Marktnahe Beschäftigung innerhalb sozialer Beschäftigungsunternehmen

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Marktnahe Beschäftigung innerhalb sozialer Beschäftigungsunternehmen Dr. Judith Aust, Geschäftsführerin bag arbeit 21.10.11

Der Herr Oberbürgermeister wird gebeten, sich schriftlich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, an die Münchner Bundes- und Landtagsabgeordneten und an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit zu wenden, um zu erreichen, dass im Bereich der „Öffentlich geförderten Beschäftigung“ des SGB II die Kriterien für AGH-MAW-Stellen dergestalt gefasst werden, dass auch „marktnahe“ Beschäftigung durch Soziale Träger möglich wird. Weiterhin, dass lokal von der Begrenzung der MAW-Pauschale abgewichen werden kann. (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 27.07.2011) Unterstellung: Selbsterhaltungstrieb der Träger, die a) nicht verstanden haben, dass sich die Arbeitsmarktlage komplett verändert hat und b) dass die Strukturen nicht effizient sind. Wie schaut auf dem AM aus Warum macht genau für dieses Klientel eine marktnahe Qualifizierung Sinn? Warum wird der G#gesetzentwurf strukturell und finanziell den Herausforderungen nicht gerecht? Uns dann mit der Struktur unserer Unternehmen beschäftigen und grundsätzlichen Schwierigkeiten die man hat Und dann schlussfolgerungen diskutieren bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Arbeitslose in den Rechtskreisen SGB II und SGB III bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Wer ist und wie lange in der Grundsicherung? Neben den 2,13 Mio. arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, gab es 2,84 nicht arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige (davon rund 25 % in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen) 2010 waren 59 % weniger als ein Jahr, 21 % weniger als zwei Jahre und 21 % zwei Jahre im Leistungsbezug des SGB II in 33 % aller Bedarfsgemeinschaften leben Kinder BA schätzt den Anteil der nicht zu aktivierenden auf 43 % (Aufstocker, Menschen in Ausbildung, Erziehungs- und Pflegeverantwortung Arbeitsunfähigkeit) (JB 2010, BA) bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Was machen Abgänger aus der Grundsicherung? Arbeitsmarktvermittelte Abgänge aus der Grundsicherung Neun zentrale Risikomerkmale: fehlende Berufsausbildung, gesundheitliche Einschränkungen, lange Verweildauer in der Grundsicherung, hohes Alter, Migrationshintergrund, Pflege von Angehörigen Jeder untersuchte Einflussfaktor für sich genommen halbiert die Abgangschancen in Erwerbstätigkeit im Vergleich zu einer Referenzperson mit guten Risiken (http://doku.iab.de/discussionpapers/2011/dp0211.pdf) Arbeitsaufnahmen von SGB-II-Leistungsempfängern Knapp die Hälfte der neuen Beschäftigungsverhältnisse sind nach 6 Monaten beendet Die Löhne decken den Bedarf nur in der Hälfte der Fälle (IAB Kurzbericht 14/11) bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

