Angehörigentreffen Hermannsberg 05.10.2019 Landratsamt Bodenseekreis Christian Kiebler Sachgebietsleitung Eingliederungshilfe © Landratsamt Bodenseekreis
Themenübersicht Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen in besonderen Wohnformen Überblick Zahlungsströme Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg Teilhabeplanverfahren
Schrittweise Umsetzung des BTHG „BTHG- Reparatur- gesetze“ BTHG- Modellprojekt
Trennung der Leistungen Sozialgesetzbuch IX Eingliederungshilfe Sozialgesetzbuch XII Eingliederungshilfe Grundsicherung Hilfe zum Lebensunterhalt weitere Leistungen Sozialgesetzbuch XII Grundsicherung Hilfe zum Lebensunterhalt weitere Leistungen
Trennung der Leistungen Trennung der Leistungen in besonderen Wohnformen bis 2020 ab 2020 Kosten der Unterkunft Lebensunterhalt Fachleistung Bruttoprinzip Nettoprinzip
Trennung der Leistungen Auswirkungen der Trennung der Leistungen Existenzsichernde Leistungen sind künftig nicht mehr im Tagessatz für Stationär Betreute Wohnformen (künftig besondere Wohnform) enthalten Finanzierung der Kosten der Unterkunft (=Miete) und der Kosten für den Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bei nicht auskömmlichem Einkommen und Vermögen: Beantragung existenzsichernder Leistungen (bspw. Grundsicherung)
Trennung der Leistungen Auswirkungen der Trennung der Leistungen Leistungsberechtigte erhalten keinen Barbetrag und Bekleidungspauschale mehr Bereiche des Lebensunterhalts, die der Leistungserbringer bereit stellt (z.B. Mahlzeiten), sind künftig dem Leistungsberechtigten in Rechnung zu stellen Mietvertrag in besonderen Wohnformen
Leistungsgewährung nach Bruttoprinzip Barbetrag und Bekleidungspauschale Fachleistung Eingliederungshilfe inkl. Mietkosten und Lebensunterhalt Leistungserbringer Erbringung der gewährten Teilhabeleistung Leistungsberechtigter Träger der Eingliederungshilfe Einkünfte des Leistungsberechtigten: Renten, Grundsicherung, Erwerbseinkommen, Kindergeld etc. Träger Leistungen für den Lebensunterhalt
Leistungsgewährung nach Nettoprinzip Miete und Kosten für den Lebensunterhalt, die vom Leistungserbringer abgedeckt werden Leistungserbringer Fachleistung Eingliederungshilfe Leistungsberechtigter Erbringung der gewährten Teilhabeleistung Träger der Eingliederungshilfe Einkünfte des Leistungsberechtigten: Renten, Grundsicherung, Erwerbseinkommen, Kindergeld etc. Träger Leistungen für den Lebensunterhalt
Trennung der Leistungen Träger der Leistungen für den Lebensunterhalt abhängig von der Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation des Leistungsberechtigten, bspw.: Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsunfähigkeitsrente) Betriebsrentenkassen (Betriebsrenten) Kindergeldkasse Träger der Grundsicherung (bei Sozialhilfebedürftigkeit) Agentur für Arbeit (ALG I) oder Jobcenter (ALG II)
Trennung der Leistungen Leistungsbescheid Eingliederungshilfe Fachleistung Besondere Wohnform Leistungsbescheid Grundsicherung Miete + Kosten Lebensunterhalt
Bedarfsermittlungsinstrument BW Einführung Bedarfsermittlungsinstrument Baden- Württemberg (BEI BW) landeseinheitliches Instrument zur Bedarfsermittlung personenzentrierte, leistungsrechtlich übergreifende Bedarfsermittlung Fokus auf Wünschen und Zielen des Leistungsberechtigten
Von der Bedarfsermittlung zur Leistungsgewährung Antragssteller Antragssteller Antrag BEI BW Gesamt-/ Teilhabeplan Bedarfsermittlungs- gespräch Gesamt-/ Teilhabeplankonferenz Leistungs- bescheid Antragssteller
Teilhabeplanverfahren Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX Eingliederungshilfe Teilhabeplan Rentenversicherung Krankenversicherung Agentur für Arbeit weitere Rehaträger nach § 6 SGB IX
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