Technische Mindestanforderungen an die Anlagentechnik zur Anforderungen bisher Technische Mindestanforderungen an die Anlagentechnik zur Trockenlegung von Altfahrzeugen, 1997 Entnahme grundsätzlich über vorhandene Öffnungen oder Anbohren Verlustfreies Überführen in Lagerbehälter Dichtes Verschließen der Entnahmeöffnungen In der Regel an der Entnahmestelle abgedichtete Fall- und/oder Saugstrecken , . Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste Anforderungen bisher Motoröl und andere Öle Fall- und/oder Saugstrecken Stoßdämpfer anbohren und absaugen (eingebaut) öffnen und überführen (eingebaut) Klimaflüssigkeit: handelsübliche Absauggeräte, Möglichkeit Dritte zu nutzen Scheibenwaschflüssigkeit:3.1 Saugstrecke oder nach dem Ausbau des Scheibenwaschflüssigkeitstanks durch Umfüllen Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Noch in der Überarbeitung ! Anforderungen neu Neue Anforderungen, nicht nur an Trockenlegung, sondern an weitere auszubauende Teile 1 Betriebsflüssigkeiten 2 Pyrotechnische Bauteile 3 Schadstoffhaltige Bauteile 4 Wertstoffhaltige Bauteile Noch in der Überarbeitung ! Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Anforderungen neu - Flüssigkeitsentnahme Motoröl und andere Öle Fall- und/oder Saugstrecken sind weiterhin möglich, also keine Vorschrift von Absauggeräten als alleiniges Mittel. Eigenbaugeräte weiterhin möglich, vorzuziehen sind handelsübliche Entnahmegeräte! (weiterhin: Eigenbau Benzinpumpe nicht zulässig!) Ölfilter Leeren und wieder anschrauben wird bereits praktiziert, obwohl AltfahrzeugV von Ausbau spricht Zusatz Bremsflüssigkeit: Absauggerät vorhalten für den Fall, dass Ablassnippel unbrauchbar, wird dann entsprechend in Zukunft geprüft Druckbeaufschlagung, Vorratsbehälter absaugen Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Anforderungen neu - Flüssigkeitsentnahme Stoßdämpfer Zusatz: Gasstoßdämpfer entspannen vor Anbohren Klimaflüssigkeit: neues Kältemittel 1234yf beachten, in Zukunft CO2-Anlagen Da jetzt Vorgaben zu Klimaflüssigkeiten gegeben sind, werden wir SV in Zukunft Entnahme der Klimaflüssigkeiten stärker überprüfen D.h. Überprüfbarkeit der Klimaflüssigkeitsentnahme durch die Betrieb sicherstellen Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Anforderungen neu - Pyrotechnik Auslösen oder Ausbau vor Trockenlegung Hinweis: …Insbesondere sind Sprengarbeiten der zuständigen Behörde zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen. ????? Neu: „Nur bei Zündversagen oder ungenügenden Voraussetzungen für eine gefahrlose Auslösung im Fahrzeug erfolgt ein Ausbau.„ Bis jetzt ist nur ein Hinweis geplant, dass Airbags nicht als Ersatzteil ausgebaut werden sollten Der jetzige Absatz ist noch etwas widersprüchlich Damit ist die leidige Frage, ob der Ausbau/Verkauf von Airbags/Gurtstraffern erlaubt ist, immer noch nicht abschließend geklärt. Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Anforderungen neu – Schadstoffhaltige Teile Batterie Flüssiggastank Schwermetallhaltige Teile quecksilberhaltige Teile Bauteile nach Anhang 2 ELV POP-haltige Teile? Es kommen also weitere auszubauende Teile (erstmal ohne Rücksicht auf den ökonomischen Sinn) hinzu Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Anforderungen neu – Wertstoffhaltige Teile Wird noch überarbeitet, bis jetzt folgende Vorschläge Glasausbau Kunststoffausbau / CFK Fahrzeugelektronik Kabelbäume Magnesiumhaltige Teile Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Empfehlungen für Altfahrzeug-Sachverständige neu Entwurf vom April 2018: Prüfumfang und Prüfbericht Leitfaden für die Prüfungsdurchführung (Checklisten zur Prüfung) Einheitliche Quotenberechnung für Demontagebetriebe und Shredder mittels Rechenblättern (excel-sheets). Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Empfehlungen für Altfahrzeug-Sachverständige neu Nachweis der Kunststoff- und Glasverwertung Bei Verwendung der Ausnahmegenehmigungen für Kunststoff- und Glasausbau (weitverbreitet, wird inzwischen von fast allen Behörden problemlos ausgestellt) muss der Schredder den Nachweis erbringen, dass diese Fraktionen verwertet werden. „Der Schredderbetrieb stellt dem/den Demontagebetrieb(en), von denen er Restkarossen erhalten hat, auf Wunsch einen Nachweis über die Masse (in Kilogramm oder Tonnen) der stofflich verwerteten Kunststoffe bzw. des Glases aus.“ Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Empfehlungen für Altfahrzeug-Sachverständige neu Einheitliche Ersatzteilliste mit anrechenbaren Anteilen an Nichtmetallen an Ersatzteilen Erstmal positiv: Einheitliche Listen bedeuten Gleichbehandlung aller Betriebe Neu: Für Altreifen muss „stoffliche Verwertung in nachvollziehbarer Weise dokumentiert“ sein Allerdings ist Liste noch unvollständig und so nicht handhabbar Wichtige Teile, die oft verkauft werden fehlen (Bsp. Tür) Gleichzeitig spiegelt eine solche einheitliche Liste eine Genauigkeit vor, die nicht real ist. Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Empfehlungen für Altfahrzeug-Sachverständige neu Mängel bei der Prüfung / Verbesserungspotential Mängelbeseitigung innerhalb von 3 Monaten Mängelbeseitigung bis zur nächsten Prüfung ist nicht vorgesehen Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Empfehlungen für Altfahrzeug-Sachverständige neu Übermittlung der Fahrzeugleergewichte an den Schredder Berechnung der Quote auf Grundlage der Fahrzeugleergewichte, nicht auf Grundlage der angenommenen Karossengewichte Demontagebetrieb soll Fahrzeuggewichte an Schredder melden (z.B. einmal jährlich) Alternativ: Umrechnungsfaktor Restkarossengewicht zu Leergewicht Möglichkeit der Anrechnung der Schredderquote in die Demontagequote Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste
Empfehlungen für Altfahrzeug-Sachverständige neu Richtgrößen für den Zusammenhang zwischen der Größe des Eingangslagers und Jahresdurchsatz Praktikabel?? Neue technische Mindestanforderungen und Checkliste