Prozessmanagementlegende Prozessschritt Begleitende Informationen Start, Ende hinterlegtes Dokument Entscheidung Daten Aktivität, Prozess Prozessverantwortliche Dekanat Fakultät weitere Einrichtungen Uni Potsdam weitere Beteiligte
HABILITATIONSVERFAHREN Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität Potsdam Habilitationsverfahren an der Humanwissen-schaftlichen Fakultät durchführen Habilitationsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät vom 13. Juli 2011 als Habilitand/in annehmen Habilitationsverfahren eröffnen Habilitationskommission und Gutachter bestimmen Habilitationsleistung begutachten Über Habilitationsleistung entscheiden Vortrag & Kolloquium durchführen über Leistungen und Lehrbefähigung beschließen Habilitation vollziehen Entwurf, Stand: 21.11.2018 Seite 1 von 3
HABILITATIONSVERFAHREN Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität Potsdam Habilitationsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät vom 13. Juli 2011 Antragsteller: reicht Unterlagen zur Zulassung laut Habil.-ordnung §4 beim Dekan/-in ein über: Geschäftsst. Lehre & Studium (GS LS) GS LS: erstellt Antrag für den Fakultätsrat Fakultätsrat (FR): entscheidet über Eröffnung nach Berichterstatt. des Dekans/der Dekanin Dekan/-in über GS FR teilt Antragsteller/in Ablehnung und Begründung schriftlich mit lehnt ab nimmt an Ende FR: setzt Mitglieder und Vorsitz der Habil.-kommission (HK) ein HK: bestimmt Gutachter Habilitand/-in: schlägt 1 Gutachter/in vor GS LS: benachrichtigt Gutachter Gutachter: erstellen Gutachten und senden diese an GS LS GS LS: legt Habilitationsleistung und Gutachten im Dekanat aus und informiert über Einsichtnahme HK: empfiehlt FR begründet die Annahme oder Ablehnung GS LS: leitet Entscheidung über GS FR weiter an Fakultätsrat Entwurf, Stand: 21.11.2018 Seite 2 von 3
HABILITATIONSVERFAHREN Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität Potsdam überarbeitete Habilitations- leistung überarbeitet überarbeitet nicht Habili-tand/-in: Ende bei Monografie (§8 (1)) HK: benennt Mängel schriftlich und legt Zeitraum fest FR: entscheidet über Annahme, wählt Vortragsthemen aus und setzt Vortragstermin fest Wiederholung 1mal möglich, mit neuem Thema lehnt ab nimmt an FR entscheidet über neues Themen & neuen Termin Habili-tand/-in: wiederholt wiederholt nicht GS LS: lädt HK, Habilitationsausschusschuss, Habilitanden/in ein und informiert über Kolloquium (Vortragstermin und –thema) Ende wiederholt nicht Habilitand/in, Habilkommission, weitere Personen: Vortrag & Kolloquium wiederholt Habili-tand/-in: Anwesende Mitglieder HK & FR: stimmt über Leistungen ab, entscheiden über Bezeichnung des wissensch. Gebietes, fasst Gesamtbeschluss über die Lehrbefähigung Wiederholung 1mal möglich, mit neuem Thema lehnt ab nimmt an Dekan/-in: teilt Habilitanden/in Ergebnis mit GS LS: übermittelt Urkunde an Habilitierte/n aus Entwurf, Stand: 21.11.2018 Seite 3 von 3