Istanbul-Konvention GREVIO Europarat – was ist das?

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 Präsentation transkript:

Istanbul-Konvention GREVIO Europarat – was ist das? Sabine Kräuter-Stockton Oberstaatsanwältin Staatsanwaltschaft Saarbrücken Deutscher Juristinnenbund

Überblick Der EUROPARAT Istanbul-Konvention Übereinkommen des Europarats GREVIO Expert_innengruppe zur Überwachung der Einhaltung der Konvention

Europarat – Conseil de l‘Europe – Council of Europe

- EU Europäische Union Zusammenschluss von 28 Mitglieds- staaten mit Teilsouveränität - EUROPARAT Intern. Organisation mit 47 Mitgliedsstaaten (inkl. die 28 EU-Staaten) EUROPÄISCHER RAT („Der Rat“) Institution der EU (Regierungschefs/innen)

Europarat  Von Hayden120 and NuclearVacuum - File:Location European nation states.svgDiese Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt., CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8299513

Istanbul-Konvention Von 47 Europaratsstaaten haben - fast alle Staaten die Konvention gezeichnet (bis auf Bulgarien und Russland) - 33 Staaten die Konvention ratifiziert Sie sieht vor: Maßnahmen zur Prävention zur Intervention zum Opferschutz zu Sanktionierung von Tätern und zum Schadensersatz

Themen Bewusstseinsbildung Datensammlung und Forschung, Hilfeeinrichtungen für Opfer (Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser) Telefonhotline Schadensersatz für Betroffene Migrantinnen Zivilrecht, Familienrecht und Strafrecht Strafverfolgung angemessene finanzielle und personelle Mittel

Zweck der Konvention: Frauen vor Gewalt schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhüten, verfolgen und beseitigen. Konvention betrifft alle Formen von Gewalt gegen Frauen, Anwendung auch auf andere Opfer häuslicher Gewalt wünschenswert Nicht nur die Staaten und staatliche Einrichtungen/Personen selbst sind zur Einhaltung verpflichtet, der Staat muss auch Gewalt durch Dritte verhüten/bestrafen/entschädigen.

Präventionsmaßnahmen: Täterprogramme, Öffentlichkeitskampagnen, Bildungssystem, Aus- und Fortbildung Schutz und Unterstützung: leicht zugängliche, diskriminierungsfreie und geografisch angemessen verteilte Hilfeeinrichtungen Materielles Recht: - Art. 31 Berücksichtigung von gewalttätigen Vorfällen bei Besuchs- und Sorgerechtsentscheidungen des Familiengerichts - Art. 36 Sexualstraftaten

Ermittlungen, Strafverfolgung, Verfahrensrecht, Schutzmaßnahmen effektive Ermittlungen und Strafverfolgung opferzentrierter Ansatz im Strafverfahren Gefährdungsanalyse, Eilschutzanordnungen und Kontakt- und Näherungsverbote

GREVIO Aufgabe: Die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedsstaaten zu beobachten und überwachen 15 Mitglieder in persönlicher Eigenschaft, sind unabhängig und unparteiisch

GREVIOs Arbeitsweise Bericht der Regierungen über die Maßnahmen im Sinn der Istanbul-Konvention Schattenbericht durch NGO‘s Länderbesuche durch GREVIO-Mitglieder Berichtsentwurf – Möglichkeit der „Gegenvorstellung“ Bericht wird veröffentlicht

zum Nachlesen Konventionstext und erläuternder Bericht: im Browser unter Istanbul-Konvention Text suchen  österreichische Seite gleich als eine der ersten Fundstellen Für Rechtsanwenderinnen und –anwender interessant: das kostenlose eLearning-Programm für Juristinnen und Juristen zur Istanbul-Konvention HELP (Human Rights Education for Legal Professionals), zu finden auf der Seite des Europarats CoE.

Vielen Dank!