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ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRETER

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Präsentation zum Thema: "ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRETER"—  Präsentation transkript:

1 ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRETER
HERZLICH WILLKOMMEN Name der Schule ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRETER AM …. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

2 Elternschaft als Träger des Elternengagements!
ELTERNBETEILIGUNG AUFBAU Name der Schule Schule Träger/Leitungen Lehrerkollegium/GLK/GTB Schüler/SMV Eltern/Schulgemeinschaft Gesetze SK-Ordnung Grundordnung Schulverwaltungsordnung Organe Kooperations- und Koordinations-Zirkel Schulleitung, Leitung GTB, Elternbeirat, Elternwerkstatt, Förderverein Eltern-Beirat Eltern-Werkstatt Förderverein LÜCKE Info Strukturelemente des MP Erziehungs- u. Elternthemen Kommunikation Religiöse/theologische Themen ORGANIGRAMM ELTERN-ENGAGEMENT am St. Jakobus-Gymnasium Abtsgmünd Pflege Geselligkeit Elternschaft als Träger des Elternengagements! ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

3 Erziehungspartnerschaft Kollektives Elternrecht
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Erziehungspartnerschaft Kollektives Elternrecht Ihre Möglichkeit, Einfluss zu nehmen auf das Miteinander von Kind und Schule Gewählte Vertreterinnen und Vertreter wirken an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit (Art. 17 Abs. 4 LV) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

4 Erziehungspartnerschaft
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Erziehungspartnerschaft Eigenständiger Erziehungsauftrag der Schule nicht vom Elternrecht abgeleitet, sondern ihm gleichrangig gegenübergestellt (Art. 7 Abs. 1 GG) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

5 Zusammenarbeit Eltern und Schule § 55 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Zusammenarbeit Eltern und Schule § 55 Schulgesetz Erziehungspartnerschaft Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungspartnerschaft ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

6 Zusammenarbeit Eltern und Schule § 55 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Zusammenarbeit Eltern und Schule § 55 Schulgesetz Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern wahr in: 1. Klassenpflegschaft 2. Elternvertretungen 3. Schulkonferenz ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

7 Eltern + Lehrer + Schüler
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Möglichkeit der Elternmitwirkung Schulkonferenz Eltern + Lehrer + Schüler § 47 Schulgesetz FÖRDERVEREIN SJGA MITTAGSFREIZEIT ELTERNWERKSTATT ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

8 Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

9 Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Zusammensetzung Eltern der Schüler Lehrern der Klasse Klassensprecher/Stellvertreter (bei geeigneten Themen) Vorsitz Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, Stellvertreter der Klassenlehrer ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

10 Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Aufgabe Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule Förderung des Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

11 Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz
St. Jakobus-Gymnasium Staatl. anerkannte Ganztagsschule für Mädchen und Jungen nach dem Marchtaler Plan Abtsgmünd GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz „Elternabend‟ Die Klassenpflegschaft tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen Eine Sitzung muss stattfinden, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

12 Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Themen des Elternabends
St. Jakobus-Gymnasium Staatl. anerkannte Ganztagsschule für Mädchen und Jungen nach dem Marchtaler Plan Abtsgmünd GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Themen des Elternabends Unterrichtung und Aussprache über: Entwicklungsstand der Klasse (z. B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme) Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften) Kriterien/Verfahren zur Leistungsbeurteilung ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

13 Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und für Abschlussklassen Prüfungsordnung Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen sowie sonstige Veranstaltungen ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

14 Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse Durchführung der Schülerbeförderung Grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

15 Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenpflegschaft § 56 Schulgesetz Wahl und Wählbarkeit Die Eltern der Schüler der Klasse wählen den Klassenelternvertreter und seinen Stellvertreter (§ 57 Abs. 3 Satz 1 SchG) Die Wahl erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

16 Klassenelternvertreter § 14 Elternbeiratsverordnung
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenelternvertreter § 14 Elternbeiratsverordnung Wahl und Wählbarkeit Wählbar sind Eltern jedes Schülers der Klasse Ausnahmen: Schulleiter/Stellvertreter Lehrer der Schule Beamte der Schulaufsichtsbehörde Ehegatten der Lehrer der Klasse Gesetzliche Vertreter des Schulträgers Niemand kann an derselben Schule zum Klassenelternvertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen gewählt werden ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

17 Klassenelternvertreter § 17 Elternbeiratsverordnung
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Klassenelternvertreter § 17 Elternbeiratsverordnung Wahlverfahren – Wer lädt ein? Geschäftsführender Amtsinhaber/Stellvertreter In neu gebildeten Klassen: Vorsitzende des Elternbeirats oder ein von ihm bestimmter Klassenelternvertreter Ggf. Klassenlehrer oder ein vom Schulleiter bestimmter Lehrer. Die Einladungsfrist beträgt eine Woche. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

18 Elternbeirat § 57 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER AM SJGA miteinander & füreinander

19 Elternbeirat § 57 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz Zusammensetzung Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

20 Elternbeirat § 57 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz Allgemeine Aufgaben Interesse und Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung wahren und pflegen Gelegenheit zur Information/Aussprache schaffen Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten und der Schule unterbreiten Mitarbeit an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule stärken Der Elternbeirat wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