„Sozialpolitisch brisant ist vor allem der Befund, dass sich im Falle der Kumulation von Hemmnissen mit jedem zusätzlichen Risiko die Übergangswahrscheinlichkeit nahezu halbiert. Umgekehrt bedeutet dies, dass die Beseitigung oder Entschärfung von Hemmnissen bei denjenigen Personen den stärksten Effekt auf die Übergangswahrscheinlichkeit aus der Grundsicherung in Erwerbstätigkeit hat, die insgesamt nur wenige Hemmnisse aufweisen: Eine Reduzierung von 5 auf 4 Hemmnisse verändert die Übergangsraten kaum, eine Reduzierung von 1 auf 0 Hemmnisse dagegen sehr. Dies könnte dazu verleiten, sich in der Förderung auf die „besseren Risiken“ zu konzentrieren. Allerdings wäre dies nicht nur deshalb bedenklich, weil es die Hilfebedürftigsten zurücklässt, sondern es wäre zudem nur kurzfristig betrachtet erfolgversprechend. Denn gerade bei Personen mit vielen Hemmnissen zeichnet sich ab, dass sich ohne Unterstützung der Bezug verfestigt und dauerhaft Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Die Überwindung des Hilfebezugs durch nur eine Person mit multiplen Vermittlungshemmnissen kann das Hilfesystem daher stärker entlasten als die Überwindung vieler Personen mit geringen Hemmnissen, die auch ohne Unterstützung früher oder später den Bezug von Grundsicherungsleistungen beendet hätten.“ bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Instrumentenreform – Beschlusslage (vorläufig?) Zeitliche Beschränkungen betrieblicher Trainingsmaßnahmen und beruflicher Weiterbildung (§ 45 SGB III, Abs. 2) Bildungsgutscheinverfahren für SGB-II-Klientel Kriterien: Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität Beiträte haben beratende Funktion bei Einrichtung von Eingliederungsinstrumenten (§ 16d SGB II) Neugestaltung der Maßnahmenkostenpauschale: nur unmittelbar anfallende Sachkosten werden erstattet Instrumentarium der öffentlich geförderten Beschäftigung wird neu geordnet AGH MAE wird beschränkt AGH E und BEZ werden in Lohnkostenzuschuss umgewandelt ABM wird abgeschafft bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Mittelkürzungen beeinflussen Vermittlungserfolge negativ Insgesamt ergibt sich ein Rückgang der veranschlagten Eingliederungsmittel im Laufe von zwei Jahren von 2010 bis 2012 um rd. 33 % bzw. ohne die Bundesprogramme sogar um 39 %. Betrachtet man die Entwicklung der Leistungsempfängerzahlen in den letzten fünf Jahren, ergibt sich vom Höhepunktjahr der SGB II-Zahlen 2006 bis heute ein Rückgang von lediglich 14,6%. Somit ist sowohl die Kürzung von 2010 auf 2011 als auch die Kürzung von 2011 auf 2012 höher, als der bisherige Rückgang der Leistungsempfängerzahlen in den gesamten fünf vergangenen Jahren. Steigender Anteil der SGB II-Leistungsempfänger an den Arbeitslosen insgesamt, der inzwischen 71 % erreicht hat, erfordert verstärkte Anstrengungen. bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Marktnah qualifizieren und beschäftigen – Struktur der bag-Unternehmen Unternehmen, die staatlich geförderte Maßnahmen im Rahmen des SGB II (überwiegend zeitlich befristet) zum Aufbau und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Einzelner anbieten. Die Art und Weise der staatlichen Förderinstrumente strukturiert das Geschäftsfeld. Zweckbetriebe, die dauerhaft Beschäftigung anbieten für langzeitarbeitslose Menschen. Teilweise marktfähig, erlösorientiert, in Abhängigkeit davon gestaltet sich die Bedeutung der Fördermittel. Soziale Unternehmen, die dem Grunde nach unabhängig sind von staatlichen Fördermitteln; der unternehmerische Zweck wird auch mit Langzeitarbeitslosen umgesetzt. Fördermittel werden additiv verwandt. bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Stolpersteine marktnaher Qualifizierung und Beschäftigung Ordnungspolitische Debatte Unlauterer Wettbewerb, „Schmuddelimage“ Rechtliche Debatte Gemeinnützigkeit Zuwendungsrecht Vergaberecht (unzureichende Definition der Anforderung an die Bieter und unzureichende Leistungsbeschreibung) Interne Interessenkollision Förderer will preiswerte, kurze, wettbewerbsneutrale Maßnahme mit maximalem Erfolg Auftraggeber will preiswerte, zügige hochwertige Auftragserledigung Teilnehmer will gute Entlohnung, gute Lernbedingungen, Zeit bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Bausteine einer staatlichen Förderstruktur bedarfsgerechte, individuelle Ausgestaltung von Maßnahmen im Hinblick auf Inhalt und Dauer der Leistung dezentrale Entscheidungsstrukturen bzgl. der Angebotsausgestaltung für spezifische Zielgruppen bundesstaatliche Zieldefinition (gesetzlich geregelte Eingliederungsziele und Anteile an Eingliederungstitel, örtlicher Beirat, Lohnkostenzuschüsse für längerfristige Angebote) § 16 d als flexibles Instrument für marktferne Zielgruppen in Arbeitsfeldern mit öffentlichem Interesse § 16 e Instrument für Wirtschaftsunternehmen und arbeitsmarktpolitische Dienstleister (Zugänglich für alle Unternehmen) Passiv-Aktiv Transfer Vergleichbarkeit der Leistungsausschreibung im Vergaberecht bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Arbeitslose sozial unternehmen? Ausgangsüberlegung Regionen ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig entwickeln arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit nachhaltiger regionaler Entwicklung verknüpfen; d.h. zentrale Anliegen identifizieren, Interessen bündelt und dabei hilft die eingesetzten Mittel zweckbezogen und effektiv zu verwenden. Arbeitsmarktpolitische Dienstleister sind regionale Lückenfüller, die zwischen den Funktionslogiken und Arbeitsweisen öffentlicher und privater Akteure vermitteln Als soziales Unternehmen mit marktwirtschaftlichen Mechanismen sozial wirksam sein Prinzipien individuelle Förderung stärker in eine regional strukturelle Förderung überführen zur besseren Legitimation staatlich korrigierende Komponenten durch unternehmerisch-präventive Strukturen ergänzen Geeigneter Finanzierungsmix (d.h. auch nicht öffentliche Finanziers) bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. bag arbeit – Dr. Judith Aust – 21.10.11