16.07.2019 Der Gebäudebetreiber in seiner Verantwortung in Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung, AGI-Workshop 03.12.2004 Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Handlungsanlass Ex § 6 BetrSichV: Ein Explosionsschutzdokument ist
Advertisements

Integration des Arbeitsschutzes in die Prozesse
Betriebssicherheitsverordnung
Das Explosionsschutzdokument
Arbeitsschutz mit System in einem Handwerksbetrieb – Anstoß und Unterstützung zum Aufbau des AMS durch einen Kunden 2. Jahrestagung „Präventiver Arbeits-
Optimierung SolarLog PV Anlagenüberwachung Ausgangslage PV Generator Danfoss TLX 15 WR SolarLog 1000 Mobilfunktpaket = externes GPRS Modem Vodafone Ultra.
Bewerbungs- eingang Bewerbungs- bearbeitung Stellenangebote VermittlungKommunikationZusatzleistungen.
Mittelverwendungsprüfung in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen Die Gefährdungsbeurteilung.
1 geplante Änderung der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) Elmar Petrin Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 32.2: Wasser- u. Bodenschutz.
Friederike von eichel vergabeunterlagen _inhalt _vorgehensweise _aufbau.
Schreibwerkstatt. Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, für unsere Anlage benötigen wir ein Molekularsieb mit der Oberfläche von 600 m2/g. Deshalb bitten.
Darstellung Kundenprojekt
Unterweisungsmodul Medizinprodukte.
Umsetzung der begleitenden Massnahmen
Verordnung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
Gasverordnung Wesentliche Aspekte.
Wiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath
Abrechnungslegung allgemein, Dokumente, IWBecos
Technische Vorgaben für Bau, Betrieb und Unterhalt von GEA
Grundzüge des gewerblichen Betriebsanlagenrechts
2. Treffen der FAG Flucht und Migration
Änderungen im Gefahrgutrecht ADR 2015
Arbeitsunterweisung und Dokumentation
E V A L U A T I On und Präventionskultur
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen
Büro 4040 Linz, Freistädter Straße 403a
Unfallverhütung – Gesetzlicher Versicherungsschutz
Unterweisungsmodul Brandschutz.
“<Titel>” Prozessbeschreibung
Lehrerbesprechung der Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften 2015
Unterweisungsmodul Hochfrequenzgeräte.
Gefährliche Arbeiten Umsetzung Art. 4 der ArGV 5
Erkundung eines Berufs
“Sicherheitstechnische Kontrollen anlegen
“STK-Protokolle scannen”
“Kunden-Schulungen” Arbeitsanweisung
Technisches Sicherheitsmanagement Stadtwerke Hannover AG
Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH
§ 7 Informationsermittlung und Gefährdungsermittlung
Grundsätze für eine Tarifregelung
Dr. Thomas Sinner, EHSQ/Plant safety and permissions
Was tun, wenn der Bescheid ausläuft?
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Geschäftsregeln in XÖV-Standards XÖV-Konferenz 2018
Hygienemanagement Stand:
Umsetzung der begleitenden Massnahmen
Sicheres Arbeiten an Walzwerken der Gummi- und Kunststoff-industrie
STOPp DEm ILLEGALEN EXPORT VON ELEKTROALTGERÄTEN
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Ausgewählte Folien für Lehreinheit C3
Der 30-Sekunden Elevator Pitch
Einsatzmatrix 2.0.
Wissenschaftliches Projekt
Sicheres Betreiben von Terrassenheizstrahlern
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe.
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Personalplanung - optimiert
EMAS-Erfa-Austausch Praxisbericht zu Legal Compliance Management
Willkommen zum BBS-Erfahrungsaustausch Gruppe B Kassel,
Zertifizierung von Gasrückführungssystemen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Arbeitskreis SR-Wesen Referenten
<Fügen Sie Ihren Namen ein>
MEISTER-klasse! Mehr Wissen im Arbeitsschutz
Abscheideranlagen Anforderungen an Einsatz und Betrieb
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
Der Betreiber, der aus der Kälte kam, Stand der Technik ist Pflicht!
 Präsentation transkript:

