Rechtsformwahl Wichtige Fragen bei der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform: 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler?

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Rechtsformwahl Wichtige Fragen bei der Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform: 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? 2. Sind Sie mit dem was Sie tun Kauffrau bzw. Kaufmann? 3. Gründen Sie allein oder mit Partnern? Wie unterscheiden sich die einzelnen Rechtsformen? = Grundlagen 5. Soll Ihre persönliche Haftung beschränkt sein? 6. Wie viel Startkapital wird für die Gründung benötigt? 7. Soll die Rechtsform mit möglichst wenig laufendem Aufwand betrieben werden? 1

Rechtsformwahl 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? ■ §18 EStG: Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 2

Rechtsformwahl 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? ■ 15 EStG: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. ■ Ein Gewerbebetrieb liegt auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. 3

Rechtsformwahl 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? ■ Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die Tätigkeit • einer offenen Handelsgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft • von Personengesellschaften, bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und …. (= gewerblich geprägte Personengesellschaft) • von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, KGaA) Kraft Rechtsform 4

Rechtsformwahl 1. Sind Sie mit dem was Sie tun Gewerbetreibender oder Freiberufler? ■ Fazit für Gewerbetreibende: • Gewerbeanmeldung + Gewerbeerlaubnis durch Gewerbeamt • Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer • Bei weiteren Voraussetzungen Bilanzierungs-/Buchführungspflicht • GewSt-Pflicht + weitere gesetzliche Regelungen, z.B. §34c Gewerbe-ordnung für Makler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer ■ Fazit für Freiberufler: • Grundsätzliche Regelungen durch die berufsständischen Kammern. 5

Rechtsformwahl 2. Sind Sie mit dem was Sie tun Kauffrau bzw. Kaufmann? ■ Kauffrau/Kaufmann ist lt. Handelsgesetzbuch : • Wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. • Wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist => e.K. • auch Handelsgesellschaften (oHG, KG) und Kapitalgesellschaften ■ Fazit : • Kauffrau/Kaufmann ist buchführungs-/bilanzierungspflichtig und muss z.B. bei Beginn der Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz erstellen. • Als Kauffrau/Kaufmann gilt z.B. ein Vertrag/Angebot durch Schweigen als angenommen. Es muss zwingend schriftlich widersprochen werden. 6

Rechtsformwahl 3. Gründen Sie allein oder mit Partnern? ■ Allein können Sie folgende Unternehmen gründen: • Einzelunternehmen • GmbH & Co. KG • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) • Aktiengesellschaft (AG) • Private Company Limited by Shares • Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt 7

Rechtsformwahl 3. Gründen Sie allein oder mit Partnern? ■ Mit Partnern können Sie folgende Unternehmen gründen: • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) • Partnerschaftsgesellschaft (PartG) => nur für Freie Berufe • Offene Handelsgesellschaft (oHG) • Kommanditgesellschaft (KG) • GmbH & Co. KG • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) • Aktiengesellschaft (AG) • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) • Private Company Limited by Shares • Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt 8

Rechtsformwahl 4. Grundlagen zu den Rechtsformen: ■ Einzelunternehmer ■ Personengesellschaften: • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) • Offene Handelsgesellschaft (oHG) • Kommanditgesellschaft (KG) • GmbH & Co. KG • Partnerschaftsgesellschaft (PartG) 9

Rechtsformwahl 4. Grundlagen zu den Rechtsformen: ■ Wesen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften: • Volle Haftung mit Privatvermögen; Ausnahme = Kommanditisten bei KG • Mindestkapital bei Gründung nicht zwingend notwendig • Inhaber oder Gesellschafter sind im Unternehmen selbst tätig; Ausnahme bei KG oder GmbH & Co. KG hinsichtlich der Kommanditisten • Geringere Formalitäten => Verträge sind nicht notariell zu beurkunden • In aller Regel keine Offenlegungs- oder Prüfungspflicht; Ausnahme bei GmbH & Co. KG • Hohes Image bei Banken 10

Rechtsformwahl 4. Grundlagen zu den Rechtsformen: ■ Kapitalgesellschaften: • Aktiengesellschaften (AG) • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) • Private Company Limited by Shares (irische Ltd.) • Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt) 11

Rechtsformwahl 4. Grundlagen zu den Rechtsformen: ■ Wesen von Kapitalgesellschaften: • Mitgliedschaft ist dem Grunde nach eine reine Geld(Kapital)beteiligung • Gesellschafterrechte = abhängig von der Höhe der Beteiligung • Gesellschafter haften nicht persönlich, max. bis zur Höhe ihrer Einlage • Kapitalbedarf zur Ausstattung der Gesellschaft mit Grundkapital 50.000 EUR (AG) oder Stammkapital mindestens 25.000 EUR (GmbH) • Grundsätze der Gesellschaftsform werden jeweils durch Gesetze bestimmt => Aktiengesetz, GmbH-Gesetz • Änderungen bedürfen überwiegend der notariellen Beglaubigung • Gesellschafterbeschlüsse müssen protokolliert werden 12

