VDI Technologiezentrum GmbH Projektträger Sicherheitsforschung

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 Präsentation transkript:

VDI Technologiezentrum GmbH Projektträger Sicherheitsforschung Bilateral geöffnete Bekanntmachung „Zivile Sicherheit – Schutz vor organisierter Kriminalität II“ Wien, 17.10.2018 Dr. Serge Röhrig VDI Technologiezentrum GmbH Projektträger Sicherheitsforschung Nur zur internen Verwendung; Weitergabe nur nach vorheriger Zustimmung durch den Projektträger

Forschungsfelder der Bekanntmachung grenzüberschreitende Kriminalität (zum Beispiel illegaler Handel mit Gütern, Menschenhandel, bandenmäßiger Diebstahl etc.); Produktion illegaler Güter und Fälschungen (zum Beispiel Kulturgüter, Medizinprodukte, Betäubungsmittel etc.); Finanzkriminalität (zum Beispiel Geldwäsche, Finanzierung der organisierten Kriminalität/Terrorismus etc.); Betrug (zum Beispiel Identitätsbetrug, Schwarzarbeit, CEO Fraud etc.); Strukturen der organisierten Kriminalität (zum Beispiel Clans, Rockergruppierungen und rockerähnliche Gruppierungen, mafiose Strukturen);

Forschungsfelder der Bekanntmachung Internet/Darknet als weiteres Medium der organisierten Kriminalität mit immer größerer Bedeutung (zum Beispiel virtuelle Marktplätze, Handel mit Zugangsdaten); neue oder sich wandelnde Phänomene, Strukturen und Märkte der organisierten Kriminalität; Die Forschungsfelder sollen mit Blick auf die folgenden Strategien und Maßnahmen bearbeitet werden:

Strategien und Maßnahmen Erarbeitung präventiver Maßnahmen (zum Beispiel fälschungssicheres Design, etc. Explizit ausgeschlossen sind hier Maßnahmen der klassischen Kriminalprävention auf individueller Ebene); Untersuchung zu Entwicklungsdynamiken und Wirkungsmechanismen (zum Beispiel Auswirkungen von Kryptowährungen, Veränderungen in Organisationsstrukturen etc.); Erarbeitung von Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung von Kriminalitätsphänomenen; Entwicklung technologischer Unterstützungssysteme (zum Beispiel zur Analyse und Visualisierung großer Datenmengen); neue technologische Ansätze zur Verbesserung forensischer Verfahren und Methoden und zur gerichtsfesten Sicherung von Beweismitteln (zum Beispiel Digitalisierung, Augmented Reality, Cloudlösungen etc.); Weiterentwicklung und Optimierung von bestehenden Einsatztaktiken und - technologien für die Strafverfolgungsbehörden.

Bilaterale Einreichung Förderrichtlinie ist für bilaterale Vorhaben mit Partnern aus Österreich geöffnet Österreichisch – deutsches Konsortium: Gemeinsamer Verbund aus österreichischen und deutschen Partnern, deren Kompetenzen sich ergänzen Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Projekt Erzeugung gemeinsamer Ergebnisse Antragstellung Für beide Teilkonsortien jeweils bei der nationalen Agentur bzw. dem Projektträger gemäß den dort gültigen Förderbedingungen

Bilaterale Einreichung Kriterien für die Förderfähigkeit: Alle Antragsteller müssen die Anspruchsberechtigungen für Fördermittel ihres Landes erfüllen. Das Projekt muss inhaltlich in die gemeinsam von den Fördergebern identifizierten Themen passen. Die Konsortien / Verbünde müssen den jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen genügen. Die Laufzeit des Projektes liegt bei zwei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um maximal ein Jahr. Gesellschaftliche Fragen sind im Projekt umfassend zu bearbeiten. Assoziierte Partner dokumentieren mit einem LOI (Letter of Intent) ihr Interesse an einer Mitarbeit.