16.07.2019 Der Gebäudebetreiber in seiner Verantwortung in Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung, AGI-Workshop 03.12.2004 Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. (TU) W. Janisch, Merck KGaA

Merck – ein Kurzportrait Merck ist ein weltweit tätiges Pharma- und Chemieunternehmen mit 28.300 Mitarbeitern in 56 Ländern. Unternehmensstruktur: 3 Pharma-Sparten Ethicals (rezeptpflichtige und patentgeschützte Arzneimittel) Consumer Health Care (Selbstmedikation) Generics (patentfreie, preiswerte Arzneimittel) 4 Chemie-Sparten Life Science & Analytics (Lebensmittel- und Umweltanalytik) Pigments Liquid Crystals (LCD-Displays in Flachbildschirmen etc.) Electronic Chemicals (Prozesschemikalien für Chip-Herstellung) Wolfgang Janisch, T/A+T

Unternehmensstruktur 16.07.2019 Unternehmensstruktur Geschäftsleitung Unternehmen der Merck-Gruppe Zentralfunktionen U n t e r n e h m e n s b e r e i c h e Pharma Chemie Ethicals Generics Consumer Health Care Liquid Crystals Electronic Chemicals Pigments Life Science & Analytics S p a r t e n Wolfgang Janisch, T/A+T

Unternehmenszentrale: Werk Darmstadt Werk Darmstadt, 7000 Mitarbeiter in Produktion, Forschung, Entwicklung, Verwaltung Wolfgang Janisch, T/A+T

Wolfgang Janisch, T/A+T Zur Person Dipl.-Ing (TU) Chemietechnik, Uni Dortmund 1991 –1997 Entwicklungs- / Projektingenieur seit 1997 Sicherheitsingenieur in der Abt. für Arbeitssicherheit Aufgabenschwerpunkte: Betreuung chem. Produktionsbetriebe am Standort Darmstadt Schulungsmanagement der Abt. Seit 1 Jahr Leitung der fachstellenübergreifenden Arbeitsgruppe „Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei Merck“ Wolfgang Janisch, T/A+T

BSV - Kurztext des Verordnungstitels Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“   Wolfgang Janisch, T/A+T

BSV – Hintergrund, Geltungsbereich BSV setzt 3 EG-Richtlinien in deutsches Recht um + löst gleichzeitig 9 Verordnungen ab (u.a. DruckbehV, AufzV, DampfkesselV, AMBV) ist seit 3. Oktober 2002 in Kraft + gilt vom „Kugelschreiber bis zur Chemieanlage“ BSV legt Anforderungen fest für: die Bereitstellung + Benutzung von Arbeitsmitteln (AM) den Betrieb von Anlagen, insbesondere überwachungsbedürftiger Anlagen (ÜA) Wolfgang Janisch, T/A+T

Übergangsvorschriften §§ 7, 27 Beschaffenheitsanforderungen: grundsätzlich gilt Bestandschutz bei: AM, welche vor d. 03.10.2002 schon betrieben wurden ÜA, welche vor d. 01.01.2003 schon betrieben wurden („Alt-ÜA“) Betriebsvorschriften der BSV: Sind seit 03.10.2002 für AM, seit 01.01.2003 für „Neu-ÜA“ einzuhalten Sind für „Alt-ÜA“ ab 2008 bzw. 2006 einzuhalten* * Ab 2006 für die erst durch d. BSV überwachungsbed. gewordenen Anlagentypen (vgl. Folie 7) Wolfgang Janisch, T/A+T

BSV Begriffsdefinitionen „Bereitstellung“ = AM zur Verfügung zu stellen Beschaffung Zusammenbau („Montage“) Einbau im Betrieb („Installation“) „Benutzung“ umfaßt alles nach der Bereitstellung folgende: Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Um- und Abbau und Transport Wolfgang Janisch, T/A+T

