Liquidation von Gesellschaften – Rechtliche Risiken und Lösungen

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 Präsentation transkript:

Liquidation von Gesellschaften – Rechtliche Risiken und Lösungen Mag. Florian Thelen KWT, 12.10.2017

Rechtliche Risiken Liquidatorensicht Gesellschaftersicht § 90 GmbHG als Schutzgesetz im Sinne des §1311 ABGB Gesellschaftersicht Schutz der bezogenen Gewinne? Gläubigersicht Übersehene und nachträgliche Forderungen / „Wegliquidation“?

Zentrale Problemfelder in der Praxis Zeitschiene und Entscheidungen über die Verwertung Umgang mit Verbindlichkeiten: Sicherstellung / Befriedigung Löschung und Vollbeendigung Nachtragsliquidation

Übersicht Allgemeines und Begriffsbestimmungen Der Weg zur Liquidation Auflösung, Anmeldung, Fortsetzung Liquidation Phasen der Liquidation, Bilanzen, Nachtragsliquidation Rechtsformunterschiede AG, KG, GmbH & Co KG

Allgemeines und Begriffsbestimmungen Auflösung Zustand, in den eine Gesellschaft zur Vorbereitung der Beendigung von der normalen Tätigkeit in das Stadium der Abwicklung tritt Rechtliche Existenz bleibt unverändert Liquidation Geordnete Abwicklung der Geschäfte der aufgelösten Gesellschaft Ziel ist die wirtschaftliche Auflösung und Löschung Beendigung Akt, mit dem die Existenz der Gesellschaft durch die Löschung im Firmenbuch beendet wird Vollbeendigung

Allgemeines und Begriffsbestimmungen Der Auflösung folgt zwingend die Liquidation Notwendige Folge, außer gesetzlich anders vorgeschrieben Gesellschaft besteht trotz Auflösung weiter Nicht mehr werbende, sondern abwickelnde Gesellschaft Änderung des Gesellschaftszwecks Ziel des Liquidationsverfahrens Geordnete Abwicklung der Gesellschaft mit dem Resultat der wirtschaftlichen Auflösung und letztlich der Löschung aus dem Firmenbuch Kein Ersatz für ein Insolvenzverfahren im Falle der Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit!

Der Weg zur Liquidation Die Auflösung Grds aus den im Gesetz angeführten Gründen (§ 84 Abs 1 GmbHG) Zeitablauf (Z 1) Gesellschafterbeschluss (Z 2) – keine sachliche Rechtfertigung! Verschmelzung (Z 3) Konkurseröffnung (Z 4) Verfügung der Verwaltungsbehörde (Z 5) Beschluss des Handelsgerichts (Z 6) Kann ausnahmsweise mit Beendigung zusammenfallen Gesamtrechtsnachfolge zB Verschmelzung, übertragende Umwandlung, Verstaatlichung, Spaltung

Der Weg zur Liquidation Die Auflösung Der Gesellschaftsvertrag kann gem § 84 Abs 2 weitere Auflösungsgründe nennen, zB Erreichen des Zwecks der Gesellschaft Ableben oder Konkurs eines Gesellschafters Kündigung durch einen Gesellschafter Ablauf einer Konzessionsdauer Gültigkeit eines Patents Vereinigung aller Geschäftsanteile in einer Hand Gesellschaftsvertragliches Kündigungsrecht Zulässig, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen verletzt Strittig: Auflösung aus wichtigem Grund

Der Weg zur Liquidation Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft In GmbHG nicht geregelt hA – Fortsetzungsbeschluss mit Hinweis auf § 215 AktG möglich Grds Zulässigkeit einer Fortsetzungsmöglichkeit bejaht Zu stellende Fragen: Welche Auflösungsgründe sind betroffen? Bis zu welchem Zeitpunkt ist ein Beschluss zulässig? Welche Mehrheitserfordernisse? Fortsetzungsbeschluss ist von sämtlichen Geschäftsführern beim FBG zur Eintragung anzumelden, diese sind davor neu zu bestellen

Liquidation Abwicklungszweck ersetzt Gesellschaftszweck Versilberung der Aktiven, Tilgung der Passiva, Verteilung des Restvermögens unter den Gesellschaftern Phasen der Liquidation (Grundzüge) 1. Liquidationseröffnungsbilanz 2. Gläubigeraufruf („Bekanntmachungsblätter“) 3. Versilberung des Gesellschaftsvermögens 4. Beendigung der laufenden Geschäfte 5. Einzug der offenen Forderungen 6. Befriedigung oder zumindest Sicherstellung der Gläubiger 7. Liquidationsschlussbilanz, Vermögensaufteilung, Entlastung 8. Löschung der Gesellschaft im FB