21 Elternbeirat § 57 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz Aufgaben Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

22 Elternbeirat § 57 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Elternbeirat § 57 Schulgesetz Wahlen Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter Die Klassenelternvertreter/Stellvertreter bilden den Elternbeirat die Schule Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

23 Schulkonferenz § 47 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

24 Schulkonferenz § 47 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Zusammensetzung Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Die Schulkonferenz ist das oberste Entscheidungsgremium jeder Schule. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

25 Schulkonferenz § 47 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Aufgabe Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern fördern Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten Über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, beraten und beschließen miteinander & füreinander

26 Schulkonferenz § 47 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Die Schulkonferenz entscheidet: Schulpartnerschaften Unterrichtsverteilung (5/6 Tage), Unterrichtsbeginn Allgemeine Angelegenheiten der SMV Stellungnahme gegenüber dem Schulträger zur Namensgebung der Schule Änderung des Schulbezirks Stellungnahmen zur Schülerbeförderung Einrichtung freiwilliger AGs Haushaltsmittel ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

27 Schulkonferenz § 47 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Die Schulkonferenz ist anzuhören: Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz Einrichtung/Beendigung eines Schulversuchs Änderung der Schulart, -form, -typ oder -teilung, -zusammenlegung, -erweiterung oder -aufhebung Genehmigung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben Entscheidungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 Abs. 4 Ausstattung und Einrichtung der Schule, sowie Baumaßnahmen ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

28 Schulkonferenz § 47 Schulgesetz
GESETZLICHE GRUNDLAGEN Name der Schule Schulkonferenz § 47 Schulgesetz Schulkonferenz berät und gibt Einverständnis: Erlass der Schul- und Hausordnung, Allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

29 An die Arbeit – jetzt wird`s praktisch… Name der Schule
ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

30 Wo alles beginnt – Keimzelle Klasse
Name der Schule Erfolgreiche Elternarbeit beginnt mit der kleinsten Einheit – in der eigenen Klasse Elternabende Vertrauensverhältnis zum Klassenlehrer/Fachlehrer/Leitungen Gemeinsame Aktionen Ausflüge Bastelaktionen(Schülerkisten) Stammtisch/Gesellige Zusammenkünfte Informationsfluss in beide (!) Richtungen (Bei Wechsel Klassenlehrer pers. Treffen von EV und KL bzw. Vorabtreffen bei besonderen Themen) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

31 Aufgaben der Elternvertreter
Name der Schule Teilnahme an der Elternbeiratssitzung der Einrichtung Informationsweitergabe (idealerweise per -Verteiler – direkt oder über Frau Henle Achtung: Abfrage: Datenschutz u. verdeckt mailen) Protokolle Infobrief Kasse Organisation der 2 Elternabende Vermittler bei Problemen in der Klasse (Bitte nicht zurückhalten – Gemeinschaft statt Einzelkämpfertum/bei Herausforderungen die alle betreffen)  ABER: Probleme einzelner Kinder sollten die Eltern direkt mit dem Lehrer besprechen (Ruhe bewahren – Contenance) ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

32 Organisation Klassenpflegschaftsabende
Name der Schule Einladung verschicken, ca. 2 Wochen vorher Termin/Agenda mit Klassenlehrer abstimmen (Abfrage bzgl. gewünschter Themen bei den Eltern) Beispiele für Einladungen mit TOP: Thema aus der Beiratssitzung, Bsp. Konfliktlösungsmodell zur Diskussion Stand der Klasse Vernetzter Unterricht Freizeitvorbereitung der Klasse Bildungswege nach der Grundschule (3./4. Kl. GS) Ausblick in das nächste Schuljahr Wie können wir Eltern unsere Kinder zu Hause fördern? Unsicherheiten bei Freiarbeit Wünsche und Anregungen  Kurz-Protokoll an die Eltern im Nachgang ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

33 GEMEINSAME AKTIONEN Name der Schule Zur Stärkung der Klassengemeinschaft und dem Gefühl der Zusammengehörigkeit, z. B: Kennenlernnachmittag Bastelstunden Stammtische (lockere Art des Zusammenseins) Abschiedsfest Sommerfest Betriebsbesichtigungen Weihnachtsfeier gemeinsame Wanderungen oder Aktivitäten usw. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

34 Wo bekomme ich Unterstützung?
Name der Schule Handreichung für Elternbeiräte – (im Aufbau befindlich) Elternbeiratsvorsitzende Schulleitung Klassenlehrer Verbindungslehrer Leitung GTB Frau Bieg Eltern und Klassengemeinschaft ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

35 Wo bekomme ich Unterstützung?
Name der Schule Satzungen und Elternschaftsordnung Aufgabenbeschreibung Erklärung der Gremien Beispiele für Einladungen zu Elternabenden Gemeinsame Aktionen Protokolle Jeder Elternvertreter sollte sein Exemplar mit neuen Dokumenten aktualisieren IM AUFBAU! ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR NEUE ELTERNVERTRTER miteinander & füreinander

36 FRAGEN UND ANTWORTEN Name der Schule miteinander & füreinander
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