BSV Begriffsdefinitionen „Befähigte Person“ BP, §10 Betreiber muß durch Ausbildung + Berufserfahrung geeignete MA als BP auswählen + beauftragen zur Prüfung best. AM + ÜA Betreiber muß best. AM durch BP prüfen lassen „Zugelassene Überwachungsstelle“ ZÜS, §14, 21 Betreiber muß seine ÜA durch eine ZÜS prüfen lassen ZÜS lösen frühere Sachverständigenorganisationen („TÜV“) ab, das Prüfmonopol der TÜVs entfällt (Bisherige) Prüforganisationen müssen sich als ZÜS akkreditieren lassen Wolfgang Janisch, T/A+T

Überwachungsbed. Anlagen + Arbeitsmittel nach BSV „Überwachungsbedürftige Anlagen“ nach BSV (ÜA) Aufzüge Dampfkesselanlagen Anlagen in denen Überdruck  0,5 bar auftritt („Druckgeräte“) (Anlagen in EX-Bereichen**) (Anlagen zum Lagern oder Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten  10 m3 bzw. 1 m3/h**) Der Rest sind die „Arbeitsmittel“ (AM) ÜA sind eine Teilmenge der AM > Anforderungen an Arbeitsmittel gelten auch für ÜA ** = teilw. erst durch BSV überwachungsbed. geworden Wolfgang Janisch, T/A+T

Typische Arbeitsmittel im Sinne der BSV Arbeitsmittel sind insbesondere Werkzeuge Geräte Maschinen Anlagen Zu den Arbeitsmitteln zählen auch Elektroinstallation Heizungs / Klimatechnik soweit sie zur Arbeit benötigt (benutzt) werden LASI-Leitfaden zur BetrSichV (v. ABS-UA 4 "Technischer Arbeitsschutz") Wolfgang Janisch, T/A+T

BSV – Wer ist betroffen + Warum ? Bei Merck insbes.: Betriebsleiter > Betreiberverantwortung („Arbeitgeber“) Betriebs- / Projektingenieure > Verantw. techn. Anlagensicherheit ihr Tagesgeschäft (Beschaffung, Betrieb, Ein-/Umbau) ist nach BSV: Bereitstellung o. Benutzung von AM Betrieb, Änderung o. wesentliche Veränderung ÜA Betreiberverantwortung können im Facility Management tragen: Selbstnutzer + Vermieter von Immobilien Auftraggeber + Auftragnehmer von Betriebsführungsdiensten Wolfgang Janisch, T/A+T

„altbekannte“ Betreiber-Grundpflichten in der BSV Gefährdungsbeurteilung § 3 Für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ermitteln, umsetzen + dokumentieren bekannt aus: ArbSchG §§5,6 (1996) Betriebsanweisungen § 9 Betriebsanweisungen für gefährliche Tätigkeiten, Arbeitsmittel + Gefahrstoffe erstellen bekannt aus: GefStoffVO §20, diverse UVVen der BGen Sicherheitsunterweisungen § 9 Mitarbeiter unterweisen über Gefährdungen + Schutzmaßnahmen bezügl. Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsstoffe bekannt aus: BGV A1 §4, ArbSchG §§12,14 (1996) Wolfgang Janisch, T/A+T

Wolfgang Janisch, T/A+T „altbekannte“ Betreiber-Grundpflichten Beispiel zur betriebl. Umsetzung bei Merck Bsp: Aufzug (ÜA > auch AM) Betreiberpflichten für AM: Nr. 1 - Gefährdungsbeurteilung § 3 Nr. 2 - Betriebsanweisungen § 9: Nr. 3 - Sicherheitsunterweisungen § 9 Umsetzung o.g. Betreiberpflichten: Muster-Betr.-Anweisung v. A+T beschaffen mit betriebsspez. Angaben ergänzen > Nr. 1 + 2 erfüllt bei der Sicherheitsunterweisung anhand dieser BA den Mitarbeitern Gefahren + Schutzmaßnahmen beim Benutzen des Aufzuges erläutern > Nr. 3 erfüllt Wolfgang Janisch, T/A+T

