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Ausgangslage Aufkommender Wettbewerb der Kassen untereinander

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Präsentation zum Thema: "Ausgangslage Aufkommender Wettbewerb der Kassen untereinander"—  Präsentation transkript:

1 Vorstellung der Kompetenzzentren „VW KliKo“ Vertragswerkstatt und Klinikkooperationen

2 Ausgangslage Aufkommender Wettbewerb der Kassen untereinander
sektorenübergreifender Wettbewerb der Leistungsanbieter (ambulant/stationär) Chancen durch Sonderverträge §140a, Verträge zur integrierten Versorgung §137f, Disease-Management-Programme §73b, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung §73c, Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung

3 Ausgangslage §73c SGB V § 73c: Besondere ambulante ärztliche Versorgung Die Krankenkassen können ihren Versicherten die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch Abschluss von Verträgen nach Absatz 4 anbieten. Gegenstand der Verträge können Versorgungsaufträge sein, die sowohl die versichertenbezogene gesamte ambulante ärztliche Versorgung als auch einzelne Bereiche der ambulanten ärztlichen Versorgung umfassen. (…)

4 Ausgangslage §73c SGB V Die Versicherten erklären ihre freiwillige Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung durch nach Absatz 3 verpflichtete Leistungserbringer, indem sie sich schriftlich gegenüber ihrer Krankenkasse verpflichten, für die Erfüllung der in den Verträgen umschriebenen Versorgungsaufträge nur die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und andere ärztliche Leistungserbringer nur auf deren Überweisung in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte ist an diese Verpflichtung mindestens ein Jahr gebunden. (…)

5 Ausgangslage §73c SGB V Die Krankenkassen können zur Umsetzung ihres Angebots allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen Einzelverträge schließen mit: 1. vertragsärztlichen Leistungserbringern, 2. Gemeinschaften dieser Leistungserbringer, 3. Trägern von Einrichtungen, die eine besondere ambulante Versorgung nach Absatz 1 durch vertragsärztliche Leistungserbringer anbieten.

6 Ausgangslage §73c SGB V 4. Kassenärztliche Vereinigungen:
Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist unter Bekanntgabe objektiver Auswahlkriterien öffentlich auszuschreiben. Soweit die Versorgung der Versicherten durch Verträge nach Satz 1 durchgeführt wird, ist der Sicherstellungsauftrag nach § 75 Abs. 1 eingeschränkt. Die Krankenkassen können den diesen Versorgungsaufträgen zuzurechnenden Notdienst gegen Aufwendungsersatz, der pauschalisiert werden kann, durch die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen lassen.

7 Ausgangslage §73c SGB V Die Vertragspartner der Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 haben die Gesamtvergütungen nach § 85 Abs. 2 in den Jahren 2007 und 2008 entsprechend der Zahl der nach Absatz 3 teilnehmenden Versicherten sowie dem in einem Vertrag nach Absatz 3 vereinbarten Versorgungsauftrag zu bereinigen, soweit der damit verbundene einzelvertragliche Leistungsbedarf den nach § 295 Abs. 2 auf Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen abgerechneten Leistungsbedarf vermindert. (…). Kommt eine Einigung über die Verringerung der Gesamtvergütungen nach Satz 1 oder des Behandlungsbedarfs nach Satz 2 nicht zu Stande, können auch die Krankenkassen, die Vertragspartner der Verträge nach Absatz 3 sind, das Schiedsamt nach § 89 anrufen.

8 KV Hessen Auftrag des Vorstands am 09.01.07
Gründung des Kompetenzzentrums VW KliKo in der KVH Darmstadt Bestimmung der Vorstandsbeauftragten: Dr. med. Peter Eckert, Gießen Dr. med. Günter Haas, Darmstadt Anbahnung von Verträgen

9 Umsetzungsphase Kontaktaufnahme mit den regionalen Ansprechpartnern interessierter Berufsverbände etc. Ausloten von Verhandlungspotenzialen Ausarbeitung eines „Eckpunktepapiers“ Führen von Vorverhandlungen Geplant: Evaluation

10 Ziel: WIN-WIN-Situation schaffen
Einsparpotenziale aufzeigen: Vermeidung von stationären Einweisungen Reduzierung von Krankengeldtagen Reduzierung von Krankenhaustagen Reduzierung von Fahrkosten Einsparungen im Arzneimittelbereich durch Anwendung von Generika Umstellung anhand einer Medikamentenliste Beachtung von Rabattverträgen Anreiz für Kassen: Refinanzierungsgedanke (= „Nullsummenspiel“) durch Kostenverlagerung und Kosteneinsparungen Wettbewerbsvorteile durch Sonderverträge für ihre Versicherten

11 Ziele der KV Hessen Zusatzvergütung (außerhalb der gedecktelten Gesamtvergütung) wird als oberstes Ziel angestrebt Nach Möglichkeit keine Bereinigung der Gesamtvergütung Verträge können auch mit einzelnen Krankenkassen abgeschlossen werden, ggf. mit „Wahltarifen“ kombinierbar

12 Aktivitäten in Sachen Vertragswerkstatt
34 Ideen wurden im Rahmen von „Eckpunktepapieren“ mit interessierten Verbänden diskutiert Ein Projekt wurde eingestellt (keine Aussicht auf Erfolg) Ein Projekt wurde vom Berufsverband abgebrochen Mehrere Projekte werden z.Zt. berufsverbandsintern diskutiert 12 abgestimmte Eckpunktepapiere sind an die Krankenkassen versandt

13 Erste Ergebnisse des Kompetenzzentrums Vertragswerkstatt
BKK-Landesverband HZV-Vertrag nach §73b SGB V zum Keine Mandatierung durch den Hausärzteverband – trilateraler Vertrag als „dritter Weg“ Vertragsunterlagen unter

14 Feedback der Krankenkassen
AOK: Prüfung und Bewertung aller Projektvorschläge, ggf. gezielte Nachfragen zu einzelnen Punkten Analyse/Evaluation der WIN-WIN-Situation DAK/TK: Feedback zu einzelnen Angeboten BARMER: Ausgang eines anderen Projektes soll abgewartet werden, bevor weitere Projekte verhandelbar sind

15 Kompetenzzentrum Klinikkooperationen
Ziel: Kooperationen zwischen Niedergelassenen und Krankenhaus(-trägern) Enge Verzahnung bei der Einweisung und Entlassung der Patienten Optimale vor- und nachstationäre Versorgung der Patienten Gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Großgeräten etc. Anbindung von Bereitschaftsdienstzentralen

16 Mögliche Kooperationen
Prästationäre Diagnostik Vorselektiertes Patientengut Kostenvorteil im Niedergelassenen Bereich nutzen Poststationäre Behandlung „Wundnachsorge“ „Entlassungstag-Management“ Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, ggf. 2 Tage vor der Entlassung Entlassungsberichte/Arztbriefe Palliativmedizin Geriatrie

17 CoC VW KliKo - Ansprechpartner
Hans-Jürgen Brems (069) / Fax: (069) Brigitte Ehrhardt Tel: (06151) / Fax: (06151) Matthias Brittner Tel: (06151) / Fax: (06151) Susanne Dreier Tel: (06151) / Fax: (06151) Hauke Siemonsen Tel: (06151) / Fax: (06151) Andreas Förster Tel: (069) – 265 / Fax: (069) Gabriela Müller Tel: (06151) / Fax: (06151) Allgemeine -Adresse:

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

19 Unterstützung durch KV?!


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