Schön, Sie wieder zu treffen

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 Präsentation transkript:

Schön, Sie wieder zu treffen Guten Morgen ! Schön, Sie wieder zu treffen © RA Richard Didyk, München

Satzungen und Ordnungen – Aber richtig ! © RA Richard Didyk, München

Agenda Vorüberlegungen zu einer Satzung/Ordnung Gesetzliche Gestaltungsfreiräume Gesetzliche Mindestanforderungen Satzungs-Schnell-Check Checkliste für Satzungsänderungen Muster-Satzung Muster-Jugendordnung © RA Richard Didyk, München

Vorüberlegungen Die häufigsten Fehler: „Mit einer eingetragenen Satzung sind wir auf der sicheren Seite“ Mustersatzungen werden blind übernommen Satzung wurde ohne Strategie und Konzept erstellt Satzung wurde nicht rechtssicher erstellt

Vorüberlegungen - generell Die Satzung ist das Spiegelbild und die Visitenkarte des Vereins Die Satzung muss die gegenwärtige Situation und die Verhältnisse des Vereins erfassen und den rechtlichen Handlungsspielraum liefern Die Satzung muss künftige Entwicklungen des Vereins ermöglichen Problem Mustersatzung Es gibt keine generell gültige Satzung Schlanke Satzung oder dickes Regelwerk „Je schlanker, desto besser „ contra Rechtsprechung Unterschiedliche Satzungen für unterschiedliche Vereinstypen Einspartenvereine, Mehrspartenvereine, Vereine mit regionalen Untergliederungen, Vereine mit Delegiertensystem, Verbände usw.

Vorüberlegungen - generell Kernbereiche der Satzung Der Satzungsinhalt ist das Ergebnis vorangegangener Überlegungen zur Strategie und Organisation des Vereins und fasst die grundlegenden Überlegungen zusammen ! Die Satzung trifft daher Grundaussagen zur Identität des Vereins Grundaussagen zur Organisation des Vereins Grundlagen der Mitgliedschaft Grundlagen für Vereinskonzept Vereinsführung Vereinsstruktur Vereinsstrategien

Vorüberlegungen Ordnungen Satzung und Vereinsordnung Die Regelungslücken, die der Gesetzgeber gelassen hat, werden in der Praxis durch Vereinsordnungen geschlossen, wobei durchaus der Eindruck besteht, dass solche Ordnungen wichtiger sind als die Satzung selbst. Prinzip der Nachrangigkeit Keine Flucht in die Vereinsordnung Abgrenzung nach BGH: Mitgliederschutz Beispiele: Listenwahl, Delegiertenversammlung, Schiedsgericht, Vereinsstrafen, Beschränkung der Mitgliederrechte (Teilnahmesperren), Ermächtigungsnorm in der Satzung

Vorüberlegungen Ordnungen Welche Arten von Ordnungen kennen Sie ? Worin bestehen die Vorteile einer Ordnung ? Worin bestehen die häufigsten (rechtlichen) Fallen bei Vereinsordnungen ?

Vorüberlegungen Vorteile von Ordnungen Vereinssatzung wird entlastet und beinhaltet nur noch Leitprinzipien bzw. die gesetzlich unverzichtbaren Regelungen Keine komplizierten Verfahren beim Erlass oder bei Änderung der Ordnungen Detailfragen können ausführlich formuliert werden, so dass sich Mitglieder und Mitarbeiter leichter einarbeiten können Durch ausführliche Regelungen wird zur Transparenz beigetragen Es kann jederzeit auf Entwicklungen im Verein reagiert werden

Vorüberlegungen Ordnungen Häufige Fehlerquellen Die Satzung enthält keine Ermächtigungsgrundlage Vereinsordnungen enthalten Regelungsgegenstände, die der Satzung vorbehalten sind Vereinsordnungen enthalten Regelungen, die über die Satzung hinausgehen Vereinsordnungen werden vom unzuständigen Organ erlassen Vereinsordnungen werden den Mitgliedern nicht bekanntgegeben Merke: Ordnungen sind immer satzungsnachrangig

Vorüberlegungen Ordnungen Begriffsbestimmung Vereinsordnungen und Geschäftsordnungen. Unterscheidungskriterien sind: Die Vereinsordnung regelt den „Betrieb“ des Vereins, insbesondere also das Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern (z.B. Aufnahme-ordnung, Beitragsordnung) Die Geschäftsordnung bestimmt den Entscheidungsablauf innerhalb eines Vereinsorgans und wirkt nicht nach außen (z.B. GO zur Durch-führung der Mitgliederversammlung)

