Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

„Erläuterung des Fahreignungs- Bewertungssystems“ Baustein 7

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "„Erläuterung des Fahreignungs- Bewertungssystems“ Baustein 7"—  Präsentation transkript:

1 „Erläuterung des Fahreignungs- Bewertungssystems“ Baustein 7
und Baustein 7 "Übung zur Klärung der individuellen Mobilitätssituation"

2 Der Begriff der "Fahreignung"
„Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“ (§ 2 Abs. 4 StVG)

3 Entziehung der Fahrerlaubnis
1. durch die Verwaltungsbehörde „Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.“ (§ 3 Abs. 1 StVG) „Ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.“ (§ 4 Abs. 5 StVG)

4 Entziehung der Fahrerlaubnis
2. durch das Gericht „Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt (…), so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.“ (§ 69 Abs. 1 StGB)

5 Entziehung der Fahrerlaubnis
2. durch das Gericht Entziehung in der Regel bei - Straßenverkehrsgefährdung („7 Todsünden“), - Trunkenheit im Verkehr unerlaubtem Entfernen vom Unfallort Vollrausch

6 Die "7 Todsünden" im Straßenverkehr
Gefährdung aufgrund von - Vorfahrt nicht beachten - falschem Überholen - falschem Verhalten am Fußgängerüberweg - zu schnellem Fahren bei Unübersichtlichkeit oder an Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen - nicht rechts Fahren bei Unübersichtlichkeit - Wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung Fahren auf Autobahn oder Kraftfahrstraße - nicht ausreichendem Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs

7 Fahrverbot Straßenverkehrsgesetz § 25
Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit ...,die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. … (ähnlich. Strafgesetzbuch § 44) Wurde in den letzten zwei Jahren zuvor kein Fahrverbot verhängt, hat der Kraftfahrer vier Monate Zeit, um den Führerschein abzuliefern.

8 Fahrverbot – "Regelfälle"
„Grobe Pflichtverletzung“, deshalb 1 Monat Fahrverbot z.B.: - mit dem Pkw innerorts um 31 bis 50 km/h zu schnell mit dem Pkw außerorts um 41 bis 60 km/ zu schnell - weniger als 3/10 Tachoabstand bei mehr als 100 km/h - überholen trotz Überholverbot mit Gefährdung fahren bei Rot, obwohl schon länger als 1 Sekunde Rot „Beharrliche Pflichtverletzung“ z.B.: - innerhalb eines Jahres zweimal um mehr als 26 km/h zu schnell - viele Handy-Verstöße - viele Parkverstöße

9 Wie ein Verkehrsverstoß bestraft wird,
Das Punktsystem Wie ein Verkehrsverstoß bestraft wird, richtet sich nach dem Bußgeldkatalog, siehe z.B. bei Höhe des Bußgelds Anzahl der Punkte Fahrverbot? Punkte gibt es vor allem für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Punkte gibt es erst, wenn das (Regel-) Bußgeld mindestens 60,- Euro beträgt.

10 Das Punktsystem Das tatsächliche Bußgeld kann durch das Gericht höher oder niedriger festgesetzt werden, als das „Regel“-Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog beträgt („Würdigung des Einzelfalles“). Entscheidend für die Punktbewertung ist aber immer das „Regel“-Bußgeld.

11 Das Punktsystem Punkte „entstehen“, wenn man den Verstoß begeht, also am „Tattag“. „Verschleppen“ der Rechtskraft (und damit auch der Eintragung in das Fahreignungsregister) durch "taktische" Rechtsmittel (Widerspruch, Gerichtsverhandlung) bringt also nichts. Und die Tilgungsfrist beginnt erst mit der Rechtskraft!

12

13

14 Das Punktsystem Ein Punktabbau durch das Fahreignungsseminar ist nur auf den Stufen „Vormerkung“ und „Ermahnung“, d.h. bis zu einem Stand von 5 Punkten möglich. Begleiter beim „Begleiteten Fahren ab 17“ dürfen bei Antragstellung max. 1 Punkt haben. Keine Stufe wird übersprungen: Wenn man innerhalb kurzer Zeit mehrere Verstöße begeht, wird der Punktestand deshalb von der Behörde evtl. verringert (auf 5 bzw. 7 Punkte).

15

16 Das Punktsystem Wird ein Verstoß - und damit auch die jeweiligen Punkte - gelöscht („getilgt“), bleibt er trotzdem noch für ein weiteres Jahr erkennbar („Überliegefrist“).

17 Richtig oder falsch? Lkw oder Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung können bei einem Unfall viel größeren Schaden anrichten als Pkw. Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße mit solchen Fahrzeugen werden daher härter bestraft als Verstöße mit dem Pkw.

18 Vielfahrer - Wenigfahrer
Wer viel fährt hat viel Erfahrung. Wer mehr Erfahrung hat, hat auch mehr Verantwortung. Architekt Arzt Pilot Kapitän Busfahrer Taxifahrer Lkw-Fahrer Verantwortung haben bedeutet: Andere verlassen sich darauf, dass ich alles richtig mache und alle Regeln einhalte. Wer viel fährt und es mit den Regeln nicht so genau nimmt, begeht viele Verstöße, bei denen er nicht erwischt wird. („Dunkelziffer“)

19 Fallbeispiel 1: Alex x x Wer viel fährt und es mit den Regeln nicht so genau nimmt, begeht viele Verstöße, bei denen er nicht erwischt wird. („Dunkelziffer“)

20 Fallbeispiel 2: Björn x Wer viel fährt und es mit den Regeln nicht so genau nimmt, begeht viele Verstöße, bei denen er nicht erwischt wird. („Dunkelziffer“)

21 Fallbeispiel 2: Björn x x Wer viel fährt und es mit den Regeln nicht so genau nimmt, begeht viele Verstöße, bei denen er nicht erwischt wird. („Dunkelziffer“)

22 Fallbeispiel 3: Conny x Wer viel fährt und es mit den Regeln nicht so genau nimmt, begeht viele Verstöße, bei denen er nicht erwischt wird. („Dunkelziffer“)

23 Fallbeispiel 3: Conny x x Wer viel fährt und es mit den Regeln nicht so genau nimmt, begeht viele Verstöße, bei denen er nicht erwischt wird. („Dunkelziffer“)

24 Fallbeispiel 4: Dennis Wer viel fährt und es mit den Regeln nicht so genau nimmt, begeht viele Verstöße, bei denen er nicht erwischt wird. („Dunkelziffer“)

25 Fallbeispiel 4: Dennis x x Wer viel fährt und es mit den Regeln nicht so genau nimmt, begeht viele Verstöße, bei denen er nicht erwischt wird. („Dunkelziffer“)


Herunterladen ppt "„Erläuterung des Fahreignungs- Bewertungssystems“ Baustein 7"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen