8. Brandsicherheitswachdienst

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 Präsentation transkript:

8. Brandsicherheitswachdienst Lehrgang: Truppführer 8. Brandsicherheitswachdienst 8.1 Gesetzliche Grundlagen 8.2 Zuständigkeiten 8.3 Aufgaben des Brandsicherheitswachdienstes Deckblatt

Gesetzliche Regelungen Gesetzliche Regelungen, nach denen eine Brandsicherheitswache verlangt werden kann: Versammlungsstätten - verordnung § 41 Straßenverkehrsordnung § 29 Sprengstoffgesetz § 32 LBKG § 33 Versammlungs- gesetz § 15 Abs. 1 Gesetzliche Regelungen

Zuständigkeiten: Die jeweils zuständige Behörde (z.B. Bauaufsicht, Gemeindever- waltung, Kreisverwaltung, sonstige Genehmigungsbehörde) entscheidet, „ob“ und in welchem Umfang ein Brandsicherheits- wachdienst durchgeführt wird. Der Brandsicherheitswachdienst ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Der Leiter der Feuerwehr entscheidet, „wie“ ein Brandsicherheits- wachdienst durchgeführt wird. Zuständige Behörde ordnet an Gemeinde stellt bereit Leiter der Feuerwehr organisiert Zuständigkeiten

Mindeststärke und Anforderungen mindestens zwei Personen, die Brandsicherheitswache wird in der Regel von der öffentlichen Feuerwehr durchgeführt, der Leiter der Brandsicherheitswache soll Gruppenführer sein, der Wachposten muss mindestens die Grundausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben. Mindeststärke und Anforderungen

Der Leiter der Feuerwehr bestimmt Der Leiter der Feuerwehr bestimmt insbesondere den Leiter sowie die übrigen Angehörigen der Brandsicherheitswache, die Dienstkleidung der Brandsicherheitswache, die Ausrüstung, den Dienstbeginn bzw. das Dienstende und erforderlichenfalls die Ablösung, die besonderen Pflichten und Aufgaben des Brandsicherheits- wachdienstes, die Dienstanweisungen und Wachbücher. Der Leiter der Feuerwehr bestimmt

Aufgaben vor der Veranstaltung 1 Pflichten und Aufgaben vor der Veranstaltung: Dienstaufnahme vor Einlass der Besucher, jedoch mindestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung, Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung prüfen, Vollzähligkeit der Wachmannschaft feststellen (Leiter der Brand- sicherheitswache), Aufgaben vor der Veranstaltung 1

Aufgaben vor der Veranstaltung 2 Pflichten und Aufgaben vor der Veranstaltung (Fortsetzung): alle Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung wie Funk, Brand- melder, Telefon prüfen, insbesondere auch die Nachrichtenver- bindung zur Feuerwehralarmierungsstelle (z.B. Leitstelle), Aufgaben vor der Veranstaltung 2

Aufgaben vor der Veranstaltung 3 Pflichten und Aufgaben vor der Veranstaltung (Fortsetzung): beim Veranstalter bzw. dessen Beauftragten melden und ggf. gemeinsame Funktionsüberprüfungen von Sicherheitseinrichtungen durchführen, gegebenenfalls Absprachen zwischen dem Leiter der Brandsicher- heitswache und den Sicherheitsdiensten anderer Organisationen treffen (Ablauf, Kommunikation), Kontrollgang im Wachbereich, Einweisen der Wachposten in ihre Aufgabenbereiche durch den Leiter der Brandsicherheitswache, bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Zirkusveranstaltungen) evtl. Schlauchleitungen aufbauen. Aufgaben vor der Veranstaltung 3

Kontrollgang im Wachbereich 1 Bei einem vor Veranstaltungsbeginn durchzuführenden Rundgang im gesamten Wachbereich ist insbesondere darauf zu achten, dass die Zufahrten sowie die Aufstell- und Bewegungs- flächen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge frei- gehalten und passierbar sind, die Einrichtungen der Löschwasserversorgung zugänglich und benutzbar sind, Kontrollgang im Wachbereich 1

Kontrollgang im Wachbereich 2 Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen kontrollieren Löschwasserversorgung erkunden Kontrollgang im Wachbereich 2

Kontrollgang im Wachbereich 3 Kontrollgang im Wachbereich (Fortsetzung): die Rettungs- und Angriffswege frei sind, die Rettungswege in der erforderlichen Breite freige- halten, sicher benutzbar und beleuchtet sind, Kontrollgang im Wachbereich 3

Kontrollgang im Wachbereich 4 Kontrollgang im Wachbereich (Fortsetzung): die Notausgänge nicht verschlossen, benutzbar, in voller Breite leicht von innen zu öffnen sind und die Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet (Dauerbetrieb) ist, Kontrollgang im Wachbereich 4

Kontrollgang im Wachbereich 5 Kontrollgang im Wachbereich (Fortsetzung): die Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse geschlossen sind (sofern sie nicht durch rauchmeldergesteuerte Feststellvorrichtungen offen gehalten werden), die Feststellvorrichtungen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse funktionstüchtig sind, Kontrollgang im Wachbereich 5