Rechtsformwahl 5. Soll die persönliche Haftung beschränkt werden? ■ Kommanditgesellschaft + GmbH & Co. KG: der Komplementär haftet voll, die Kommanditisten haften nur in Höhe der Einlage ■ Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Haftung nur durch den Gesellschafter, der mit dem Auftrag befasst war ■ GmbH + AG, UG (haftungsbeschränkt): Gesellschaft haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter somit nur bis zu ihrer Einlage Erweiterte Außenhaftung für Gesellschafter bei der GmbH-Gründung Erweiterte Haftung für den Geschäftsführer => z.B. bei Insolvenz 13

Rechtsformwahl 6. Wie viel Startkapital wird für die Gründung benötigt? ■ vorgeschriebenes Mindestkapital: GmbH => 25.000 EUR, davon 50% Mindesteinlage UG haftungsbeschränkt => 1 EUR AG => 50.000 EUR, davon 25% Mindesteinlage GmbH & Co. KG: für Komplementär-GmbH 25.000 EUR => davon 50% Mindesteinlage + Einlage von x-EUR pro Kommanditist 14

Rechtsformwahl 6. Wie viel Startkapital wird für die Gründung benötigt? ■ Kosten Rechtsform: - Rechtsberatungskosten für Gesellschaftsverträge oder Satzungen bei allen Personen- und Kapitalgesellschaften - Notarkosten für die Beglaubigungen von Gesellschaftsverträgen etc., die Anmeldung bei Handelsregister bei den Kapitalgesellschaften - Gerichtskosten für die gesetzlich notwendigen Eintragungen Bei Änderungen (z.B. Wechsel Geschäftsführer) mindestens Notar- und Gerichtskosten GmbH-Gründung zw. 1.500 – 2.500 EUR UG (Musterprotokoll, 1 Gesellschafter) Notar + Registereintrag 200 EUR 15

Rechtsformwahl 7. Laufender Aufwand pro Rechtsform? ■ Einzelunternehmen (= nicht Kaufmann), Freiberufler-GbR: Vereinfachte Gewinnermittlung => Einnahmen-Überschuss-Rechnung Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben, Keine Debitoren-Kreditoren-Buchhaltung Ist-Versteuerung => erst bei Zahlungseingang ist die USt ans Finanzamt abzuführen Änderungen von Verträgen gehen formlos, müssen nicht notariell beglaubigt werden 16

Rechtsformwahl 7. Laufender Aufwand pro Rechtsform? ■ Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG): Erstellung Jahresabschluss (Bilanz und GuV), Debitoren-Kreditoren-Buchhaltung, Soll-Versteuerung => Bereits bei Leistungserbringung ist die USt ans Finanzamt abzuführen Änderungen von Verträgen gehen formlos, müssen nicht notariell beglaubigt werden Offenlegung nicht vorgeschrieben 17

Rechtsformwahl 7. Laufender Aufwand pro Rechtsform? ■ Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): Erstellung Jahresabschluss (Bilanz, GuV + Anhang + Lagebericht) Soll-Versteuerung => Bereits bei Leistungserbringung ist die USt ans Finanzamt abzuführen Änderungen von Satzungen etc. müssen notariell beglaubigt werden Offenlegung/Hinterlegung des Jahresabschlusses, mindestens die verkürzte Bilanz + Anhang/Angaben nach MicroBilG im elektronischen Bundesanzeiger Mittlere und große Kapitalgesellschaften sind prüfungspflichtig, d.h. die aufgestellten Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang) werden durch Wirtschaftsprüfer geprüft => Hohe Zusatzkosten 18

Kurzübersicht: Einzelunternehmer Für wen? Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister, Freie Berufe Voraussetzungen • 1 Unternehmer • entsteht, wenn keine Rechtsform gewählt wurde • Kaufleute => Eintragung ins Handelsregister Pflicht • Kleingewerbetreibende => können sich freiwillig eintragen lassen • Kein Mindestkapital Haftung Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen, auch dem Privatvermögen Sonstiges • Keine Absprachen mit anderen Gesellschaftern. Geeignet für den Einstieg, wenn kein großes Haftungsrisiko und wenig Investitionsbedarf.

Kurzübersicht: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Für wen? Kleingewerbetreibende, Dienstleister, Freie Berufe Voraussetzungen • mindestens 2 Unternehmer • formfreier Gesellschaftsvertrag, Schriftform dringend empfohlen • Kein Mindestkapital Haftung Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern als Gesamtschuldner mit dem Betriebs- und dem Privat-vermögen Sonstiges • Jeder Gesellschafter arbeitet mit. Die Geschäftsführung erfolgt gemeinschaftlich, d.h. für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Die Stimmenmehrheit kann vertraglich vereinbart werden, bei 3 und mehr Gesellschaftern.

