*Entwickelt, erstellt und herausgegeben von André Gantschnig

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 Präsentation transkript:

*Entwickelt, erstellt und herausgegeben von André Gantschnig https://fstatic0.mtb-news.de/f/vt/x1/vtx1w3lzwrjp/large_2485235_1_630_008_4117124_MS_POLIZEI_jpgversion1387233670.jpeg?0 [Letzter Abruf: 14.06.2018] Das Alkohol-ABC – 25 Kurz-Sachverhalte zum Themengebiet „Alkohol im Straßenverkehr“ Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne Genehmigung des Herausgebers* reproduziert, bearbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 106 ff. des Urheberrechtsgesetzes. 15.07.2019 *Entwickelt, erstellt und herausgegeben von André Gantschnig Stand: 06/2018

Spielregeln und Joker Allgemeines: Die Studiengruppe teilt sich in 5 Gruppen mit jeweils 5 Personen auf und verteilt sich entsprechend im Studiengruppenraum Anschließend beginnt Gruppe 1, an der Spielwand eine Kategorie (Sachverhalt) auszuwählen Der Sachverhalt muss von einem Mitglied der Gruppe 1 alleine gelöst werden Ist die Lösung richtig, erhält die Gruppe die Punktzahl der gewählten Kategorie Ist die Lösung falsch, erhält die Gruppe keine Punkte Besonderheiten: Jedes Gruppenmitglied darf nur einen Sachverhalt lösen! Die rechtliche Würdigung ist auf die §§ 24a und 24c StVG sowie die §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a und 316 StGB beschränkt! Spielregeln und Joker Beratung: Alle Gruppenmitglieder dürfen sich untereinander beraten und den Sachverhalt gemeinsam lösen. Weitergabe: Das Gruppenmitglied darf die Frage an ein Gruppenmitglied einer anderen Gruppe weitergeben. 2. Chance: Im Falle einer falschen Antwort besteht die Möglichkeit, eine zweite Antwort abzugeben. Beachte: Der Joker ist auch bei einer richtigen Antwort verbraucht!

Beispiel mit Sachverhalt und Lösung

A (25) fährt mit seinem Pkw und hat eine AAK von 1,5 Promille. Beispiel Beispiel

Beispiel Beispiel Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit (> 1,1‰) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit (> 1,1‰) ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit (> 1,1‰) ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ Beispiel Beispiel

http://www.loslegen.net/wp-content/uploads/2014/04/los_gehts_m_.jpg [Letzter Abruf: 14.06.2018]

B - 10 G- 25 L - 50 Q - 75 V - 100 C - 10 H - 25 M - 50 R - 75 W - 100 Sehr leicht Leicht Mittel Schwierig Sehr schwierig B - 10 G- 25 L - 50 Q - 75 V - 100 C - 10 H - 25 M - 50 R - 75 W - 100 D - 10 I - 25 N - 50 S - 75 X - 100 E - 10 J - 25 O - 50 T - 75 Y - 100 F - 10 K - 25 P - 50 U - 75 Z - 100

Es folgen Fragen der Kategorie „Sehr leicht“

B - 10 B (54) fährt mit seinem Pkw und hat eine AAK von 0,9 Promille. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle stellen die Beamten eine stark verwaschene Aussprache fest. Zudem verliert B mehrfach das Gleichgewicht und muss sich an seinem Wagen festhalten. Sehr leicht B - 10

B - 10 Sehr leicht Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative Sehr leicht B - 10

C (16) fährt mit seinem Fahrrad und hat eine AAK von 1,5 Promille. Aufgrund starker Gleichgewichts-störungen stürzt er während der Fahrt zu Boden. Sehr leicht C - 10

C - 10 Sehr leicht Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ X  Tatmittel muss Kfz sein Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug Fahrzeug relative Sehr leicht C - 10

D - 10 D (33) fährt mit seinem Lkw von der Arbeit nach Hause. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ergibt ein freiwillig durchgeführter Alkotest einen Wert von 0,6 Promille. Sehr leicht D - 10

D - 10 Sehr leicht Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  Ausnahme: Dräger Evidential wird abgelehnt (§ 46 Abs. 4 OWiG) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  Ausnahme: Dräger Evidential wird abgelehnt (§ 46 Abs. 4 OWiG) X  keine Straftaten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - Sehr leicht D - 10

E - 10 E (47) fährt mit seinem Pkw und hat eine AAK von 0,4 Promille. Aufgrund einer in einer Kurve liegenden Ölspur verliert er die Kontrolle über sein Fahrzeug und landet im Straßengraben. Sehr leicht E - 10

E - 10 Sehr leicht Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten X  keine Straftaten/Tatmittel ist nicht Kfz Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - Sehr leicht E - 10

F - 10 F (41) hat es eilig und fährt mit 75km/h i. g. O. Eine Kreuzung überfahrt er, obwohl die LSA bereits eine Sekunde Rotlicht zeigte, noch im „letzten Moment“. Bei einer Verkehrskontrolle stellen die Beamten eine AAK von 0,8 Promille fest. Sehr leicht F - 10

F - 10 Sehr leicht Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative Sehr leicht F - 10

Es folgen Fragen der Kategorie „Leicht“

G (29) hat eine AAK von 0,4 Promille und fährt mit seinem neuen Fahrrad. Im Rahmen einer allgemeinen VK stellen die PVB fest, dass C seinen Führerschein erst vor einem Jahr gemacht hat. Leicht G - 25

G - 25 Leicht Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten X  keine Straftaten/Tatmittel muss Kfz sein Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug Fahrzeug - Leicht G - 25

H - 25 H (28) fährt mit einer AAK von 1,59 mg/l Fahrrad. Er weist jedoch eine sichere Fahrweise auf. Leicht H - 25

H - 25 Leicht Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔ § 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔ § 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit ✔ Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔ § 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit ✔ X  Tatmittel muss Kfz sein Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug Fahrzeug absolute Leicht H - 25

I (17) hat die Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert und darf nun mit Begleitung Auto fahren. Während einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird bei seinem Vater, der ihn begleitet, eine AAK von 0,6 Promille festgestellt. Leicht I - 25

I - 25 Leicht Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  0,0‰ (nur Verstoß gegen Auflage gem. § 75 Nr. 9 FeV) X § 24c Abs. 1 StVG  0,0‰ X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  0,0‰ (nur Verstoß gegen Auflage gem. § 75 Nr. 9 FeV) X § 24c Abs. 1 StVG  0,0‰ X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  0,0‰ (nur Verstoß gegen Auflage gem. § 75 Nr. 9 FeV) X § 24c Abs. 1 StVG  0,0‰ X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  0,0‰ (nur Verstoß gegen Auflage gem. § 75 Nr. 9 FeV) X § 24c Abs. 1 StVG  0,0‰ X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten X  keine Straftaten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  0,0‰ (nur Verstoß gegen Auflage gem. § 75 Nr. 9 FeV) X § 24c Abs. 1 StVG  0,0‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  0,0‰ (nur Verstoß gegen Auflage gem. § 75 Nr. 9 FeV) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - Leicht I - 25

AAK von 0,45 Promille mit seinem Auto nach Hause. J (19) hat am 05.01.2016 seine Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert. Heute fährt er nach einer Geburtstagsfeier und zwei großen Bier mit einer AAK von 0,45 Promille mit seinem Auto nach Hause. Leicht J - 25

J - 25 Leicht Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  befindet sich in Probezeit und ist jünger als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  befindet sich in Probezeit und ist jünger als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  befindet sich in Probezeit und ist jünger als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  Ausnahme: Dräger Evidential wird abgelehnt (§ 46 Abs. 4 OWiG) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  befindet sich in Probezeit und ist jünger als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  Ausnahme: Dräger Evidential wird abgelehnt (§ 46 Abs. 4 OWiG) X keine Straftaten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  befindet sich in Probezeit und ist jünger als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - Leicht J - 25

K (63) fährt mit einer AAK von 1,5 Promille Auto K (63) fährt mit einer AAK von 1,5 Promille Auto. Da er geübter Trinker ist, fällt ihm das Autofahren trotz Alkoholkonsum nicht sonderlich schwer. Dennoch vergisst er bei Gegenverkehr mehrfach das Fernlicht auszuschalten und überfährt gleich drei mal hintereinander eine Haltelinie. Leicht K - 25

K - 25 Leicht Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute Leicht K - 25

Es folgen Fragen der Kategorie „Mittel“

L (39) weist eine AAK von 1,0 Promille auf L (39) weist eine AAK von 1,0 Promille auf. Mit seinem Motorrad übersieht er aufgrund des nicht eingeschalteten Abblendlichtes (nachts 23 Uhr) an einem Fußgängerüberweg einen Passanten. Dieser muss am Straßenrand stehenbleiben und warten, bis L vorbeigefahren ist. Mittel L - 50

