jugendhilfe befinden (Stand ) : 15.806 *Diese Plätze standen allgemein für Jugendliche in Bayern zur Verfügung (z.B. Jugendheime)
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Mindestvoraussetzungen für die Inobhutnahme der uM
Sicherstellung der Grundversorgung Sicherstellung ärztlicher Versorgung und unverzügliche Alterseinschätzung Information der uM über den weiteren Ablauf einer Jugendhilfemaßnahme Hilfeplangespräche mit dem fallzuständigen Jugendamt & Ersteinschätzung des voraussichtlichen Hilfsbedarfs Soweit möglich: Sprachlernangebote Bereitstellung einer Leitperson als Ansprechpartner
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Für bereits schulpflichtige Asylsuchende beginnt die
Schulpflicht 3 Monate nach der Einreise: uM zwischen 6 und 16 Jahren: regulärer Schulunterricht uM über 16 Jahre: Berufsschulpflicht Berechtigung der uM zur Ausübung jeder Beschäftigung (und damit auch zur Berufsausbildung) soweit bei ihnen eine anerkennende Asylentscheidung vorliegt (ca. 86% der uM)
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begleitete und unbegleitete Jugendliche
Derzeit berufsschulpflichtige junge Asylsuchende, Geduldete, Menschen mit Abschiebeschutz und Flüchtlinge im Alter von Jahren in Bayern: 36.735 begleitete und unbegleitete Jugendliche Stand:
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V. Budget Haushaltsansatz
Durchschnittliche Kosten je Asylbewerber: 1.300€ monatlich Jahr Budget 2013 € 2014 € 2015 € (Sollbetrag) 2016 € (Sollbetrag)* *davon sind € für freiwillige Leistungen vorhergesehen (Asylberatung, Rückkehrberatung und –hilfen, Deutschkurse, Erstattung für unbegleitete Minderjährige)
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Asylsozialberatung Jahr Budget 2011 1.440.200 € 2012 2.640.200 € 2013
€ 2014 € 2015 € 2016 € Derzeit (Stand ) werden 440 Vollzeitstellen gefördert.
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Leistungen für Asylbewerber in Bayern
Verfahrens-stand Erstaufnahme- einrichtung Anschluss-unterbringung Ablehnung bis Abschiebung Anerkennung Sachleistungen (Unterbringung, Ernährung usw.) Geldleistung (sozikulturellems Existenzminimum) Sachleistungen (Unterkunft, Hausrat usw.) Geldleistungen für Bekleidung und Ernährung Geldleistung (sozikulturelles Existenzminimum) Siehe AsylblG Leistungen wie bei Anschlussunterbringung Siehe AsylblG Keine Leistungen nach AsylblG ggf. SGB II/XIII
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VI. Abschiebungen und freiwillige Ausreise
Stichtag Abschiebungen Freiwillige Ausreisen Insg. Aufenthaltsende 1007 4346 5353 4195 13.390 17.585 Bis 620 2.267 2.887 Tendenz: stark steigend Aktuelle Zahlen müssen im Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Sachgebiet IA2 nachgefragt werden z.B. Herr Plank Tel. 089/ ansonsten bei der Zentrale
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Unterbringung in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
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VII. Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern
Ansetzen an Herkunftsländer Beschleunigung der Verfahren Beseitigung der Fehlanreize Vorgehen gegen Schleuser Integration Verbesserung der medizinischen Erstversorgung Erleichterung der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Zügige Veranlassung der Rückführung bei Ausreisepflichtigen Kompetente Bearbeitung von Bildungsabschlüsse Unterstützung durch Bund
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VII. Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern
Asylpaket II Beschlossene Maßnahmen: Unterbringung: fünf besondere Aufnahmezentren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstatten =>Manching und Bamberg für Bayern Residenzpflicht wird verschärft => volle Leistungen nur mehr bei Einhaltung Abschiebung: Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten => Bundesrat? Nur mehr schwere Krankheit oder drohende Lebensgefahr als Hinderungsgrund der Abschiebung. Familiennachzug: Aussetzung für subsidiär Schutzberechtigte auf zwei Jahre. Keine Änderung bei direkten Bürgerkriegsflüchtlingen. Integration: Eigenbeteiligung der Flüchtlinge mit 10€ pro Monat an den Kosten der Integrationskurse. Begonnene Ausbildung darf zu Ende gebracht werden + zwei Jahre Arbeitserlaubnis im Anschluss an erfolgreichen Abschluss. (Ehrenamtliche) Mitarbeiter die uMs betreuen, brauchen erweitertes Führungszeugnis => Missbrauchsschutz
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Inhalt Definitionen Überblick in Zahlen Hauptherkunftsländer
Unterbringung in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
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VIII. Unterstützung für bayerische Kommunen
Einsetzen für eine geregelte Zuwanderung Finanzielle Unterstützung und gerechte Verteilung Maßnahmen für gelingende Integration
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Finanzielle Unterstützung und gerechte Verteilung
Finanzielle Unterstützung der Kommunen Freistaat kommt für die komplette Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber auf (Spitzabrechnung) ab trägt Bayern die Kosten für die uM Entlastung der Kommunen bei Verwaltungskosten für uM Ausbau von zentralen Inobhutnahme-Einrichtungen je 8,5 Mio.€ für 2015 und 2016
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Maßnahmen für gelingende Integration
Integrationskonzept „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ (489 Mio. Euro) 1. Kultur und Sprache Wertevermittlung: Kurse (z.B. „Leben in Bayern“), Stärkung von Orten der Begegnung Stärkung der Sprachförderung auch für niederschwellige Angebote Info-Paket für die Gemeinden (Beantwortung wesentlicher Fragen) Finanzielle Unterstützung von Kindertageseinrichtungen und Kindergärten mit Asylbewerberkindern
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Maßnahmen für gelingende Integration
2. Wohnen: Verhindern von Ghettobildungen Bis 2019: neue, staatlich geförderte Mietwohnungen (jährlich ) Forderung nach degressiver Abschreibung 3. Bildung: Ausbau von - Übergangsklassen, - Berufsvorbereitung an Berufsschulen, Modellversuch „Islamischer Unterricht“
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Maßnahmen für gelingende Integration
4. Ausbildung und Arbeit „Vereinbarung für Integration durch Ausbildung und Arbeit“ Ziele: bis Ende 2016: Flüchtlinge mit Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Bis Ende erfolgreiche Arbeitsintegrationen Zielgruppen: 16-21 Jahre: (Schulpflicht) Angebot von begleitenden, schulersetzenden Systemen 22-25 Jahre: Einführung eines Brückenjahrs zur Begleitung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt Über 25 Jahre: Feststellung und Anerkennung der vorhandenen Qualifikationen, intensive Begleitung
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Inhalt Definitionen Überblick in Zahlen Hauptherkunftsländer
Unterbringung in Bayern Budget Abschiebungen und freiwillige Ausreise Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern Unterstützung für bayerische Kommunen „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik
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Konsequente Rückführung
IX. „Der Dreiklang“ Bayerns in der Asylpolitik Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhalten, ist uns ein Dreiklang in der Asylpolitik wichtig: Stärkung der Entwicklungshilfe Konsequente Rückführung Humanität …in der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber ..der nicht Bleibeberechtigten …zur Lösung der Probleme in den Heimatländern
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