BDEW Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage

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 Präsentation transkript:

BDEW Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage Oktober 2016

Einflussfaktor EEG-Umlage: Einspeisevergütung Der EEG-Wälzungsmechanismus gilt nach Ausgleichsmechanismus-Verordnung seit dem 1. Januar 2010 Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen einspeisevergütete EEG-Strommenge auf dem Spot-Markt an der Strombörse zum Börsenpreis Einnahmen aus diesem Verkauf fließen auf das „EEG-Konto“ bei den ÜNB und werden u. a. mit den geleisteten Zahlungen der EEG-Einspeisevergütung saldiert Verbleibende Differenz aus Einnahmen und Ausgaben wird im Rahmen eines bundesweiten EEG-Aufschlags auf den gesamten Stromverbrauch umgelegt Es wird ein bundesweit einheitlicher EEG-Aufschlag je kWh errechnet  die EEG-Umlage

Einflussfaktor EEG-Umlage: Marktprämienmodell Stufe 1: Eine nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz förderberechtigte Anlage erzeugt Strom und verkauft diesen an einen Direktvermarkter oder unmittelbar an Letztverbraucher oder Strombörse.   Stufe 2: Der Anlagenbetreiber meldet dem anschlusspflichtigen Netzbetreiber die von ihm in dem Vermarktungsmonat eingespeiste, direkt vermarktete Strommenge. Stufe 3: Die Verteilnetzbetreiber bilden die Differenz aus dem durch die Übertragungsnetzbetreiber errechneten durchschnittlichen energieträgerspezifischen Marktwert und dem Vergütungs- bzw. Förderanspruch des Anlagenbetreibers und zahlen diesen Betrag als Marktprämie an den Anlagenbetreiber aus. Stufe 4: Die anschlusspflichtigen Netzbetreiber geben die Daten der direkt vermarkteten Strommengen an die Übertragungsnetzbetreiber weiter und erhalten die ausgezahlte Marktprämie aus dem EEG-Konto erstattet.

Darstellung des EEG-Wälzungsmechanismus Einspeisevergütung EEG-Anlagenbetreiber speist ein und erhält EEG-Vergütung von Netzbetreiber Netzbetreiber nimmt Strom auf und leitet an ÜNB weiter und erhält EEG-Vergütung von ÜNB ÜNB vermarkten Strom treuhänderisch an der Börse (Day-Ahead bzw. Intraday) Differenz von Erlösen und Kosten (Vergütung, Zinsen, Vermarktung und Bilanzkreisabweichungen) wird auf Letztverbraucher umgelegt  EEG-Umlage

Wie funktioniert der Wälzungsmechanismus Wie funktioniert der Wälzungsmechanismus? EEG-Einspeisevergütung, laut EEG und Ausgleichsmechanismus-Verordnung zum EEG Stufe 1: Eine nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Anlage (beispielsweise eine Windenergieanlage) erzeugt Strom und speist diesen in das Stromnetz ein. Der Netzbetreiber vor Ort ist verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und gemäß den Vorgaben des EEG zu vergüten, wenn der Anlagenbetreiber die Fördervariante „Einspeisevergütung“ wählt. Stufe 2: Der regionale Netzbetreiber gibt diesen Strom an den regelverantwortlichen, überregionalen Übertragungsnetzbetreiber weiter, in dessen Regelzone er eingebunden ist. Die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland (Tennet, EnBW Transportnetze AG, Amprion und 50 Hertz Transmission) betreiben die „Stromautobahnen“ mit einer Spannung von 220 bzw. 380 Kilovolt und sind für die Stabilität des Versorgungssystems in ihrer jeweiligen Regelzone verantwortlich. Für den von den regionalen Netzbetreibern abgenommenen EEG-Strom zahlt der überregionale Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Vergütung an den regionalen Netzbetreiber, abzüglich der „vermiedenen Netzentgelte“, mit denen eine angenommene Minderbelastung der regionalen Netzbetreiber durch Einspeisung in ihre Netze ausgeglichen werden soll. Einige EEG-Anlagen sind direkt an die Netze der Übertragungsnetzbetreiber angeschlossen. In diesen Fällen fallen die Stufen 1 und 2 zusammen.