Liquidation Liquidatoren –Pflichten Bestmöglichste Unternehmensverwertung (§ 149 Abs 1 S 1 UGB)! Laufende Geschäfte vertragsmäßig beenden Forderungen einziehen Beachte Einlagenrückgewähr bei Forderungen einzelner Gesellschafter Entgeltlicher Verzicht möglich Versilberung Gläubigerbefriedigung/Schuldentilgung Verwaltung Gesellschaftsvermögen Weites Ermessen der Liquidatoren! – sogar Umgründungen möglich Im Rahmen des Liquidationszwecks (uU Schadenersatzpflicht)

Praxisprobleme Neue Geschäfte Verwertung Soweit sie der Beendigung schwebender Geschäfte dienen Keine per se verbotenen Geschäfte Unzulässigkeit der de facto Verwandlung in werbende Gesellschaft Verwertung Geschwindigkeit vs. Reaktion auf Marktlage Zulässigkeit jeder Verwertungsform inklusive Umgründung Primat der Unternehmensveräußerung?

Phasen der Liquidation Liquidationseröffnungsbilanz Vorschriften über die „Bücher“ im Liquidationsstadium weiterhin anwendbar (§ 91 Abs 1 iVm § 211 Abs 4 AktG) Eröffnungsbilanz auf den Tag des Liquidationsbeginns (Tag der Beschlussfassung) durch die Liquidatoren aufzustellen Fristenregelung für Aufstellung = werbende Gesellschaft JA für vor der Auflösung voll abgelaufene Geschäftsjahre Liquidatoren zuständig Für Eröffnungsbilanz (§ 91 Abs 1 iVm § 211 Abs 3 AktG): §§ 201 – 211 UGB für Wertansätze und § 224 – 230 UGB für Gliederung unanwendbar  Durchbrechung Grundsatz der Bilanzkontinuität

Phasen der Liquidation Liquidationseröffnungsbilanz Erläuterungen mittels Anhang Weder GuV noch Lagebericht vorgesehen Normalfall: keine Prüfung vorgesehen! Minderheitenrecht auf Abschlussprüfung (§ 91 iVm § 322 AktG) bei wichtigem Grund EröffB dem AR (sofern vorhanden) vorzulegen prüft und berichtet an Generalversammlung

Phasen der Liquidation Gläubigeraufruf (§ 91 Abs 1 S 3 und 4) Bekanntmachung der Auflösung in Bekanntmachungsblättern Gläubiger zur Meldung aufzufordern (nicht bei Gericht) Wiener Zeitung (sofern im GesV nichts anderes vorgesehen) Namensnennung nicht notwendig Einmaliger Aufruf (AG: dreimalig) Persönliche Verständigung bei GmbH Gläubiger, die der Gesellschaft persönlich bekannt sind Was ist ein bekannter Gläubiger? Meldungsaufforderung auch an Gläubiger mit streitiger oder nicht fälliger Forderung (kein Anerkenntnis!)

Phasen der Liquidation Verbindlichkeiten Fällige Verbindlichkeiten sind zu begleichen Gesellschafterforderungen, Gewinnansprüche Nicht fällige, schwebende oder bestrittene Verbindlichkeiten Gegenwert einzubehalten Liegt im Ermessen des Liquidators Nicht behobene Beträge bei Gericht zu erlegen (§ 91 Abs 4) Fällige oder nicht behobene Beträge? Wahlrecht Sicherstellung/Hinterlegung

Phasen der Liquidation Verbindlichkeiten Forderungsbegleichung im Ermessen der Liquidatoren Keine Gleichbehandlung /Prioritätserwägungen Verspätete Anmeldungen sind zu berücksichtigen Beachte: Verbot der Gläubigerbegünstigung (§ 158 StGB) Insolvenzverfahren Nicht alle Gläubiger können befriedigt werden Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung

Phasen der Liquidation Vermögensverteilung – Befriedigung und Sicherstellung Fällige und nicht streitige Forderungen zu begleichen Zurückbehalten: Noch nicht fällige und bestrittene sowie bedingte, befristete und schwebende Forderungen Ermessen der Liquidatoren Sicherstellung Direkter Anspruch der Gläubiger auf Sicherstellung? Nicht, wenn Forderung bereits anderweitig besichert Anspruch vor ordentlichen Gerichten durchzusetzen, keine Zuständigkeit des FBG Hinterlegung hindert Löschung nicht

Phasen der Liquidation Liquidationsschlussbilanz Letzter Jahresabschluss am Ende der Liquidation (§ 91 Abs 1) Reinvermögen vor Verteilung an die Gesellschafter GuV zur Darstellung Liquidationserfolg und Anhang Abschlussstichtag: Tag der letzten Verwertungshandlung Offenlegungspflicht ≠ Schlussrechnung nach Verteilung des Abwicklungsguthabens

