Herstellung der Rezepturarzneimittel

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 Präsentation transkript:

Herstellung der Rezepturarzneimittel Stand: 08.05.2018 Vorliegen einer ärztlichen Verordnung oder einer Rezepturanforderung des Patienten 1 Prüfung auf Plausibilität der Verordnung und Anwendungsdauer des Arzneimittels Prüfung der Verordnung auf: Therapiekonzept des Arztes erkennbar? Für den Patienten geeignet? (Alter, Geschlecht, Schwangerschaft, Allergien, bei Tierarzneimitteln Tierart) Darreichungsform Art der Anwendung, ggf. Angaben zur Anwendungsdauer, Behandlungszeitraum (Menge des verordneten Arzneimittels) Geeignetes Abgabebehältnis; Applikation sinnvoll möglich; Dosierhilfsmittel erforderlich Dosierung der Wirkstoffe unter Beachtung der Derivate, wie Salze, Ester, Solvate u.ä. (Wirkstoffverbindung im FAM beachten) Therapeutisch sinnvolle Kombination mehrerer Wirkstoffe Nutzen-Risiko-Abwägung (Bedenkliche Arzneimittel gem. § 5 AMG) Art, Menge und Qualität der Ausgangsstoffe (valides Prüfzertifikat?) Kompatibilität der Ausgangsstoffe Qualität der Zubereitung, z. B. Homogenität, geeignete Partikelgröße Physikalisch-chemische Stabilität der Zubereitung, z. B. geeignete rezeptierbare pH-Bereiche, geeignetes Primärbehältnis Mikrobiologische Qualität und Stabilität (Sterilität, Konservierung) Haltbarkeit Gebrauchsanweisung und Anwendungshinweis für den Patienten Die Plausibilitätsprüfung ist vom Apotheker durchzuführen und zu unterschreiben. 1 Prüfung auf Plausibilität und Anwendungsdauer durch den Apotheker Verweis auf Leitlinie zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – Maßnahmen in der Apotheke Rezepturarzneimittel plausibel? Rücksprache mit dem Verordner/Patient Lösungsvorschläge unterbreiten Kommunikationshilfen DAC/NRF (I.5.) Dokumentation Nein Bedenken/ Unklarheiten Wurden die Änderungsvorschläge vom Arzt/Patienten Akzeptiert? Ja Nein Verordner/Patient besteht auf Rezepturarzneimittel Ja mit den Änderungen ist die Rezepturverordnung plausibel Rezepturarznei- mittel bedenklich ( § 5 AMG) oder Qualität erheblich gemindert (§ 8 AMG)? Nein Fertigstellungstermin festlegen unter Berücksichtigung: Ausgangsstoffe und Primärpackmittel vorhanden und geprüft? Ggf. bestellen? Lieferzeitpunkt? Prüfaufwand? Herstellungsaufwand? Verfügbare Mitarbeiter Informationen für den Herstellenden dokumentieren Fertigstellungstermin festlegen Ja Nutzen-Risiko-Abwägung verbietet die Herstellung Ablehnung der Herstellung und Dokumentation 2.2 Herstellungsanweisung Festlegungen treffen zu: Plausibilitätsprüfung Ansatzgröße (ggf. Überschüssen und Produktionszuschlägen) Ausgangsstoffen, ggf. Verwendung von Rezepturkonzentraten Herstellungstechnik und Ausrüstungsgegenständen Primären Verpackungsmaterialien und ggf. Applikationshilfen Hygienemaßnahmen Arbeitsschutzmaßnahmen bei Verwendung von Gefahrstoffen Vorbereitung des Arbeitsplatzes Darstellung des Rechenweges, falls erforderlich Einzelnen Arbeitsschritten mit Sollwerten Einwaagekorrektur bei Gehaltsabweichung des Wirkstoffes Auswahl der geeigneten Waage, Wägetechnik Inprozesskontrollen (Sollwerten, Geräteparameter) Kennzeichnung (ggf. Kopie des Etiketts) Freigabeprüfung und Dokumentation Rezepturarzneimittel möglichst nach standardisierten und anerkannten bzw. davon abgeleiteten Herstellungsvorschriften zubereiten. Herstellungsanweisung ist vom zuständigen Apotheker zu unterschreiben 2.2 Erstellung der Herstellungsanweisung Verweis auf Leitlinie zur Qualitätssicherung Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel Hygienemanagement 2.8 Vorbereitung des Arbeitsplatzes 2.8 Vorbereitung des Arbeitsplatzes Arbeitsplatz von nicht benötigten Materialien befreien Hygienemaßnahmen entsprechend den Hygieneplänen durchführen Wirk- und Hilfsstoffe, Geräte und Primärpackmittel am Arbeitsplatz bereitstellen Ggf. Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen entsprechend Betriebsanweisung Herstellungsprotokoll bereitlegen A

