Lernfeld 1 Fachinformatiker FISI & FIAE Der Betrieb und sein Umfeld Allgemeine Wirtschafts- und Sozialkunde (WISO) Lernfeld 1 Fachinformatiker FISI & FIAE
1. Definition Betrieb (betriebswirtschaftlich) Betrieb ist eine organisierte Wirtschaftseinheit, in der Sachgüter und Dienstleistungen durch Faktorkombination unter Beachtung des Wirtschaftsprinzips erstellt & abgesetzt werden. Betriebe, die das vorrangige Ziel der Gewinn- realisierung verfolgen werden Unternehmen genannt. Unterschieden werden Betrieb mit Gewinner- zielungsabsicht und gemeinnützige Organisationen - so genannte Non-Profit- Organisationen (NPOs).
1.1. Unternehmensumfeld Die Betriebswirtschaft unterscheidet die Perspektiven des Unternehmensumfelds und Unternehmensinfeldes. Zum Infeld gehören z.B. Mitarbeiter, Kapitalgeber, Geschäftsleitung, Betriebsrat, u.a.. Zum Umfeld gehören alle Akteure der natürlichen und virtuellen Umwelt; z.B. Konkurrenten, Kunden, Lieferanten, u.a.. Die Akteure des Umfelds, die in irgendeiner Beziehung zum Betrieb stehen heißen Stakeholder.
Unternehmensinfeld & Unternehmensumfeld mit Unternehmensleitbild
Wichtige Unternehmensumfelder & Stakeholder Staat (z.B. Rechtssystem, Steuersystem u.a.) Kunden (private Haushalte- Unternehmen) Lieferanten (z.B. Einkaufs-/Servicepolitik) Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände (Arbeitsrecht, Tarifrecht u.a.) Öffentlichkeit (z.B. Bürgerinitiativen) Konkurrenten (z.B. Wettbewerbspolitik) Ausland (z.B. Import-/Exportbestimmungen) In der Öffentlichkeit muss insbesondere ein positives Image erreicht werden (PR; Marketing, etc.).
1.2. Unternehmensleitbild (Infeld) Im Unternehmensleitbild sind die Werte, Ziele und Verhaltensregeln beschrieben. In westlichen Industrienationen heißen diese Rahmenbedingungen Corporate Governance. Unternehmenspolitische Maßnahmen für positive Beziehung zum Unternehmensumfeld. Maßnahmen zur Wahrung der politischen- gesellschaftliche-, wirtschaftlichen Ordnung und fairen Wettbewerb (soziale Marktwirtschaft). Governance d.h. Führung, Steuerung, Herrschaft
Bestandteile des Unternehmensleitbildes (Verbindung der Unternehmensphilosophie mit der Praxis) Aufgabe und Vision Identität der Mitarbeiter Werte des Unternehmens Potenzial des Unternehmens Strategie des Unternehmens Hinweise zur Umsetzung in praktische Arbeit Spezifikation nach Corporate Identity, Corporate Desgin oder Corporate Behaviour. Werte (sozial, ökologisch, gesellschaftlich, ökonomisch
2. Wirtschaftliches Handeln Betriebswirtschaftliche Annahme (1) : Güter sind knapp, deshalb muss gewirtschaftet werden. Annahme (2): Menschliche Bedürfnisse können mit Hilfe von Gütern (und /oder Dienstleistungen) gesättigt werden. Annahme (3) Menschliche Bedürfnisse sind unersättlich. Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt, kriegt augenblicklich Junge. Wilhelm Busch
2.1. Bedürfnisse – Bedarf - Nachfrage Bedürfnisse sind in letzter Konsequenz Emotionen (festgestellter Mangel). Bewusst werdender Mangel wird Bedarf. Der Versuche Bedarfe zu sättigen führt zur Nachfrage. Emotionen sollten mindestens in Existenz- bedürfnisse und Kultur-/ oder Luxus- bedürfnisse unterschieden werden. „…das Übel eines faktischen Mangels kann nicht geheilt, sondern nur gelindert werden.“ Adam Smith, der Wohlstand der Nationen.
2.2. Bedürfnispyramide (nach A. Maslow) Selbstver-wirklichung Wertschätzung Soziale Bedürfnisse Zugehörigkeits- und Liebesbedürfnis Sicherheitsbedürfnis z.B. Sicherheit, Stabilität, Ordnung, Schutz, Freiheit Physiologische Grundbedürfnisse Hunger, Durst, Kleidung, Wohnung Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Ziegler
3. Güter und Produktionsfaktoren Freie Güter (unbegrenzt vorhanden) Wirtschaftsgüter (knappe Güter Sachen Produktions-güter Verbrauchs-güter Gebrauchs-güter Konsum-güter Rechte Dienst-leistungen
Güterarten u.a.(S.26 Buch) Substitutive Güter „ersetzende Güter“ (alternative Güter einer Warengattung) z.B. Tintenstrahldrucker oder Laserdrucker. Komplementäre Güter „ergänzende Güter“ z.B. Toner/Tinte und Drucker. Homogene Güter sind Güter die situative vom Verbraucher, ohne persönliche Präferenzen (ohne Markenbewusstsein) gekauft werden. Freie Güter (kostenlos z.B. Sonnenlicht).
