Legende: Sehr geehrte Damen und Herren,

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 Präsentation transkript:

Legende: Sehr geehrte Damen und Herren, die Verordnung mit den Bundesbeihilfestellen und weiteren zur Förderung gem. § 39a (2) SGB V wurde geschlossen. Alle der drei folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Begleitung wurde am Tag des Vertragsschlusses oder danach beendet. Die Hospizinitiative erhält eine Förderung gem. § 39a (2) SGB V. Die Hospizinitiative ist Mitglied in einer der genannten Organisation*. Eine Auflistung der dem Vertrag beigetretenen Beihilfestellen mit dem Datum des Vertragsschlusses finden Sie unter http://www.dhpv.de/service_gesetze-verordnungen.html. Beihilfe erhalten, ergänzend zu ihrer privaten Krankenvollversicherung, in der Regel deutsche Beamte, Berufsrichter (sog. beihilfeberechtigte Personen) sowie ihre Angehörigen wie Ehepartner und Kinder (sog. beihilfeberücksichtigungsfähige Personen). Die Hospizinitiative erhält auf Grund der Verordnung pro Begleitung einen Kostenbeitrag (im Jahr 2017: 1142,09 Euro) für die erbrachte Begleitung von der Beihilfestelle. Der Kostenbetrag kann direkt nach Abschluss der Begleitung abgerufen werden. Zum Abruf des Kostenbeitrags bei den Beihilfestellen nutzen Sie bitte das Antragsformular Beihilfe (Download unter www.kasa-hessen.de). In dem Antrag auf Auszahlung des Förderbetrages durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. müssen die im Vorjahr von den Beihilfestellen erhaltenen Beträge angegeben werden. Für den Abruf des Kostenbeitrags bei der Beihilfestelle benötigen Sie zusätzliche Informationen (Name und Adresse der Beihilfestelle, Personalnummer bzw. Beihilfenummer der beihilfeberechtigten Person) die Sie im Rahmen der Begleitung erheben müssen. Eine vereinfachte Prozessdarstellung (Seite 2) kann Sie beim Erstbesuch bzw. bei der Einordnung von Versicherten unterstützen. Legende: Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 069 / 713 76 78 0 Tina Saas und Elisabeth Terno KASA – Koordinations- und Ansprechstelle für Dienste der Sterbebegleitung und Angehörigenbetreuung Zu erfragen Zu dokumentieren * Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Bundesverband Kinderhospiz e.V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V. / Hospiz- und PalliativVerband Hessen e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. HAGE e.V. / Arbeitsbereich KASA 06/2016

Wie ist die begleitete Person versichert? Erhebung der Begleitung in Bezug auf eine mögliche Förderung durch Beihilfestellen Wie ist die begleitete Person versichert? Gesetzlich versichert Privat versichert Name der Versicherung dokumentieren Handelt es sich um eine private Vollversicherung? Begleitung im Förderantrag des Folgejahres angeben nein Ja Ist die Versicherung Mitglied im Verband der Privaten Krankenversicherungen? Name der Versicherung dokumentieren Nein (Postbeamtenkrankenkasse, Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten) => Begleitung NICHT förderfähig Ja Ist die Person beihilfeberechtigt? Ja, direkt Ja, indirekt über Eltern oder Ehepartner (also eine berücksichtigungs-fähige Person) nein Wie lautet der Name der Beilhilfestelle? Begleitung im Förderantrag des Folgejahres angeben Handelt es sich dabei um eine dem Vertrag beigetretene Beihilfestelle? Wie lautet der Name der Beilhilfestelle? Handelt es sich dabei um eine dem Vertrag beigetretene Beihilfestelle? Ja nein Name und Adresse der Beilhilfestelle dokumentieren Begleitung im Förderantrag des Folgejahres angeben Ja nein Personal- bzw. Beihilfenummer der beihilfeberechtigen Person dokumentieren Beilhilfeberechtigung dokumentieren Name und Adresse der Beilhilfestelle dokumentieren Begleitung im Förderantrag des Folgejahres angeben HAGE e.V. / Arbeitsbereich KASA 09/2017 Name der beihilfeberechtigten Person dokumentieren Beilhilfeberechtigung dokumentieren Abruf des Kostenbeitrags nach dem Begleitungsende