3 Herstellung Ungestörtes Arbeiten möglichst ohne Unterbrechung Umsetzung der Herstellungsanweisung „Vier-Augen-Prinzip“ insbesondere in kritischen Fällen beachten (NRF I.2.3.2) A 3.1 Herstellungsprotokoll Dokumentation gemäß § 7 Abs. 1c ApBetrO (Arbeitsvorlagen DAC/NRF-Kapitel II) Angaben im Herstellungsprotokoll: Name des Patienten, ggf. des Arztes bzw. Herstellnummer Bezeichnung des AM, Darreichungsform Angabe der Herstellungsanweisung Evtl. ergriffene Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen Ausgangsstoffe nach Art, Menge, Qualität, Charge oder Prüfnummer, Verfallsdatum Primärpackmittel mit Charge Dokumentation der Einwaagen (Ist+Soll) , ggf. Unterschrift bei „Vier-Augen-Prinzip“ Verwendete Waagentypen Herstellungsparameter, z. B. Rührzeit, Drehzahl Ergebnisse der Inprozesskontrollen Herstellungsdatum, Herstellender, Aufbrauchsfrist, Laufzeit bei Einzeldosisbehältnissen Kriterien der Freigabeprüfung Besonderheiten der Etikettierung (evtl. Beispieletikett) Datum, Unterschrift des verantwortlichen Apothekers 3 Herstellung des Rezepturarzneimittels und Herstellungsdokumentation 3.2 Inprozesskontrollen Beispiele für Inprozesskontrollen Berührungslose Temperaturbestimmung mit Infrarot-Laser-Thermometer Visuelle Prüfung auf gleichmäßige Beschaffenheit und physikalische Stabilität Pulveragglomerate (Mikroskop, bei halbfesten Zubereitungen ggf. Ausstrich einer Probe) Farbe, Geruch pH-Wert Dichte, Schüttdichte Filterintegritätsprüfung durch Blasendrucktest bei der Sterilfiltration (Inprozesskontrolle auch bei Zubereitungen, die mit elektrischen Rührsystemen hergestellt werden) 3.2 Durchführung der Inprozesskontrollen Mängel beseitigen Ja Nachbesserung möglich Nein Mängel festgestellt Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Inprozesskontrolle ist ohne Mängel? bei Mängeln diensthabenden Apotheker hinzuziehen Ja keine Mängel festgestellt Nein keine Nachbes-serung möglich 5.1 Kennzeichnung der Rezepturarzneimittel Name, Anschrift der abgebenden Apotheke, soweit unterschiedlich des Herstellers Name des Patienten, Hinweis bei Tierarzneimittel Inhalt nach Gewicht, Rauminhalt oder Stückzahl Art der Anwendung, z. B. „zum Auftragen auf die Haut“ Gebrauchsanweisung Wirkstoffe nach Art und Menge unter Beachtung der Derivate, wie Salze, Ester, Solvate u. ä. (Wirkstoffverbindung im FAM beachten) oder Bezeichnung des verwendeten FAM (Angaben möglichst in mg statt %) Sonstige Bestandteile nach der Art (auch bei standardisierten Rezepturen) oder Bezeichnung des verwendeten FAM Herstellungsdatum Laufzeit bei Einzeldosisbehältnissen („verwendbar bis“), Aufbrauchsfrist bei Mehrdosisbehältnissen („verwendbar bis“ mit Enddatum der Haltbarkeit nach Öffnen oder Herstellung der gebrauchsfertigen Lösung) Soweit erforderlich, Hinweise auf besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung, Anwendung oder Entsorgung, z. B. Umschütteln, Verdünnung vor Gebrauch, Aufbewahrungstemperatur, kein Kontakt mit den Augen, von Zündquellen fernhalten und Hinweise auf Umweltgefahren Ggf. Warnhinweise nach AMWarnV Abfüllung in das Abgabebehältnis (§ 13 ApBetrO) Ansatz vernichten Verweis auf Leitlinie zur Qualitätssicherung Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel 5.1 Kennzeichnung des Abgabebehältnisses (§14 ApBetrO) 6.1.2 Freigabe der Rezepturarzneimittel Prüfung jedes Rezepturarzneimittels vor der Abgabe durch den Apotheker: Übereinstimmung mit der Rezepturanforderung/Verordnung Ergebnis der Inprozesskontrolle Sensorische (organoleptische) Prüfung des Endproduktes Kennzeichnung Ggf. beigelegte Applikationshilfen 6.1.2 Freigabeprüfung Mängel beseitigen Ja Nachbesserung möglich Nein Mängel festgestellt Freigabeprüfung ist ohne Mängel? Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Nein keine Nachbes-serung möglich Ja keine Mängel festgestellt Rezepturarzneimittel zur Abgabe freigegeben Rezepturarzneimittel vernichten Dokumentation der Freigabe