Brandschutz 1.

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 Präsentation transkript:

Brandschutz 1

Brandschutz In Deutschland brennt es jährlich über 200.000 mal. Daraus resultieren Schäden in Höhe vom ca. 4 Milliarden EUR. Durch Brände verlieren in Deutschland jährlich etwa 600 - 800 Menschen ihr Leben. Über 6.000 Menschen werden lebensgefährlich verletzt.

BRANDSCHUTZ mit ROCKWOOL

BRANDSCHUTZ mit ROCKWOOL

DIN 4102: Nachweis der Baustoffklassen DIN 4102-1 Klassifizierung der Baustoffe in Baustoffklassen: A1- vollständig nicht brennbar; keine Entflammung des Baustoffes im Ofenversuch 15 min bei 750°C A2- nicht brennbar; mit Anteilen von brennbaren Stoffen; Entflammung des Baustoffes von max. 20 sec im Ofenversuch zusätzlich Prüfung Brandschacht, Rauchgasdichte, Toxizität B1- schwer entflammbar nach Erlöschen des Stützfeuers aber brennbar; dürfen Stoffe nicht weiterbrennen. Zusätzlich Brandschachtversuch jedoch keinen Nachweis über Rauchgasdichte und Toxizität B2- normal entflammbar; brennen selbstständig weiter B3- leicht entflammbar; brennen ohne weitere Wärmezufuhr ab - Anwendung verboten - Eine brandschutztechnische Klassifizierung der BAUSTOFFE wird durch Zuordnung in eine Baustoffklasse vorgenommen. Unterschiedliche Prüf- und Beurteilungskriterien führen zur Klassifizierung in unterschiedliche Baustoffklassen.

Brandausbreitung Bereits bei einem Entstehungsbrand bilden sich brennbare Gase, die sich unkontrolliert verbreiten. In Verbindung mit der weiteren Aufheizung der im Raum befindlichen Oberflächen kommt es häufig zu einer explosionsartigen Entflammung der Gase, die in Sekunden den ganzen Raum erfasst, den sog. Flash over. Personen im gesamten Gebäude sind gefährdet und Löscharbeiten werden lebensgefährlich. Eine Reihe von Baustoffen schmilzt bei den hohen Temperaturen und tropft brennend ab. Dies kann zu Sekundärbränden auch in anderen Räumen führen. Die Rettung von Menschen und Löscharbeiten werden erschwert oder behindert. Viele Baustoffe entwickeln im Brandfall enorme Rauchmengen und giftige Gase. Auch wenn im Gebäude verbliebene Personen dem Brand nicht direkt ausgesetzt sind, wird ihre Flucht durch die Sichtbehinderung stark beeinträchtigt, oft sogar unmöglich.

Brandgeschehen: Der Flash over DIN EN 13501: Flash over (Feuerüberschlag) „Brandphase, in der alle in einem Raum vorhandenen brennbaren Stoffe sich am Brand beteiligen“ Ein lokal begrenzter Brand kann zum Beispiel durch ein falsch abgestelltes heißes Bügeleisen entstehen. Durch diesen Brand füllt sich der Raum mit heißen, brennbaren Gasen und Dämpfen. Dadurch und durch die Wärmestrahlung des Brandes werden andere, noch nicht brennende Oberflächen aufgeheizt. Durch einen besonderen Umstand (z. B. einen Luftzug oder durch genügende Aufheizung) entsteht eine spontane Entzündung anderer brennbarer Stoffe im Raum, der sog. flash over. Damit setzt der Vollbrand ein. Das Feuer greift spontan auf alle brennbaren Gegenstände im Raum über.

Flash Over 1

Neue europäische Normung

Neue europäische Normung

Neue europäische Normung

Klassifizierung des Feuerwiderstands Hauptkriterien sind: Tragfähigkeit : R (= Résistance) Raumabschluss : E (= Étanchéite) wärmedämmende Wirkung : I (= Isolation) Die Hauptkriterien für die Klassifizierung des Feuerwiderstands sind die Tragfähigkeit (R), der Raumabschluss (E) und die wärmedämmende Wirkung (I) eines Bauteils. Weitere Leistungskriterien wie z. B. (S) für die Rauchdurchlässigkeit bei Lüftungsleitungen werden den Feuerwiderstandsklassen angefügt. Die Feuerwiderstandsfähigkeit wird in Minuten ausgedrückt und hinsichtlich der festgestellten Eigenschaften mit den o. a. Symbolen kombiniert.

Beispiel nach DIN 4102 Beispiel: tragende Wand, Prüfung nach DIN EN 1365-1 Tragfähigkeit (R): 100 min Raumabschluss (E): 75 min Wärmedämmung (I): 45 min Nach DIN 4102: „tragende Wandkonstruktion ohne Raumabschluss“ F90 „tragende Wandkonstruktion mit Raumabschluss“ F30

Beispiel neue Bezeichnung Beispiel: tragende Wand, Prüfung nach DIN EN 1365-1 Tragfähigkeit (R): 100 min Raumabschluss (E): 75 min Wärmedämmung (I): 45 min Europäische Klassifizierung: R 90 Tragfähigkeit RE 60 Tragfähigkeit + Raumabschluss REI 30 Tragfähigkeit + Raumabschluss + Wärmedämmung

Beispiele alte und neue Bezeichnung Erläuterungen: Nr. 1: Das Bauteil ist im Brandfall 90 Minuten lang tragend, nicht raumabschließend, ohne wärmedämmende Wirkung. Nr. 2: Das Bauteil ist im Brandfall 30 Minuten lang raumabschließend, mit definierter wärmedämmender Wirkung, ohne tragende Funktion. Nr. 3: Das Bauteil ist im Brandfall 60 Minuten lang tragend und raumabschließend sowie mit definierter wärmedämmender Wirkung. Nr. 4: Das Bauteil ist im Brandfall 90 Minuten lang tragend und raumabschließend sowie mit definierter wärmedämmender Wirkung. Die “wärmedämmende Wirkung” liegt dann vor, wenn die Zunahme der mittleren Oberflächentemperatur auf der feuerabgewanden Seite des Bauteils 140 K während der Prüfdauer nicht überschreitet.

Übergangsregeln Das europäische Klassifizierungssystem (KS) steht gleichberechtigt neben dem bisherigen KS nach DIN 4102. Nachweise zum Brandverhalten oder zur Feuerwiderstandsfähigkeit entweder nach DIN EN 13501 oder nach DIN 4102. Eine zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer des bisherigen Systems der DIN 4102-Klassen ist z.Zt. nicht abzusehen.

Industriebaurichtlinie Ziel - Regelung der Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriegebäuden Ziel: Regelung der Mindestanforderungen an den - Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile und die Brennbarkeit der Baustoffe - Größe der Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitte - Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege Die IndBauRL ist in die „Liste der Technischen Baubestimmungen“ der meisten Bundesländer aufgenommen worden, und zwar in den Abschnitt 3 „Technische Regeln zum Brandschutz“. Mit der Bekanntmachung im jeweiligen Bundesland als Technische Baubestimmung gemäß § 3 Abs. 3 Musterbauordnung erhält sie den Status als „anerkannte Regel der Technik“ und ist damit für den Bauherren bindend.

Industriebaurichtlinie: Bedachungen Bedachungen (Aufbau z.B. bestehend aus : Dachhaut, Wärmedämmung, Dampf-sperre, Träger der Dachhaut u.ä.) von Brandabschnitten oder Brandbekämpfungs-abschnitten mit einer Dachfläche von mehr als 2500 m² sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung innerhalb eines Brandabschnittes oder eines Brandbe-kämpfungsabschnitts über das Dach behindert wird. Dies gilt z.B. als erfüllt bei Dächern nach DIN 18234-1 einschließlich Beiblatt 1 oder mit tragender Dachschale aus mineralischen Baustoffen mit Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen Sie gilt für Dachflächen von mehr als 2500 m². Sie ergänzt die Anforderungen des § 30 Abs. 1 MBO (harte Bedachung).

IndBauRL: Empfehlungen an Bedachungen Um mögliche Nachteile bei Gebäudeerweiterungen auszuschließen, sollten generell die Anforderungen an Bedachungen auch bei Gebäuden mit Brandabschnittsflächen < 2500 m² beachtet werden. Mineralfaser (MF) nach DIN 13162, Anwendungstyp DAA, Dicke ≥ 40 mm Baustoffklasse A1 nach DIN 4102-1 Beispiel : Stahlleichtdach nach DIN 18234 2000 m² 700 m² Beispiel Gebäudeerweiterung von 2000 auf 2700 m² : a.) Anforderung an Bedachung nicht berücksichtigt  durch Brandwand geteilter Innenraum

IndBauRL: Empfehlungen an Bedachungen Um mögliche Nachteile bei Gebäudeerweiterungen auszuschließen, sollten generell die Anforderungen an Bedachungen auch bei Gebäuden mit Brandabschnittsflächen < 2500 m² beachtet werden. Mineralfaser (MF) nach DIN 13162, Anwendungstyp DAA, Dicke ≥ 40 mm Baustoffklasse A1 nach DIN 4102-1 Beispiel : Stahlleichtdach nach DIN 18234 Beispiel Gebäudeerweiterung von 2000 auf 2700 m² : a.) Anforderung an Bedachung berücksichtigt  keine zusätzliche Brandwand 2000 m² 2700 m²

Brandschutz Eine 8.500 m2 große Halle war durch Brandwände in sieben Brandabschnitte unterteilt. Trotzdem konnte auch ein Großeinsatz der Feuerwehr einen Totalschaden nicht verhindern, da sich das Feuer über das nicht brandsichere Dach ausbreitete (Foto: Versicherungskammer Bayern, München [4]).

Brandschutz bei gelochten Trapezblechen

DIN 4102: Nachweis der Feuerwiderstandsklassen Die brandschutztechnische Klassifizierung von Bauteilen erfolgt nach Feuerwiderstandsklassen: F30, F60, F90, F120, F180, Nachbau des Bauteils nach DIN 4102, Teil 4 Prüfung des Bauteils nach DIN 4102, Teil 2 Beide Varianten sind gleichwertig! Die brandschutztechnische Klassifizierung von BAUTEILEN erfolgt nach Feuerwiderstandsklassen. Dabei wird der Funktionserhalt bei Brandbeanspruchung geprüft. Versagenskriterien sind: Verlust der Tragfähigkeit, Raumabschluss und Temperaturanstieg 140/180 K

Leichte Konstruktionen mit Dämmschicht Leichte Trennwände nach DIN 4102-4 Die Dämmschicht muss DIN 18 165 (13162) entsprechen Baustoff der Klasse A sein einen Schmelzpunkt über 1000 °C besitzen eine Mindestdicke / Mindestrohdichte haben. Siehe: DIN 4102-4, 4.10 Feuerwiderstandsklassen von Wänden aus Gipskarton-Bauplatten, 4.10.4 Dämmschicht

Brandschutz im Hochbau mit der Termarock Vorteile für den Verarbeiter Nur mit Termarock: Einzige Trennwand in F 90 mit normalen Gipskartonplatten Aufmaß, Bestellung und vor allem Verarbeitung auf der Baustelle wird mit und ohne Brandschutzanforderungen auf zwei Produkte reduziert: Termarock 40 und GKB Nach Norm geprüft 2 x 12,5 mm Gipskartonbauplatten (GKB) Steinwolledämmstoff Termarock 40 in 60 mm

Das sichere Steildach Steildach - F30-B ohne Innenbekleidung Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-3558/5588 - MPA BS Sparrenabstand: im Lichten max. 700 mm 1 Ziegel oder Faserzementplatten 2 Dachlattung 3 Konterlatte 4 Unterspannbahn 5 bei Bedarf Luftschicht 6 Sparren 7 Dämmkeil 035 ≥ 120 mm Klemmrock 035 ≥ 160 mm 8 Dampfbremse 8 6 7 5 4 3 2 1 max. 700 mm

Dachaufbau F30-B nach DIN 4102 1 Ziegel 2 Dachlattung 3 Konterlatte mind. 40 x 60 mm 4 diffusionsoffene Unterspannbahn bzw. Abdeckung 5 Masterrock, 2-lagig insgesamt 160 mm 6 Dampfbremse 7 Sichtschalung d  19 mm 8 Sparren  8/18 1 2 3 4 5 6 7 8

Wohnungsbrand in Berlin-Pankow 2005

Brandschutz - Wärmedämmverbundsystem Bei Verwendung von Dämmstoff-platten aus Polystyrol > 100 mm Dicke muss nach den Bauaufsichtlichen Zulassungen für WDVS oberhalb jeder Gebäude-öffnung im Bereich der Stürze ein mindestens 200 mm breiter und mindestens 300 mm seitlich überstehender Mineralfaser- Lamellenstreifen der Baustoffklasse A nach DIN 4102 vollflächig angeklebt werden. Quelle: Deutsches Architektenblatt (NRW) 4/99; Abschnitt 5.3 Normentwurf „Verarbeitung von WDVS“; Technische Systeminfo 6, Fachverband WDVS 300 200 1

nichtbrennbare Dämmsysteme, Speedrock Beschreibung: Putzträgerlamelle - Werkseitig mineralisch beschichtet, Kernstück mineralischer WDVS Vorteile: Dübelfreie Verlegung bei tragfähigen Untergründen bis 20 m Gebäudehöhe; Optimale Haftung von Klebe- und Armierungsmörtel; 50 % schnellere Verlegung möglich; bis 20 m dübelfrei

Das Einblas-Dämmsystem

Brandschutz mit dem EDS Nach dem Brandversuch (Abbruch nach 126 min) wurden die Gipskartonplatten im Kontrollraum (Obergeschoss) abgenommen

Brandschutz mit dem EDS Nach dem Brandversuch (Abbruch nach 126 min) wurden die Gipskartonplatten im Brandraum abgenommen.

Brandschutz mit ROCKWOOL

Brandschutz mit ROCKWOOL

ROCKFOL SK 18234 – Brandschutz-Dampfsperre

Brandschutz bei gelochten Trapezblechen Dachaufbau mit gelochten Trapezprofilen nach DIN 18234 „Brandschutz großflächiger Dächer“ Brandprüfung gilt analog für „einschalige Dächer mit Abdichtung – Stahltrapezprofil mit mechanischer Befestigung“ mit druckbelastbarer Mineralfaser-Dämmung (DAA) mit einem Schmelzpunkt ≥1000°C mit Dämmdicken ≥120 mm „zweischalige Dächer mit Deckung“ mit druckbelastbarer Mineralfaser-Dämmung (DAD-dh) mit einem Schmelzpunkt ≥1000°C mit Dämmdicken ≥120 mm bei Verwendung von Steinwolle Akustik-Sickenfüller RAF-SE/V, d ≥ 30 mm

DIN 4102: Nachweis der Baustoffklassen Die zu beurteilenden Baustoffe sind in DIN 4102-4, Abschnitt 2 „Klassifizierte Baustoffe“ aufgeführt. Die Baustoffklasse muss auf Grundlage von Brandversuchen nach DIN 4102-1 durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen werden. Verbundbaustoffe Werden Verbundbaustoffe klassifiziert, so müssen sie als Gesamtheit geprüft werden. Eine einfache Auflistung der Baustoffklassen der Einzelbaustoffe ist nicht ausreichend. 1) Es gilt die dort angegebene Baustoffklasse ohne jeden weiteren Nachweis

EU-Normung