Mentorentätigkeit in der Ausbildung

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 Präsentation transkript:

Mentorentätigkeit in der Ausbildung Nach HlbG - DV

Programm Erfahrungsaustausch/Fragen Organisation der Ausbildung/ Rechtsaspekte Leitideen Studienseminar Mentorentätigkeit

Das sagen examinierte LiV über ihre Mentorinnen und Mentoren… „ Meine Mentoren haben sich viel Zeit genommen, super unterstützt, beraten und zur erfolgreichen Ausbildung wesentlich beigetragen.“

„Ein wahnsinniges Dankeschön an die Mentoren „Ein wahnsinniges Dankeschön an die Mentoren! Im Nachhinein ist es fraglich, wie man solch einen Job "nebenbei" bewältigen soll. Unerfahrene, wenn auch teilweise selbstorganisierte" LiV, die viel Zeit und Kraft in Anspruch nehmen über solch einen langen Zeitraum zu unterstützen, ist wirklich nicht in Worte zu fassen. Man merkt teilweise gegen Ende, dass die Kraft auf beiden Seiten erschöpft ist.“

Von meiner Mentorin habe ich das Meiste gelernt Von meiner Mentorin habe ich das Meiste gelernt. Ich hatte das Glück, dass sie sehr oft, vor allem im ersten Hauptsemester, meinen Unterricht gesehen hat und mir darüber direkt Feedback gegeben hat. Dadurch konnte ich ihr Feedback direkt in der nächsten Unterrichtsstunde umsetzen. Ich persönlich finde die wichtigste Voraussetzung im Referendariat ist eine enge Betreuung durch den Mentor und hierfür muss es ermöglicht werden, dass gerade im ersten Hauptsemester möglichst viele Stunden mit dem Mentor doppelt gesteckt sind. Im zweiten Hauptsemester war die Betreuung durch den Mentor nicht mehr so notwendig, aber gerade am Anfang habe ich es wirklich gebraucht.

Die pädagogische Ausbildung der LiV Ausbildungsunterricht: Hospitationen, angeleiteter Unterricht, eigenverantwortlicher Unterricht Schulischen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts: Gesamtkonferenzen, Elternabende, Wandertage, Studienfahrten, besondere Projekte 8 bewertete Module 16 Unterrichtsbesuche mit Unterrichtsberatungen innerhalb der Module nicht bewerteten Ausbildungsveranstaltungen

Außerschulische Veranstaltungen Klassenfahrten nur einmal innerhalb der gesamten Ausbildung (LiV sollte in der Lerngruppe unterrichten) Klassenfahrten, Fortbildungen, Kurse erfordern die Genehmigung durch die Seminarleitung

Aus der Durchführungsverordnung zum HLbG vom 28. 9 Aus der Durchführungsverordnung zum HLbG vom 28.9.2011 (HLbGDV) geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27.9.2012 § 41 Ziele und Inhalte (1) Die pädagogische Ausbildung soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst befähigen, Schüle­rinnen und Schüler mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, unterschiedlicher sozialer oder kultureller Herkunft 1. zu unterrichten, 2. zu erziehen, zu beraten und zu betreuen, 3. zu diagnostizieren, zu fördern und zu beurteilen und 4. die Entwicklungsprozesse der Schule mitzugestalten.

Aus der Durchführungsverordnung zum HLbG vom 28. 9 Aus der Durchführungsverordnung zum HLbG vom 28.9.2011 (HLbGDV) geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27.9.2012 (2) In der Pädagogischen Ausbildung sollen die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissen­schaften in engem Bezug zum erteilten Unterricht so vertieft und erweitert werden, dass die in § 1 Abs.2 des hessischen Lehrerbildungsgesetzes genannten Kompetenzen im Handeln der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sichtbar werden.

Studien-seminar Schulen Rechtsstellung der LiV Studien-seminar Zuordnung zur Lehrkräfte akademie Lehrkräfte im Vorbereitungs-dienst (LiV) Schulen Zuordnung zum Staatlichen Schulamt Mentorinnen und Mentoren Abordnung

Übersicht Dauer des Vorbereitungsdienstes: 21 Monate Hosp. Eigenverantworteter Unterricht und Hospitation Ein- führ- ungs- phase Bewer- tungsfrei 1. Hauptsemester 4 Modul- bewertungen 2. Hauptsemester 3 Modul- bewertungen Prüfungs- semester 1 Modul- bewertung ES sehr kurz: - Orientierung im System - Hospitationsmöglichkeit nutzen, Blick auf SuS und Unterricht 10 Std. Hosp.+ angel. Unt. 10-12 Std. eigenv. Unt.+ 2 Std. Hosp. 10-12 Std. eigenv. Unt.+ 2 Std.Hosp. 6-8 Std. eigenv. Unt.+ 2 Std.Hosp. 11

§51 HLBG-DVO Der eigenverantwortete Unterricht kann bis zu 4 Unterrichtsstunden durch eine Mentorin oder einen Mentor betreut werden, die oder der in diesem Unterricht anwesend ist. Der Einsatz in Klassen mit inklusiver Beschulung ist zulässig. Anrechnung der LiV-Std an Schule?

