Umstufungsverfahren auf der Sekundarstufe I Elterninformation

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 Präsentation transkript:

Umstufungsverfahren auf der Sekundarstufe I Elterninformation

Elternbroschüren «Das Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen» (abgegeben in 5. Klasse) «Zusammenarbeit von Schule und Eltern – Leitfaden»

Änderungen SJ 2018/19 Der Erziehungsrat beauftragte das Erziehungsdepartement, die Promotionsordnung anzupassen. Erleichterter Einstieg in die Sekundarstufe I (Sek/Real)  Die Jugendlichen erhalten genügend Zeit, in der neuen Stufe «anzukommen». Die zweiteilige Sek I wird durchlässig(er). Die Durchlässigkeit basiert auf einer Gesamtbeurteilung.

Grundlage der Beurteilung (Broschüre Seite 4) Früher: Reine Punktzahl (Summe Notendurchschnitte entscheidend) Neu: Gesamtbeurteilung 1. Leistungen aus Lernkontrollen (Sachkompetenz) 2. Arbeits- und Lernverhalten (Selbst-/Sozialkompetenz) 3. Entwicklung in allen Bereichen (Prognose)  ganzheitliche Sicht  gleichwertige Kompetenzbereiche

Durchlässigkeit (Broschüre S. 14 resp. 16) Sekundarschülerinnen oder -schüler, die über längere Zeit keine genügende Gesamtbeurteilung erreichen, werden in die Real umgestuft (oder repetieren die Klasse). Realschülerinnen oder -schüler, die über längere Zeit vom Unterricht nicht angemessen profitieren, werden in die Sek umgestuft.

Durchlässigkeit (Broschüre S. 14 resp. 16) Erst wenn jemand aufgrund der Gesamtbeurteilung auffällt, sind Gedanken zu einer Umstufung angebracht. Die Lehrpersonen der Sekundarstufe I dürfen davon ausgehen, dass die SuS dem korrekten Niveau zugeordnet wurden.

Die Realschule… (Broschüre S. 8) … vertieft die Lerninhalte der Primarschule und erweitert diese, indem sie vor allem von den Erfahrungen der SuS ausgeht. Der Unterricht stellt einen engen Bezug zu Alltagssituationen her.

Die Sekundarschule… (Broschüre S. 8) … vermittelt eine umfassende Bildung als Grundlage für anspruchsvollere Berufslehren sowie weiterführende Schulen. Die SuS müssen sich rasch an neue Situationen und Inhalte anpassen können.

Umstufungsverfahren im Überblick (Broschüre ab S. 10) Umstufungen nach jedem Semester möglich: Sek  Real nahtlos Real  Sek zeitverschoben Repetition möglich (Absenzen, Entwicklungen) Auf ‘Entwicklungen’ kann in Einzelfällen während der gesamten Sek I reagiert werden.

Umstufungsverfahren im Detail Promotions- Entscheidung Hilfs- klassen Übertrittsverfahren bleibt bestehen Umstufungen: Sek  Real Repetition in seltenen Fällen

Umstufungsverfahren im Detail Promotions- Entscheidung Hilfs- klassen Übertrittsverfahren bleibt bestehen Umstufungen: Sek  Real Real  Sek (meist Verlust von 1 Jahr) Repetition in seltenen Fällen

Termine (Broschüre Seite 12) Vorgabe Erziehungsdepartement werden Ihnen durch uns bekannt gegeben Elternantrag: Schriftlich (ohne Formular), an der Konferenz durch LP mündlich zu ergänzen (aus Elterngesprächen) auf der nächsten Folie beachten  Eltern

Auszug Merkblatt

Gelingensbedingung 1: geklärte Rollen / Transparenz Lehrpersonen (als Fachleute) beobachten, fördern und beurteilen Schulbehörde überprüft Dienstwege Übertrittskommission/Erziehungsrat als Rekursinstanzen Fachleute in der Beurteilung

Gelingensbedingung 2: Rolle der Eltern Gegenseitiges Vertrauen  Broschüre Antragsrecht  Mitbestimmungsrecht Zu akzeptieren: Gegensätzliche Anträge Entscheid Umstufungskonferenz / SB Rechtsweg… Unterschiedliche Sichtweisen sind zu respektieren. Man muss sich nicht einig sein…

Fragen weiterführende Informationen auf schule.sh.ch Suchmaske: ‘Selektionsverfahren’