Betreiber-Grundpflichten für AM nach BSV §4 „Nur AM bereitstellen, bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit + Gesundheitsschutz gewährleistet sind“ „Ist das nicht möglich: Gefährdung so gering wie möglich halten“ Die AM-Bereitstellung muß „dem Ergebnis der eigenen Gefährdungsbeurteilung n.§ 3 und dem Stand der Technik entsprechen“ „ergonomische Zusammenhänge insbes. bezügl. Körperhaltung berücksichtigen“ Wolfgang Janisch, T/A+T

Betreiber-Grundpflichten für ÜA nach BSV §12 „Überwachungsbedürftige Anlagen müssen nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden“ „Stand der Technik“: Bestehende Technische Regeln und insbes. künftige TRBS des ABS (ab 2005) Bis zur Veröffentlichung o.g. TRBS gelten die bisherigen technischen Regelwerke weiter Wolfgang Janisch, T/A+T

Prüfung von Arbeitsmitteln- Grundpflichten des Betreibers BSV §3 „Für Arbeitsmittel sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln“ „Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln + festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind“ Fakt ist: Viele AM müssen schon seit längerem durch “Sachkundige” geprüft werden, i.W. gemäß BG- und VDE-Vorschriften Diese Prüfpflichten werden bei Merck beibehalten Wolfgang Janisch, T/A+T

Prüfung von Arbeitsmitteln – Was fordert die BSV konkret ? §10 Nach §10 sind AM durch BP wie folgt zu prüfen: AM, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängen (z.B. Gerüste) vor Inbetriebnahme AM die gefährdenden Einflüssen unterliegen (z.B. Korrosion, Verschleiß) wiederkehrend nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Unfälle, Versagen) AM außerordentlich nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der AM beeinträchtigen können AM, bei denen der Arbeitgeber in der eigenen Gefährdungsbeurteilung § 3 eine Prüfung festlegt §10(4) Wolfgang Janisch, T/A+T

Prüfung von AM – Umsetzung BSV insbes. §10 (4) + §3 (3) Vorgehensweise bei Merck: Bestehende Merck-interne Regelungen werden angepaßt (Prüfrichtlinien) Bisherige Sachkundige werden zu BP ernannt + prüfen weiterhin (Prüforganisation) Betreiber meldet die betroffenen AM den prüfenden Fachstellen gemäß o.g. internen Regelungen Wolfgang Janisch, T/A+T

Prüfung von AM – Umsetzung BSV insbes. §10 (4) + §3 (3) Prüfrichtlinien - Konzept: AM werden nach Gefährdungspotential einer der folgenden AM-Klassen zugeordnet: AM1 mit vernachlässigbarem Gefährdungspotential (z.B. Maulschlüssel) AM2 mit Gefährdungspotential (z.B. Winkelschleifer...Zentrifuge) AM1: nur Sichtprüfung vor Benutzung durch MA ohne Dokumentation AM2: Zusätzl. dokumentierte Gefährdungsbeurteilung (z.B. wie voriges Bsp. BA „Aufzug“) + ggf. Prüfung durch BP (AG BSV ermittelt für Merck, welche der AM2 durch BP wie zu prüfen sind > Prüfart, -tiefe, -umfang, –fristen) Wolfgang Janisch, T/A+T

ÜA – Was fordert die BSV „neues“ ? Überblick Betreiber muß: (Erlaubnis für best. ÜA beantragen § 13) ÜA durch ZÜS* prüfen lassen § 14 vor Inbetriebnahme nach wesentlichen Veränderungen nach Änderungen ÜA wiederkehrend durch ZÜS* prüfen lassen § 15 *ZÜS = Zugelassene Überwachungsstelle Hinweise: - in best. Fällen reicht Prüfung durch Befähigte Person (BP) - es gibt in §14, 15 div. Ausnahme- / Sonderregelungen von o.g. Grundsätzen Wolfgang Janisch, T/A+T

Änderung, Wesentliche Veränderung: Begriffsdefinitionen §2 „Änderung einer ÜA“ „Jede Maßnahme, auch jede Instandsetzung, bei der die Sicherheit der ÜA beeinflusst wird“ „Wesentliche Veränderung einer ÜA“ „Jede Änderung, welche die ÜA soweit verändert, dass sie in den Sicherheitsmerkmalen einer neuen Anlage entspricht“ > D.h. eine ÜA verliert nach einer wesentlichen Veränderung ihren Bestandsschutz Wolfgang Janisch, T/A+T

