Schlichtungsstelle Bergschaden NRW beim Regionalverband Ruhr Informationsveranstaltung in Haltern am See / Lippramsdorf am 30. August 2018 Bericht 2018 der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW über die Geschäftsjahre 2009 bis 2018 Stand 24.08.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Alle Verfahren sind abgeschlossen Stand der Verfahren 2014 Gesamt Zustimmung Ablehnung Ergebnis Zahlungen RAG 88 84 4 59 Fälle durch Vergleich 25 Fälle sonstige Erledigung (z.B. Verjährung/ Rücknahme) 419.008,00 € EBV 6 - 2 Fälle durch Vergleich 4 Fälle durch sonstige Erledigung 6.500,00 € IBB 2 2 Fälle durch sonstige Erledigung 35.500,00 € 96 92 Alle Verfahren sind abgeschlossen 461.008,00 € Stand 24.08.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Alle Verfahren sind abgeschlossen Stand der Verfahren 2015 Gesamt Zustimmung Ablehnung Ergebnis Zahlungen RAG 111¹ 97 7 48 Fälle durch Vergleich 49 Fälle sonstige Erledigung (z.B. Verjährung/ Rücknahme) 19 Fälle Gutachterbeauftragung 781.285,00 € EBV 7² 4 2 2 Fälle durch Vergleich 2 Fälle durch sonstige Erledigung 3.500,00 € IBB 3 - 1 Fall durch sonstige Erledigung 34.000,00 € 121 104 9 Alle Verfahren sind abgeschlossen 818.785,00 € Bei sieben Verfahren anderweitige Erledigung (z.B. Verfahren ruhen wegen Verhandlungen der Beteiligten außerhalb des Schlichtungsverfahrens, Nichteröffnung wg. Verfahrensunmöglichkeit) Bei einem Verfahren Einigung vor Zustimmung/Ablehnung Stand 24.08.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Stand der Verfahren 2016 Gesamt Zustimmung Ablehnung Ergebnis Zahlungen RAG 113 99* 10 52 Fälle durch Vergleich 12 Fälle im laufenden verfahren 35 Fälle sonstige Erledigung (z.B. Verjährung/ Rücknahme) 26 Fälle Gutachterbeauftragung 542.351,30 € EBV 3 - 1 Fall durch Vergleich 1 Fall durch Antragsrücknahme 1 Fall durch Verjährung 3.000,00 € IBB 2 2.500,00 € 118 104 12 Verfahren offen 547.851,30 € * 4 Anträge wurde vor der Zustimmung zurückgenommen Stand 24.08.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Stand der Verfahren 2017 Gesamt Zustimmung Ablehnung Ergebnis Zahlungen RAG 119 108 11 71 Fälle durch Vergleich 8 Fälle im laufenden verfahren 34 Fälle sonstige Erledigung (z.B. Verjährung/ Rücknahme) 5 Fälle Gutachterbeauftragung 1 ruhendes Verfahren 546.684,39 € EBV 9 7 2 1 Fall durch Vergleich 3 Fälle Antragsrücknahme 3 Fälle sonstige Erledigung 750,00 € IBB 1 - 1 Fall Antragsrücknahme 4.250,00 € 130 116 13 9 Verfahren offen 551.684,39 € Stand 24.08.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Stand der Verfahren 2018 Gesamt Zustimmung Ablehnung Ergebnis Zahlungen RAG 37 32* 1 10 Fälle durch Vergleich 17 Fälle im laufenden Verfahren 5 Fälle sonstige Erledigung (z.B. Verjährung/ Rücknahme) 3 Fälle Gutachterbeauftragung 54.790,00 € EBV - IBB 32 17 Verfahren offen * 4 Verfahren noch ohne Zustimmung Stand 24.08.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Gesamtübersicht 2009 bis 2018 Gesamt Zustimmung Ablehnung Aufgelaufene Zahlungen Ø Verfahrensdauer Verfahren offen 2009 49 37 12 96.600,00 € 7 Monate - 2010 71 58 10 451.157,00 € 8 Monate 2011 108 93 13 819.032,00 € 2012 99 91 6 1.253,267,00 € 2013 127 121 4 1.327.262,00 € 2014 96 92 461.008,00 € 6 Monate 2015 104 9 818.785,00 € 2016 118 547.851,30 € 4 Monate 2017 130 116 551.684,39 € 2 Monate 2018 32 1 54.790,00 € 17 956 848 82 6.381.436,69 € 38 *Differenz siehe Einzelaufstellungen 2014 bis 2018 Stand 24.08.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Erläuterungen zur Statistik Aufgelaufene Zahlungen Die aufgelaufenen Zahlungen fassen ausschließlich das tatsächliche Vergleichsergebnis ohne Berücksichtigung des Antragseingangswertes bzw. der möglicherweise vor dem Schlichtungsverfahren verhandelten Schadenssummen zusammen. Eine Differenzbetrachtung hierzu ist aus Sicht der Schlichtungsstelle nicht möglich. Stand 28.02.