Mitarbeiterentsendung: Einreise in die USA - mit oder ohne Arbeitsvisum? ESTA und die verschiedenen Visakategorien Präsentiert von Teri A. Simmons Leiterin/Partner.

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 Präsentation transkript:

Mitarbeiterentsendung: Einreise in die USA - mit oder ohne Arbeitsvisum? ESTA und die verschiedenen Visakategorien Präsentiert von Teri A. Simmons Leiterin/Partner Immigration & International Practice Group Arnall Golden Gregory LLP teri.simmons@agg.com

Teri A. Simmons im Kurzporträt Teri A. Simmons ist Partnerin der Anwaltskanzlei Arnall Golden Gregory in Atlanta, Georgia, wo sie seit über 26 Jahren praktiziert. Arnall Golden Gregory beschäftigt 160 Anwälte in Atlanta, Georgia und Washington, D.C. Frau Simmons leitet die internationale und Einwanderungsrechtsabteilung der Kanzlei, die internationale Unternehmen bei komplexen Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IP-Recht, im Einwanderungsrecht sowie bei der Verteidigung in Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität/ Auditverfahren vertritt. Die Mitarbeiter der Praxisgruppe sprechen und schreiben fließend Deutsch, Hindi, Französisch, Spanisch, Italienisch, und Kantonesisch. Frau Simmons ist in der internationalen Gemeinschaft sehr aktiv und Mitglied in den Vorständen der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer des Südostens der USA, und der Deutsch-Amerikanischen Kulturstiftung. Des Weiteren Unterrichtet sie Einwanderungsrecht als “Adjuct Professor” an der University of Georgia – School of Law. Frau Simmons schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der University of Georgia mit dem J.D. (Juris Doctor) ab. Sie verfügt außerdem über einen Universitätsabschluss (B.A.) in Mathematik und Deutsch von der Furman University sowie einen Master-Abschluss in Deutsch von der University of Virginia und absolvierte ein Postgraduate-Programm an der Universität Tübingen.

Inhalt Einführung Visum versus I-94 Aktuelle Compliance-Maßnahmen unter der Trump Regierung Einreise im B Visa Status und unter ESTA Aktuelle Anforderungen bezüglich E Visa Anträge Aktuelle Anforderungen bezüglich L Visa Anträge Aktuelle Anforderungen bezüglich H-1B Visa Anträge Aktuelle Richtlinien bezüglich Statusverlängerungen USCIS – Request for Evidence / Site Audits von Ausländern im H- und L- Status J Visum und Lehrlingsausbildungsprogramm Ende

Update 18.04.2017 “Buy American Laws - Hire American” “In order to promote economic and national security and to help stimulate economic growth, create good jobs at decent wages, strengthen our middle class, and support the American manufacturing and defense industrial bases, it shall be the policy of the executive branch to maximize, consistent with law, through terms and conditions of Federal financial assistance awards and Federal procurements, the use of goods, products, and materials produced in the United States.” „Um die wirtschaftliche und nationale Sicherheit zu fördern und dem Wirtschaftswachstum zu helfen, gute Arbeitsplätze mit anständigen Löhnen zu schaffen, unsere Mittelschicht zu unterstützen und zu stärken, die amerikanische Industrie und Verteidigung zu unterstützen, ist es die Politik der Exekutive, im Einklang mit unseren Gesetzten, durch Bedingungen und Konditionen von der Bundesfinanzhilfe und der Bundesbeschaffung, die Verwendung von Waren, Produkten und Materialien in den Vereinigten Staaten zu maximieren.“ Hire American: “In order to create higher wages and employment rates for workers in the United States, and to protect their economic interests, it shall be the policy of the executive branch to rigorously enforce and administer the laws governing entry into the United States of workers from abroad.” „Um höhere Löhne und Erwerbsquoten für Arbeitnehmer in den Vereinigten Staaten zu schaffen und ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen, ist es die Politik der Exekutive, die Gesetze über die Einreise in die Vereinigten Staaten von Arbeitnehmern aus dem Ausland rigoros durchzusetzen und zu verwalten.“

Visum versus I-94 Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung (“Status”) bestimmt sich nach dem I-94, nicht dem Visum Ein “overstay” kann zum Widerruf des Visums oder einem Einreiseverbot in die USA führen

CPB Website Screenshot

Aktuelle Compliance-Maßnahmen unter der Trump Regierung US Immigration Compliance/Einhaltung der Regelungen I-9 E-Verify “Site Audits” der Unternehmen, die Mitarbeiter in H und L Status haben Es ist sehr wichtig, immer auf dem Laufenden zu bleiben AGG’s Compliance Blog: https://www.workforcecomplianceinsights.com/ Zum anmelden: montserrat.miller@agg.com