Vorüberlegungen Ordnungen Wie kommt nun eine Vereinsordnung zustande ? Ermächtigungsnorm in der Satzung schaffen Nicht-Bestandteil der Satzung, Zweck und Reichweite, inhaltliche Vorgaben, Zuständigkeit, Bekanntgabe Beschluss durch das zuständige Vereinsorgan (Mitgliederversammlung, Vorstand, sonstige Organe) eigener Geschäftsbereich Erforderliche Beschlussfassung (Mehrheiten) Bekanntmachung (Vereinszeitung, Rundschreiben, Aushang usw.)

Vorüberlegungen Satzung Zwingende Vorschriften Nachgiebige Vorschriften Welche Regelungen enthält das Gesetz? Soll durch die Satzung eine andere Regelung getroffen werden? Beispiele: Vorstand, Mehrheiten, Mitgliederversammlung usw Wenn die Satzung schweigt, greift das BGB Beispiel: Zweckänderung

Vorüberlegungen Satzung In welchen Bereichen bestehen Gestaltungsmöglichkeiten durch die Satzung? Vertretung des Vereins nach außen (Vorstand, Besondere Vertreter) Beschränkung der Vertretungsmacht (Einzel-/Gesamtvertretung/Zustimmung) Beschränkungen in der Abwahl des Vorstands Bestellung des Vorstands Geschäftsführung des Vorstands (Auftrag, Ehrenamt, Bezahlung) Beschlussfassung des Vorstands Haftungserleichterungen für den Vorstand gegenüber Mitgliedern (§ 31 a BGB – Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) Beschlüsse der Mitgliederversammlung (Beschlussfähigkeit, Mehrheiten, schriftliche Verfahren) Bestimmung der Stimmrechte (Minderjährige) Minderheitenverlangen Übertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte Austritte Vermögensanfall bei Auflösung

Vorüberlegungen Satzung Grundsätze des Vereinsrechts, die sich in der Vereinssatzung niederschlagen müssen: Gleichbehandlungsgrundsatz Willkürverbot Schutz des Vereinszwecks (Mehrheiten bei Änderungen) Schutz der Minderheiten Vorrang der Satzung Kompetenzverteilung im Verein Bestimmtheitsgrundsatz bei Bezug auf andere Satzungen (Verband)

Vereins- und Verbandsrecht Mitgliederversammlung Wirksame Beschlüsse - die rechtliche Achillessehne der Vereine

Vereins- und Verbandsrecht Mehrheiten/ Aktuelle Gesetzesänderung §§ 32 Abs. 1 S. 3, 33, 41 S. 2 BGB: Veränderung der Stimmgewichtung Klarstellung bei der Abstimmung in Mitgliederversammlungen: Es werden jeweils die Wörter „erschienenen Mitglieder“ durch die Wörter „abgegebene Stimmen“ ersetzt.

Vereins- und Verbandsrecht Abstimmungen und Mehrheiten qualifizierte Mehrheit Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder absolute Mehrheit Mehrheit der Vereinsmitglieder relative Mehrheit einfache Stimmenmehrheit Mehrheit der abgegebenen Stimmen einfache Mehrheit

Vereins- und Verbandsrecht Feststellung von Mehrheiten absolute Mehrheit relative Mehrheit einfache Mehrheit qualifizierte Mehrheit

Vereins- und Verbandsrecht Feststellung von Mehrheiten = mehr als die Hälfte ………. wovon ? der Vereinsmitglieder der erschienenen Vereinsmitglieder der abgegebenen Stimmen absolute Mehrheit einfache Mehrheit

Vereins- und Verbandsrecht Feststellung von Mehrheiten Beispiel 1 „ ….. Entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen (absoluten) Mehrheit der Vereinsmitglieder.“ 100 Vereinsmitglieder, von denen 90 anwesend sind, die wie folgt abstimmen: 50 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen 10 Enthaltungen Ist der Antrag beschlossen worden ?

Vereins- und Verbandsrecht Feststellung von Mehrheiten Beispiel 2 „ ….. Entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen (absoluten) Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder.“ 100 Vereinsmitglieder sind erschienen, die wie folgt abstimmen: 50 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen 20 Enthaltungen Ist der Antrag beschlossen worden ?

