Unterweisungsmodul Laser.

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 Präsentation transkript:

Unterweisungsmodul Laser

Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch … © LZK BW 06/2018

PRAXIS-Handbuch der LZK BW

Laser – Nachschlagewerk! © LZK BW 06/2018

Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und Technische Regeln zur OStrV Laserklassen Laserschutzbeauftragte Schutzmaßnahmen … © LZK BW 06/2018

Laser – Laserschutzbeauftragte/r? Vor der Aufnahme des Betriebs von Laser- einrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Praxisinhaber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.

Laser – Weitere Verpflichtungen? Betriebsanweisung: Für den Betrieb eines Lasers (z.B. für die Klasse 3 B, 3 R oder 4) ist eine Betriebsanweisung bereit zu halten.  Mitarbeiter-Unterweisung!

Laser – Weitere Verpflichtungen? Ein-/Unterweisung: Einweisung: Vor Inbetriebnahme (wenn Anlage 1)! Unterweisung: Vor Arbeitsaufnahme + einmal pro Jahr! Hilfsmittel: Betriebsanweisung. Prüfpflichten: Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß § 11 MPBetreibV. Laser der Klasse 3 B, 3 R oder 4 gehören in die Anlage 1 der MPBetreibV: STK grundsätzlich spätestens alle 2 Jahre bzw. unter Berücksichtigung der Herstellerangaben (z. B. jährlich). © LZK BW 06/2018

Laser – Weitere Verpflichtungen? Persönliche Schutzausrüstung: Augenschutz (Laserschutzbrille). Ggf. Schutzhandschuhe und Schutzkleidung. Dokumentation: Bestandsverzeichnis (aktiv + nicht implantierbar) Medizinproduktebuch (Anlage 1 MPBetreibV) CE-Kennzeichen (Richtlinie 93/42/EWG): Zentrale Voraussetzung für die Verkehrs- fähigkeit eines Medizinproduktes. © LZK BW 06/2018

Aktive Medizinprodukte – Dokumentation! „Aktiv“ bedeutet elektrisch betrieben. Beispiele für aktive Medizinprodukte: Behandlungseinheit, Elektrotom, RDG, Autoklav, Chirurgie- und Endo-Motoren, ggf. Röntgengerät. Eine Sonde oder ein Mundspiegel sind auch Medizinprodukte, aber nicht-aktive Medizinprodukte, da kein elektrischer Antrieb. © LZK BW 06/2018

Aktive Medizinprodukte Exkurs – Bestandsverzeichnis Dokumentation aller aktiven (d.h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte. Beispiele: Lasergerät, Elektrotom, Air Flow, ZEG, Behandlungs- einheit, Behandlungsleuchte, … Aufbewahrung: Für die Dauer des Gerätebetriebs! Bitte keine Elektrogeräte (wie z. B. Kühlschrank) eintragen! © LZK BW 06/2018

Aktive Medizinprodukte Exkurs – Medizinproduktebuch Dokumentation aller aktiven (d.h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte aus den Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV. Beispiele für Anlage 1-Medizinprodukte: HF-Chirurgiegeräte (Elektrotom, Piezo), Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nervenfunktionsgerät (Pulpenprüfer, TENS), Defibrillator und Anästhesie- gerät. Aufbewahrung: Bis 5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes © LZK BW 06/2018

Prüfpflichten – Aktive Medizinprodukte? Dokumentation aller aktiven (d.h. elektrisch betriebenen) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte aus den Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV. Beispiele: HF-Chirurgiegeräte (Elektrotom, Piezo), Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nerven- funktionsgerät (Pulpenprüfer, TENS), Defibrillator und Anästhesiegerät. Der Betreiber (Praxisinhaber) hat für die in der Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte sicherheitstechnische Kontrollen (STK) durchführen zu lassen. © LZK BW 06/2018

STK bei Anlage 1-Geräten? Wie oft ist eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) erforderlich? Der Praxisinhaber hat für die STK‘en solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Die STK‘en sind jedoch spätestens alle zwei Jahre mit Ablauf des Monats durchzuführen, in dem die Inbetriebnahme des Medizinproduktes erfolgte oder die letzte STK durchgeführt wurde. Achtung: Der Hersteller eines Anlage-1-Gerätes legt einen Prüffrist < 2 Jahre fest (z.B. bei einem HF-Chirurgiegerät). © LZK BW 06/2018

Aktive Medizinprodukte – STK und Wartung? Wer?  STK durch z.B. Medizintechniker (§ 5 MPBetreibV). Dokumentation: Ja, in Form eines Protokolls (Datum, Messwerte, Messverfahren und sonstiger Beurteilungsergebnisse). Aufbewahrung der Doku?  Mindestens bis zur nächsten STK! Achtung: Angaben zur Wartung in der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers sind zu beachten! © LZK BW 06/2018

Exkurs – Meldung an das BfArM Meldung der Feststellung eines Vorkommnisses an einem Medizinprodukt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durch den Praxisinhaber. Vorkommnis: „Eine Funktionsstörung, ein Ausfall oder eine Änderung der Merkmale oder der Leistung oder eine Unsach- gemäßheit der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanweisung eines Medizinprodukts, die unmittelbar oder mittelbar zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten, eines Anwenders oder einer anderen Person geführt hat, geführt haben könnte oder führen könnte; als Funktionsstörung gilt auch ein Mangel der Gebrauchstauglichkeit, der eine Fehlanwendung verursacht“. Muster-Verfahrensanweisung im PRAXIS-Handbuch! © LZK BW 06/2018

Beauftragter für Medizinprodukte-sicherheit (§ 6 MPBetreibV) Praxen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (z.B. angestellte/r Zahnärztin/Zahnarzt) bestimmt ist. Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für die Medizinprodukte- sicherheit auf der Internetseite der Praxis. Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Praxis z.B. folgende Aufgaben für den Betreiber/Inhaber wahr: - Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammen- hang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten, - Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und - Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den z.B. Gerätehersteller in der Praxis. © LZK BW 06/2018

BMG - Fragen und Antworten zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-mpbetreibv/ © LZK BW 06/2018

Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Laser“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).

Achtung: Nicht vergessen, für das Thema „Prüfpflichten“ in der Zahnarztpraxis steht die folgende Checkliste zur Verfügung. © LZK BW 06/2018