„Änderung einer ÜA“ – Beispiele aus der Chemiebranche Druckerhöhung Einbindung einer neuen Schlaucharmatur Schweißarbeiten Zusätzl. Abzweig in druckführenden Rohrleitungen Keine Änderung einer ÜA: Austausch von bauartgleichen Armaturen, MSR-Geräten, Dichtungen, usw. Quelle: PAS 1023 Wolfgang Janisch, T/A+T

„Wesentliche Veränderung einer ÜA“ – Beispiele aus der Chemiebranche Änderungen der Betriebsweise wie z.B. Produktionsleistung durch andere Prozessführung verändern Kompletter Umbau der Anlage, z.B. Umstellung von Batch- auf Contibetrieb Quelle: PAS 1023 Wolfgang Janisch, T/A+T

Delegation der Betreiberverantwortung Bei Merck: Betreiberverantwortung für Produktionsbetriebe o.ä. ist in der Aufbauorganisation schriftlich an den Betriebs- bzw. Abteilungsleiter delegiert: „Herrn .. werden für die von ihm geleitete...die dem Unternehmer obliegenden Pflichten, insbesondere des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie... übertragen“ Internetrecherche: GEFMA 190 “Betreiberverantwortung im Facility Management” Wolfgang Janisch, T/A+T

Integrierte Managemementsysteme bei Merck Merck hat z.Z. ein integriertes Qualitäts + Umweltmanagementhandbuch Qualitätsmanagement seit 1995 nach DIN ISO 9001 zertifiziert Umweltmanagement seit 2001 nach ISO 14001 zertifiziert 2005 Enscheidung Einführung Arbeitsschutz-managementsystem nach OSHA 18001 Wolfgang Janisch, T/A+T

Wolfgang Janisch, T/A+T Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfgang Janisch, T/A+T

Wolfgang Janisch, T/A+T Legende VERWENDETE ABKÜRZUNGEN: ABS = Ausschuß für Betriebssicherheit AG BSV = Arbeitsgruppe Betriebssicherheitsverordnung, AM = Arbeitsmittel BA = Betriebsanweisung BP = Befähigte Person GB = Gefährdungsbeurteilung MA = Mitarbeiter(in) TRBS = Technische Regel Betriebssicherheit ÜA = Überwachungsbedürftige Anlage ZÜS = Zugelassene Überwachungsstelle Wolfgang Janisch, T/A+T

ÜA - Was fordert die BSV „neues“ bezügl. Explosionsschutz ? altbekannt: EX-Zonen in explosionsgefährdeten Bereichen festlegen, vor Ort kennzeichnen + im Ex-Zonenplan dokumentieren Beim EX-Schutz alle Zündquellen betrachten + geeignete Schutzmaßnahmen treffen Neu: detaillierte Dokumentation im Explosionsschutzdokument: für „Alt-ÜA“ Explosionsschutzdokument erstellen bis 31.12.2005 für „Neu-ÜA“ vor Inbetriebnahme Explosionsschutzdokument erstellen + Prüfung durch BP n. BSV Anh. 4 Nr. 3.8** Wolfgang Janisch, T/A+T

ÜA - Was fordert die BSV „neues“ bezügl. Explosionsschutz ? Neu für alle Anlagen in EX-Bereichen: Für die Verwendung in EX-Zonen Arbeitsmittel mit ATEX-Bescheinigung beschaffen (vgl. BSV Anhang 4B) Explosionsschutzdokument nach relevanten betriebl. Änderungen aktualisieren Anlagen in EX-Bereichen wiederkehrend durch BP prüfen lassen (mind. alle 3 Jahre) formal neu aber materiell keine höheren Anforderungen als bisher: Einhaltung der Mindestvorschriften nach BSV Anh. 4A Wolfgang Janisch, T/A+T