Die Schulgremien nach dem Brandenburgischen Schulgesetz

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Präsentationsvorlage
Advertisements

Die SV Eine Präsentation, am Beispiel der SV der Gesamtschule Paderborn-Elsen, über Aufgaben, Ziele und Aufbau eines SV-Teams Folie 1 von 15.
Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?.
Die besondere Ordnung Wichtige Neuerungen und ein grober Überblick.
Leitfaden für Elternvertreter
Herzlich willkommen zum Informationsabend von Eltern und Schülerinnen und Schülern des jetzigen Jahrgangs 10 am Gymnasium Groß Ilsede
2002 Arbeiterinnen / Arbeiter: Die Strukturen ab 2002 in ver.di Bundesarbeiterinnen- und -arbeitersekretariat.
Die Arbeit in der Gemeindevertretung
Klasseneltern-versammlung
Klassenelternversammlung am 4. Dezember 2012
Eigenverantwortliche Schule
Vorstellung des Schulelternbeirates
Städtische Gesamtschule Soest
Gesetzliche Grundlagen
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Die Aufgaben der Eltern-VertreterInnen 2008/09 Das „Einsteigerpaket“ für ElternvertreterInnen im EV und SGA, Aufgaben der EV-Organe, etc. finden Sie.
Plaßschule - Schulpflegschaft
Elternmitwirkung am Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid
Seminar „Schüler – Schule – Mitbestimmung“ 29
Eigenverantwortliche Schule Fragen und Antworten.
Eigenverantwortliche Schule - bessere Schule durch Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule –
Elternmitwirkung am Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid
Elternarbeit an der GHS-Gildehaus
Konferenzen an der Schule
1 JRK-Bundesdelegiertentag 18. März 2006 in Hannover Strukturmodell für die JRK-Bundesebene.
Strukturmodell für die JRK-Bundesebene
Offene Ganztagsschule an der Schule am Ipf
Schulgremien Schulvorstand Gesamtkonferenz Eltern ? Steuergruppe
Das Amt des Elternsprechers
Eltern mit Wirkung für die Einschulungseltern
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Elternmitwirkung stärken
Schulkreis 2. Volksschulkonferenz Konferenz der Elternratspräsidien Gesamtstädtische Schulorgane 22 Standortschulleitungen22 Elternräte Standortbezogene.
Klassenrat Klassensprecher Schülerparlament
Durchführung des Übergangsverfahrens von der Jahrgangsstufe 6 in 7
Fachleistungsdifferenzierung
Was ist neu in der DWMV? wichtige Infos vom Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB Claudia Niehoff vom BeB hat.
2. Schülerratssitzung im Schuljahr 2016/17.
Lernortkooperation (LOK) – Schuljahr 2016/2017
ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRETER
Nashorn-Grundschule Vehlefanz
Klassensprecher der RegS „Am Rugard“
Studienseminar Aurich
«Argumente für den pädagogischen ICT Support»
Struktur der Elternvertretung und –mitwirkung
Q2 Elternabend und Jahrgangsstufenversammlung
Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW
Zentrale Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten)
Gremien der Hochschule
Schulische Förderung behinderter Kinder
Gliederung der Oberstufe
Elternrat Steffisburg
Informationen zum VD StS Aurich.
Gesetzliche Grundlagen
Struktur der Schülervertretung
Elternvertreter – und nun?
Studienseminar Aurich
Informationen zum VD StS Aurich.
Vom Kernlehrplan zum schulinternen Lehrplan
Demokratie beginnt mit dir, weil Schule für Schüler_innen ist!
der Beruflichen Gymnasien
Beratung zur GOSTV vom , zuletzt geändert am
Wissen Sie, dass Sie sich als Eltern
Eltern am Paulinum Schulpflegschaft Schulkonferenz Steuergruppe
Vom Kernlehrplan zum schulinternen Lehrplan
Auszug aus dem Leistungskonzept
Gesetzliche Grundlagen
Hochschulwahlen an der JLU
Zentrale Lernstandserhebungen 2011 (Vergleichsarbeiten) in der Jahrgangsstufe 8 Informationen für Eltern Lernstandserhebung Klasse
 Präsentation transkript:

Die Schulgremien nach dem Brandenburgischen Schulgesetz – Eine Einleitung – 16.11.2018

Die Gremien mit Elternbeteiligung Fachkonferenzen Elternkonferenz Kreisrat Steuerungsgruppe Schulkonferenz Lehrerkonferenz 16.11.2018 Schulelternsprecher

Elternkonferenz (§ 82 BbgSchulG) Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule. Die Elternkonferenz kann Versammlungen aller Eltern der Schule einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Die Elternkonferenz wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Schulelternsprecherin oder einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. 16.11.2018 Schulelternsprecher

Schulelternsprecher/-in (§ 82 BbgSchulG) Zu den Aufgaben der Schulelternsprecherin bzw. des Schulelternsprechers gehört es, die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den Lehrkräften zu vertreten, bei den Beratungen der Schulkonferenz nach Möglichkeit anwesend zu sein, auch wenn sie oder er nicht Mitglied ist, nach Möglichkeit auch an Beratungen der Konferenz der Lehrkräfte und wichtigen Beratungen des Bildungsausschusses bzw. der Gemeindevertretungen, die die Schule betreffen, teilzunehmen, gefasste Beschlüsse der Elternkonferenz, die die Schulkonferenz betreffen, weiterzuleiten, Kontakt mit der Schülersprecherin oder dem Schülersprecher zu halten, sich für die Elternmitwirkung an der Schule verantwortlich zu fühlen, die Elternkonferenz vorzubereiten und durchzuführen. 16.11.2018 Schulelternsprecher

