im Rahmen der Stadtentwicklung

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 Präsentation transkript:

im Rahmen der Stadtentwicklung Naturschutzbund Deutschland e.V. Ortsgruppe Idstein e.V. Hans - Joachim Becker Landschaftsplanung im Rahmen der Stadtentwicklung Naturschutzabend am 04. Juni 2018

Inhalt der Präsentation Was ist Landschaftsplanung? Rechtsgrundlagen und Erfordernis der Aufstellung Landschaftsplanung in der Planungshierarchie Inhalte von Landschaftsplänen -Bestandsaufnahme und -analyse- -Fachliches Zielkonzept, Leitbilder- -Handlungsprogramm- Der Planungsprozess Umsetzung von Landschaftsplänen -Bauleitplanung- -Förderinstrumente, insbesondere GAK- Vorteile für die Stadt Idstein

Was ist Landschaftsplanung? Landschaftsplanung ist die Anwendung eines Instruments, in dessen Mittelpunkt sich der Mensch und seine Bedürfnisse befinden und Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft gemacht werden. Sie befindet sich im Spannungsfeld zwischen Stadt- und Regionalplanung sowie ökologischen und ökonomischen Interessenlagen. Landschaftsplanung ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung und soweit erforderlich zur Wiederherstellung von Naturraum und Kulturlandschaft. Sie bezieht sich nicht nur auf „Landschaft“ im umgangssprachlichen Sinne (freie Landschaft), sondern bindet auch Landschaftsteile wie Dörfer, Siedlungen, Städte, Verkehrswege und Industriegebiete in die Planungsarbeit mit ein. Angrenzende Fachgebiete sind u. a. Regionalgeografie und Regionalplanung. Definition aus der freien Enzyklopädie „WIKIPEDIA“

Rechtsgrundlagen und Erfordernis der Aufstellung Aufstellung erfolgt gemäß den §§ 8, 9, 10 und 11 BNatSchG i.V.m § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren. Erfordernisse und Maßnahmen zu Verwirklichung dieser Ziele sind auch für Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Ent- scheidungen sich auf Natur und Landschaft auswirken können. Landschaftspläne sind aufzustellen bzw. fortzuschreiben wenn es zur Um- setzung der Ziele von Naturschutz und Landschaftsflege erforderlich ist.

Landschaftsplanung in der Planungshierarchie Landesentwicklungsplan Landschaftsprogramm (§ 10 BNatSchG) Raumordnungspläne Regionalplan Landschaftsrahmenplan (§ 10 BNatSchG, § 6 Abs. 1 HAGBNatSchG ) Flächennutzungsplan Landschaftsplan (§ 11 BNatSchG, § 6 Abs. 2 HAGBNatSchG) Bauleitpläne Bebauungsplan Grünordnungsplan (§ 11 BNatSchG § 6 Abs. 2 HAGBNatSchG )

Inhalte von Landschaftsplänen Die Inhalte der Landschaftsplanung ergeben sich aus den Bestimmungen des § 9 Abs. 3 BNatSchG und des HAGBNatSchG Die übergeordneten regionalen Ziele, Grundsätze und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im Regionalplan Südhessen 2010 für die Bauleitplanung und die unterschiedlichen Fachplanungen verbindlich bestimmt. Die kommunalen Landschaftspläne haben die Bestimmungen der Regionalplanung und des eingeschlossenen Landschafts-rahmenplans zu beachten bzw. umzusetzen. .

Inhalte von Landschaftsplänen Angaben und Darstellungen zu folgenden Bereichen: Aktueller Zustand von Natur und Landschaft Konkretisierte Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet (örtliche Zielsetzungen) zu erwartender Zustand von Natur und Landschaft Bewertung bzw. Beurteilung, inwieweit der aktuelle und der zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft den örtlichen Zielsetzungen von Naturschutz und Landschaftspflege entspricht, einschließlich der sich ergebenden Konflikte Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Inhalte von Landschaftsplänen Die Bestandserfassung und -analyse von Natur und Landschaft erfolgt an Hand der Schutzgüter: Boden Wasser Klima und Luft Tiere, Pflanzen, Lebensräume Ökosysteme einschließlich vorhandener Wechselwirkungen Landschaft und landschafts- bezogener Erholung Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen des Landschaftsplans aus dem Jahr 1998

