Studienseminar Aurich

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 Präsentation transkript:

Studienseminar Aurich Informationen zum Vorbereitungsdienst LiV Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Ziel des Vorbereitungsdienstes Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, dass die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die in der Anlage genannten Kompetenzen auf der Grundlage von Seminarprogramm und Seminarlehrplänen in engem Bezug zur Schulpraxis erwerben. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes befähigt werden, Schülerinnen und Schüler individuell so zu fordern und zu fördern, dass diese ihr Leben eigenverantwortlich gestalten und in Gesellschaft und Beruf Verantwortung für sich und andere übernehmen können. … Die LiV werden auf die inklusive Schule vorbereitet Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Überblick Dauer: 18 Monate Ausbildung in 2 Fächern Ausbildung in Pädagogischen Seminaren (8 Std./Monat) und in je 2 Fachseminaren (je 6 Monatsstunden) Ausbildungstage: Donnerstag (ganztägig) Dienstag ( ab ca. 10:30 Uhr) Hospitationen im Rahmen der Seminarveranstaltungen Anzahl der Unterrichtsbesuche: 15-20 Terminierung in Verantwortung der LiVD Unterricht zu Ausbildungszwecken (BU – EU): Fachlehrer sind nur für den BU zuständig Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Ausbildung Orientierung an zu erwerbenden Lehrerkompetenzen: Kompetenzbereich Unterrichten Kompetenzbereich Erziehen Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern Kompetenzbereich Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz Kompetenzbereich Personale Kompetenzen Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Ausbildung im Studienseminar (Hauptverantwortung bei der Seminarleitung. Diese ist auch direkte Vorgesetzte der LiV) in den Schulen Auszug aus der APVO § 8 Ausbildungsschule (1) Jede Lehrkraft an der Ausbildungsschule ist verpflichtet, in ihren Fächern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu betreuen. Sie ist bei der Betreuung weisungsberechtigt. (2) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind an der Ausbildungsschule in die schulpraktische Arbeit, auch im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Schule, einzuführen. Hierfür trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Verantwortung. Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Ausbildung 1. In der Regel sollen Lehrkräfte der Ausbildungsschule als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in dem entsprechenden Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. 2. Aufgabe der Ausbildungsschule ist es insbesondere, Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Elternarbeit, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln. 3. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat gegenüber den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst dieselben Rechte und Pflichten wie gegenüber den Lehrkräften; dabei sind die Belange der Ausbildung zu berücksichtigen. Die Rechte und Pflichten der betreuenden Lehrkräfte im Unterricht werden durch ihre Mitarbeit in der Ausbildung nicht berührt. Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Ausbildung- BU / EU Sie erteilen - Unterricht bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung (BU) - eigenverantwortlichen Unterricht (EU) Zum BU zählen anfangs auch Hospitationen. Beispielhaft werden folgende Verteilungsmöglichkeiten, bezogen auf die drei Ausbildungshalbjahre, vorgeschlagen: Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Lehramt an Realschulen bei einer Dauer von 18 Monaten: insgesamt 20 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht (z. B. 4 Std./10 Std./6 Std.) Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Ausbildung - Übertragung von Verantwortung „Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst darf die Verantwortung für Aufsichten und Schulveranstaltungen wie z. B. Klassen- und Studienfahrten nur in beschränktem, ihrer Ausbildung nicht abträglichem Maße übertragen werden. Zu Vertretungsstunden sollen sie nur in Klassen/ Lerngruppen herangezogen werden, in denen sie Ausbildungsunterricht erteilen. Die durchschnittliche Stundenanzahl des Ausbildungs-unterrichts soll hierdurch nicht überschritten werden.“ Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Ausbildung - Übertragung von Verantwortung Für Klassen/Lerngruppen im EU sind die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst stimmberechtigte Mitglieder in Gesamt- und Teilkonferenzen (Zeugniskonferenzen!). Sie vertreten ihre Fächer auch verantwortlich an Elternsprechtagen und in Elternversammlungen. Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Unterrichtsbesuche Neben den jeweiligen PS- oder FS- Seminarleitungen nehmen oft auch die betreuenden Lehrkräfte und die Schulleitungen teil. Die Teilnahme an Unterrichtsbesuchen ist grundsätzlich sehr erwünscht. An gemeinsamen Unterrichtsbesuche sollten die Schulleitungen immer teilnehmen. Sie sollten nach jedem UB ausreichend Zeit (in der Regel gut eine Zeitstunde) und einen ruhigen Raum für die Besprechung zur Verfügung haben. Studienseminar Aurich

Studienseminar Aurich Prüfung Den Vorsitz hat die Leiterin oder der Leiter des Pädagogischen Seminars. Die Schulleitung ist stimmberechtigtes Mitglied der Prüfungskommission. Der Schule obliegt die räumliche Organisation. Die Mentoren dürfen dem Prüfungsunterricht beiwohnen, wenn es sich um Betreuten Unterricht (BU) handelt. Sie geben im Anschluss an den Unterricht eine Stellungnahme zur Klasse ab. Weitere Informationen erhalten die Schulleitungen vor der Prüfung durch die PS Leitungen. Studienseminar Aurich

1. Quartal bis Ende Oktober/Ende April Einführungsphase   Betreuter Unterricht: 8 Stunden Eigenverantwortlicher Unterricht: 4 Stunden KEA Teamteaching Erste Unterrichtsbesuche Ggf. zu den Herbstferien/Osterferien Abgabe eines Themenvorschlages für die schriftliche Arbeit Nach den Herbstferien/Osterferien: 2. verpflichtende KEA wählen 2. Quartal bis Ende Januar/Ende Juli Hauptphase Verhältnis betreuter/eigenverantwortlicher Unterricht 8/4 Beratungsbesuche Eventuell erster gemeinsamer Unterrichtsbesuch 3. und 4. Quartal bis Ende Juli/Ende Januar Verhältnis betreuter/eigenverantwortlicher Unterricht 2/10 Gemeinsame Unterrichtsbesuche Abgabe eines Themenvorschlages für die schriftliche Arbeit zu den Osterferien/Herbstferien Abgabe der schriftlichen Arbeit bis zum Ende des 12. Ausbildungsmonats 5. Quartal bis Ende Oktober/Ende April Prüfungsvorbereitung Verhältnis betreuter/eigenverantwortlicher Unterricht 6/6 Abfrage der Ausschlusstermine für die Prüfungen Ggf. letzter gemeinsamer Unterrichtsbesuch Festlegung der Lerngruppen für die Prüfung Ausgabe der Vornoten und Einleitung der Prüfung Vorschläge für die Themen des Prüfungsunterrichts (individuelle Termine) Themenzustellung (15 Tage vor dem Prüfungstag) 6. Quartal bis Ende Januar/ Ende Juli Prüfungsphase Abgabe der Prüfungsentwürfe spätestens 12:00 Uhr am letzten Schultag vor der Prüfung Prüfung