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Fälle sonstiger Erledigung Die Fälle sonstiger Erledigung beschreiben folgende Verfahrenskonstellationen: Antragsrücknahme aus tatsächlichen Gründen Nach Behandlung und Unterrichtung durch die Schlichtungskommission bzgl. der Erfolglosigkeit des Schlichtungsantrages, z. B. keine bergbaubedingte Schäden feststellbar, sondern reine nicht durch den Bergbau bedingte Bauschäden am Objekt, Folge: Antragsrücknahme 2. Antragsrücknahme aus rechtlichen Gründen, z. B. Verjährung In entsprechender Behandlung zu Ziff. 1 Hinweis auf z. B. die Verjährungsproblematik, Folge: Antragsrücknahme 3. Kontrollmessungen zur Verifikation von Gebäudeveränderungen im Sinne eines Einzelfall-Monitorings. Diese Verfahren werden in ein bis zwei Jahren im Rahmen der Wiedervorlage zu einer erneuten Behandlung aufgerufen. Stand 28.02.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Verfahrensbewertung Die durch den Unterausschuss angeregte Änderung der Schlichtungsordnung hat für den Bereich des Steinkohlebergbaus zu keinerlei strukturellen Änderungen des Schlichtungsverfahrens geführt. Das Ergebnis entspricht der im Beratungsverfahren abgegebenen Einschätzung. In den Jahren seit 2009 hat es in Verbindung mit der Berichterstattung in den Medien Schwerpunkte gegeben, z. B. Undichtigkeit von Abwasserleitungen, Erschütterungsschäden oder aktuell Grubenwasseranstieg. Eine durchgehende Schwerpunktbildung ist weiterhin nicht erkennbar. Die Verlagerung vom Verhandlungstermin verstärkt zum Ortstermin ist seit 2015 in Abstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten intensiv fortgeführt worden. Die Quote lag bei 5 % im Jahre 2009 und bei 10 % im Jahre 2011. Im Jahr 2015 sind ein Drittel der Verfahren über einen Ortstermin begonnen bzw. abgeschlossen worden. Diese Quote wird in den Jahren 2016 und 2017 ebenfalls erreicht. Stand 28.02.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Verfahrensbewertung Die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW hat seit April 2009 rund 900 Schlichtungsverfahren bearbeitet. Rund 850 Verfahren sind abgeschlossen. Dies sind 94 % der Verfahren. Die Ablehnungsquote von rund 8 % (Nichtzustimmung zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens) ist in jedem Einzelfall durch die Geschäftsstelle auf die Begründetheit der Ablehnung geprüft worden. Beanstandungen der Ablehnung waren nicht erforderlich. In wenigen Einzelfällen ist nach bilateralen Gesprächen mit den Antragsgegnern eine zielführende Verfahrensvereinbarung getroffen worden. Die in den letzten Jahren durchgeführten größeren Informationsveranstaltungen sind durch Einzelgespräche vor Ort ersetzt worden. Ansatz: Information vor Ort wurde konsequent umgesetzt. Stand 28.02.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Verfahrensbewertung www.metropoleruhr.de Letztmalig 2015 waren 2 Fälle von anderen Bergwerken (ABW) relevant. In 2016 und 2017 sind bisher keine Fälle bekannt geworden. Da die Fälle aufgrund der Informationspolitik der Bergwerksnachfolgegesellschaften offenbar ausnahmslos im Vorfeld erledigt werden, besteht für die Schlichtungsstelle insoweit keine Möglichkeit eine verlässliche Aussage über die tatsächlich bei den jeweiligen Bergwerksnachfolgegesellschaften anfallenden Schadens-meldungen zu ermitteln. Es wird seitens der Schlichtungsstelle angeregt, dass diese Informationssammlung ggf. über die Interessenvertretungsverbände erfolgt und alsdann der Schlichtungsstelle zur Verfügung gestellt wird. Informationen zur Schlichtungsstelle sind abzurufen unter: www.metropoleruhr.de www.schlichtungsstelle-bergschaden.de Stand 28.02.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Stand 28.02.2018 Schlichtungsstelle Bergschaden NRW