Demokratie beginnt mit dir, weil Schule für Schüler_innen ist!

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
(Eigentlich: Schülermitverwaltung)
Advertisements

Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?.
WEITERFÜHRENDE (BERUFLICHE) SCHULEN und ÜBERGÄNGE
Frankfurt über Morgen Wir müssen reden. Wir müssen was tun Interdisziplinäre studentische Initiative Entwicklung & Umsetzung von nachhaltigen Ideen Zusammenarbeit.
Die besondere Ordnung Wichtige Neuerungen und ein grober Überblick.
Leitfaden für Elternvertreter
Herzlich Willkommen.
Schülermitverantwortung
Vorstellung des Schulelternbeirates
Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen
Herzlich Willkommen zum Schülerparlament!
Gesetzliche Grundlagen
SV-Strukturen Was macht eine BSV und was ist ein APO?
Resultate Umfrage Partizipation Arbeitsgruppe DeLL Befragt wurden im Dezember 2010 alle 3., 4. und 5. Klassen Es wurde differenziert nach Ebenen: Schule,
Unsere Schule Das Gymnasium. Der Name der Schule ist Sándor Kőrösi Csoma Grundschule und Gymnasium. Es ist in Budapest im 17-ten Bezirk, Akácvirágstraße.
... und welche Erfahrungen man in einem Jahr machen kann!
SuS A Fon SuS  Schülerinnen und Schüler A  Alpnach Fon  Foren.
SV-Beraterlehrkräfte
Plaßschule - Schulpflegschaft
Die Bundesrepublik Deutschland
Elternmitwirkung am Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid
Seminar „Schüler – Schule – Mitbestimmung“ 29
Zusatzdokument zur Umfrage Partizipation Arbeitsgruppe DeLL Bestandesaufnahme der Mitsprache der SchülerInnen an der KSR.
Eigenverantwortliche Schule - bessere Schule durch Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule –
Elternmitwirkung am Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid
Nach §72 NSchG wirken SchülerInnen in der Schule mit durch:
Elternarbeit an der GHS-Gildehaus
Welche Möglichkeiten hat man am Gymnasium Friedrich II. Lorch ...
Astrid Giesen 1. Vorsitzende BHLV Mitgliederversammlung Bezirk Oberbayern 25. Juni 2014.
Das Amt des Elternsprechers
Elternmitwirkung an der Schule Menziken
Schülerrat, Streitschlichter und Gewaltprävention
Herzlich willkommen Transparenz über Angebote am Übergang Bildung-Beruf
KTO FSJ in Trägerschaft des KINDERRING Berlin e.V. SV- Modell
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Der Kreisschülerrat im Landkreis Osterholz. Wer oder was ist der Kreisschülerrat? Aufbau des Kreisschülerrates Wahl der SV Aufbau der SV KSR allgemein.
Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament
Dokumentation OES-Konferenz vom 6. Dez Übersicht Beginn: 14:00 Uhr; Ende: 15:06 Uhr OES-Themen heute: gesetzliche Grundlagen und Schwerpunkte von.
Informationsveranstaltung und Jahreshauptversammlung 21. Oktober 2015
Herzlich Willkommen zur ersten SV-Stunde im Schuljahr 2015/16 SV.
Für Externe Bewerber der Realschule/Wirtschaftsschule/des Gymnasiums Stand: Januar 2016.
Rechte und Pflichten der Schülermitverantwortung.
Tipps für die Elternmitwirkung Versammlung der Klassenelternvertretungen am Thomas Mohr (M.Sc.) Schulelternsprecher AVG.
Willkommen Benvenuto Welcome.
Gemeinsam stärker: JAV & Personalräte Personalräte und JAV haben gemeinsame InteressenPersonalräte und JAV haben gemeinsame Interessen Gute ArbeitsbedingungenGute.
FREIWILLIGES ÖKOLOGISCHES JAHR
Auf einen Blick Lehrplan 21 – ein Auftrag der Gesellschaft
Elternmitwirkung Pilotprojekt Elternrat im Schuljahr 2016/2017 Primarschule Domplatzschulhaus, Kindergarten Domplatz und Hofgasse Arlesheim
Offene Ganztagsschule am Gymnasium Tegernsee
2. Schülerratssitzung im Schuljahr 2016/17.
Die Falken Bielefeld bundesweit organisierter Kinder- und Jugendverband mit dem Ziel, die demokratische Bildung junger Menschen zu fördern anerkannter.
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Auf einen Blick Lehrplan 21 – ein Auftrag der Gesellschaft
Klassensprecher der RegS „Am Rugard“
Die Bläser-/Streicherklasse in den Jahrgangsstufen 5 und 6
Mitbestimmungsrecht Die Drittelparität.
Mädchenrealschule Niedermünster Regensburg
Fachschaft Agrar.
HERZLICH WILLKOMMEN beim Elternabend der 4.Klassen
Die Schulgremien nach dem Brandenburgischen Schulgesetz
Struktur der Schülervertretung
Jugendkreistag im Landkreis Dachau
Informations- veranstaltung LUBK 2018/
Elternvertreter – und nun?
der Beruflichen Gymnasien
Die richtige Entscheidung (Was? Wie? Wann?)
Fachschaft Agrar.
Gesetzliche Grundlagen
 Präsentation transkript:

Demokratie beginnt mit dir, weil Schule für Schüler_innen ist!

Schülervertretung in Sachsen-Übersicht Schülerschaft wählt Klassensprecher*in/Stellvertreter*in bilden wählt Schülerrat 3 Vertreter*innen für Schulkonferenz wählt wählt Vertrauenslehrer*in Schülersprecher*in/Stellvertreter*in bilden

Kreis- oder Stadtschülerrat (KSR oder SSR) Bundesschülerkonferenz wählt wählt wählt Landesdeligierte Kreissprecher*in/ Stellvertreter*in Vorstand bilden Landesdeligiertenkonferenz (LDK) kann wählen wählt wählt Bundesdelegierte Landesvorstand Vertreter*in Landesbildungsrat bilden Bundesschülerkonferenz

Kreisschülerrat setzt sich aus allen Schülersprechern und stellv. Schülersprechern aller Schulen eines Landkreises zusammen oberstes Gremium der Schülerschaft im Landkreis Zusammenarbeit mit Landratsamt, sächsische Bildungsagentur, Landesschülerrat, andere Kreis/Stadtschülerräte Schnittstelle zwischen Schülern und Kommunalpolitik Schnittstelle zum Landsschülerrat

Landesschülerrat Sachsen (LSR) setzt sich aus gewählten Landesdelegierten der Kreis/Stadtschülerräte zusammen Vorstand beschäftigt sich mit beschlossenen Themen der Landesdelegiertenkonferenz plant, organisiert, veranstaltet Projekte enger Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus -> ist damit einflussreichstes Schülergremium Sachsens

Landesdelegiertenkonferenz (LDK) höchstes beschlussfassendes Gremium der Schülervertretung in Sachsen Versammlung aller Landesdelegierten der Kreis/Stadtschülerräte (zweimal pro Schuljahr) Anzahl der Landesdelegierten pro Landkreis: 4-13 (entsprechend der Einwohnerzahl) diskutieren ein Wochenende über Anträge der Kreis/Stadtschülerräte (= Ideen der Schüler des Landkreises + Ideen des Vorstandes) mit angenommenen Anträgen muss sich Vorstand des Landesschülerrates beschäftigen -> Wenn ihr Ideen zur Verbesserung von Schulen habt, schreibt uns!

Bundesdelegiertenkonferenz eher ein formelles Gremium, das zum Austausch dient hat keine Entscheidungsmacht oder direkten Einfluss auf die Bildungspolitik, wegen des Bildungsföderalismus der BRD (jedes Land ist selbst für seine Bildung verantwortlich)

Recht auf eine Klassensprecherstunde im Schülervollversammlung Rechte Alle Schüler*innen Schülervertreter*innen Grundrechte GG, BGB Bsp.: freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) -> komplett schwarze Kleidung darf nicht verboten werden Freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) Recht auf Teilnahme an SR-Sitzung (2 Unterrichtsstunden im Monat) § 2 Abs. 4 SMVO Recht auf Bildung Art. 102 Sächsische Verfassung Recht auf eine Klassensprecherstunde im Monat § 2 Abs. 1 SMVO Recht auf SV Art 104 SächsVerf § 51-55 SächsSchulG Schülervollversammlung § 14 SMVO Erläuterung: Alle SchülerInnen versammeln

