KIRAS Einreichertag 2018/19 Kostenleitfaden 2.1

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 Präsentation transkript:

KIRAS Einreichertag 2018/19 Kostenleitfaden 2.1 17.10.2018, Wien

Inhalt Leitfaden Förderbare Kosten Abrechnung Prüfung vor Ort Kostenleitfaden 2.1 Inhalt Leitfaden Förderbare Kosten Abrechnung Prüfung vor Ort

KOstenleitfaden 2.1 UND FAQ

Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind.

FÖRDERBARE KOSTEN Personalkosten Kosten für Anlagennutzung Sachkosten Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN Personalkosten Kosten für Anlagennutzung Sachkosten Drittkosten Reisekosten

Gemeinkostenzuschlag: Kostenleitfaden 2.1 Gemeinkostenzuschlag: Aufschlag von pauschal 25% auf folgende Kostenkategorien: Personalkosten Kosten für Anlagennutzung Sachkosten Reisekosten => Kein Aufschlag auf Drittkosten Die Gemeinkosten decken z.B. Kosten für Sekretariat, Controlling, Buchhaltung, Personalverrechnung, Arbeitsplatzausstattung und EDV-Aufschlag ab.

FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten angestellte ProjektmitarbeiterInnen freie DienstnehmerInnen Personen im öffentlichen Dienst mitarbeitende GesellschafterInnen

FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten Stundensätze Berechnungsbasis: Jahresbruttogehalt letztes abgeschlossene Kalenderjahr Sonstige Zahlungen nur wenn gesetzlich, kollektivvertraglich, in Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag rechtsverbindlich geregelt (z.B. Überstundenpauschale, eine All-In- Vereinbarung und der Sachbezug). Keine Höchstsätze

FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten Stundenteiler Jahresstundenteiler bei Vollzeitbeschäftigung: 1.720h bei Teilzeitbeschäftigung aliquote Reduktion Beispiel: Vollbeschäftigung lt. KV 38,5 Std., Teilzeit 25 Std. 1.720 * 25 38,5 Forschungseinrichtungen gemäß EU-Definition: 1.290h auch Anwesenheitszeiten möglich Jahresstundenteiler = maximal abrechenbare Projektstunden/Jahr c 1.117

FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten Zeitaufzeichnungen Anzahl der Stunden pro Tag Zuordnung nach Arbeitspaketen Beschreibung der Tätigkeit auf Tagesbasis aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung Zuordnung nach Arbeitspaketen Anzahl der Stunden pro Tag

FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN - Personalkosten GesellschafterInnen, EinzelunternehmerInnen, EigentümerInnen Vereinsfunktionäre lt. Vereinsregister -> sofern die oben genannten Gruppen keinen Gehaltsnachweis haben Stundensatz € 40,- (exkl. Gemeinkosten)  Max. € 68.800,- pro Person / Jahr € 40,- optional auch für MitarbeiterInnen ausländischer Förderungsnehmer

FÖRDERBARE KOSTEN - Anlagennutzung Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN - Anlagennutzung auf Basis Nutzungsdauer lt. Anlagenverzeichnis mittels Berechnung von Maschinenstundensätzen Zusammenfassung größerer Laboreinheiten möglich

FÖRDERBARE KOSTEN – sachkosten Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN – sachkosten Verbrauchsmaterial geringwertige Wirtschaftsgüter Lizenzkosten (anteilig)

FÖRDERBARE KOSTEN - Drittkosten Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN - Drittkosten Auftragsforschung technisches/wissenschaftliches Know-how bzw. Beratung konzerninterne Verrechnung Hinweis: Verrechnungen zwischen ProjektpartnerInnen sind grundsätzlich nicht anerkennbar.

FÖRDERBARE KOSTEN - reisekosten Kostenleitfaden 2.1 FÖRDERBARE KOSTEN - reisekosten entsprechend den geltenden Bestimmungen (Dienstvertrag, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung). Bei den Reisekosten muss ein eindeutiger Projektbezug nachgewiesen werden. Es können nur Kosten von Personen, die am Projekt mitarbeiten, abgerechnet werden.

Zusammenfassung Programmspezifika Kostenleitfaden 2.1 Zusammenfassung Programmspezifika Drittkosten => max . 20 % der Gesamtkosten je Partner. Ausländische Partner => max. 10 % der Gesamtfördersumme des Projektes.

Kostenleitfaden 2.1 Abrechnung Die Abrechnung erfolgt als Eingabe über eCall (so wie beim Antrag) Kostenabweichungen detailliert erläutern (Projektbeschreibung) Kosten (Leistung) nur innerhalb des Förderungszeitraums lt. Vertrag anerkennbar Abrechnung erfolgt zu nachweisbaren IST-Kosten Auflagen im Vertrag beachten

Prüfung vor Ort wird rechtzeitig angekündigt Kostenleitfaden 2.1 Prüfung vor Ort wird rechtzeitig angekündigt während oder nach Ende der Projektlaufzeit Einsicht in Belege ( => eindeutige Projektzuordnung) Anwesende bzw. zur Verfügung stehende Personen Unterlagen

VERMEIDUNG UNERWÜNSCHTER MEHRFACHFÖRDERUNGEN Kostenleitfaden 2.1 VERMEIDUNG UNERWÜNSCHTER MEHRFACHFÖRDERUNGEN „Die Abwicklungsstellen haben angemessene und wirksame Methoden zur Überprüfung der Angaben der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers vorweg festzulegen, die geeignet sind, unerwünschte Mehrfachförderungen zu vermeiden.“ Bestätigung bei Antrag und Abrechnung, dass Kosten nicht bei anderer Förderungsstelle eingereicht wurden. Informationsaustausch mit anderen Förderungsstellen, im Verdachtsfall gemeinsame Prüfungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Projektcontrolling und Audit Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1, A-1090 Wien Für Kostenfragen: Gabriela Baluszynska T +43 (0) 5 77 55 DW6092; gabriela.baluszynska@ffg.at Gabriela Chavanne T +43 (0) 5 77 55 DW 6086; gabriela.chavanne@ffg.at Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!