Schulkonkonferenz (§ 90 BbgSchulG) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter, vier Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte, fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Schülerinnen und Schüler (ab der 4. Klasse mit beratender stimme) und fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Elternkonferenz. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers. Die Schulkonferenz wählt aus der Mitte ihrer stimmbe-rechtigten Mitglieder einen Vorstand. Ihm gehören eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter an. Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt die Geschäfte der Schulkonferenz. 16.11.2018 Schulelternsprecher

Schulkonkonferenz (§ 90 BbgSchulG) Die Schulkonferenz berät und entscheidet die wichtigen Angelegenheiten der Schule. Beispielsweise die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule, die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung, die Ausnahmen von der Fünf-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die variablen Ferientage im Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung, die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann, die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen. Die Schulkonferenz vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten 16.11.2018 Schulelternsprecher

Lehrerkonferenz (§ 85 BbgSchulG) Je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Elternkonferenz sind Mitglieder mit beratender Stimme. Die Konferenz der Lehrkräfte berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Sie entscheidet insbesondere u.a. über die Grundsätze für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule, Grundsätze der Stundenplangestaltung und Aufsichtspläne, Grundsätze für die Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie für die Koordinierung der Leistungsbeurteilung, Grundsätze für die Auswertung von Arbeitsergebnissen der Schule einschließlich evaluierender Untersuchungen, Grundsätze der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte an der Schule sowie über die Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Fortbildungsmittel, Sie macht Vorschläge für die Verwendung von Stunden für den Förder-, Teilungs- und Wahlunterricht. 16.11.2018 Schulelternsprecher

Kreisrat (§ 136 BbgSchulG) Die Kreiselternräte dienen der Wahrnehmung der Interessen der Eltern in schulischen Angelegenheiten im Kreis sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Kreisschulbeirat. Der Kreisschulbeirat ist in folgenden Angelegenheiten zu hören: Schulentwicklungsplanung des Kreises, Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen im Kreis, Festlegung und Veränderung von Schulbezirken für Schulen des Kreises, soweit sie nicht von dem für Schule zuständigen Ministerium festgelegt werden, Schulbaumaßnahmen des Kreises sowie Grundsätze der Schülerbeförderung. Die Elternkonferenz wählt aus dem Kreis der Eltern der Schule ein beratendes Mitglied des Kreiselternrates. 16.11.2018 Schulelternsprecher

Fachkonferenzen (§ 87 BbgSchulG) Mitglieder der Fachkonferenzen sind alle Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach haben oder in dem Fach unterrichten. Ihnen gehören je zwei von der Elternkonferenz gewählte beratende Mitglieder an. Sie entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Schulkonferenz und der Konferenz der Lehrkräfte insbesondere über die Einführung zugelassener Schulbücher und die Auswahl und Anforderung sonstiger Lehr- und Lernmittel für das Fach oder die Fachrichtung im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel, Koordinierung der Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie der Leistungsbewertung in dem Fach oder in der Fachrichtung sowie die Zahl und Dauer der Klassenarbeiten, Angelegenheiten der Fortbildung in dem Fach oder in der Fachrichtung, fachbezogenen Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht und Maßnahmen und Vorhaben, die zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Unterrichts dienen. 16.11.2018 Schulelternsprecher

Steuerungsgruppe Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte, Eltern sowie des Horts zusammen. Entstanden aus der VHG-Gruppe, die die Grundlagen der VHG in Glienicke erarbeitete, hat sich ein Gremium entwickelt, in dem über die „Zukunft der Grundschule Glienicke/Nordbahn“ nachgedacht und beraten wird. Aktueller Themenschwerpunkt ist die Auswertung von SEIS. 16.11.2018 Schulelternsprecher

Grundsätzliches Wahlen zu den Mitwirkungsgremien nach dem BbgSchulG erfolgen für zwei Schuljahre. Stimmberechtigt sind die Mitglieder des jeweiligen Gremiums. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter ist stimmberechtigt, wenn das zu vertretende Mitglied nicht anwesend ist. Beratende Mitglieder haben Rederecht. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl. Die Amtszeit endet mit dem Amtsantritt der Nachfolgerin oder des Nachfolgers, spätestens aber mit Ablauf der für die Einberufung des Gremiums bestimmten Frist. Die Mitglieder der Gremien sind gemäß § 75 Abs. 6 BbgSchulG an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern sie entscheiden nach ihrer selbst gebildeten Meinung. ABER: Um gemeinsame Interessen besser durchsetzen zu können, sollte das Mitglied die Meinung seines Gremiums vertreten. Die Gremien in der Schule sollen sich gegenseitig über ihre Tätigkeit informieren. Persönliche Angelegenheiten, die aus der Gremienarbeit bekannt werden, müssen gemäß § 75 Abs. 8 BbgSchulG vertraulich bleiben. 16.11.2018 Schulelternsprecher

Anzahl der Beratungen Gremium Anzahl der Beratungen im Schuljahr Elternkonferenz Mindestens 3 Konferenz der Lehrkräfte In der Regel 6 Fachkonferenz Mindestens 2 Schulkonferenz Bei Bedarf Steuerungsgruppe Alle 6 Wochen 16.11.2018 Schulelternsprecher

Informationen zum Nachlesen „Zusammen zum Ziel - Ein Ratgeber für Eltern- und Schülervertretungen“: http://is.gd/3ikta. Bildungsserver Berlin-Brandenburg: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de  Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG): http://is.gd/46Lf3 Stand der Informationen in dieser Präsentation: 13.02.2013 16.11.2018 Schulelternsprecher

Kontakt Christoph Blase Schulelternsprecher Telefon: 0151-11 65 39 94 elternsprecher@grundschule-glienicke.de Sandy Plücker Stellvertr. Schulelternsprecherin 16.11.2018 Schulelternsprecher