L - 50 Mittel Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung (nur Behinderung) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung (nur Behinderung) ✔§ 316 Abs. 1 StGB  ausreichende Ausfallerscheinungen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung (nur Behinderung) ✔§ 316 Abs. 1 StGB  ausreichende Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung (nur Behinderung) ✔§ 316 Abs. 1 StGB  ausreichende Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative Mittel L - 50

M (63) schläft mit einer AAK von 0,95 Promille in seinem Auto M (63) schläft mit einer AAK von 0,95 Promille in seinem Auto. Während er sich im Schlaf dreht, löst sich die Handbremse und sein Fahrzeug rollt gegen insgesamt drei geparkte Fahrzeuge. An seinem Auto entsteht ein Schaden von 3.000 Euro. Der Fremdschaden beläuft sich auf ganze 20.000 Euro. Erst jetzt wacht R wieder auf. Mittel M -50

M - 50 Mittel Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen X § 24c Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen X § 315c Abs. 1 StGB  kein (gewolltes) Führen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen X § 24c Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen X § 315c Abs. 1 StGB  kein (gewolltes) Führen X § 316 Abs. 1 StGB  kein (gewolltes) Führen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen X § 24c Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen X § 315c Abs. 1 StGB  kein (gewolltes) Führen X § 316 Abs. 1 StGB  kein (gewolltes) Führen X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen X § 24c Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen X § 315c Abs. 1 StGB  kein (gewolltes) Führen X § 316 Abs. 1 StGB  kein (gewolltes) Führen X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten X  keine Straftaten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen X § 24c Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  kein (gewolltes) Führen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - Mittel M - 50

N (22) fährt mit seinem elektrisch betriebenen Skateboard (Klasse AM) und einer AAK von 1,3 Promille auf dem Radweg. In einer Kurve verliert er das Gleichgewicht und stößt mit einem entgegenkommenden Radfahrer zusammen, der eine Kopfplatzwunde erleidet. Mittel N - 50

N - 50 Mittel Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre ✔§ 315c Abs. 1 StGB  Schädigung an Leib eines anderen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre ✔§ 315c Abs. 1 StGB  Schädigung an Leib eines anderen ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre ✔§ 315c Abs. 1 StGB  Schädigung an Leib eines anderen ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre ✔§ 315c Abs. 1 StGB  Schädigung an Leib eines anderen ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute Mittel N - 50

O (31) und sein Freund sind begeisterte Fahrradfahrer und unternehmen häufig gemeinsam Radtouren. Heute sind sie mit einem Tandem unterwegs, auf dem U mit einer AAK von 0,8mg/l hinten sitzt und daher nur in die Pedale treten kann. Mittel O - 50

Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔ § 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit (führen liegt vor) Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔ § 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit (führen liegt vor) ✔ Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔ § 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit (führen liegt vor) ✔ X  Tatmittel muss Kfz sein Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug absolute Fahrzeug absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug

P (21) hat eine AAK von 0,78 Promille. Beim Fahren mit seinem Fahrrad kam es beinahe zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fußgänger sowie mehreren Verkehrsschildern. Mittel P - 50

P - 50 Mittel Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer ✔§ 315c Abs. 1 StGB  konkrete Gefährdung von Fußgänger und Sachwerten Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer ✔§ 315c Abs. 1 StGB  konkrete Gefährdung von Fußgänger und Sachwerten ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer ✔§ 315c Abs. 1 StGB  konkrete Gefährdung von Fußgänger und Sachwerten ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer ✔§ 315c Abs. 1 StGB  konkrete Gefährdung von Fußgänger und Sachwerten ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ X  Tatmittel muss Kfz sein Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug Fahrzeug relative Mittel P - 50

Es folgen Fragen der Kategorie „Schwierig“

Q (16) fährt mit seinem Fahrrad und einer AAK von 0,6 Promille. Die kontrollierenden Beamten stellen keine Fahrfehler fest, bemerken jedoch, dass Q eine stark lallende Aussprache hat und auf Fragen nur verlangsamt antworten kann. Schwierig Q - 75

Q - 75 Schwierig Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ X  Tatmittel muss Kfz sein Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug relative X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug Fahrzeug relative Schwierig Q - 75