Wie funktioniert der Wälzungsmechanismus? Stufe 3: Die vier Übertragungsnetzbetreiber teilen den EEG-Strom und die EEG-Vergütungszahlungen gemäß den jeweiligen Anteilen des Stromabsatzes in den einzelnen Regelzonen am gesamten Stromabsatz in Deutschland gleichmäßig untereinander auf. Dieses Verfahren wird „horizontaler Belastungsausgleich“ genannt. Stufe 4: Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen den EEG-Strom an einer Strombörse zum Börsenpreis. Die Einnahmen werden mit den ausgezahlten EEG-Einspeisungsvergütungen und den im Rahmen der Abwicklung bei den Übertragungsnetzbetreibern entstehenden Kosten (Profilservicekosten, Handelsanbindung, IT, Zinsen, etc.) verrechnet. Die Einnahmen aus dem Verkauf der EEG-Strommengen decken nicht die an die Anlagenbetreiber geleisteten, gesetzlich festgelegten Vergütungszahlungen. Der Fehlbetrag wird auf die gesamte Strommenge, die von den Versorgungsunternehmen in Deutschland an die Letztverbraucher abgegeben wird, umgelegt, so dass im Ergebnis ein fixer Betrag (Cent pro Kilowattstunde) herauskommt. Dieser Betrag gilt bundesweit einheitlich. Für besonders stromintensive Unternehmen existieren Ausnahmeregelungen, damit für sie im internationalen Wettbewerb keine Nachteile entstehen.

EEG-Umlage 2015-2018 auf der Zeitschiene 6,170 ct/kWh EEG-Umlage 2016: 6,354 ct/kWh EEG-Umlage 2017: 6,880 ct/kWh Kalenderjahr 2015 Kalenderjahr 2016 Kalenderjahr 2017 9 Monate 12 Monate 12 Monate EEG-Kontostand am 30.09.2015 geht ein in EEG-Umlage 2016 >>> Rückzahlung EEG-Kontostand am 30.09.2016 geht ein in EEG-Umlage 2017 >>> Rückzahlung EEG-Konto-Stand am 30.09.2017 geht ein in EEG-Umlage 2018 >>> Rückzahlung oder Nachholung EEG-Prognose 2016 geht ein in EEG-Umlage 2016 EEG-Prognose 2017 geht ein in EEG-Umlage 2017 EEG-Prognose 2018 geht ein in EEG-Umlage 2018

Einflussfaktoren der EEG-Umlage Entwicklung der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen Ausgleich für vorangegangene Kalenderjahre (Saldo des „EEG-Kontos“) Jährliche Entwicklung folgender Faktoren: Entwicklung des Zubaus Erneuerbarer Energien Energieträgerspezifische Einspeisemengen / Wetterverhältnisse (insbesondere Windaufkommen und Sonnenstunden) Erlöse aus der Vermarktung der vergüteten EEG-Strommengen am Spotmarkt durch die Übertragungsnetzbetreiber Umfang der Direktvermarktung nach Paragraph 34 ff EEG 2014 (ab 01.01.2017: Paragraph 20 EEG 2017) Entwicklung der EEG-pflichtigen Letztverbrauchsmenge und der Eigenversorgungsmenge Diese Faktoren bieten ein erhebliches Potenzial zu Abweichungen von Prognose und IST-Werten.

Entwicklung des EEG-Kontos seit 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Quelle: www.netztransparenz.de

Entwicklung des EEG-Kontos 2010 bis 2016 Kontostand für Rückzahlung in der EEG-Umlage 2017: + 1.948 Mio. € Quelle: www.netztransparenz.de

Kontakt: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Pressestelle Telefon: 030 / 300 199 - 1160 Email: presse@bdew.de