Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Klein(st)kinder in der Kinder-und Jugendhilfe St. Mauritz
Advertisements

für die neuen Familienzentren Klaus Dreyer
Frühe Hilfen – was kann das sein?
Aufbau des Systems „Frühe Hilfen“ des
Familienzentren in NRW
Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )
Es ist normal, anders zu sein
Sozialpädagogische (Un)Möglichkeiten der Inobhutnahme
Intensiv Betreutes Wohnen
Räumliche Bedingungen:
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
Finanzierungsmöglichkeiten der kommunalen Jugendhilfe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der EU - Förderperiode Eva-Maria.
Vortrag und Praxisbeispiel zum Fachtag: Gesellschaft macht Prävention!
Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance Informationsveranstaltung 16. Mai 2008, Berlin.
Formenvielfalt Inobhutnahme
Landkreis Bad Kissingen Folie 1 Auftrag Der gesamtgesellschaftliche Auftrag besteht darin, jeden jungen Menschen in seiner Entwicklung und Erziehung zu.
BAS – Jugendhilfe Home BAS – Jugendhilfe
Fachtagung: § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Welche Aufgaben und Anforderungen leiten sich aus § 79a SGB VIII für Jugendämter,
2007 Stiftung Evangelische Jugendhilfe „St. Johannis“ Bernburg  
Kooperation von Jugendhilfe und Wirtschaft Chance einer gelingenden Partnerschaft.
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung „Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern – Herausforderungen, Voraussetzungen und Chancen“
Prozessbeschreibung Stand:
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
AB SEPTEMBER 2015 WALDGRUPPE AM KIZ. AUSGANGSLAGE  31Neuanmeldungen, davon 8 Kinder durch Zuzug  Überbelegung im neuen Kindergartenjahr mit 12 Kindern.
Sybille Nonninger, Landesjugendamt Mainz 1 Schutzauftrag und Betriebserlaubnis Ein Beitrag zur Fachveranstaltung Steuerung und Verantwortlichkeiten öffentlicher.
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung Beispiel Großtagespflege
Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen am 16. Juni 2009 Kooperation Kinder- und Jugendschutz.
NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Netzwerk Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis.
Prof. Dr. iur. Johannes Münder em. Universitätsprofessor TU Berlin Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht Subsidiarität – Relikt aus der Vergangenheit.
Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg Angebote der Elternstiftung Stand: Juni 2016 Gemeinnützige Elternstiftung BW Silberburgstr. 158 //
Ballhausen1 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD Ballhausen SSDSchule Chancen und Grenzen Synergieeffekte zu erzielen,
Betreuungsangebote für Kinder 2013/2014 Geplante Gruppenformen und Betreuungszeiten in den geförderten Tageseinrichtungen.
Betreuungsangebote für Kinder 2010/2011 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Düsseldorf – das dritte Jahr.
Was führt Jugendämter dazu, Jugendliche im Ausland unterzubringen? Friedhelm Haussels 02173/
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Sonderpädagogische Bildungsangebote/ Inklusion
Verfahrensabläufe im Kinderschutz bei häuslicher Gewalt
Was macht eigentlich der ASD? (bei Kindeswohlgefährdung)
Jahrestagung 2017 Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter
Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe
zur Kursleiterqualifizierung
Sozialpraktikum der 9. Klassen
Lust auf eigenständiges Wohnen
Leitaktion 2 Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Strategische Partnerschaften Wissensallianzen (Hochschule.
Herzlich willkommen! Harkortschule.
Auf dem Weg zur inklusiven Schule –
Das Jugendamt ist mit „im Ganztags-Boot“?...!
Welche Schule für mein Kind?
Kooperation zwischen Gesamtschule Am Rosenberg Hofheim am Taunus
Inge Groos,Einrichtungsleiterin Petra Weber, Bereichsleiterin ION
Inobhutnahme – Fachliche Herausforderungen für die Jugendhilfe - die verschiedenen Perspektiven der ION Regionaler Hilfeverbund I St. Josef.
Förderschule soziale Entwicklung St. Wendel
Sprachliche Bildung Kath. Kinderwelt St. Laurentius
Dr. Jürgen Strohmaier, Referat 43
Herzlich Willkommen.
Schulterschluss Eine Qualifizierungs- und Kooperationsoffensive
ZENTRALE ZUKUNFTSAUFGABE:
Die fördermöglichkeiten der AktivRegion holsteins herz
Sozialpraktikum der 9. Klassen 2018
[Kinder- und Jugendhilfe – Ambulante Hilfen an Schulen]
Entwicklungsbericht Hilfe zur Erziehung
Jugendsozialarbeit an der Elsbethenschule
Soziale Ressourcen im Stadtteil nutzen
Teilhaushalt 04 – Jugend- wesentliche Produkte
Begleiteter Umgang im Wandel Begleiteter Umgang aus der Sicht der Familiengerichte: Die Absicht des Gesetzgebers und aktuelle Fallkonstellationen Prof.
Kindergarten St. Josef, Hirrlingen
§ §Rahmen - Zuständigkeiten SGB VIII, § 35a SGB XII; § 52- § 54
Wann wird die JGH tätig? Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)
Beteiligung der Eltern an der Beteiligung von Kindern
ABF - Assistenz für Beruf und Familie Ideen – Erfahrungen - Chancen
 Präsentation transkript:

Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis Regionaler Hilfeverbund I 25.10.2017 St. Josef in Mannheim Kathrin Steinhilber KVJS - Landesjugendamt

Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis ION – Unterbringung bei geeigneter Person, geeigneter Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform Über die Eignung entscheidet das gem. § 87 SGB VIII örtlich zuständige Jugendamt (breiter einzelfallbezogener Ermessensspielraum) Die ION in einer geeigneten Einrichtung erfordert eine BE nach § 45 SGB VIII KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg unterscheidet dabei drei mögliche Formen der aufsichtsrechtlichen Rahmung Inobhutnahmegruppe - eigene BE nach § 45 SGB VIII bezogen auf § 42 SGB VIII erforderlich vorgehaltene ION-Plätze angebunden an eine Wohngruppe: Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für die zusätzlichen ION Plätze bezogen auf § 42 SGB VIII erforderlich Möglichkeit innerhalb einer Wohngruppe auf einem freien Platz auch Aufnahmen i.R. der ION durchzuführen: Ausweisung der Anzahl der möglichen ION Aufnahmen in der BE der Wohngruppe Um eine solche Erlaubnis zu erhalten sind v. Träger die dafür erforderlichen konzeptionellen, personellen und räumlichen Voraussetzungen nachzuweisen

Kriterien für eine Betriebserlaubnis für ION – Angebote /- Plätze Konzeptionell z.B.: Vereinbarungsgrundlage zur Zusammenarbeit zwischen dem Einrichtungsträger mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Klärung Aufgabenteilung Einrichtung - JA z.B. wer arbeitet mit dem Kind – wer mit den Eltern ?, Informationswege) Aufnahmezeiten, Bereitschaftsdienst, i.d. Einrichtung, einrichtungsinterne Entscheidungswege fachdienstliche Begleitung und Unterstützung der Wohngruppen – Fachkräfte Tagesstruktur ggf. Betreuung auf der Gruppe, Organisation des Schul- bzw. KITA Besuches Bei ION in Wohngruppen max. Platzzahl ION / HzE (max. 2 Plätze pro Gruppe) Zielgruppenbeschreibung: Alter, Geschlecht und Ausschlussgründe für bestimmte Zielgruppen (Suizidgefährdung, erkennbare Gewaltbereitschaft, psych. Erkrankungen) Räumlich z.B.: Ausweisung geeigneter Zimmer für die ION (i.d.R. Einzelzimmer) Lage des Nachtbereitschaftszimmers zur Sicherstellung Nachtaufsicht Personell: Personalqualität – Anforderungen an die Teamarbeit /- entwicklung Personalmenge Stellen(anteile) für ION (Rund um die Uhr Aufnahmen, Betreuungslücke am VM, zusätzlicher Betreuungsaufwand Sicherstellung des zusätzlich erforderlichen Personals (ständige Vorhaltung / flexible Lösungen)