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Ökostromanlagenbetreiber als Regelenergieanbieter?

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Präsentation zum Thema: "Ökostromanlagenbetreiber als Regelenergieanbieter?"—  Präsentation transkript:

1 Ökostromanlagenbetreiber als Regelenergieanbieter?
Dr. Horst Brandlmaier, MBA Vorstand OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG

2 Herausforderungen am Strommarkt
Hohe Anforderungen an Personal & IT-Systemarchitektur: Tägl. Prognose (Erzeugung und Verbrauch) Fahrplan- bzw. Bilanzgruppenmanagement Verrechnung Ein- und Verkauf durch den Stromhändler/BGV Regelung durch Übertragungsnetzbetreiber Messwertübermittlung und Verarbeitung (gemessene u. synthetische Lastprofile)  große Datenmengen Clearing (C1 & C2) zwecks Verrechnung von Ausgleichsenergie durch BKO Strommärkte Intraday Day ahead (Spot) Terminmarkt „Regelenergiemarkt“ Primärregelung Sekundärregelung Tertiärregelung

3 Bilanzgruppensystem - Zusammenhänge
Verrechnung Ausgleichsenergie Verrechnung Ausgleichsenergie Regelenergie Verrechnung Tarif (SDL) Bilanzgruppenkoordinator Bilanzgruppen Geplanter Energieaustausch Differenz zwischen gemessenen und geplantem Energieaustausch Gemessener Energieaustausch Regelenergieeinsatz Regelzonen- führer Netze Regelenergiemarkt inkl ungewollter Austausch Quelle: APG

4 ÖKO-Bilanzgruppenmodell (Überblick Daten. u. Geldflüsse)

5 rechtliche Grundlagen im ÖSG (beispielhaft)
Ökostromgesetz § 12 ff. zur Kontrahierungspflicht! § 14. (1) Die Kontrahierungspflicht der Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 12 oder § 13 besteht nur, wenn über einen mindestens 12 Kalendermonate dauernden Zeitraum der erzeugte und in das öffentliche Netz abgegebene Ökostrom aus einer Anlage an die Ökostromabwicklungsstelle abgegeben wird. § 20(2) 2 …die Tarife haben sich an den durchschnittlichen Produktionskosten von kosteneffizienten Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, zu orientieren;  gemäß geltendem Recht müssten Mehreinnahmen aus Regelenergielieferungen bei der Tarifierung als Kostenminderung berücksichtigt werden!!

6 Allgemeine Bedingungen (AB-ÖKO)
3. Bilanzgruppenspezifische Pflichten aller Ökostromerzeuger 3.1 Der Ökostromerzeuger hat bei der Erfüllung der der Ökostromabwicklungsstelle obliegenden Aufgaben und Pflichten nach Kräften mitzuwirken. 3.2 Die Mitwirkungspflichten bestehen in der: (a) Datenbekanntgabe zur Unterstützung der Erstellung der Prognose der Ökostromabwicklungsstelle; (b) Mitwirkung bei sämtlichen sonstigen erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung des Ausgleichsenergiebedarfes der Ökobilanzgruppe; (c) Bekanntgabe allfälliger Abweichungen der im Erzeugungsfahrplan angeführten Prognosewerte; (d) Gestattung und Kostentragung der Online-Messung der in das öffentliche Netz eingespeisten Arbeit und der Weiterleitung der Messdaten an die Ökostrom- abwicklungsstelle durch den Netzbetreiber; (e) Bekanntgabe und Zurverfügungstellung aller sonstigen für den Umfang und die Abwicklung der Abnahme des Ökostroms relevanten Informationen und Daten an die Ökostromabwicklungsstelle;

7 Energiewirtschaftliche Informationen zum Thema Regelenergie

8 Komponenten der Netzregelung
Primärregelung Stundenreserve (abgewickelt über Intraday-Handelsgeschäfte) Sekundärregelung Tertiärregelung Quelle: APG

9 Regelenergieformen Quelle: APG

10 Regelenergieleistung und Kostenzuordnung
Primärregelenergie +/- 200 MW + 280 MW extra reserve ca. +/- 71 MW ca. – 125/+280 MW Aktivierungszeit 2 bis max. 30 sek Aktivierungszeit max. 5 min Aktivierungszeit 10 min, Mindestlaufzeit 15 min Quelle: APG

11 Organisatorische Herausforderungen für Regelenergieanbieter

12 Begriffsdefinitionen

13 Möglichkeiten der Pool- bzw. Reserveeinheitenbildung

14 Organisatorische Herausforderung Präqualifikation

15 Handbücher gem. Homepage APG (beispielhaft)

16 Sonstige organisatorische Herausforderungen
Anforderungen an die Unternehmensorganisation (beispielhaft): Organisation eines Kraftwerkspools (Reserveeinheit & Reservegruppe) Gemeinsames Einsatzmanagement – abgestimmtes Konzept innerhalb des Pools 100%-ige Verfügbarkeit  Pflichtverletzungen können teuer werden! Online – Datenübertragung vom Pool (ca. alle 2 Sek.) Bereitstellung von Archivdaten je technischer Einheit Präqualifikation und Testbetrieb erforderlich!!

17 Schlussfolgerungen Es besteht jedenfalls ein gesetzlicher Anpassungsbedarf im ÖSG Schwer vereinbar mit Tarifsystem, eventuell vereinbar mit fixer Selbstvermarktungsprämie Option: Regelung durch OeMAG mit Beibehaltung des Tarifsystems!  spart aliquote AE-Kosten und reduziert damit die gesamten Systemkosten (Vorteil bei EU-Grenzwert) Präqualifikation und Betrieb von regelungsfähigen Kraftwerken bzw. Kraftwerkspools verursachen nicht unerhebliche Investitionen in Steuerungstechnik und Organisation Für Ökostromanlagen müssten möglicherweise eigene Marktregeln für die Teilnahme am Regelenergiemarkt geschaffen werden Änderung der AB-Öko ebenfalls erforderlich!

18 www.oem-ag.at Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien Tel.: +43 (0) – 90 Fax: +43 (0) – 96


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