Bilaterale Einreichung Weitere Informationen zur gemeinsamen Antragstellung unter: https://www.projekt-portal-vditz.de/HinweiseZuBilateralenProjekten Zusätzliche Einreichung eines gemeinsamen Exposés zur bilateralen Zusammenarbeit mit den nationalen Anträgen / Skizzen wortgleiche Einreichung auf deutscher und österreichischer Seite

Gemeinsames Exposé Kurze Zusammenfassung der bilateralen Kooperation und Ihrer Ziele Darstellung des Mehrwertes einer deutsch-österreichischen Kooperation im Projekt und der nachhaltigen Stärkung der deutsch-österreichischen Zusammenarbeit Darstellung der Partner und deren Aufgaben (inkl. Benennung der jeweiligen nationalen Koordinatoren und des gemeinsamen Sprechers) Arbeitsplan der bilateralen Kooperation Verwertungsplan Finanzierungsübersicht Maximal 25 Seiten

Anforderungen an Projektvorschläge Beschreibung des Sicherheitsszenarios unter Bezugnahme auf die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Förderrichtlinien, eindeutiger Bezug zur Erhöhung der Sicherheit von Bevölkerung Darstellung einer belastbaren zivilen Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse für das gewählte Szenario Es soll grundsätzlich ein ganzheitlicher Ansatz unter Berücksichtigung von Technologie, Organisation und Personal verfolgt werden Die Entwicklung von reinen IT-Sicherheitssystemen/Software sowie die Betrachtung reiner Angriffe auf IKT-Systeme ist nicht förderfähig ggf. Betrachtung rechtlicher Fragestellungen (zum Beispiel Datenschutz, Haftungsfragen) sowie ethischer und gesellschaftlicher Aspekte

Anforderungen an Projektvorschläge Konsequente Nutzung der jeweils neusten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung Nachweis eines deutlichen Fortschritts der im Projekt angestrebten Lösung gegenüber dem gegenwärtigen Stand der Sicherheitsforschung Klar und plausibel formuliertes, praxisorientiertes Projektziel Wissenschaftliche Exzellenz Interdisziplinäre Herangehensweise in einem Verbund aus Anwendern, Forschung und Industrie

Auswahlkriterien Wesentlicher Beitrag zum Programmziel „Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger“ Eindeutiger fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie Bedarf und Relevanz für die praktische Anwendung wissenschaftliche und technische Qualität des Lösungsansatzes, Innovationshöhe, Komplementarität des Konsortiums, Einbeziehung von Industrie und Anwendern, Kompetenz der Projektpartner, Qualität, Effektivität und Effizienz des Projektaufbaus, Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Markt- und Umsetzungspotenzial, nachvollziehbare, realistische Darstellung der Gesamtfinanzierung.

https://foerderportal.bund.de/easy/ Antragsteller Antragsberechtigt in D sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland) Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten (+ KMU-Bonus Regelung) Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, etc. Bis zu 100 % auf Ausgabenbasis Richtlinien und Bestimmungen: Formularschrank BMBF https://foerderportal.bund.de/easy/

Kalkulation in der Skizzenphase Bei der Planung der Skizze sollten folgende Positionen berücksichtigt werden: Personal Reisen Material Investitionen Unteraufträge Sonstiges Projektpauschale

Portal zum Einreichen von Skizzen https://www.projekt-portal-vditz.de/calls/all

Skizzeneinreichung Nur 1x Einreichung pro Verbund Elektronisch + in schriftlicher Form beim Projektträger VDI TZ

Zusammenfassung Szenarienorientierung und Ganzheitlichkeit Innovative Lösungsansätze Beitrag zum Sicherheitsforschungsprogramm Einreichung von Skizzen in D über das Projekt-Portal Einreichungsfrist: 15.02.2019 Zweistufiges Verfahren Förderung zwischen 50 -100 % möglich

Fragen? VDI Technologiezentrum GmbH, Düsseldorf Projektträger Sicherheitsforschung für das BMBF Dr. Christian Kleinhans Telefon: +49 211 6214 – 375 Telefax: +49 211 6214 – 97375 E-Mail: kleinhans@vdi.de Dr. Serge Röhrig Telefon: +49 211 6214 – 396 Telefax: +49 211 6214 – 97396 E-Mail: roehrig@vdi.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit