Modell Einvernehmlicher Kindesschutz – konzeptionelle Grundlagen für bernische Sozialdienste Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern | Kantonales Jugendamt
Ausgangslage Die Kosten des einvernehmlichen KS werden heute als Teil der wirtschaftlichen Sozialhilfe entschädigt. Aus Ressourcengründen bestehen wenig Anreize, einen Kindesschutzfall einvernehmliche zu begleiten. Es bestehen unterschiedliche und uneinheitliche fachliche Haltungen: Kein gemeinsam geteiltes Verständnis was einvernehmlicher KS ist. Ergebnisse einer Analyse der Fallzahlen in sechs Sozialdiensten im Jahr 2016. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern | Kantonales Jugendamt
Mengengerüst zwei ausgewählter Sozialdienste im Jahr 2016 Anzahl Fälle Sozialdienst X Anzahl Fälle Sozialdienst Y Vollerhebung 2016 Präv Beratung 2 8 Einver. Abklärung mit w.SH 4 1 Einver. Abklärung ohne w.SH Stichtagerhebung per 31.6.2016 Einver. Stationär mit w.SH 5 Einver. Stationär ohne w.SH Einver. Stationär mit Beistandschaft und w.SH 43 Einver. Stationär mit Beistandschaft ohne w. SH Einver. Ambulant mit w.SH 62 Einver. Ambulant ohne w.SH 11 Einver. Ambulant mit Beistandschaft und w.SH 31 20 Einver. Ambulant mit Beistandschaft ohne w.SH 65 Total 122 159 JGK | Kantonales Jugendamt
Zielsetzungen des Modells: Einvernehmlich vereinbarter Kindesschutz Stärkung und Aufwertung des einvernehmlichen Kindesschutzes Entkoppelung der Finanzierung von der wirtschaftlichen Sozialhilfe Entschädigung der Sozialdienste mit Fallpauschalen Keine Quersubventionierung Transparenz und Steuerung des Bereichs Sozialdienste als soziale Dienstleistungszentren stärken JGK | Kantonales Jugendamt
Definition und Ziele Die Sorgeberechtigten kooperieren und sind willens und fähig, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um der Kindeswohlgefährdung wirksam zu begegnen. Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenzen und -verantwortung der Sorgeberechtigten Förderung und Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklung des Kindes Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe durch Erschliessung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen JGK | Kantonales Jugendamt
Standards und Kriterien für die Leistungserbringung Fachliche Indikation von einvernehmlich vereinbarten Leistungen der ambulanten und stationären ergänzenden Hilfen zur Erziehung (kantonale Vorgaben: Checkliste samt Erläuterungen). Gegenstand des einvernehmlichen Kindesschutzes lässt sich in Abgrenzung zum behördlichen Kindesschutz fassen. JGK | Kantonales Jugendamt
Fallkategorie und Fallzählung Beratung und Triage „Kindeswohl und Kindesschutz“ Indikationsstellung Fallführung von ambulanten und stationären Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- und Schutzbedarfs JGK | Kantonales Jugendamt
Kantonaler Leistungskatalog Einvernehmlich stationäre Leistungen Unterbringung in stationären Einrichtungen mit oder ohne eigene Sonderschule Unterbringung in Pflegefamilien Einvernehmlich ambulante Leistungen Dienstleistungen in der Familienpflege (DAF) Sozialpädagogische Familienbegleitung Sozialpädagogische Tagesstruktur Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts JGK | Kantonales Jugendamt
Zugangswege zum einvernehmlichen Kindesschutz JGK | Kantonales Jugendamt
Übergang zum behördlichen Kindesschutz
Finanzierung und Kostentragung
Weiteres Vorgehen Bereinigung der Inhalte mit der KESB Besprechung mit dem Verein Berner Gemeinden Klärung der Rollen und Bedarf an Arbeitshilfen hinsichtlich Aufsicht und Controlling Klärung des Zusammenhangs mit den hängigen Beschwerden betreffend die Abgeltung der kommunalen Dienste im Bereich KES. JGK | Kantonales Jugendamt
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! JGK | Kantonales Jugendamt