Phasen der Liquidation Vermögensverteilung - Voraussetzungen Voraussetzungen (kumulativ) gem § 91 Abs 3 BEKANNTE Gläubiger befriedigt oder sichergestellt Drei Monate ab Veröffentlichung der Auflösung Schutz UNBEKANNTER Gläubiger Zwingende Regelung Fälligkeit

Phasen der Liquidation Vermögensverteilung Nach Maßgabe der eingezahlten Stammeinlagen vgl Regelung zur Verteilung des Bilanzgewinns § 82 Abs 2 Entscheidend sind tatsächlich geleisteten Beiträge Schuldnerin ist Gesellschaft (vertreten durch Liquidatoren) Gläubiger sind Gesellschafter Anspruch: streitiges Verfahren, Schiedsklausel möglich Nachschussrückzahlungen vorrangig

Phasen der Liquidation Art der Vermögensverteilung in Geld oder naturaliter bei Satzungsermächtigung oder einstimmigem Beschluss Gemischte Verteilung zulässig Nicht behobene Beträge sind bei Gericht zu hinterlegen Sicherstellungsanspruch noch während Verteilung möglich!

Phasen der Liquidaton Nachträgliche Meldung von Gläubigern Meldung nach Ablauf der Dreimonatsfrist Anspruch auf Befriedigung, keine Präklusivfrist! Beachte Verjährungsbestimmungen Gesamter Liquidationsüberschuss bereits an Gesellschafter bezahlt Erhaltenes muss nicht mehr zurückgegeben werden Voraussetzung: tatsächlich unbekannt

Phasen der Liquidation Beendigung der Liquidation Antrag auf Löschung beendet Verfahren Nicht anwendbar bei Aufhebung Konkursverfahren Auflösung nach § 40 FBG, § 10 Abs 2 oder 3 FBG Schlussrechnung empfehlenswert (vgl. AG) Entlastungsbeschluss erforderlich Bei Anfechtung: Unterbrechung des Löschungsverfahrens

Phasen der Liquidation Löschung Mit Löschung hört Gesellschaft als juristische Person zu bestehen auf; nur bei tatsächlicher Vermögenslosigkeit  „Vollbeendigung“ Organe verlieren Funktionen FB-Eintragung „deklarativ“? Parteifähigkeit erlischt Anhängige Verfahren?

Nachgesellschaft? Problemstellung: Vollbeendigung beendet Rechtsbeziehung nicht, aber Liquidatorenstellung Anwendungsbereich: nicht vermögensbezogene Rechtsbeziehungen (Dienstzeugnis, Löschungsquittung etc.) Lösung: handlungsunfähiges Teilrechtsgebilde; ad-hoc Genehmigung durch FB-Gericht oder Nachtragsliquidation

Phasen der Liquidation Nachtragsliquidation - Allgemeines Löschung im FB vor gänzlicher Vermögensverteilung bzw. Auftreten von weiterem Vermögen Fortsetzung der Liquidation (§ 93 Abs 5) Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit Lehre vom Doppeltatbestand Konstitutive Elemente der Vollbeendigung Löschung UND Vermögenslosigkeit Keine „neue“ Liquidation Geeignetheit zur Befriedigung/Verteilung / Forderungen?

Phasen der Liquidation Nachtragsliquidation - Verfahren Neuerliche Eintragung ins FB Abhängig vom Umfang Primär Gläubigerbefriedigung Auch wenn nicht zeitgerecht angemeldet Kein neuerlicher Gläubigeraufruf Sekundär Verteilung Keine neuerliche Entlastung Aufgaben der Liquidatoren: vgl „reguläre“ Liquidation Mitteilung an FBG

Rechtsformunterschiede Aktiengesellschaft Auflösungsmodalitäten im Wesentlichen vergleichbar Katalog der Auflösungsgründe taxativ Mangels vergleichbarer Regelung zu § 84 Abs 2 GmbHG im AktG Auflösungsgründe in der Satzung überwiegend abgelehnt Klage auf Nichtigerklärung/Fortsetzungsbeschluss der Gesellschaft im AktG explizit erwähnt Dreimaliger Gläubigeraufruf Sperrjahr im Gegensatz zu dreimonatiger Sperrfrist

Rechtsformunterschiede Personengesellschaften Keine Verpflichtung zur Liquidation (§ 145 Abs 1 UGB) Beendigung ua möglich durch: Gesamtrechtsnachfolge auf einzig verbleibenden Gesellschafter Einbringung des Unternehmens in eine andere Gesellschaft Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter Stille Abwicklung Persönliche Haftung der Gesellschafter 5 Jahre ab Eintragung der Auflösung der Gesellschaft GmbH & Co KG Auflösung der Komplementär-GmbH ist Tod eines Gesellschafters gleichzuhalten

Danke für die Aufmerksamkeit! Fragen? Danke für die Aufmerksamkeit!