Familienergänzende Kinderbetreuung Altnau

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Grundlagen: Kantonales Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung:
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 Präsentation transkript:

Familienergänzende Kinderbetreuung Altnau Auswertung der Umfrage, Juli 2018

Ausgangslage Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung 861.1 vom 11.08.2004, Stand 01.01.2005 § 1 Zweck Abs. 1: Das Gesetz bezweckt die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung Abs. 2: Die Förderung dient der Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Betreuung ihrer Kinder während der üblichen Arbeitszeiten und dauert bis zum Abschluss der Volksschule. § 2 Angebote Das Gesetz gilt für folgende Angebote: 1. Kinderkrippe 2. Kinderhort 3. Tagesfamilie 4. Tageskindergarten 5. Tagesschule 6. Mittagstisch 7. Randzeitenbetreuung

Ausgangslage Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung 861.1 vom 11.08.2004, Stand 01.01.2005 § 3 Erhebung : Die Politischen Gemeinden stellen die Erhebung von Angebot und Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung sicher. §4 Förderung: Abs. 1: Die Politischen Gemeinden fördern bei Bedarf die Schaffung und den Betrieb angemessener Angebote. Sie können hierzu Verträge abschliessen. Abs. 2: Die Förderung umfasst namentlich: 1. Finanzielle Beiträge 2. Initiieren von Angeboten 3. Unterstützung bei der Planung 4. Beratung von Angebotsträgern und Erziehungsberechtigten. Abs. 3: Die Förderung kann Angebote und Aktivitäten innerhalb oder ausserhalb des Gemeindegebietes umfassen.

Ausgangslage Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung 861.1 vom 11.08.2004, Stand 01.01.2005 § 5 Finanzielle Beiträge Abs. 1: Die Politischen Gemeinden erlassen Kriterien für die beitragsberechtigten Angebote und sorgen für deren Einhaltung Abs. 2: Es dürfen nur Angebote unterstützt werden, 1. die einem Bedarf entsprechen 2. die zumindest für Kinder aus der unterstützenden Gemeinde öffentlich zugänglich sind 3. die für diese Kinder Beiträge nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten erheben 4. für die eine wirtschaftliche Betriebsführung gewährleistet ist 5. deren Qualität gewährleistet ist 6. deren Leistungen durch Personen erbracht werden, welche den Anforderungen des jeweiligen Angebots entsprechen Abs. 3: Sind Angebote einem Betrieb angeschlossen, können diese unabhängig von der Voraussetzung gemäss Absatz 2 Ziffer 2 unterstützt werden, sofern von Seiten des Betriebes ebenfalls Beiträge geleistet werden. Die Gemeindebeiträge entsprechen höchstens jenen für andere Angebote gleicher Art.

Ausgangslage Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung 861.1 vom 11.08.2004, Stand 01.01.2005 § 6 Zusammenarbeit mit den Schulgemeinden Abs. 1: Politische Gemeinden und Schulgemeinden arbeiten zusammen Abs. 2: Bei gemeindeeigenen Tagesschulen und Tageskindergärten tragen die Schulgemeinden die Kosten für den Unterrichtsbetrieb. Abs. 3: Die Schulgemeinden erbringen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitere Leistungen. § 7 Aufgaben des Kantons Der Kanton berät die Gemeinden sowie die Anbieter und unterstützt sie bei der Koordination der Betreuungsangebote

Ausgangslage Leitbild der politischen Gemeinde Altnau -Wir unterstützen generationenübergreifende Projekte. -Wir stärken unseren Bildungsstandort und unsere Attraktivität durch den Ausbau von ausserschulischen Angeboten. Legislaturziele bis 2020 -Kauf oder Miete von geeigneten Räumen für die Nutzung verschiedener Altersgruppen -Ausbau und Sicherung des ausserschulischen Betreuungsangebots  geplante Bedarfserhebung Frühjahr 2018

Ausgangslage Petition für eine familienfreundliche Gemeinde – jetzt! Petitionärinnen: Martina Eggenberger Lenz, Katrin Seiter-Lakner, Sabine Roduner Über 200 Unterschriften übergeben am 18. April 2018 Ultimative Aufforderung an Gemeinderat, eine Randzeitenbetreuung inkl. Mittag für Schulkinder einzurichten.

Eckdaten Fragebogen an Haushalte mit Kindern bis 16 Jahre Fragebogen auf Homepage

Eckdaten Rücklauf: 92 Fragebogen (Familien) 123 Kinder Bereits Fremdbetreuung installiert: 52 Familien, 97 Kinder

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Effektiver Betreuungsbedarf Offizielle Schülerzahlen Primarschule 2018/2019: 176 Kinder, davon 51 Kindergärtner

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12 Familien betreuen Kinder anderer Familien Private Angebote

Lösungsvarianten Status Quo: -externe Krippen / Horte / Tagesfamilien Verwandtschaft / Nachbarschaft / Freundeskreis -Ausbau bestehender privater Angebote Ausbau: -Hort (Vorschulalter nicht abgedeckt) -Zusammenschluss bestehender Angebote/Vereine -Gründung Trägerverein für ausserschulische Kinderbetreuung

Lösungsvarianten 9 Familien würden private Betreuung anbieten 10 Personen Vorstand Trägerverein 14 Personen bezahlte Arbeit im Trägerverein

Finanzierung / Organisation Kostendeckung / Subvention politische Gemeinde Festlegung Tarife gemäss Steuerdaten Organisation durch Trägerverein / Schulbehörde / externe Organisation

Diskussion / Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!