Betrieblicher Nichtraucherschutz

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 Präsentation transkript:

Betrieblicher Nichtraucherschutz

Statistik zum Rauchen in Deutschland 26 % der Frauen und 34 % der Männer in Deutschland rauchen regelmäßig bis stark (GEDA-Studie, Robert-Koch-Institut 2009) Konsum: durchschnittlich 15,4 Zigaretten täglich Mehr als 110 000 durch das Rauchen bedingte Todesfälle jährlich in Deutschland (DKFZ, 2009) Zwischen 30 % und 40 % der Raucher/innen möchten aufhören Rückgang der Raucherzahl v. a. bei Jugendlichen Betrieblicher Nichtraucherschutz

Rauchen – Gefahr für die Gesundheit 4 000 Komponenten im Tabakrauch darunter Stickstoffoxide, Kohlen-dioxid, Kohlenmonoxid, Cyan-wasserstoff, Ammoniak, Schwefel-wasserstoff und Inhaltsstoffe der Kondensatphase (Teer) ... 43 Inhaltsstoffe des Tabakrauchs gelten als krebserzeugend: Formaldehyd, Benzopyrene (Leitsubstanz für krebserregende aromatische polyzyklische Kohlenwasserstoffe z. B. in Teeren), Nitrosamine, Schwermetallverbindungen, Benzol ... Betrieblicher Nichtraucherschutz

Chronische Wirkung des Rauchens Erkrankungen der Atemorgane: Chronische Bronchitis, Atemwegsinfekte, Lungenemphysem Krebserkrankungen: Lungenkrebs, Bronchialkarzinom, Krebs in Mundhöhle, Kehlkopf, Speiseröhre, Magen, Harnblase, Niere, Bauchspeicheldrüse, Gebärmutterhals, Leukämie Herz-Kreislauf-Erkrankungen: (u. a. Stimulierung der Blutgerinnung) Minderversorgung von Herzmuskel, Gehirn und Extremitäten - Bluthochdruck, 3-4fach erhöhtes relatives Risiko für Herzinfarkt; Schlaganfall, Verstärkung arteriosklerosebedingter Symptome In der Schwangerschaft: Geringeres Geburtsgewicht, erhöhtes Risiko für plötzlichen Kindstod, Atemwegserkrankungen Betrieblicher Nichtraucherschutz

Nikotin Nikotin ist nicht krebserzeugend, führt aber als psychotrope Substanz zur Abhängigkeit. Wirkung: anregend und entspannend Entzugserscheinungen: Nervosität, Schlaflosigkeit, Kopfschmerz ... Akute Nebenwirkungen des Nikotins: Kopfschmerzen, Schwindel, Zittern, Herzklopfen, Erbrechen ... Chronische systemische Nebenwirkungen: Förderung von Bluthochdruck, Verzögerung der Wundheilung ... Betrieblicher Nichtraucherschutz

Passivrauchen – Gefahr für die Gesundheit Konzentration von krebserregenden Stoffen im Nebenstromrauch teilweise höher als im Hauptstromrauch Gleiche akute und chronische Gesundheitsschäden durch Passivrauchen wie durch Rauchen – nur in geringerem Ausmaß Tabakrauch in der Raumluft ist von der MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1998 als eindeutig krebs-erzeugend für den Menschen eingestuft worden (höchste Gefahrenstufe krebserzeugender Arbeitsstoffe). Betrieblicher Nichtraucherschutz

Arbeitsrechtliche Vorschriften Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 1 und 4: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit verbessern. Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 618 Abs.1: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – … gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit schützen, als die Natur der Dienstleistung es erlaubt. Betrieblicher Nichtraucherschutz

Arbeitsrechtliche Vorschriften Arbeitsstättenverordnung Nichtraucherschutz in § 5 der Arbeitsstättenverordnung geregelt. (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. (2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen. Betrieblicher Nichtraucherschutz

Umsetzung Bildung einer Projektgruppe Fortbildung zur Raucherberatung Entwicklung eines Zeit- und Maßnahmenplans Tabakentwöhnungskurse Kommunikation (intern, extern) Betrieblicher Nichtraucherschutz

Projektgruppe Gesundheit Bildung einer Projektgruppe Zusammensetzung: Geschäftsleitung, Betriebsrat, Personalabteilung, Betriebsärztin/Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertrauenspersonen etc. Ziel: Projektgruppe entwickelt einen Zeit- und Maßnahmen-plan, sorgt für die Integration der Beschäftigten in den Entscheidungsprozess, legt Verantwortlichkeiten fest, formuliert die Betriebsvereinbarung, sorgt für die praktische Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Betrieblicher Nichtraucherschutz

Maßnahmenplan (Teil 1) Mögliche Maßnahmen werden in der Projektgruppe beraten: Befragung der Beschäftigten zum Thema „Rauchen“ Generelles Rauchverbot (Rauchen nur im Außenbereich gestattet) oder Rauchverbot am Arbeitsplatz (mit separaten Raucherräumen oder Raucher- zonen in der Nähe) Getrennte Pausenräume für Raucher/innen und Nichtraucher/innen Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz Betrieblicher Nichtraucherschutz

Maßnahmenplan (Teil 2) Ausbildung von Raucherberatern Angebot von Tabakentwöhnungskursen Durchführung eines Informationstages zum Thema „Rauchen“ (mit Kurz-Workshop, Postern, Broschüren …) Verbesserung der Beschilderung Einschränkung des Zigarettenverkaufs im Betrieb, Abbau von Automaten Öffentlichkeitsarbeit Zeitplanung Betrieblicher Nichtraucherschutz

Fortbildung zum/zur Raucherberater/in Zielgruppe: Betriebs- und Werksärzte, Suchtberater, Personal-/Betriebsratsmitglieder, Vertrauenspersonen u. a. Fortbildung: Nikotinwirkung, Raucheranamnese, Phasenbeschreibung, Methoden der Raucherentwöhnung, praktische Tipps zur Gesprächsführung, Nachsorge, Informationsbeschaffung etc. Ziel: betriebliche Rauchersprechstunde bzw. qualifizierte Ansprechpartner/innen im Betrieb bereitstellen Betrieblicher Nichtraucherschutz

Kommunikation/Integration Innerbetrieblich informieren und integrieren (Rundbriefe, E-Mail, Artikel, Intranet, Aushänge, Flyer, Befragung der Beschäftigten, Präsentationen etc.) Organisation eines Informationstages (z. B. am 31. Mai, dem WHO-Nichtrauchertag) Öffentlichkeitsarbeit zur Außendarstellung der Maßnahmen Betrieblicher Nichtraucherschutz

Tabakentwöhnung – wie? Verhaltenstherapeutische Behandlung in der Gruppe oder einzeln zur Überwindung der psychischen Abhängigkeit und Rückfallprophylaxe (z. B. Krankenkassenkurse) Entwöhnungsmedikamente wie Nikotinpflaster, -spray und -kaugummi Kombinierte Anwendung von verhaltenstherapeutischen und medikamentösen Behandlungsstrategien ist am wirksamsten! Betrieblicher Nichtraucherschutz