R (40) ist Fahrschullehrer R (40) ist Fahrschullehrer. Da seine Fahrschülerin nach 20 Stunden kaum noch Probleme mit dem Fahren hat, genehmigt R sich während der Fahrt einige Biere und Schnäpse. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird festgestellt, dass R eine AAK von 1,49 Promille hat. Laut Aussage der Fahrschülerin hat R lediglich zweimal die Fahrtrichtung vorgegeben und sie einmal angewiesen, nicht so weit rechts zu fahren. Schwierig R - 75

R - 75 Schwierig Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  R führt das Kfz nicht (§ 2 Abs. 15 StVG gilt hier nicht!) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  R führt das Kfz nicht (§ 2 Abs. 15 StVG gilt hier nicht!) X § 316 Abs. 1 StGB  R führt das Kfz nicht (§ 2 Abs. 15 StVG gilt hier nicht!) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  R führt das Kfz nicht (§ 2 Abs. 15 StVG gilt hier nicht!) X § 316 Abs. 1 StGB  R führt das Kfz nicht (§ 2 Abs. 15 StVG gilt hier nicht!) X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  R führt das Kfz nicht (§ 2 Abs. 15 StVG gilt hier nicht!) X § 316 Abs. 1 StGB  R führt das Kfz nicht (§ 2 Abs. 15 StVG gilt hier nicht!) X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten X  keine Straftaten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur zwischen 0,5 und 1,09‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG absolute Schwierig R - 75

S (70) ist wird nach einer feucht-fröhlichen Party von seiner Frau nach Hause gefahren. Da S jedoch der Meinung ist, dass seine Frau keine gute Fahrerin sei, greift er ihr immer wieder ins Lenkrad und legt mehrmals die Gänge für sie ein. S hat eine AAK von 0,4mg/l. Schwierig S - 75

S - 75 Schwierig Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  Ausnahme: Dräger Evidential wird abgelehnt (§ 46 Abs. 4 OWiG) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  Ausnahme: Dräger Evidential wird abgelehnt (§ 46 Abs. 4 OWiG) X  keine Straftaten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - Schwierig S - 75

T - 75 T (20) fährt mit einer AAK von 0,075mg/l Auto und gerät in eine Polizeikontrolle. Schwierig T - 75

T - 75 Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  unter der Toleranz-Grenze von 0,2‰ X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  unter der Toleranz-Grenze von 0,2‰ X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  unter der Toleranz-Grenze von 0,2‰ X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten X  keine Straftaten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  unter der Toleranz-Grenze von 0,2‰ X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  unter der Toleranz-Grenze von 0,2‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ T - 75

U (51) hat ein lange Autofahrt vor sich U (51) hat ein lange Autofahrt vor sich. Damit die Zeit schneller vergeht, trinkt er kurz vor Fahrtbeginn eine halbe Wodka-Flasche leer. Bereits nach 10 Kilometern, als der Alkohol seine Wirkung noch gar nicht entfaltet hat, gerät U in eine Verkehrskontrolle, bei der ein Alkotest „lediglich“ 0,45 Promille ergibt. Erst eine halbe Stunde später ergibt ein weiterer Test einen Wert von 0,85 Promille. U ist nach dem ersten Test jedoch nicht mehr gefahren. Schwierig U - 75

Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ (Menge im Körper ist bereits ausreichend!) X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ (Menge im Körper ist bereits ausreichend!) X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ (Menge im Körper ist bereits ausreichend!) X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ (Menge im Körper ist bereits ausreichend!) X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ (Menge im Körper ist bereits ausreichend!) X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ (Menge im Körper ist bereits ausreichend!) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG

Es folgen Fragen der Kategorie „Sehr Schwierig“

V (44) fährt mit einer AAK von 0,42mg/l Auto V (44) fährt mit einer AAK von 0,42mg/l Auto. Da er die Umgebung nur noch verschwommen wahrnehmen kann, gerät er mit seinem Auto immer weiter nach rechts in Richtung eines am Fahrbahnrand geparkten 5er BMW. Im letzten Moment kann T das Lenkrad wieder hach links reißen, sodass er nur den linken Seitenspiegel (450€) des BMW beschädigt. Sehr schwierig V - 100

