Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes

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Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes Bericht des Vorstandes an die Vertreterversammlung Berlin, 14. März 2008 © Kassenärztliche Bundesvereinigung Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes

Versorgungsebenen stationäre spezialisierte Versorgung stationäre Grund- und Regelversorgung spezialisierte fachärztliche krankenhausnahe Versorgungsebene (SPVE) wohnortnahe fachärztliche Regelversorgungsebene (WVE) Primärversorgungsebene (PVE)

Primärversorgungsebene (PVE) – 1/2 Teilnehmer Hausärzte gem. § 73 SGB V (Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinderärzte, hausärztlich tätige Internisten) Augen- und Frauenärzte in unterversorgten Gebieten: Fachärzte mit Zusatzqualifikation „Case-Management“ Medizinische Fachangestellte und Gesundheitsberufe als Angestellte in Praxen und MVZ (Partizipation an der ärztlichen Behandlung) Gesundheitsberufe mit freiem Zugang (Hebammen) Zugang freie Arztwahl Vertragsform Regelvertragsform Kollektivvertrag mit der KV als obligatem Vertragspartner Zugang zur nächst höheren Versorgungsebene nur auf Überweisung optional Vertrag nach § 73 b „neu“ SGB V in Kombination mit Wahltarif für Zugang zur nächst höheren Versor-gungsebene ohne Überweisung mit KV als optionalem Vertragspartner IV-Vertrag nach § 140 SGB V mit Populations-bezug mit KV als optionalem Vertragspartner

Primärversorgungsebene (PVE) – 2/2 Organisations-form eher Einzel- und Gruppenpraxis als MVZ (in Ballungsgebieten) eher wirtschaftlich selbstständige Ärzte als angestellte Ärzte Qualitäts-sicherung und -förderung Aufgabe der KVen Richtlinien nach § 135 und § 136 SGB V indikationsspezifische Richtlinien zur Zusammenarbeit der Versorgungsebenen durch den G-BA Qualitätsmanagement als lernendes System Vergütung im Kollektivvertrag nach § 87 SGB V Vergütungsanteil für PVE separat definiert und weiterentwickelt bei Zugang zur nächst höheren Versorgungsebene ohne Überweisung: „Kostenerstattungsfall“ Wahltarife der Krankenkassen entweder mit Sachleistung oder Kostenerstattung bei Wahltarif mit Sachleistung ebenfalls separater Vergütungsanteil

wohnortnahe fachärztliche Regelversorgungsebene (WVE) Teilnehmer Fachärzte, die nicht der PVE oder einer nächst höheren Ebene angehören Psychologische Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zugang Zugang nur auf Überweisung durch den Arzt der PVE mit Wahltarif: freier Zugang Vertragsform optional Kollektivvertrag mit KV als obligatem Vertragspartner optional § 73 c SGB V – Vertrag mit KV oder anderem Anbieter als Vertragspartner optional IV-Vertrag nach § 140 SGB V mit KV oder anderem Anbieter als Vertragspartner Organisations-form eher Gruppenpraxis und MVZ als Einzelpraxis eher wirtschaftlich selbstständige Ärzte als angestellte Ärzte Qualitäts-sicherung und -förderung siehe PVE Vergütung im Kollektivvertrag und im Wahltarif mit Sachleistungsprinzip nach § 87 SGB V im Übrigen siehe PVE

spezialisierte fachärztliche krankenhausnahe Versorgungsebene (SPVE) Katalog § 115 b „neu“ SGB V (= § 115 b und § 116 b SGB V) z.B.: Ambulante Operationen Stationsersetzende Leistungen seltene Krankheiten hoch spezialisierte Leistungen spezialisierte fachärztliche krankenhausnahe Versorgungsebene (SPVE) Teilnehmer Fachärzte, die sich auf Leistungen des Kataloges § 115 „neu“ SGB V spezialisiert haben per zeitlich begrenzter Wahlentscheidung * Zugang Zugang nur auf Überweisung durch den Arzt der PVE oder WVE (Ausnahme Notfall) Vertragsform Vertrag nach § 73 c SGB V mit KV als optionalem Vertragspartner Krankenkasse hat den Sicherstellungsauftrag IV-Vertrag nach § 140 SGB V mit KV als optionalem Vertragspartner Organisations-form eher MVZ als Gruppenpraxis eher angestellte Ärzte als wirtschaftlich selbstständige Ärzte Qualitäts-sicherung und -förderung sektorübergreifend durch Richtlinien des G-BA in Zusammenarbeit mit Institut für sektorübergreifende Qualitätssicherung KVen als Landesgeschäftsstellen des G-BA Vergütung Gebührenordnung analog der stationären Vergütung

Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes Bericht des Vorstandes an die Vertreterversammlung Berlin, 14. März 2008 © Kassenärztliche Bundesvereinigung Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes