Bericht des Bürgermeisters SVV am

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 Präsentation transkript:

Bericht des Bürgermeisters SVV am 22.03.2018 Einwohnerfragen Anfragen Stadtverordnete Auflagen Kurortanerkennung Umnutzung Postgebäude Umnutzung Bahnhofsgebäude

Einwohnerfragestunde 01.02.2018 Herr B. Neumann: Zur Anbringung von Bannern hat er nachgefragt, ob noch eine andere Partei, die bei der Stichwahl war, ein gleiches getan hat. Ihm wurde gesagt, dass seinerzeit ein Antrag der SPD an die Stadt gestellt wurde, auch solche Transparente anbringen zu dürfen. Warum hat die SPD nicht gleiches getan? Und wenn sie es nicht getan hat, warum nimmt sie es jetzt zum Anlass, diese Wahl zu boykottieren oder anzuzweifeln? Die SPD Brandenburg, Regionalzentrum Ost, hat zur Stichwahl um das Bürgermeisteramt der Stadt Bad Freienwalde (Oder) am 26.09.2017 einen Antrag auf Bannerwerbung (3 Werbebanner) in der Königstraße gestellt. Die Genehmigung zum Anbringen der Werbebanner wurde am 28.09.2017 für den Zeitraum vom 29.09. - 18.10.2017 erteilt. Herr Grundmann stellte richtigerweise am 03.02.2018 bereits fest, dass diese Fragen, warum die SPD die Banner nicht angebracht hat und dies jetzt zum Anlass nimmt, die Wahl anzuzweifeln, nicht in die Kompetenz der Stadtverordnetenversammlung noch in die des Bürgermeisters fällt. Hierzu wäre lediglich der Stadtverband der SPD aussagefähig.  

Fragen der Stadtverordneten Frau Mühlenhaupt am 01.02.2018: Frau Mühlenhaupt fragte ob es ein Verwandschaftsverhältnis zwischen der Wahlleiterin und dem Bürgermeister gibt und wenn ja, welches? Eine Befangenheit wegen Verwandschaft stellt nach den gesetzlichen Grundlagen des BbgKWahlG und der BbgKWahlV kein Ausschlusskriterium zur Berufung einer Wahlleiterin/ eines Wahlleiters dar! Jede Wahlleiterin/ Wahlleiter ist zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes verpflichtet. Da Frau Mühlenhaupt auch auf Nachfragen des Datenschutzbeaufragten keine Begründung für ihre Frage bzw. das öffentliche Interesse gab, liegt wohl die Motivation für diese Anfrage eher darin, andere Personen zu diskreditieren bzw. in Mißkredit oder in Verruf zu bringen. Transparenz vor Datenschutz: Frau Neumann-Körber ist die Tochter der Cousine der Frau des Bürgermeisters

Stand der Auflagenerfüllung zur Kurortanerkennung Auflage 1 „Verwaltungsvereinbarung zum „Rückbau der Stadtbrücke“: Am 13.03.2018 erfolgte die Planungsabstimmung mit allen beteiligten Planungsbüros, dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Stadtverwaltung zur weiteren Vorgehensweise und Überarbeitung der Terminplanung. Vorstellung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) soll in der SVV am 03.05.2018 erfolgen Die Beschlussfassung zur VU und zum Rahmenplan soll in der SVV am 14.06.2018 erfolgen Beide Planungen sind Voraussetzung für den Einsatz der Städtebaufördermittel beim Rückbau der Brücke Der Ablaufplan für den Bebauungsplan verzögert sich. Zunächst sind alle Anforderungen der Fachplanungen (insbesondere Umweltbericht) zu klären. Danach erfolgt eine Präzisierung des Ablaufplanes.

Stand der Auflagenerfüllung zur Kurortanerkennung Auflage 4b „Verbesserung und Erweiterung kurörtlicher Angebote und Infrastruktur“; (1) Die Durchführung des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für die Umgestaltung und Ausbau des Kurmittelhauses ist noch in Vorbereitung. Die Aufgabenstellung und Klärung der Finanzierung soll bis zum 30.06.2018 erfolgen. Für die Neugestaltung der vorhandenen Behandlungsräume hingegen wurde bereits ein Architekturbüro ausgewählt und die Leistungen bis zur Genehmigungsplanung beauftragt. Nach Vorlage des Entwurfs werden die Fachausschüsse der SVV beteiligt. Ein erster Stehgreifentwurf wurde bereits von den fachlich beteiligten Partnern erörtert.