Ausbildungsorganisation M = Modul; AV = Ausbildungsveranstaltung bewertet unbewertet unbewertet, verpflichtend Einführungsphase 3 Monate 1. Hauptsemester 6 Monate . 2. Hauptsemester 6 Monate Prüfungssemester 6 Monate V: (Veranstaltung): Allgemeine Einführung VEIN 50 Z.std. M: Fachdidaktik 1 (1. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M: Fachdidaktik 1 (1. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M Lehr-und Lernprozesse Lehramts spezifisch gestalten (2 UB), MLL 20 Z.std. Prüfungs-vorbereitung + Zweite Staats- Prüfung 60 Z.std. M: Fachdidaktik 2 (2. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M: Fachdidaktik 2 (2. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z.std. M: Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen, 2 UB, MDFB 20 Z.std. M: Diversität in Lehr-und Lernprozessen nutzen ( 2 UB) MDLL 20 Z.std. M: Erziehen, Beraten, Betreuen (2 UB), MEBB 20 Z.std. Pädagogische Facharbeit (Abgabe 01.04 / 01.10.) 60 Z.std. 40 Z.std. 20 Z.std. Vorbereitungsdienst nach HLbG-DV (2011) Dauer: 21 Monate 8 Module 2 UB pro Modul (16) Einstellung 1.5. / 1.11. Ausbildungs-veranstaltungen (AV) BRB (Beratung und Reflexion der Berufsrolle) Schulgutachten VSMS „Mitgestaltung der Selbständigkeit von Schule“ unbewertet in (Änderung:Verantwortung des Studienseminars) V Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt der Mitgestaltung der Selbständigkeit von Schule VSMS 20 Z.std. V Beratung und Reflexion der Berufsrolle - VBRB 30 Z.std. Schulische Aufgaben (Schulgutachten von Schulleiter) Hospitation und angeleiteter U. 10 U.-Stunden Eigenverantwortlicher Unterricht 10 bis 12 U.-Stunden, plus 2 Hospitation Eigenverantwortlicher Unterricht 10 bis 12 U.-Stunden, plus 2 Hospitation Eigenverantwortlicher Unterricht 6 - 8 U.-Stunden, plus 2 Hospitation Unterrichtseinsatz nach der Prüfung -12 Std. 13

Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung 6/6 Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung Ausbildungsstand 60 % 1.HS Fach1 5 % 2. HS Fach 1 1. HS Fach 2 5% 2. HS Fach 2 1. HS DFB 1. HS EBB 2. HS MDLL PS MLL Päda- gogische Facharbeit 10 % Schulleiter-gutachten 10% Zweite Staatsprüfung 40% Lehrprobe 1 15% Lehrprobe 2 Mündliche Prüfung 10% Die Pädagogische Prüfungsarbeit ist nicht mehr Teil der Prüfung, somit kann man, wenn man hier weniger als fünf Punkte hat, nicht mehr durch die Prüfung fallen, sondern bekommt „nur“ eine schlechte Note. Die pädagogische Facharbeit wird von einem Ausbilder/in betreut und bewertet Die Verhältnisse 60 zu 40 haben sich nicht verändert, lediglich die Wertigkeiten haben sich verschoben. D.h. der Prüfungstag bzw. die Prüfungsstunden sind noch einmal aufgewertet worden. 14

Höchstens zwei Module können ausgeglichen werden 5/6 Modulbewertung und Ausgleich bei Nicht-Bestehen Modulnote UB 1 UB 2 Mündliche, schriftliche u. sonstige Leistungen Teilbewertung für unterrichtspraktische Leistung + Praktische Unterrichtstätigkeit muss mit mindestens 5 Punkten bewertet werden. Modulprüfung Innerhalb 3 Monaten (falls Modulnote unter 5 Punkten) Ausgleich, wenn Punktsumme von Modulnote und Modulprüfung 10 oder mehr Punkte beträgt Lehrprobe Planung, Durchführung Erörterung Höchstens zwei Module können ausgeglichen werden Modul-note unter 5 Pkt. Frühzeitigere Beendigung des Vorbereitungsdienst bei Nichteignung: Module müssen mit mindestens 5 Punkten bewertet werden – Module können nur einmal wiederholt werden (§ 41), ansonsten erfolgt der Ausschluss (§ 51) Sofortige Entlassung, wenn feststeht, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Zweiten Staatsprüfung nicht mehr erfüllt werden können; dies wird i. d. R. frühestens 12 Monate nach Beginn der pädagogischen Ausbildung möglich sein 15 15

Murmelphase: Was ist neu, birgt für Sie Herausforderungen??