Kontrollgang im Wachbereich 6 Kontrollgang im Wachbereich (Fortsetzung): die Kleinlöschgeräte und Wandhydranten vorhanden, zugänglich und betriebsbereit sind, die Sicherheitseinrichtungen, z.B. Schutzvorhang, Rauch- und Wärme- abzugsanlagen, Alarmierungseinrichtungen, betriebsbereit sind, Kontrollgang im Wachbereich 6

Kontrollgang im Wachbereich 7 Kontrollgang im Wachbereich (Fortsetzung): bei Theaterbühnen der Schließbereich „Eisernen Vorhangs“ frei ist, Kontrollgang im Wachbereich 7

Kontrollgang im Wachbereich 8 Kontrollgang im Wachbereich (Fortsetzung): die Sicherheitsvorkehrungen für feuergefährliche Handlungen (Aschenbecher, Löscheimer, sand- bzw. wassergefüllte Behälter) getroffen sind, die Bedienungseinrichtungen von sicherheitstechnischen Einrichtungen zugänglich und betriebsbereit sind, Kontrollgang im Wachbereich 8

Kontrollgang im Wachbereich 9 Kontrollgang im Wachbereich (Fortsetzung): die zugewiesenen Postenstände für die Kontrolle des Wachbereiches so angeordnet sind, dass sie Übersicht (z.B. über die Szenenfläche) bieten. Kontrollgang im Wachbereich 9

Aufgaben während der Veranstaltung Pflichten und Aufgaben während der Veranstaltung: höflich und sachlich gegenüber dem Veranstalter und dem Personal auftreten, Postenplätze einnehmen und nicht ohne Kenntnis des Leiters der Brandsicherheitswache verlassen, brandgefährliche Handlungen beobachten, auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen achten, während der Pausen den Bereich weiterhin überwachen, evtl. Kontrollgänge durchführen, die Veranstaltung nur bei unmittelbarer Gefahr stören. Aufgaben während der Veranstaltung

Vorgehen bei Feststellung von Mängel Vorgehensweise bei der Feststellung von Sicherheitsmängeln vor oder während der Veranstaltung Vorgehen bei Feststellung von Mängel

Aufgaben nach Eintritt einer Gefahr Aufgaben und Befugnisse der Angehörigen der Brandsicher- heitswache nach Eintritt einer Gefahr: Zu den Aufgaben einer Brandsicherheitswache nach Eintritt einer Gefahr gehören: Alarmierung der zuständigen Feuerwehr, Auslösung von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Rauchabzug, „Eiserner Vorhang“, Löschanlage), Erkundung, Brandbekämpfung, gegebenenfalls Veranlassung der Räumung des Gefahrenbereiches bzw. des Gebäudes, Einweisung der anrückenden Einsatzkräfte, Aufgaben nach Eintritt einer Gefahr

Aufgaben nach Eintritt einer Gefahr Aufgaben und Befugnisse der Angehörigen der Brandsicher- heitswache nach Eintritt einer Gefahr (Fortsetzung): Im Falle eines konkreten Gefahrereignisses handelt der Leiter der Brandsicherheitswache als Einsatzleiter der Feuerwehr nach § 24 LBKG bis zur Übernahme der Einsatzleitung durch eine eintreffende Führungskraft. Er hat die Befugnisse des Einsatzleiters nach § 25 LBKG und veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. Aufgaben nach Eintritt einer Gefahr

Aufgaben nach Ende der Veranstaltung Pflichten und Aufgaben nach Ende der Veranstaltung: Brandsicherheitswachdienst erst beenden, wenn alle Besucher die Veranstaltung verlassen haben, bzw. eine besondere Gefährdung aufgrund der geringen Personenzahl nicht mehr gegeben ist, einen abschließenden Kontrollgang durchführen, hierbei besonderes Augenmerk auf mögliche Gefahren z.B.: glimmende Tabakreste, brennende Kerzen, elektrische Geräte und Beleuchtungsmittel legen, nach Abschluss der Kontrollgänge dem Leiter der Brandsicherheits- wache den ordnungsgemäßen Zustand der Wachbereiche melden, Aufgaben nach Ende der Veranstaltung

Aufgaben nach Ende der Veranstaltung Pflichten und Aufgaben nach Ende der Veranstaltung (Fortsetzung): Abmeldung der Brandsicherheitswache durch den Leiter der Brandsicherheitswache beim Beauftragten des Veranstalters und gegebenenfalls bei der zuständigen Feuerwehr- alarmierungsstelle, Erstellen eines Berichtes über die Brandsicherheitswache. Aufgaben nach Ende der Veranstaltung

Hinweise zur Brandsicherheitswache stehen mit dazugehöriger Checkliste im BKS-Portal zum Download bereit, unter: Brandschutz vorbeugender Gefahrenschutz Brandsicherheitswache