Aufgabe 1 - Arrest - Teil a)

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 Präsentation transkript:

Aufgabe 1 - Arrest - Teil a) Die Sperranzeige ist mit allen Mitteln unverzüglich dem Drittschuldner zukommen zu lassen. Nicht einfach per Einschreiben auf die Post geben. Persönliche Überbringung, FAX, Kurier etc.

Aufgabe 1 - Arrest - Teil b) Berechnung Existenzminimum Grundsatz: Angesichts der tieferen Lebenshaltungskosten in Deutschland, hat der Schuldner mit dem Verdienst eine grösseren Kaufkraft. Die Frage der Korrektur des Grundbetrages muss genauer betrachtet werden.

Aufgabe 1 - Arrest - Teil b) Berechnung Existenzminimum Miete = Umrechnung in Schweizer Franken Autospesen ? Wenn Auto Kompetenzqualität, dann Autospesen als Fahrten zum Arbeitsplatz einrechnen. Zimmermiete in Winterthur nein. Fahrzeit Winterthur – Singen maximal 1 Stunde

Aufgabe 1 - Arrest - Teil c) keine Sperranzeige bei der Firma Lämmli AG Arresturkunde erstellen mit den Bemerkung, dass der Schuldner aus der Firma Weller AG ausgetreten ist kein neuer Arbeitgeber in Arresturkunde angeben keine Rückweisung des Arrestbefehls

Aufgabe 2 - Arrest Sicherheitsleistung nach Art. 277 SchKG Herausgabe des Autos und Auszahlung des Betrages an die Gläubigerin. Achtung: Nur mit Erklärung des Schuldners, dass das Geld der Gläubigerin ohne weitere Betreibungshandlungen ausbezahlt werden kann !

Aufgabe 3 - Arrest Personenwagen Marke Ferrari - Verrarestierung trotzdem - Besitz und Eigentum - ev. Widerspruchsverfahren Schliessfach sofort aufsuchen, öffnen lassen, allenfalls zwangsweise öffnen lassen, da gemietet. Inhalt ?

Aufgabe 3 - Arrest Liegenschaft - Verfügungsbeschränkung - Mietzinssperre Deckungsprinzip ? - Wert Liegenschaft ? - Inhalt Schliessfach ?

Aufgabe 4 - Arrest Teil a) - Sucharrest - Überprüfung der Rechtsmässigkeit grundsätzlich nein - trotzdem Rückweisung Teil b) - kein Sucharrest - Vollzug

Aufgabe 5 - Arrest – Teil a) - Leerarrest - in Arresturkunde vermerken - Versand - keine Aufhebung Arrest - Schätzung Fr. -.-- - Gläubiger zum Rückzug bewegen

Aufgabe 5 – Arrest – Teil b) - kein Leerarrest - in Arresturkunde vermerken - Versand - Schätzung Fr. 1.--

Aufgabe 6 – Arrest – Teil a) - beschränkte Pfändbarkeit gegeben - Existenzminimumberechnung vor- nehmen - Arresturkunde mit Verfügung über allfällige Freigabe - nach Rechtskraft Rückzahlungen vor-

Aufgabe 6 – Arrest – Teil b) - Unpfändbarkeit gegeben - Arresturkunde mit Verfügung über Freigabe - nach Rechtskraft Rückzahlungen vor- nehmen

Aufgabe 7 - Arrest Teil a) - Arresturkunde vermerken - nach Rücksprache mit Gläubiger ev. Widerspruchsverfahren erst bei der Pfändung ansetzen Teil b) - 7. Juli 2014 – Lohnpfändungsjahr seit Arrestvollzug nicht Pfändungsvollzug

Aufgabe 8 - Arrest Ämter aufgeführt oder nur Vermögenswerte – Ämter (Reiser) keine Rechtshilfe zwischen Betreibungsämtern beim Arrestvollzug (allenfalls Einvernahmen beim Lohnarrest möglich).

Aufgabe 8 - Arrest Arrestprosequierung wann ? - Frist nach Erhalt Arresturkunde (Grundsatz) - nach Erhalt der 1. Urkunde oder erst, wenn der Arrest schweizweit vollzogen wurde ? (Reiser nach Vollzug schweizweit) Arrestprosequierung wo ? - jeder Arrestgegenstand am Ort des Arrestgegenstand = Aufsplittung = Rechtsunsicherheit - Reiser: Ein Begehren an einem Arrestort des im Wirkungskreis des Arrestgerichts.

Aufgabe 9 - Arrest Achtung Wertschriftendepot verwalten Kursschwankungen auffangen Verwaltung Bank übertragen bei Verkäufen Rücksprache mit Schuldner und Gläubiger

Aufgabe 1 - Retention Umfang Retention verfallener Jahreszins Begehren am 8. November 2013 letzter Zinstermin vor diesem Begehren 1. November 2013 somit verfallener Jahreszins 1. November 2012 bis 30. Oktober 2013

Aufgabe 1 - Retention Umfang Retention laufender Jahreszins Begehren am 8. November 2013 letzter Zinstermin vor diesem Begehren 1. November 2013 somit laufender Halbjahreszins 1. November 2013 bis 30. April 2014

Aufgabe 1 - Retention Begründung für laufenden Halbjahreszins fehlt Nebenkosten sind retentionsberechtigt (Zeitrahmen = Fälligkeit verfallener Jahreszins)

Aufgabe 2 - Retention Sicherungsmassnahmen dürfen erst vorgenommen werden, wenn die Retention rechtskräftig prosequiert ist. Es ist das Widerspruchsverfahren anzusetzen und zwar erst, wenn das Verwertungsbegehren eingegangen ist.

Aufgabe 3 - Retention – Teil a) Möglichkeiten für Weiterverkauf, aber nur mit Zustimmung Gläubiger. - Tageseinnahmen abliefern - Tageseinnahmen abzüglich Spesen abliefern

Aufgabe 3 - Retention – Teil b) Anstelle von den retinierten Gegenständen kann der Forderungsbetrag als Bargeldepot (Hinterlegung) im Retentionsverzeichnis aufgenommen werden.

Aufgabe 3 - Retention – Teil c) Retentionsverzeichnis darf nicht aufgenommen werden. - kein Widerspruchsverfahren - Ablieferung des Mietzinses durch Untermieter umstritten

Aufgabe 4 - Retention Berufswerkzeuge gelten gemäss Art. 93 Abs. 1 Ziffer 3 SchKG als unpfändbar und somit grundsätzlich als nicht retinierbar. Wortlaut im Gesetz: «Ausübung eines Berufes» = wirtschaftliche Tätigkeit, die im Einsatz persönlicher Fähigkeiten besteht ! Eine Pfändung von Kompetenzstücken kann stattfinden, wenn eine selbständige Berufstätigkeit dauerhaft unwirtschaftlich ist ! Je nach Betreibungsregisterauszug Überschuldung gegeben, dann Gegenstände retinieren !