Studienseminar Hanau Leitidee H. Meyer allgemein anerkannte Kriterien zur Planung und Beurteilung von Unterricht Auch Grundlage für HRS, dieser mit z.T. anderem Vokabular und Akzentsetzungen i.B. auf Kompetenzorientierung und Handreichung für Schulen mit Blick auf schulische Prozesse auf mehreren Ebenen : Stärkerer Bezug zur UE, Ziel- und Prozesstransparenz, Berücksichtigung versch. Kompetenzen (schulische Prozesse auf mehreren Ebenen

Studienseminar Hanau Leitidee Unterrichten ist Fördern Grundlage der Bewertung ist die Stimmigkeit der didaktisch begründeten Ziel-, Inhalts- und Methodenentscheidungen, die sich auf die Lerngruppe beziehen. Entsprechende Kriterien des Referenzrahmens sowie entsprechende Merkmale guten Unterrichts von Hilbert Meyer werden dazu herangezogen.

Guter Unterricht – Hilbert Meyer Es existiert ein gemeinsames Verständnis über die allgemeinen Kriterien, die guten Unterricht ausmachen: 1. Klare Strukturierung des Unterrichts 2. Hoher Anteil echter Lernzeit 3. Lernförderliches Klima 4. Inhaltliche Klarheit durch alle Phasen der Stunde 5. Sinnstiftendes Kommunizieren 6. Methodenvielfalt 7. Individuelles Fördern 8. Intelligentes Üben 9. Transparente Leistungserwartungen 10. Vorbereitete Umgebung

Guter Unterricht – Hessischer Referenzrahmen Qualitätsbereich Lehren und Lernen 1. Aufbau von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen 2. Strukturierte und transparente Lehr- und Lernprozesse 3. Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen 4. Lernförderliches Klima und Lernumgebung

Kooperation und Kommunikation zw. Beteiligten ein Anliegen ff. 2 Instrumente, die Transparenz bieten sollen und Kooperationsprozesse erleichtern

„4 Hanauer Begriffe“ Lernvoraussetzungen Pädagogisch-didaktische Intention Lernprozesse Lernaktivierende Aufgabenstellung Fokussierung auf 4 pädag. Begriffe, Erprobungsphase LV: Bedeutung Inklusion PI: Kompetenzorientierung, Planungsmodell: PM HRS: Berücksichtigung jüngerer pädagogischer Anforderungen wie Transparenz, Förderaspekte

Individualisierung in der Ausbildung Insgesamt war ursprünglich angedacht, die LiV zu entlasten mit weniger Modulen, was sich aber u.U. als kontraproduktiv herausstellen könnte, wenn die Besuche nicht von ihrer Form her sich verändern. 16 UB Deshalb Beschluss im Studienseminar Hanau: Einführung von „kleinen“ Vorbereitungen, die nicht mehr als 4 Seiten haben, Keine schriftliche Reflexion, stattdessen Lernbegleitbogen

Nachbesprechung bei Unterrichtsbesuchen Erprobungsphase beendet, Beschluss der VV vom 13.6.16, Einbezug der Mentoren in die Rückmeldung zur Unterrichtspraxis

Aufgaben von Mentorinnen und Mentoren Beratung in schul- und unterrichtspraktischen Fragen Erteilung von Unterricht als Hospitationsangebot Bereitstellung ihrer Lerngruppen für angeleiteten Unterricht (Mentorenunterricht) Teilnahme an Unterrichtsbesuchen mit Unterrichtsberatung Zusammenarbeit mit den am Studienseminar für die Pädagogische Ausbildung Verantwortlichen. In VO beschrieben

Was Mentoren tun: -begleiten (Unterrichtsplanung, Reflexion, Unterrichtsbesuchen, Prüfungen…) -beobachten (Unterrichtsdurchführung) -beschreiben (beobachtete unterrichtliche Handlungen möglichst neutral beschreiben, Handlungen sichtbar machen zur Vorbereitung auf die vertiefende Reflexion) -beurteilen (gelungen Aspekte, Verbesserungsvorschläge, Fokussierung) -beraten Murmelphase: Welche 3 Tätigkeiten sind Ihnen wichtig und füllen sie gerne aus ? Welche 3 Tätigkeiten erscheinen Ihnen mit Fragen besetzt und schwierig?

Was Mentoren noch tun anleiten – begründen – Feedback geben – fördern – unterstützen – coachen – trainieren – vereinbaren – beobachten – wahrnehmen – respektieren – kommunizieren – diagnostizieren – reflektieren - beurteilen – evaluieren – unterrichten – ermutigen – trösten – kritisieren – anregen – herausfordern…

Chancen eigene pädagogisch-praktische Kompetenzen der Unterrichtsentwicklung klären und kommunikativ erweitern konstruktives Feedback bekommen für die eigenen Kompetenzen des Unterrichtens sich durch Beobachtung und Erkundung des Unterrichtsgeschehens an einer kritischen Reflexion von Lehr- und Lernprozessen beteiligen Erfahrungen machen mit Beratung…