I1* Umgestaltung und Ausbau des Kurmittelhauses Phase 1 – Neugestaltung der vorhanden Behandlungsräume hohe Priorität, kurzfristige Planung, mittelfristige Umsetzung Verantwortung: Stadt, Tourismus GmbH, Kurmittelhaus GmbH, Fachklinik

Stand der Auflagenerfüllung zur Kurortanerkennung Auflage 4b „Verbesserung und Erweiterung kurörtlicher Angebote und Infrastruktur“; (2) Der Eigentümer für das Vorhaben Pension Luisenhof hat wie gefordert, die baufachlichen Prüfunterlagen zum 28.02.2018 beim Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingereicht. Dies erfolgte zunächst fristwahrend nur online. In Papierform gingen diese am 07.03.2018 beim BLB ein. Der BLB hat den Posteingang bestätigt und auf aktuell erforderliche Kostenberechnungen verwiesen, da sich in den Kostenberechnungen vom 15.11.2017 die im Jahr 2018 durch diverse Voruntersuchungen (Brandschutznachweis, Holzteilgutachten) gewonnenen Erkenntnisse noch nicht eingeflossen sind.

Stand der Auflagenerfüllung zur Kurortanerkennung Auflage 4b „Verbesserung und Erweiterung kurörtlicher Angebote und Infrastruktur“; (3) Die Online-Vermarktung des Standortes „Waldstadt“ wurde fortgesetzt und inzwischen 492 Bauträger, Immobilientransaktionshäuser, Projektentwickler, Hotelketten u.a. angeschrieben. Die Vermarktung der Standorte „ehemaliges Kreishaus mit Landratsvilla“ und „Villa Helene“ wurden in die vorgenannte Online-Vermarktung eingebunden und an 43 Bauträger, Hotelketten und Projektentwickler versandt. Bisher gab es zwei Besichtigungstermine und eine Erörterung mit der ILB zu den Fördermöglichkeiten. Bei nennenswertem Projektverlauf werden die Stadtverordneten weiter informiert.

Neubau Feuerwehrgebäude, Projekt Nr. 509 des Investitionsprogramms Seit dem 05. Februar 2018 werden bis auf eine Woche witterungsbedingt keine Arbeiten ausgeführt. D.h. bisher liegt die Baustelle inkl. dieser Woche 7 Wochen still, sowie 2Wochen an Weihnachten. Im Terminplan sind 8 Wochen witterungsbedingter Stillstand eingerechnet, somit liegt die Baustelle mit ca. 1 Woche jetzt im Verzug, was zum heutigen Zeitpunkt aber keine Auswirkung auf den Fertigstellungszeitpunkt hat. BAUKOSTEN Stand 20.3.2018: Eingestellte Mittel für das Bauvorhaben: 5.573.700€ Auftragsvolumen: 5.432.264,24 € Bezahlt davon: 759.187,49 € Eigenanteil liegt aktuell bei 58% statt 55%: 2.600.296,78 € Fertigstellungsgrad: ca. 14 %.

Umnutzung Postgebäude Projekt Nr. 611 des Investitionsprogramms Die Vergabeentscheidung für die Beauftragung der weiteren Planungsleistungen erfolgt erst zur SVV am 03.05.2018. Die Vergabegespräche konnten erst am 14.03.2018 durch die DSK erfolgen und die Auswertung mit dem Vergabevorschlag ist gegenwärtig noch in Bearbeitung. Folgender Zeitablauf ist vorgesehen: Beschluss SVV zur Beauftragung: 03.05.2018 Beauftragung: bis zur 21. KW 2018 Fertigstellung Entwurfsplanung: 40. KW 2018 Vorstellung und Bestätigung des Entwurfs durch SVV bis Ende 2018 Fertigstellung Bauantrag Anfang 2019 Baubeginn Mitte/Herbst 2019 Fertigstellung 2020/21.

Umnutzung Bahnhofsgebäude Projekt Nr. 612 des Investitionsprogramms Der LK MOL hat am 14.03.2018 zum eingereichten Bauantrag der Stadt noch eine Nachforderung erhoben bezüglich des amtlichen Lageplans mit der Ausweisung der Baulastflächen. Alle anderen bereits nachgeforderten Unterlagen wurden eingereicht. Die weiteren Planungsleistungen für die Objektplanung Lph 5 – 9 werden gegenwärtig ausgeschrieben. Die Submission dazu findet am 09.04.2018 statt. Die Fachplanungsbüros (Elektro, HLS) wurden aufgefordert, bis zum 27.03.2018 ein Angebot abzugeben.

Allgemeine Informationen Zuwendungen für Neubau Buswartehallen Am 31.01.2018 sind vom LK MOL die Zuwendungsbescheide für den Neubau von Buswartehäusern eingegangen. Dies betrifft: Schiffmühle/ Gabow für den Typ C2 in Höhe von 5.000,00 € Hohenwutzen für den Typ C2 in Höhe von 5.000,00 € FRW Berliner Str. für den Typ C2 in Höhe von 5.000,00 € Der Durchführungszeitraum beläuft sich vom 26.01. bis 30.11.2018. Der Ortsbeirat Hohenwutzen hat durch erneuten Beschluss den Antrag auf Neubau zurückgenommen. Dafür kommt ein anderer Standort zur Auswahl. Am Standort Inselgrundschule Neuenhagen kann die Buswendeschleife mit Unterstand in Höhe von 37.979,26 € wegen zurückgestellter Erneuerung der Ortsdurchfahrt nicht bis 30.11.2018 realisiert werden. Somit können die Förderungen nicht in Anspruch genommen werden.