V - 100 Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre ✔ § 315c Abs. 1 StGB  Schaden nur 450€, Gefährdung lag aber über 1500€ ✔ § 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre ✔ § 315c Abs. 1 StGB  Schaden nur 450€, Gefährdung lag aber über 1500€ ✔ § 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre ✔ § 315c Abs. 1 StGB  Schaden nur 450€, Gefährdung lag aber über 1000€ ✔ § 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre ✔ § 315c Abs. 1 StGB  Schaden nur 450€, Gefährdung lag aber über 1500€ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ X § 24c Abs. 1 StVG  keine Probezeit/älter als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔ § 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ V - 100

rafft sich aber immer wieder auf. W (19) fährt mit 0,3 mg/l auf seinem E-Bike. Während der Fahrt fällt er mehrfach auf den Boden, rafft sich aber immer wieder auf. Sehr schwierig W - 100

W - 100 Sehr schwierig Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  jünger als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  jünger als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  jünger als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  jünger als 21 Jahre X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  starke Ausfallerscheinungen ✔ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  jünger als 21 Jahre Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative ✔§ 24a Abs. 1 StVG  über 0,5‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG relative Sehr schwierig W - 100

X (31) ist mit seinem Pedelec „25“ unterwegs, welches mit einer Anfahrhilfe bis 6km/h ausgerüstet ist. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird eine AAK von 0,7 Promille festgestellt. Sehr schwierig X - 100

X - 100 Sehr schwierig Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  keine Straftaten/Ordnungswidrigkeiten X  Tatmittel muss Kfz sein Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug - X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug Fahrzeug - Sehr schwierig X - 100

Y (60) hat mit seinem Auto eine Panne Y (60) hat mit seinem Auto eine Panne. Ein guter Freund schleppt ihn dankenswerterweise mit einem Abschleppseil ab. Y lenkt mit einer AAK von 1,3 Promille sein defektes Auto (Motorschaden). Sehr schwierig Y - 100

Fahrzeug (keine Maschinenkraft aufgrund des Defektes) absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung Fahrzeug (keine Maschinenkraft aufgrund des Defektes) absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit Fahrzeug (keine Maschinenkraft aufgrund des Defektes) absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit ✔ Fahrzeug (keine Maschinenkraft aufgrund des Defektes) absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 315c Abs. 1 StGB  keine konkrete Gefährdung ✔§ 316 Abs. 1 StGB  absolute Fahruntüchtigkeit ✔ X Fahrzeug (keine Maschinenkraft aufgrund des Defektes) absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer X § 24c Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug (keine Maschinenkraft aufgrund des Defektes) absolute X § 24a Abs. 1 StVG  gilt nur für Kfz-Führer Fahrzeug (keine Maschinenkraft aufgrund des Defektes) Fahrzeug (keine Maschinenkraft aufgrund des Defektes) absolute Sehr schwierig Y - 100

Z (18) hat am 15. 03. 2010 seine Fahrerlaubnis erteilt bekommen. Am 15 Z (18) hat am 15.03.2010 seine Fahrerlaubnis erteilt bekommen. Am 15.03.2011 wird ihm aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit 0,9mg/l die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen und eine 3-jährige Sperrfrist bis zur Neuerteilung auferlegt. Am 15.03.2014 erhält N von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt. Am 15.12.2015 wird N erneut von der Polizei kontrolliert. Ein freiwillig durchgeführter Alkotest ergibt einen Wert von 0,35 Promille. Ausfallerscheinungen stellen die Beamten nicht fest. Sehr schwierig Z - 100

Z - 100 Sehr schwierig Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  in der Probezeit (vgl. § 2a Abs. 1 S. 7 und Abs. 2a StVG) X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  in der Probezeit (vgl. § 2a Abs. 1 S. 7 und Abs. 2a StVG) X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  in der Probezeit (vgl. § 2a Abs. 1 S. 7 und Abs. 2a StVG) X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  Ausnahme: Dräger Evidential wird abgelehnt (§ 46 Abs. 4 OWiG) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  in der Probezeit (vgl. § 2a Abs. 1 S. 7 und Abs. 2a StVG) X § 315c Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X § 316 Abs. 1 StGB  keine Fahruntüchtigkeit X  Ausnahme: Dräger Evidential wird abgelehnt (§ 46 Abs. 4 OWiG) X  keine Straftaten Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ ✔§ 24c Abs. 1 StVG  in der Probezeit (vgl. § 2a Abs. 1 S. 7 und Abs. 2a StVG) Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - X § 24a Abs. 1 StVG  unter 0,5‰ Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG Kfz gem. § 1 Abs. 2 StVG - Sehr schwierig Z - 100