Inhalte von Landschaftsplänen Bewertung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie die Gefährdung des Naturhaushalts Berwertung des Arten- und Biotoppotenzials Bodenschutz, Bedeutung und Funktion des Bodens Gewässerschutz, Oberflächengewässer / Grundwasser Klimaschutz / Luft, Kaltluftbildung-Kaltluftabfuss (Frischluftbahnen) Kulturlandschaftschutz, Landschaftsbild, Naturerleben und freiraumgebundene Erholung

Inhalte von Landschaftsplänen Fachliches Zielkonzept für Naturschutz, Landschaftspflege und landschafts-bezogene Erholungsvorsorge Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft Vermeidung von Belastungen Minderung von Belastungen Erstellung von „Naturraumbezogenen Leitbilder“ Konflickte Natur- und Landschaftsschutz Flächennutzung und Infrastruktur Aufzeigen von Nutzungs- und Entwicklungsalternativen Anforderungen an künftige Planungen

Inhalte von Landschaftsplänen Handlungsprogramm, insbesondere: Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Be- seitigung der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft; Flächen zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Schutzgebiete BNatSchG); Flächen zum Schutz von Biotopen, Lebensgemein- schaften und Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzenarten (bedeutende Lebensräume); Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege (Ausgleichs- und Kompensationsflächen); Flächen zum Einsatz von natur- und landschaftsbezogener Fördermittel; Aufbau und Schutz eines Biotopverbundes; Maßnahmen zum Schutz und zur Regeneration von Böden, Gewässern (Renaturierung) und Klima; Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur- und Landschaft (Erholungswert); Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedelten Bereich.

Der Planungsprozess Planerische Rahmenbedingungen und Leitvorstellungen klären, Inhalte und Umfang des Landschaftsplans sowie einzubindende Akteure festlegen Ist-Situation von Natur und Landschaft erfassen und bewerten Ziele und Strategien für die Entwicklung von Natur und Landschaft formulieren Konkurierende Ansprüche gegeneinander abwägen, Alternativen erarbeiten Handlungsplan für konkrete Maßnahmen aufstellen Umsetzung der Maßnahmen in die kommunale Bauleitplanung und andere raumbedeutsame Vorhaben einbinden und kontrollieren

Umsetzung von Landschaftsplänen Landschafts- und Grünordnungspläne sind Bestandteile der Bauleitplanung (§ 6 HAGBNatSchG) Landschaftspläne als Bestandteil von Flächennutzungsplänen Darstellungsmöglichkeiten gemäß § 1 Abs. 5 u. 6 Nr. 7 i.V.m. § 5 Abs. 2, 2a, 4 u. 4a BauGB Grünordnungspläne als Bestandteil von Bebauungsplänen Festetzungen gemäß § 1 Abs. 5 u. 6 Nr. 7 i.V.m. § 1a; § 9 BauGB Landschafts- und Grünordnungspläne sind wesentliche Grundlagen des Umweltberichtes gem. § 2a BauGB

„Förderung nicht produktiver investiver Naturschutzmaßnahmen“ Fördermöglichkeiten hier insbesondere neues Förderangebot im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) „Förderung nicht produktiver investiver Naturschutzmaßnahmen“ Verwendungszeck: Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft Bagatellgrenze ist 25.000,00 €

Vorteile für die Stadt Idstein Umfassender Informations- und Datenpool zu Natur und Landschaft Umfassendes Naturschutzschutzkonzept als Wegweiser für die kommunale Naturschutz- und Landschaftspflegearbeit Planungsgrundlage für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Datengrundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren (z. B. Raumordnungs- und Planfestellungsverfahren) Sicherstellung einer umsichtigen und landschafts- bzw. umweltverträglichen Siedlungsentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung Vereinfachung der erforderlichen Umweltprüfungen der Bauleitpläne Impulse für die Freiraum- und Erholungsplanung sowie der Tourismusförderung Fachplan oder Fachkonzept zur Einforderung von Fördermittel für Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Ich freue mich nun auf eine lebhafte Diskussion Der Landschaftsplan ist kein „Schubladenkonzept“ und ist mehr als nur ein Teil der Bauleitplanung !! Ich freue mich nun auf eine lebhafte Diskussion