I-9 Formular

Einreise im B Visa Status und unter ESTA Visa Waiver Program (“ESTA”) Unter dem sog. Visa Waiver Program (“ESTA”) können Staatsbürger der teilnehmenden Staaten für maximal 90 Tage ohne Visum in die USA einreisen Reisende brauchen eine gültige ESTA-Genehmigung (Elektronisches System zur Einreisegenehmigung) vor Antritt der Reise Erlaubte Reisezwecke unter ESTA: Touristen- und Geschäftsreisen (mit Einschränkungen) NEUE VORSCHRIFTEN („EXECUTIVE ORDERS“) VON PRÄSIDENT TRUMP

B-1 (Besucher-/Geschäfts-)Visum B-1 Visumsinhaber können für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten am Stück in die USA einreisen, um: an Meetings und Konferenzen teilzunehmen (Vorstandsversammlung, R&D, Sales, Lösung technischer Fragen) Geschäfts- und Kundenkontakte zu knüpfen; an wissenschaftlichen, weiterbildenden, oder geschäftlichen Fachkongressen teilzunehmen an Forschungsvorhaben teilzunehmen (nur unabhängig und ohne Bezahlung) Vertragsverhandlungen und/oder Beratungsgespräche mit Geschäftspartnern und Kunden zu führen eine U.S.-Tochtergesellschaft zu etablieren eine innerbetriebliche Ausbildung abzuleisten Marktforschung zu betreiben (im Auftrag des ausländischen Arbeitgebers). Wichtig: kein Einkommen aus einer U.S.-Quelle! (bestimmte Auslagen wie Mahlzeiten, Wohnung, Wäsche und sonstige Grunddienstleistungen können aber erstattet werden)

“COMMERCIAL WORKERS” FAM 41.31 N10.1 Geschäftliche/industrielle Arbeiter, die in die USA kommen, um geschäftliche oder industrielle Ausrüstung zu installieren, zu warten, oder zu reparieren, die von einem Unternehmen außerhalb der USA gekauft wurde, oder um amerikanische Arbeitnehmer in ihrer Anwendung zu schulen, können in die USA mit einem B-1 Visum für einen Zeitraum von 6 Monaten oder eventuell länger einreisen. Nicht alle Tätigkeiten sind erlaubt. In der Entscheidung International Union of Bricklayers v. Meese, entschied das Gericht, dass Bauarbeiten für B-1 Visa nicht gestattet sind. Diese sind nach DOS Richtlinien nur für Ortsansässige bestimmt und reichen nicht für ein B-1 Visum aus, selbst wenn sich daraus Verträge ergeben. Jedoch sind Personen, die Aufsichtstätigkeiten und Schulung bei Bauarbeiten durchführen, davon ausgeschlossen und können in die USA mit einem B-1 Visum einreisen.

B-1 IN LIEU OF H-1B VISUM Voraussetzungen: Für Personen, die für ein H-1B Visum qualifiziert wären, jedoch geeigneter als B-1 klassifiziert werden. Voraussetzungen: Muss sich um eine “specialty occupation” handeln Mindestens einen Bachelor-Abschluss Person darf nicht aus einer amerikanischen Quelle bezahlt werden Person muss vom ausländischen Unternehmen bezahlt werden Das ausländische Unternehmen muss ausländische Büros besitzen und auch im Ausland ihre Gehaltsabrechnung durchführen Person muss Angestellte/r des ausländischen Unternehmens sein

Man wird von der US Regierung bestraft   Unternehmen in den USA müssen inzwischen Regelmäßig mehrere Millionen Dollar Strafe zahlen, sowie Steuerzusatzzahlungen Service Industry IT Industry $1 Million in NY für “Tax Evasion” for B-1 Kandidaten CBS Bericht: “Made in America -- How the U.S. auto industry was built with foreign labor” https://www.cbsnews.com/news/made-in-america-u-s-auto-industry/

Aktuelle Anforderungen bezüglich E Visa Anträge Nichteinwanderungsvisum für Angestellte* von deutschen Unternehmen, die: substanziellen Handel, auch mit Dienstleistungen oder Technologie, mit den USA betreiben (E-1 Handelsvisum), oder substanziell in den USA investieren, um einen aktiven Geschäftsbetrieb in den USA aufzubauen und Arbeitsplätze zu schaffen (E-2 Investorenvisum). Voraussetzungen: Das Unternehmen wird mindestens zu 50% von deutschem Kapital beherrscht Über 50% des Handelsvolumens des U.S. Unternehmens wird im Handel mit Deutschland generiert Der zu entsendende Mitarbeiter ist Staatsangehöriger des Vertragsstaats (Deutschland)

Aktuelle Anforderungen bezüglich E Visa Anträge *Angestellte: Führungskräfte (“Executives”) Leitende Angestellte (“Manager”) und Angestellte mit Spezialkenntnissen (“Essential Employee”): Mitarbeiter, der Fähigkeiten besitzt, die wesentlich/dringend notwendig (“essential”) für den U.S.-Geschäftsbetrieb sind 9 FAM 41.51 N14.3 “Essential Employees”: Der Angestellte muss “spezielle Qualifikationen besitzen, die für einen effektiven Geschäftsbetrieb des U.S.-Unternehmens unabdingbar sind” Beweislast liegt beim antragstellenden Unternehmen

Aktuelle Anforderungen bezüglich E Visa Anträge E-1/E-2 Visum Antragsverfahren Antrag wird direkt beim U.S.-Konsulat im Heimatland gestellt (in Deutschland: Frankfurt) Visa werden grundsätzlich für 5 Jahre ausgestellt, aber können unbegrenzte Male verlängert werden. Aufenthaltsberechtigung wird in der Regel für 2 Jahre erteilt (I-94 Admission) Eine vorherige Beschäftigung beim Sponsor-Unternehmen ist nicht erforderlich Antragsumfang ist auf 90 Seiten beschränkt und muss in Papierformat und per E-Mail/PDF (max. 5 MB) an das U.S. Konsulat gesendet werden. NEU: Hire American Executive Order NEU: Strengere Beamten NEU: Antragsformular

Aktuelle Anforderungen bezüglich E Visa Anträge Empfohlene Unterlagen für einen Antrag auf E-Visa-Registrierung: Finanzielle Informationen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresbericht, Unternehmenssteuererklärung) im Hinblick auf das deutsche Mutterunternehmen und die US-Tochter Gesellschaftsrechtliche Unterlagen für beide Unternehmen (Handelsregister/Gesellschaftsvertrag, Gründungsdokumente) Nachweis der mind. 50%igen deutschen Trägerschaft 5-Jahres-Business Plan des US-Unternehmens Nachweis von substanziellem U.S.-Investment/-Handel: Mietvertrag, Angestelltenliste, Verträge und Rechnungen Nachweis der Qualifikation des individuellen Antragstellers: Lebenslauf, Abschlusszeugnisse Schreiben des US-Arbeitgebers, das die Entsendung des E-Visumskandidaten unterstützt

Aktuelle Anforderungen bezüglich L Visa Anträge Definition: Nichteinwanderungsvisum für Angestellte eines ausländischen Unternehmens, das mit dem Unternehmen in den USA verbunden ist Voraussetzungen: Der Angestellte war innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr lang ohne Unterbrechung bei dem ausländischen Arbeitgeber angestellt Das ausländische Unternehmen und das U.S.-Unternehmen müssen verbunden sein (“qualifying relationship”), d.h. das ausländische Unternehmen muss das Mutter oder eine Tochter- oder Schwestergesellschaft des U.S.-Unternehmens sein Der Antragsteller muss als Führungskraft/leitender Angestellter (L-1A, Manager/Executive) oder als Angestellter mit Spezialkenntnissen (L-1B, Specialized knowledge) in die USA kommen

Aktuelle Anforderungen bezüglich L Visa Anträge L-1A Manager/Executive: Manager: Leitet das Unternehmen im Ganzen oder eine einzelne Abteilung/Funktion des Unternehmens Executive: Steht dem Unternehmensmanagement vor oder leitet den Hauptteil/die Hauptfunktion des Unternehmens Maximaler Aufenthalt in den USA mit L-1A Visum: 7 Jahre L-1B Specialized Knowledge: Definition USCIS: “Spezialkenntnisse einer Person im Hinblick auf die Produkte, Leistungen, Forschung, maschinelle Ausstattung, Leitung oder andere Interessen des antragstellenden Unternehmens und ihrer Anwendung im internationalen Markt, oder fortgeschrittene Kenntnisse oder Erfahrung bezüglich der Prozesse und Verfahren des Unternehmens.” Maximaler Aufenthalt in den USA mit L-1B Visum: 5 Jahre

Aktuelle Anforderungen bezüglich L Visa Anträge Empfohlene Unterlagen für einen Antrag auf L-Visum: Finanzielle Informationen aller relevanten verbundenen Unternehmen Gesellschaftsrechtliche Unterlagen für alle relevanten verbundenen Unternehmen, die deren Existenz und Verbundenheit (durch gegenseitige oder gemeinsame Trägerschaft) beweisen Nachweis der Existenz und Geschäftsaktivität des US-Unternehmens: Mietvertrag, Angestelltenliste, Verträge Nachweis der Qualifikation des Antragstellers: Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis von Spezialkenntnissen (für L-1B), Organigramm mit Informationen über unterstellte Mitarbeiter (für L-1A) Schreiben des US-Arbeitgebers, das die Entsendung des E-Visumskandidaten unterstützt