Kurzübersicht: Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Für wen? Freie Berufe Voraussetzungen • mindestens 2 Unternehmer • schriftlicher Partnerschaftsvertrag mit vorgeschriebenen Inhalt gem. § 3 PartGG • Eintragung ins Partnerschaftsregister • Kein Mindestkapital Haftung Gesellschafter haften neben dem Vermögen der PartG für die Verbind-lichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Nur für Fehler in der Berufsausübung haftet u. bestimmten Voraussetzungen nur derjenige allein, der den Fehler begangen hat. Sonstiges • Für Kooperationen verschiedener Freiberufler besonders geeignet, z.B. Steuerberater + Wirtschaftsprüfer + Rechtsanwalt

Kurzübersicht: offene Handelsgesellschaft (oHG) Für wen? Mehrere Personen, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben, überwiegend als Handelsgesellschaft. Voraussetzungen • mindestens 2 Unternehmer • formfreier Gesellschaftsvertrag • Eintragung ins Handelsregister • Kein Mindestkapital Haftung Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Sonstiges • Hohes Ansehen bei Banken und Geschäftspartnern wegen der persönlichen Haftung.

Kurzübersicht: Kommanditgesellschaft (KG) Für wen? Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen bzw. Gesellschafter, die nur beschränkt haften wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden sollen Voraussetzungen • ein oder mehrere Komplementäre (Vollhafter) • ein oder mehrere Kommanditisten • formfreier Gesellschaftsvertrag • Eintragung ins Handelsregister • kein Mindestkapital Haftung Komplementär haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Kommanditist haftet persönlich bis zur Höhe seiner vereinbarten Einlage. Sonstiges • Geschäftsführung obliegt allein dem Komplementär • Leichte Kapitalbeschaffung über die Kommanditisten, wenige Formalien • Besonders geeignet als Familiengesellschaft

Kurzübersicht: GmbH & Co. KG Für wen? Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen bzw. Gesellschafter, die nur beschränkt haften wollen und von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden sollen. Hier ist der Komplementär (Vollhafter) eine GmbH. Voraussetzungen • ein oder mehrere Komplementäre • ein oder mehrere Kommanditisten • formfreier Gesellschaftsvertrag • Eintragung ins Handelsregister • Mindestkapital für die GmbH 25.000 EUR, davon mind. 50% eingezahlt Haftung GmbH haftet als Komplementär mit ihrem Gesamtvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. den Gläubigern. Die Kommandi-tisten haften persönlich nur bis zur Höhe ihrer vereinbarten Einlage. Sonstiges • Geschäftsführung erfolgt über die GmbH • Die Rechtsform mit den meisten Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Vermischung von Personen- und Kapitalgesellschaft, besonders geeignet als Familiengesellschaft

Kurzübersicht: GmbH Für wen? Gesellschafter, die die Haftung beschränken wollen und oder nicht aktiv in der Gesellschaft mitarbeiten wollen, somit nur Kapitalgeber sind. Voraussetzungen • mindestens 1 Gesellschafter • Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, ein Vertreter (Geschäftsführer) muss bestellt werden • Eintragung ins Handelsregister • Mindestkapital 25.000 EUR, davon 50% eingezahlt Haftung GmbH haftet mit ihrem Gesamtvermögen. Weitergehende Haftung für die Gesellschafter in der Gründungsphase und für den Geschäftsführer z.B. in Fällen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz). Sonstiges • Aufgrund der Haftungsbeschränkung fordern die Banken erweiterte Sicherheiten durch den Gesellschafter/Geschäftsführer. • Das Sagen im Tagesgeschäft hat der Geschäftsführer bzw. der Gesellschafter, der die Mehrheit (>50%) der Anteile besitzt.

Kurzübersicht: UG haftungsbeschränkt Für wen? Gesellschafter, die Haftung beschränken wollen und nicht das volle Stammkapital aufbringen können Voraussetzungen • mindestens 1 und max. 3 Gesellschafter • Standardisierte Mustersatzung und Musterprotokoll muss notariell beurkundet werden, ein Vertreter (Geschäftsführer) muss bestellt werden • Eintragung ins Handelsregister • Mindestkapital 1 EUR, davon 100% eingezahlt Haftung GmbH haftet mit ihrem Gesamtvermögen. Weitergehende Haftung für die Gesellschafter in der Gründungsphase und für den Geschäftsführer z.B. in Fällen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz). Sonstiges • Pflicht: Von den zukünftigen Gewinnen sind jeweils 25% für eine Stammkapitalerhöhung einzusetzen bis die 25.000 EUR erreicht sind. • UG hat weniger Prestige nach außen als eine GmbH. • Kosten für Notar und Eintragung zw. 200,- und 400,- EUR

Kurzübersicht: Kleine Aktiengesellschaft (AG) Für wen? Gesellschafter, die Haftung beschränken wollen und oder nicht aktiv in der Gesellschaft mitarbeiten wollen, also reine Kapitalgeber sind. Voraussetzungen • mindestens 1 Gesellschafter • Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, ein Vertreter (Geschäftsführer) muss bestellt werden • Eintragung ins Handelsregister • Mindestkapital 50.000 EUR, davon 25% eingezahlt Haftung AG haftet mit ihrem Gesamtvermögen. Weitergehende Haftung für die Gesellschafter in der Gründungsphase und für den Vorstand z.B. in Fällen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz). Sonstiges • Sehr hohe rechtliche Formalien durch das AktG. • Das Sagen im Tagesgeschäft hat der Vorstand. • Hohe Reputation in der Geschäftswelt.