Expertengespräch: Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien, 4. Juni 2013

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 Präsentation transkript:

Expertengespräch: Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien, 4. Juni 2013 DGB-Bundesvorstand Abt. Europapolitik Expertengespräch: Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien, 4. Juni 2013 Input zum Themenfeld „Arbeit“ Dominique John Gefördert durch: 1

Hintergrund: Das Projekt „Faire Mobilität Projekt des DGB-Bundesvorstandes Finanzierung: ESF-Mittel, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Eigenmittel des DGB Laufzeit: September 2011 bis Juni 2014 Aufgabe: Erstellung einer Expertise zur Situation auf dem Arbeitsmarkt im Bezug auf Arbeitnehmer/innen aus MOL Entwicklung und Erstellung von Bildungsmaterialien für Gewerkschaften Aufbau von sechs Beratungsstellen für Beschäftigte aus MOL 2

Beratungsstellen Frankfurt /Main Berlin München Hamburg Stuttgart Start: Oktober 2011 Partner: Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen (EVW) Schwerpunkt: Baugewerbe und Gebäudereinigung Sprachen: Rumänisch, Polnisch, Englisch, Deutsch Start: November 2011 Partner: Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte (Arbeit und Leben) Schwerpunkt: Pflege Sprachen: Polnisch, Russisch, Englisch, Deutsch Berlin Start: September 2012 Partner: Informationszentrum Migration der Stadt München (Arbeiterwohlfahrt München) Schwerpunkt: grenzüberschreitende Leiharbeit und Entsendung Sprachen: Bulgarisch, Deutsch München Hamburg Start: Mai 2012 Partner: Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit der Stadt Hamburg (Arbeit und Leben) Schwerpunkt: Fleischindustrie, Hotel- und Gaststättengewerbe Sprachen: Polnisch, Deutsch Start: Februar 2013 Partner: Katholische Betriebsseelsorge Stuttgart Schwerpunkt: Transport und Logistik Sprachen: Polnisch, Englisch, Kroatisch, Serbisch, Deutsch Stuttgart Start: März 2013 Partner: Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in NRW Schwerpunkt: industrienahe Dienstleistungen Sprachen: Rumänisch, Ungarisch, Englisch, Deutsch Dortmund 3

Wer kommt zu den Beratungsstellen? Mobile Beschäftigte, die sich kurz- oder mittelfristig in Deutschland aufhalten um zu arbeiten Sprechen häufig kein oder wenig Deutsch Beschäftigungsformen: Entsandte Beschäftigte Grenzüberschreitende Leiharbeiter/innen Werkvertragsarbeitnehmer/innen Freizügige Selbständige/Scheinselbständige Fast 40 Prozent der Ratsuchenden haben keinen Lohn bekommen oder deutlich zu wenig Die Herkunft der Ratsuchenden ist vom Sprachangebot geprägt. Schwerpunkt Bulgarien und Rumänien: München, Hamburg, Dortmund 4

Beratungsaufkommen – Herkunft (München)

Was sind die größten Hürden im Bezug auf eine faire Beschäftigung/Entlohnung Einschränkung der Freizügigkeit für Wenig- oder Unqualifizierte Mangelnde oder nicht vorhandene Kenntnisse der deutschen Sprache Unkenntnis der eigenen Rechte auf dem Arbeitsmarkt Mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der eigenen Interessen gegenüber den Unternehmern 6

Empfehlungen im Bezug auf den Arbeitsmarkt Keine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsbürger/innen aus neuen EU-Mitgliedstaaten Das Beispiel Rumänien und Bulgarien zeigt, dass aufgrund der stufenweise Gewährung der vollen Freizügigkeit Hochqualifizierte in andere EU-Länder gegangen sind Viele Beschäftigte in eine selbständige Tätigkeit abgedrängt werden Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn Zurzeit gelten in vielen Branchen keine Mindestlöhne. Das heutige System ist unübersichtlich, es gibt viele Ausnahmeregelungen. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wäre eine untere Auffanglinie, die Kontrolle wäre einfacher Verbesserung der staatlichen Kontrolle zur Einhaltung von Mindeststandards Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sollte den Schwerpunkt auf die Einhaltung der Mindeststandards richten Die Bundesbehörde ist besser zu besetzten Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften, Beratungsstellen und FKS sollte verbessert werden 7

Empfehlungen im Bezug auf den Arbeitsmarkt Erweiterung der Mitbestimmungsrechte die Zuständigkeit von Betriebsräten ist bei Entsendeten (besonders bei Werkvertragsarbeitern) stark eingeschränkt und sollte entsprechend erweitert werden Ausweitung und konsequente Anwendung der Generalunternehmerhaftung In vielen Branchen werden Aufträge an Subunternehmer (-ketten) vergeben. Schuldunabhängige Haftung des Generalunternehmers muss erhalten, ausgebaut und konsequent anwenden. Dies ermöglicht die Realisierung von ausgebliebenen Lohnzahlungen am Ende der Kette. !!! Vorsicht neue Durchsetzungsrichtlinie (zur Entsenderichtlinie) der EU-Kommission !!!!!! Bußgelder an Unternehmer erhöhen Strafen und Bußgelder, die an Unternehmen verhängt werden haben nur eine geringe abschreckende Wirkung. Viele Unternehmen werden immer wieder auffällig 8

Empfehlungen im Bezug auf den Arbeitsmarkt Recht auf Information und Beratung Grenzüberschreitende mobile Beschäftigte müssen über ihre Rechte und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt informiert werden. Dies darf nicht dem Goodwill des Arbeitgebers oder dem Zufall überlassen bleiben Dies muss auch die Beratung/Information über Möglichkeiten und Risiken einer selbständigen Tätigkeit beinhalten Gewerkschaften müssen als Interessenvertreter der Arbeitnehmer/innen beim Aufbau einer entsprechenden Beratungsinfrastrukturen eine wesentliche Rolle spielen Einrichtung eines Bundesprogramms, um eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen Einrichtung eines EU-Programms „Förderung der Arbeitsmobilität unter fairen Bedingungen“ Verteilung von arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Informationen in verschiedenen Sprachen in Deutschland und in den Herkunftsländern Untersuchungen haben gezeigt, dass Informationen, die nur im Internet verteilt werden zu kurz greifen, weil in MOL viele Gruppen nach wie vor nur über einen eingeschränkten Internetzugang verfügen 9

Empfehlungen im Bezug auf den Arbeitsmarkt Entwicklung von Kampagnen im Internet, um über gute Arbeitsbedingungen aufzuklären Viele Arbeitsbeziehungen kommen über Vermittlungsagenturen zu Stande, die zu ihrem Vorteil beraten – hier kann mit Informationen im Internet gegen gehalten werden Gewerkschaften müssen sich stärker international vernetzen und mit ihren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern über Grenzen hinweg kooperieren Kooperationsabkommen zwischen Gewerkschaften intensivieren Entwicklung von neuen Formen der Mitgliedschaft für Wanderarbeiter/innen (Bspw. Mitgliedschaften für eine bestimmte Zeit, ruhende Mitgliedschaften) Mobile grenzüberschreitende Arbeiter/innen müssen für Mitgliedschaft gewonnen werden 10