Blanket L Visum Überblick U.S.-Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen eine sog. Blanket L-Petition für alle verbundenen Unternehmen weltweit stellen, um L Visums-Transfers zu erleichtern Vorteil: L-Transferkandidaten, die ihr Visum unter der Blanket L-Genehmigung beantragen, können einen individuellen Antrag beim U.S.-Konsulat/Botschaft im Ausland stellen (nicht bei USCIS)

Blanket L Visum Voraussetzungen / Verfahren Das U.S-Unternehmen und seine Mutter-, Tochter- und verbundenen Unternehmen sind aktiv in Handel und Wirtschaft Das U.S-Unternehmen ist seit mindestens einem Jahr in den USA etabliert und tätig Das antragstellende US-Unternehmen hat mehr als 3 Niederlassung oder verbundene Unternehmen in den USA oder im Ausland Das antragstellende U.S. Unternehmen und seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen in den USA haben kombinierte Jahreseinkünfte von mehr als $25 Millionen U.S. Dollar (alternativ: mehr als 1.000 Angestellte in den USA/10 genehmigte L- Visumsanträge im letzten Jahr).

Aktuelle Anforderungen bezüglich H-1B Visa Anträge Visum für Angehörige von Berufen, die die theoretische und praktische Anwendung hochspezialisierter Fachkenntnisse beinhalten (“specialty occupation”) Voraussetzungen: Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung 3 Jahre Berufserfahrung Maximaler Aufenthalt in den USA in H-1B Visa Status 6 Jahre, jeweils um ein Jahr verlängerbar (je nach Umständen) H-1B “Cap”: Jährlich werden nur 65.000 Visa (plus 20.000 für Personen mit U.S.-Master-Abschluss) ausgestellt Antragsfrist: 1. April jeden Jahres für den nachfolgenden 1. Oktober NEU: Level One Gehaltskontrollen

Aktuelle Anforderungen bezüglich H-1B Visa Anträge “Labor Condition Application”: Muss beim Department of Labor beantragt werden Dargelegt werden müssen: die Gehälter die Arbeitsbedingungen kein Streik oder Arbeitsverweigerung Aushang an zwei öffentlich einsehbaren Orten am Ort der Arbeitsstelle für die Dauer von 10 Tagen

Aktuelle Anforderungen bezüglich H-1B Visa Anträge Antragsunterlagen: Genehmigte “Labor Condition Application” Offizielles Gutachten zur Gleichwertigkeit des ausländischen Ausbildungsabschlusses mit dem erforderlichen US-Abschluss Hochschul- und sonstige Ausbildungszeugnisse; ggf. Arbeitszeugnisse Unternehmensbroschüren und sonstige Informationen zum Unternehmen

Aktuelle Richtlinien bezüglich Statusverlängerungen 23.10.2017: USCIS aktualisiert die Richtlinien, um sicherzustellen, dass Antragssteller die Beweislast für Visaerteilungen tragen Neue Richtlinien weisen USCIS Beamten nun an: das gleiche Maß an Kontrolle sowohl auf Erstanträge als auch auf Anträge auf Verlängerung für fast alle Kategorien von Nichteinwanderungsvisa anzuwenden. Es gilt nun nicht mehr die Vermutung, dass ein Mitarbeiter mit einem Arbeitsvisum weiterhin für das selbe Visum qualifiziert. Alles muss neu geprüft und bewiesen werden.

USCIS – Request for Evidence / Site Audits von Ausländern im H- und L-Status USCIS bearbeitet Visaanträge nun deutlich strenger: “Data provided by U.S. Citizenship and Immigration Services shows that between Jan. 1 and Aug. 31, the agency issued 85,000 challenges, or “requests for evidence” (RFEs), to H-1B visa petitions - a 45 percent increase over the same period last year. The total number of H-1B petitions rose by less than 3 percent in the same period.” https://www.reuters.com/article/us-usa-immigration-employment-insight/trump-administration-red-tape-tangles-up-visas-for-skilled-foreigners-data-shows-idUSKCN1BV0G8 https://www.nytimes.com/2017/12/20/us/trump-immigration-slowdown.html http://www.telegraph.co.uk/business/2017/12/02/visa-renewal-fears-britons-working-us/ Vermehrte Site Audits

J Visum und Lehrlingsausbildungsprogramm Für Praktikanten und Trainees

Ende

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Teri A. Simmons Director/Partner Immigration & International Practice Group Arnall Golden Gregory LLP 171 17th Street NW Suite 2100 Atlanta, Georgia 30363-1031 404.873.8612 (telephone) 404.873.8613 (fax) teri.simmons@agg.com