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Demokratie beginnt mit dir, weil Schule für Schüler_innen ist!

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Präsentation zum Thema: "Demokratie beginnt mit dir, weil Schule für Schüler_innen ist!"—  Präsentation transkript:

1 Demokratie beginnt mit dir, weil Schule für Schüler_innen ist!

2 Schülervertretung in Sachsen-Übersicht
Schülerschaft wählt Klassensprecher*in/Stellvertreter*in bilden wählt Schülerrat 3 Vertreter*innen für Schulkonferenz wählt wählt Vertrauenslehrer*in Schülersprecher*in/Stellvertreter*in bilden

3 Kreis- oder Stadtschülerrat (KSR oder SSR) Bundesschülerkonferenz
wählt wählt wählt Landesdeligierte Kreissprecher*in/ Stellvertreter*in Vorstand bilden Landesdeligiertenkonferenz (LDK) kann wählen wählt wählt Bundesdelegierte Landesvorstand Vertreter*in Landesbildungsrat bilden Bundesschülerkonferenz

4 Kreisschülerrat setzt sich aus allen Schülersprechern und stellv. Schülersprechern aller Schulen eines Landkreises zusammen oberstes Gremium der Schülerschaft im Landkreis Zusammenarbeit mit Landratsamt, sächsische Bildungsagentur, Landesschülerrat, andere Kreis/Stadtschülerräte Schnittstelle zwischen Schülern und Kommunalpolitik Schnittstelle zum Landsschülerrat

5 Landesschülerrat Sachsen (LSR)
setzt sich aus gewählten Landesdelegierten der Kreis/Stadtschülerräte zusammen Vorstand beschäftigt sich mit beschlossenen Themen der Landesdelegiertenkonferenz plant, organisiert, veranstaltet Projekte enger Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus -> ist damit einflussreichstes Schülergremium Sachsens

6 Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
höchstes beschlussfassendes Gremium der Schülervertretung in Sachsen Versammlung aller Landesdelegierten der Kreis/Stadtschülerräte (zweimal pro Schuljahr) Anzahl der Landesdelegierten pro Landkreis: 4-13 (entsprechend der Einwohnerzahl) diskutieren ein Wochenende über Anträge der Kreis/Stadtschülerräte (= Ideen der Schüler des Landkreises + Ideen des Vorstandes) mit angenommenen Anträgen muss sich Vorstand des Landesschülerrates beschäftigen -> Wenn ihr Ideen zur Verbesserung von Schulen habt, schreibt uns!

7 Bundesdelegiertenkonferenz
eher ein formelles Gremium, das zum Austausch dient hat keine Entscheidungsmacht oder direkten Einfluss auf die Bildungspolitik, wegen des Bildungsföderalismus der BRD (jedes Land ist selbst für seine Bildung verantwortlich)

8 Recht auf eine Klassensprecherstunde im Schülervollversammlung
Rechte Alle Schüler*innen Schülervertreter*innen Grundrechte GG, BGB Bsp.: freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) -> komplett schwarze Kleidung darf nicht verboten werden Freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) Recht auf Teilnahme an SR-Sitzung (2 Unterrichtsstunden im Monat) § 2 Abs. 4 SMVO Recht auf Bildung Art. 102 Sächsische Verfassung Recht auf eine Klassensprecherstunde im Monat § 2 Abs. 1 SMVO Recht auf SV Art 104 SächsVerf § SächsSchulG Schülervollversammlung § 14 SMVO Erläuterung: Alle SchülerInnen versammeln

9 Recht auf Informationen Vorschläge unterbreiten
Alle Schüler*innen Schülervertreter*innen Recht auf Informationen § 51 Abs. 1 Nr. 1 SächsSchulG Bsp.: Termine, Noteneinsicht Informationsrecht Beispiel: Schulsanierung, Finanzen der Schule, Briefe an den Schülersprecher müssen weitergeleitet werden (Briefgeheimnis: Art. 10 GG) Vorschläge unterbreiten § 51 Abs. 1 Nr. 2 SächsSchulG Bsp.: Zimmer grün streichen Anhörungs- und Vorschlagsrecht Beschwerden vorbringen § 51 Abs. 1 Nr. 4 SächsSchulG Bsp.: kaputte Toiletten, zu wenig / keine Schließfächer Beschwerderecht Bsp.: Unterrichtsausfall, unfaire Benotung Lehrmittelfreiheit Art 102 Abs. 4 SächsVerf Bsp.: Unterricht und Lehrmittel sind unentgeltlich Vermittlungsrecht § 51 Abs. 1 Nr. 3 SächsSchulG § 1 Abs. 1 SMVO Bsp.: Vermittlung bei Streit zwischen Lehrer*in und Schüler*in

10 Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Schüler
SchulG: Schulgesetz des Freistaates Sachsen SMVO: Schülermitwirkungsverordnung SchulKonfVO: Schulkonferenzverordnung SOGY: Schulordnung Gymnasien SOMIAP: Schulordnung Mittelschule Abschlussprüfung BSO: Schulordnung Berufsschule SächsFrTrSchulG: Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft

11 Pflichten & Aufgaben aller Schüler*innen
Schulpflicht -> § 27 SächsSchulG -> 12 Jahre (Vollzeitschulpflicht 9 Jahre + Berufsschulpflicht 3 Jahre) Hausaufgaben erledigen -> Oberschule: § 25 SOMIAP -> Gymnasium: § 28 SOGY Hausordnung einhalten Mitarbeit im Unterricht ->aktiv und passiv

12 Aufgaben der Schülervertreter*innen
Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen § 13 Abs. 3 SMVO Bsp.: Sport- oder Sommerfest Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler*innen § 13 Abs. 1 SMVO Bsp.: Änderung der Hausordnung Vermittlungsaufgabe § 51 Abs. 1 Nr. 3 SchulG § 13 Abs. 2 SMVO Bsp.: Unfaire Behandlung eines Schülers/einer Schülerin von einem Lehrer/ einer Lehrerin Informationsweitergabe § 8 Abs. 5 SMVO Bsp.: Termin für Schulfest wird in SR-Sitzung bekannt gegeben, muss an Klasse weitergeleitet werden Mehrheitsvertretung § 52 Abs. 2 SchulG Bsp.: Mehrheit der Klasse will das Zimmer grün streichen Mitwirkung und Anwesenheit bei SR-Sitzung § 1 Abs. 2 SMVO Mitwirkung und Anwesenheit bei Schulkonferenz-Sitzungen § 6 Abs. 3 SchulKonfVO

13 Kommt vorbei! Ihr wollt selber mal ein Projekt für eure Mitmenschen machen und wollt lernen, wie ihr es schafft, dass euer Projekt richtig gut wird? Dann kommt zu unserem Workshop-Projektmanagement! Am von Uhr im Martin-Rinckart Gymnasium Eilenburg. Die Fahrtkosten werden übernommen! Weitere Infos zur Anmeldung findet ihr auf unserer Website unter Veranstaltungen. Die Anmeldung ist ab dem möglich. Wir freuen uns auf euch!

14 Besucht uns doch! Facebook (KreisSchülerRat Nordsachsen)
Instagram (ksrnordsachsen)

15 Sponsoren


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