PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Sensibilisierung durch Basiswissen

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 Präsentation transkript:

PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Sensibilisierung durch Basiswissen

VORSTELLUNG Nicolas Jürgens M.A. SARPIS GmbH studierte in Bielefeld und Berlin Wirtschaftspsychologie. Schwerpunkte: Psychische Gefährdungsbeurteilung, Potenzialanalysen, Veränderungsprozesse, psychologische Unternehmensberatung, AsitA´s Leitender Wirtschaftspsychologe der SARPIS GmbH

EINLEITUNG Die WHO beschreibt Gesundheit als […] einen Zustand des vollkommenen körperlichen, sozialen und geistigen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Gebrechen (46). Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich seiner Gefährdungen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen und zu dokumentieren (vgl. (§§ 2 - 6 ArbSchG) Die Anforderungen an das Verfahren richten sich nach der DIN EN ISO 10075 1-3 Andere Bsp. für Gesetze, Vorschriften, Richtlinien hinsichtlich psychischer Belastungen: MRL (Maschinenrichtlinie), BildscharbV (G25?), BetrVG (Betriebsrat / MA verpflichtet), ArbZG, ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung), AMBV (Arbeitsmittelbenutzungsverordnung), Sie dient seit 2015 der Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der „menschengerechten Gestaltung“ von Arbeit

Arbeits-organisation ZU PRÜFENDE BEREICHE Arbeits-organisation (Arbeitszeit, - intensität, - störungen usw.) Arbeits- umgebung (Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsmittel usw.) Arbeits- inhalte (Komplexität, Vielfalt, Freiräume, Emotionale Beanspruchung usw.) Soziale Beziehungen Arbeitszufriedenheit Komplexität, Vielfalt, Freiräume, Informationsaustausch, Kompetenz, Verantwortung, Verhältnis zu den Kollegen und Vorgesetzten, Emotionale Beanspruchung Arbeitsorganisation Arbeitszeit, Arbeitsintensität, Arbeitsstörungen, Kommunikation – Kooperation, Work-Life-Balance Arbeitsumgebung Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsmittel, Physikalischer Bereich, Physischer Bereich

DURCHFÜHRUNG DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN (PGA) Festlegen von Bereichen Ermittlung Beurtei-lung Maßnah-men Dokumen-tation Wirksam-keits-kontrolle Fortschrei-bung MANUELL §5 ArbSchG §2 §6 §3 Frei Gesetzlich vorge-schrieben Wirksam-keits-kontrolle §3ArbSchG PGA Digital

SENSIBILISIERUNG FÜR PSYCHISCHE BELASTUNGEN VS. BEANSPRUCHUNGEN Nach DIN EN ISO 10075 – 1a sind „psychische Belastungen die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“. Belastungen umfassen somit „jedes“ einwirken von außen. Wie beanspruchend dieses einwirken von außen für den einzelnen ist, hängt von seinen individuellen Voraussetzungen ab. Kurzfristige Unter- bzw. Über(be)lastungen können durch Bewältigungs (Coping)-strategien und aufgebaute Ressourcen (wenn vorhanden!) aufgefangen werden. Langfristige Unter- bzw. Über(be)lastungen wie Monotonie, Stress, geringe soziale Unterstützung können zu psychosomatischen Störungen (Verdauungs- bzw. Herzbeschwerden, Kopfschmerzen, Fehlzeiten, Fluktuation usw.) führen.

BELEGTE FOLGEN DER NICHTDURCHFÜHRUNG Betriebswirtschaftliche Folgen hohe Krankenstände (15 %) Hohe Fluktuation Frühpensionierungen (42 %) Langfristige Folgen Psychische (Angsterkrankungen und Depressionen) Körperliche Erkrankungen (Muskel Skelett und Herzkreislauf) Kurzfristige Folgen Stress Fehler Konflikte Unfälle Einmal durchgeführte PG´s werden aufgrund zumeist fehlender Routine und der unliebsamen, schwer kontrollierbaren und intransparenten Thematik zu den Akten gelegt. Das bedeutet kurz- wie auch langfristig ein Risiko wie auch eine vergebenen Chance. Bsp.: Kurzfristig: Stress, Fehler, Konflikte oder Unfälle Langfristig: Psychische (Angsterkrankungen und Depressionen) und körperliche Erkrankungen (Muskel Skelett und Herzkreislauf) Betriebswirtschaftlich: hohe Krankenstände, Fluktuation, Frühpensionierungen.

JEDES UNTERNEHMEN (AUßER ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN) WIRD VOM STAAT GEFÖRDERT ! Wir sind gelisteter Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa): Beantragen sie beim Bundesamt ihre Förderung. Bei einer Bemessungsgrundlage von 3000 € (30 Stunden Beratung) erhalten sie einen Zuschuss von 50% (1500 €). Sollten sie sich aufgrund ihrer aktuellen Lage in unternehmerischen Schwierigkeiten befinden, steigt die Förderung auf 90 % (2700 €). Der Antrag wird online ausgefüllt (https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung) und hat einen Umfang von etwa einer Seite. Ihr Ansprechpartner beim Bundesamt für eventuelle Rückfragen ist Herr Müller (Tel.: 06196 – 9081570). Warten sie die postalische Zusage vom Bundesamt ab. Vollständige ausführliche Durchführung des PGA-T.

Kennwort: PGA DIE SARPIS KURSE APP Sämtliche Informationen und Kursmaterialien finden Sie ebenfalls in unserer App „Sarpis Kurse“ oder auf sarpis.de/kurse Kennwort: PGA