Vereins- und Verbandsrecht Feststellung von Mehrheiten Beispiel 3 „ ….. Entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen (absoluten) Mehrheit der abgegebenen (gültigen) Stimmen.“ 100 Vereinsmitglieder sind erschienen, die wie folgt abstimmen: 50 Ja-Stimmen 30 Nein-Stimmen 20 Enthaltungen Ist der Antrag beschlossen worden ?

Vereins- und Verbandsrecht Feststellung von Mehrheiten Zwei Drittel …………………….. Drei Viertel …………………….. Neun Zehntel ………………….. wovon ? der Vereinsmitglieder der erschienenen Vereinsmitglieder der abgegebenen gültigen Stimmen qualifizierte Mehrheit

Vereins- und Verbandsrecht Feststellung von Mehrheiten Beispiel 4 „ ….. Entscheidet bei Wahlen und Beschlüssen mit der einfachen (absoluten) Mehrheit der abgegebenen (gültigen) Stimmen.“ 100 Vereinsmitglieder sind erschienen, die wie folgt abstimmen: Kandidat A: 50 Stimmen Kandidat B: 30 Stimmen Kandidat C: 20 Stimmen Wer ist gewählt ? Wie verfahren Sie als Wahlleiter weiter ?

Vereins- und Verbandsrecht Feststellung von Mehrheiten Beispiel 5 „ ….. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.“ 100 Vereinsmitglieder sind erschienen, die wie folgt abstimmen: Kandidat A: 50 Stimmen Kandidat B: 30 Stimmen Kandidat C: 20 Stimmen Wer ist gewählt ? relative Mehrheit

Vereins- und Verbandsrecht Was muss/soll in die Satzung ? nach Steuerrecht nach Vereinsrecht

Vereins- und Verbandsrecht Notwendiger Satzungsinhalt (1) Der Verein muss eine Satzung haben - § 57 BGB. Diese muss schriftlich - § 59 Abs. 2 BGB und in deutscher Sprache abgefasst sein - §§ 8 FGG, 184 GVG In ihr müssen enthalten sein: der Vereinszweck - § 57 Abs. 1 BGB weite Fassung, Änderung des Vereinszwecks der Name des Vereins - § 57 Abs. 1 BGB keine Verwechslungsgefahr im selben Amtsgerichtsbezirk der Vereinssitz - § 57 Abs. 1 BGB Wohnsitz der juristischen Person und der Eintragungswille - § 57 Abs. 1 BGB Eintragung in das Vereinsregister, Rechtsfähigkeit

Vereins- und Verbandsrecht Notwendiger Satzungsinhalt (2) Die Satzung des Vereins soll darüber hinaus enthalten eine Regelung über den Ein- und Austritt der Mitglieder - § 58 Nr. 1 BGB Aufnahmeverfahren, Austrittserklärung, Zeitpunkt des Austritts und Beitrag, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss (verfahren) die Frage, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind - § 58 Nr. 2 BGB Laufender Beitrag, Aufnahmegebühren, sonstige Leistungen (Umlage, Verwaltungsgebühren, Spartenbeitrag, Übernahme eines Amts oder einer Aufgabe)

Vereins- und Verbandsrecht Notwendiger Satzungsinhalt (3) Bildung des Vorstands - § 58 Nr. 3 BGB Rechtliche Stellung des Vorstands als notwendiges Handlungsorgan und gesetzlicher Vertreter des Vereins Außenvertretung, Vertretungsregelungen, Vertretungsbeschränkungen gegenüber Dritten und im Innenverhältnis Geschäftsführungsorgan, Aufgabenbeschreibung, Kollegial- oder Ressortprinzip Zusammensetzung (Vorstand nicht gleich Vorstand), Wahlorgan, Amtszeit, Rücktritt, Widerruf der Bestellung, Notvorstand Ehrenamtlich, Aufwendungsersatz (§ 670 BGB), pauschale Aufwandsent-schädigung, Ehrenamtspauschale, Vergütung, Frist BFM: 31.12.2010

Vereins- und Verbandsrecht Wichtige Gesetzesänderung zur Vertretung Die Neuregelung zu § 26 BGB § 26 BGB Vorstand und Vertretung Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. § 40 BGB: In der Praxis abweichende Regelung zur (Einzel-)Vertretung

Vereins- und Verbandsrecht Notwendiger Satzungsinhalt (4) die Voraussetzungen, unter denen eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist - § 58 Nr.4 BGB Rechtsstellung der Mitgliederversammlung, Aufgaben, Einberufungsorgan, (außer-) ordentliche Mitgliederversammlung, Minderheitenverlangen, Beschlussfähigkeit die Form, die bei einer Einberufung der Mitgliederversammlung einzuhalten Einberufungsmodalitäten, Tagesordnung, Anträge die Beurkundung von Beschlüssen (der Mitgliederversammlung) - § 58 Nr. 4 BGB Protokollführung

