Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe

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 Präsentation transkript:

Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe ThürSchulG § 55a Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe 21.09.2018 Marion Dörfler

Handlungsempfehlung für Schulen bei Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung

21.09.2018 Marion Dörfler

Kinderschutz ist keine neue Aufgabe Grundgesetz der Bundesrepublik (Art. 6) Verfassung des Freistaats Thüringen (Art. 18 Abs 1) BGB (§§ 1626 ff) ThürSchulG § 2 „Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen“ Dienstordnung für Lehrer, Erzieher, SPF an den staatlichen Schulen in Thüringen Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes (VV vom 13.4.1995) 21.09.2018 Marion Dörfler

ThürSchulG § 55 a (1) Die Schulen arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe zusammen, stimmen sich insbesondere bei schulbezogenen Jugendhilfemaßnahmen mit diesen ab und entwickeln hierfür geeignete Kooperationsstrukturen. Näheres kann durch eine Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land geregelt werden.“ 21.09.2018 Marion Dörfler

wahrgenommen, so hat die Schule dem nachzugehen. (2) Werden in der Schule - Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder eine sonstige ernsthafte Gefährdung des Wohls eines Schülers wahrgenommen, so hat die Schule dem nachzugehen. Zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos bezieht die Schule den Schulpsychologischen Dienst oder andere erfahrene Fachkräfte ein. Die Eltern sind zu beteiligen, wenn dadurch der wirksame Schutz des Schülers nicht in Frage gestellt wird. Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Schülers informiert die Schule das Jugendamt. Die Schule unterstützt im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die vom Jugendamt oder anderen Stellen angebotenen Hilfen. 21.09.2018 Marion Dörfler

Gliederung Handlungsempfehlung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Handlungsschritte a) Anzeichen für Gefährdung wahrnehmen b) Dokumentation c) Gefährdung abschätzen d) Erziehungsberechtigte beteiligen e) Jugendamt informieren 3. Zusammenarbeit mit anderen Stellen 4. Datenschutz Schema: Handlungsschritte bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung – Verfahrensablauf für Schulen Übericht-O.doc Anlage 1 (Verlaufsdokumentation) und Anlage 2 (Checkliste für die Hand des Lehrers) 21.09.2018 Marion Dörfler

Anlagen Anlage 1: Verlaufsdokumentation bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Schule Anlage 1-O.doc Anlage 2: Checkliste zur Unterstützung der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung für die Hand des Lehrers Anlage 2-O.doc 21.09.2018 Marion Dörfler

Ergänzende Hinweise Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlungen und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen (IMK, KMK, JMK, SMK, Sportministerkonferenz u.a.) Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz (Begriffsklärung, öffentlicher Jugendhilfe, Kita, Schule, Justiz, Polizei, Gesundheit …) Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Freistaat Thüringen zwischen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Thüringer Kultusministerium, dem Thüringischen Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen (vgl. Staatsanzeiger Nr.: 37/2008 S. 1589) 21.09.2018 Marion Dörfler

Es gibt keine fertigen Lösungen. Jeder Fall ist anders und neuartig. 21.09.2018 Marion Dörfler

21.09.2018 Marion Dörfler