Recht auf Informationen Vorschläge unterbreiten Alle Schüler*innen Schülervertreter*innen Recht auf Informationen § 51 Abs. 1 Nr. 1 SächsSchulG Bsp.: Termine, Noteneinsicht Informationsrecht Beispiel: Schulsanierung, Finanzen der Schule, Briefe an den Schülersprecher müssen weitergeleitet werden (Briefgeheimnis: Art. 10 GG) Vorschläge unterbreiten § 51 Abs. 1 Nr. 2 SächsSchulG Bsp.: Zimmer grün streichen Anhörungs- und Vorschlagsrecht Beschwerden vorbringen § 51 Abs. 1 Nr. 4 SächsSchulG Bsp.: kaputte Toiletten, zu wenig / keine Schließfächer Beschwerderecht Bsp.: Unterrichtsausfall, unfaire Benotung Lehrmittelfreiheit Art 102 Abs. 4 SächsVerf Bsp.: Unterricht und Lehrmittel sind unentgeltlich Vermittlungsrecht § 51 Abs. 1 Nr. 3 SächsSchulG § 1 Abs. 1 SMVO Bsp.: Vermittlung bei Streit zwischen Lehrer*in und Schüler*in

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Schüler SchulG: Schulgesetz des Freistaates Sachsen SMVO: Schülermitwirkungsverordnung SchulKonfVO: Schulkonferenzverordnung SOGY: Schulordnung Gymnasien SOMIAP: Schulordnung Mittelschule Abschlussprüfung BSO: Schulordnung Berufsschule SächsFrTrSchulG: Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

Pflichten & Aufgaben aller Schüler*innen Schulpflicht -> § 27 SächsSchulG -> 12 Jahre (Vollzeitschulpflicht 9 Jahre + Berufsschulpflicht 3 Jahre) Hausaufgaben erledigen -> Oberschule: § 25 SOMIAP -> Gymnasium: § 28 SOGY Hausordnung einhalten Mitarbeit im Unterricht ->aktiv und passiv

Aufgaben der Schülervertreter*innen Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen § 13 Abs. 3 SMVO Bsp.: Sport- oder Sommerfest Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler*innen § 13 Abs. 1 SMVO Bsp.: Änderung der Hausordnung Vermittlungsaufgabe § 51 Abs. 1 Nr. 3 SchulG § 13 Abs. 2 SMVO Bsp.: Unfaire Behandlung eines Schülers/einer Schülerin von einem Lehrer/ einer Lehrerin Informationsweitergabe § 8 Abs. 5 SMVO Bsp.: Termin für Schulfest wird in SR-Sitzung bekannt gegeben, muss an Klasse weitergeleitet werden Mehrheitsvertretung § 52 Abs. 2 SchulG Bsp.: Mehrheit der Klasse will das Zimmer grün streichen Mitwirkung und Anwesenheit bei SR-Sitzung § 1 Abs. 2 SMVO Mitwirkung und Anwesenheit bei Schulkonferenz-Sitzungen § 6 Abs. 3 SchulKonfVO

Kommt vorbei! Ihr wollt selber mal ein Projekt für eure Mitmenschen machen und wollt lernen, wie ihr es schafft, dass euer Projekt richtig gut wird? Dann kommt zu unserem Workshop-Projektmanagement! Am 8.12.2018 von 10-16 Uhr im Martin-Rinckart Gymnasium Eilenburg. Die Fahrtkosten werden übernommen! Weitere Infos zur Anmeldung findet ihr auf unserer Website unter Veranstaltungen. Die Anmeldung ist ab dem 26.11. möglich. Wir freuen uns auf euch!

Besucht uns doch! Facebook (KreisSchülerRat Nordsachsen) Instagram (ksrnordsachsen) www.kreisschuelerrat-nordsachsen.de

Sponsoren