Vereins- und Verbandsrecht Notwendiger Satzungsinhalt (5) Schließlich ist auch noch zu beachten, dass der Verein vom Amtsgericht nur dann in das Vereinsregister eingetragen werden soll, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt - § 56 BGB die Vereinssatzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet wurde - - § 59 Abs. 3 BGB in der Satzung der Tag der Vereinsgründung (Errichtung) angegeben ist - § 59 Abs. 3 BGB

Check - Liste zur Überprüfung der Satzung Allgemeines Name des Vereins Verwechslungsgefahr am Ort Sitz des Vereins Verwaltungssitz Zweck des Vereins Offene Formulierung, Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeit Mustersatzung des Finanzamts Eintragung Rechtsfolgen © RA Richard Didyk, München

Check - Liste zur Überprüfung der Satzung Mitglieder und Beitragswesen Formen der Mitgliedschaft Rechte und Pflichten definiert und abgegrenzt, Teilnahme-, Frage-, Stimmrecht Eintritt Verfahren und Zuständigkeit, Rechtsbehelf? Austritt Ausschluss Gründe, Verfahren, Zuständigkeit, Anforderungen, Streichung Minderjährige Vertretung durch Eltern Beitragswesen Grundlage in der Satzung für alle Arten Umlagen Grund, Festlegung der Obergrenze © RA Richard Didyk, München

Check - Liste zur Überprüfung der Satzung Vorstand Zusammensetzung des Vorstands Vorstand im Sinne der Satzung/des Gesetzes Wer bestellt? Mitgliederversammlung, Amtsperiode Vorzeitiges Ausscheiden Vertretungsmacht Nach außen und innen Zuständigkeiten Kollegialorgan, Ressortprinzip Geschäftsführung Delegationen Handlungsfähigkeit Übergangsklausel, Selbstergänzung Vergütung Ehrenamtlich, 720, Aufwendungsersatz © RA Richard Didyk, München

Check - Liste zur Überprüfung der Satzung Mitgliederversammlung Delegiertenversammlung Einberufung Wer, wann, wie Zuständigkeiten Protokolle Mehrheiten Minderheitsverlangen © RA Richard Didyk, München

Check - Liste zur Überprüfung der Satzung Sonstige Organe Besondere Vertreter Aufgabenbeschreibung Ausschüsse Aufgaben, Abgrenzung, Besetzung Jugendorganisation Selbständigkeit, Kassenführung, Zustimmungsvorbehalte, Integration in Verein Revisoren Kassenprüfung, Umfang, Rechte Abteilungen Abteilungsordnung © RA Richard Didyk, München

Check - Liste für Durchführung der Satzungsänderung © RA Richard Didyk, München Check - Liste für Durchführung der Satzungsänderung Allgemeine Hinweise Erledigung (x) Gibt es Vorstandsbeschluss, Änderung durchzuführen? Gibt es Vorschläge, besteht Einvernehmen im Vorstand, erfolgte Abstimmung mit Abteilungen usw. ? Ist der Vorschlag bereits ausformuliert? Neufassung oder Änderung? Wie wird die Tagesordnung formuliert zur rechtswirksamen Beschlussfassung über eine Satzungsänderung? Ist die geplante Satzungsänderung mit Rechtspfleger und Finanzamt vorbesprochen? Wie beschließt die Mitgliederversammlung die Satzungsänderung? Vorstandsvollmacht für redaktionelle Änderungen? Bedarf es Nachfolgeänderungen in Ordnungen? Bewirkt Änderung im Verein Neuorganisationen? Wie , wo und durch wen wird die Änderung publiziert?

Check - Liste Rechtlicher Vollzug der Satzungsänderung Behörden Finanzamt Registergericht Anmeldung: Wer? Wer unterzeichnet? Notar, Beglaubigung Registergericht, Wer? Kosten Gegenstandswert: Regelwert EURO 3.000 Eintragung: Notar EURO 10 Gericht EURO 52 (26) Veröffentlichung EURO 1 Gemeinnützig = Kostenfrei ??

Arbeiten an Satzungen Überprüfung einer Satzung Erstellen einer Mustersatzung Erstellen einer Jugendordnung

für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit RA Richard Didyk , München r.didyk@t-online.de