Erneuerbar Heizen ohne Mehrkosten

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 Präsentation transkript:

Erneuerbar Heizen ohne Mehrkosten Saubere, erneuerbare Energien liberal fördern Vollkostenrechnung schützt vor überhöhten Energiekosten Aeneas Wanner Grossrat Basel-Stadt Geschäftsleiter Energie Zukunft Schweiz

2017: Nationalrat beschliess Paris Klimaabkommen Reduktion von CO2 Emissionen CO2 Abgabe Anstieg (30Rp/l Erdöl) noch nicht ausreichend 2030:- 50% 2050: -100% Was ist notwendig und was ist politisch machbar?

Ziele neues Basler Energiegesetz 1 Tonne CO2/Jahr und Einwohner, 90% erneuerbare Energie bis 2050. Sektorziele: -> Strom: 100% erneuerbare Energie (auch im liberalisierten Markt) -> Fernwärme: 80% CO2-frei (Abfall und Holz) bis 2020 Der Regierungsrat setzt periodisch Zwischenziele und überwacht die Zielerreichung. Zielnorm ist wichtig und schafft Investitionssicherheit für alle Akteure (z.B. Investitionen in fossile Netze)

Heizen ohne Mehrkosten- wenig Aufwand & Grosse Wirkung Was von Wirtschaft verlangt wird, kann auch von privaten verlangt werden. Kanton AG kennt ähnliche Formulierung. Grossverbraucher werden von Kanton verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu analysieren und wirtschaftliche Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung zu realisieren. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten ist dieser auf erneuerbare Energien umzustellen, soweit es technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt. Ölheizung (EFH) 2000l / * 20 Jahre = 40 000l Auto (14 000 km p.a.) 1000l / * 10 Jahre = 10 000l Keine Kosten Grosse Wirkung Geld bleibt hier!

MUKEN 2020: Erneuerbare Heizen ohne Mehrkosten Wesentliche CO2 Reduktion ohne Mehraufwand § 7 Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers 1 Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten ist dieser auf erneuerbare Energien umzustellen, soweit es technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt. 2 Beim Einbau eines fossilen Heizsystems sind geeignete Effizienzmassnahmen der Gebäudehülle oder der Haustechnik vorzunehmen mit dem Ziel, den fossilen Verbrauch massgeblich (-20%) zu reduzieren. 3 Die Installation (Ersatz oder Neuinstallation) fossil befeuerter Heizungen ist meldepflichtig. 4 Die Verordnung regelt die Berechnungsweise, die zulässigen Standardlösungen, die Sanierungsfristen sowie die Befreiungen.

Haben Sie eine Vollkostenrechnung bei der Anschaffung ihrer Heizung gemacht? Richtig gerechnet sind erneuerbare oft die günstigsten

Umfassende und verschärfte Umsetzung der MUKEN § 5 Anforderungen an Neubauten: Energieverbrauch nahe Null, Pflicht zu Solarstromerzeugung § 8 Gebäudeenergieausweis Pflicht für fossilen Heizung, die älter als 15 Jahre ist § 11 Zentrale Elektroboiler: Verbot und Sanierungspflicht § 13 Betriebsoptimierung für Nichtwohnbauten sowie Wohnbauten mit komplexen Haustechnik-Gewerken § 14 Kantonale Einspeisevergütung für Solarstrom (12 Rp./kWh) und Biogas § 18 Vorbildfunktion öffentliche Hand – Energiereduktion -10%; keine fossilen Heizungen § 19 Kantonale Energieplanung

Fazit Klare CO2 Ziele sorgen für Investitionssicherheit Erneuerbar Heizen ohne Mehrkosten senkt Emissionen und Erdölabhängigkeit (40 000l/EFH) erhöht Investitionen in lokale Wirtschaft Rationelle Rechnen lohnt sich und verursacht kaum Zusatzaufwand

Vielen Dank

Einfacher und bewährter Vollzug Nutzung bestehender Prozesse Muken sieht Bewilligungs- resp. Meldepflicht für Massnahme zur Erreichung der 10% erneuerbaren Wärme vor. Wird eine vollständig Erneuerbare Lösung umgesetzt, erfolgt eine identische Meldung. Andernfalls werden die «Minderkosten» einer (teil-) fossilen Heizung belegt (mit Offerte). Ein Berechnungsformular mit hinterlegten Betriebs- und Energiekosten berechnet Vollkosten. Weitere Informationen: Aargau inkl. Berechnungsformular: www.ag.ch/de/bvu/energie/bauen_energie/broschueren_und_merkblaetter/Vollzugshilfen_und_Merkblaetter_1.jsp --> Kostennachweis Basel-Stadt: http://www.aue.bs.ch/energie/energiegesetz/haeufige-fragen.html