3.1. Der Wirtschaftskreislauf Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorgänge bezeichnet man als den Wirtschaftsprozess. Tauschhandlungen bzw. wirtschaftlichen Aktivitäten, sind Ausdruck der Arbeitsteilung. Die Akteure des Wirtschaftskreislaufs werden in 5 Sektoren (auch Pohle) eingeteilt. Auf aggregierte Ebene zählen hierzu inländische und ausländische Privathaushalte, Unternehmen sowie staatliche Stellen. Ferner ein „Vermögensänderungssektor“ (u.a. Banken). Allgemein akzeptiertes Tauschmittel ist Geld.
Wirtschaftskreislauf 5-poliges Modell AuSt YSt Staat (St) Zu Tr Td+iU TdH IbSt DSt+SSt DU+SU Unter- nehmen (U) Vermögens- Änderung (VÄ) SH Haushalte (H) IbU ExÜ Im Ausland (A) Ex Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Ziegler YU
3.2. Produktionsfaktoren Die Ökonomie wird in zwei Disziplinen unter- teilt: Betriebswirtschaftslehre (Mikroökonomie) und Volkswirtschaftslehre (Makroökonomie). Die Mikroökonomie untersucht das Individual- verhalten einzelner (z.B eines Unternehmens oder eines Haushalts). Die Makroökonomie untersucht das Durch- schnittsverhalten aller (z.B Haushalt oder Unternehmen. Je nach Disziplin gelten unterschiedliche Produktionsfaktoren („Produktionsinput“).
Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren Ursprüngliche (originäre) Produktionsfaktoren Abgeleitete (=derivative) Produktionsfaktoren Natur (Boden) Boden Bodenschätze Wasser, Klima Arbeit geistige Arbeit körperliche Arbeit leitende Arbeit ausführende Arbeit Kapital (Realkapital) Gebäude Maschinen Büroausstattung Werkzeuge Bildung (human capital) technisches Wissen rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse werden in Betrieben kombiniert zu Gütern und Dienstleistungen Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Ziegler
Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Ziegler
3.2.1. Güter zur Leistungserstellung Rohstoffe: Hauptbestandteil (z.B Schuhe-Leder) Hilfsstoffe: Nebenbestandteile (z.B. Klebstoff). Betriebsstoffe: nicht direkt dem Erzeugnis zurechenbar, betreibt Maschine z.B. Öl, Strom). Einbauteile (Komponenten): Zugekaufte Teile zur Weiterverarbeitung (Semi-/Fertigprodukte). Handelswaren: werden lediglich weiterverkauft. Dienstleistungen (Fremdleistungen). Lizenzen, Rechte: z.B. Markenrechte, Patente o.ä..
3.2.2. Leistungen der Unternehmen (Output) Umsatzerlöse mit Fertigerzeugnissen Umsatzerlöse mit Handelswaren Umsatzerlöse mit Dienstleistungen Provisionserträge Erträge aus Rechten und Lizenzen Lagerbestandserhöhungen (Halb- /Fertig- Erzeugnisse Aktivierte Eigenleistungen Eigenverbrauch
3.2.3. Arbeitsteilung Arbeitsteilung erhöht die Produktivität und somit die Wertschöpfung exponentiell. Produktivitätssteigerungen werden erzielt in Folge von Spezialisierung & Zusammenarbeit, Großserien- fertigung, Maschineneinsatz, Prozessoptimierung. Betriebliche Arbeitsteilung d. h. Stellen- und Abteilungsbildung, Arbeitszerlegung (Analyse) und Arbeitssynthese. Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung (3 – bzw. 4 Sektoren-Modell (vertikale- & horizontale Gliederung nach Produktionsstufen).
Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung (3-/4-Sektoren-Modell) Horizontale Arbeitsteilung Vertikale Arbeitsteilung Ur- produktion Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau, Ölgewinnung Weiter- verarbeitung Grundstoffindustrie, Investitionsgüter-, Konsumgüter- industrie, Handwerk Dienst- leistungen Großhandel, Einzelhandel, Kreditinstitute, Versicherungen, Nachrichtenbetriebe Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Ziegler
Nachteile d. Arbeitsteilung & Maßnahmen Nachteile sind: Arbeitsplatzabbau in Folge Rationalisierung. Monotonie in der Arbeit (Spezialisierung). Hoher Krankenstand, fehlende Motivation. Überwiegend Bedarf an hoch qualifizierten Arbeitskräften. An einfachen Arbeitsplätzen geht der Überblick (Gesamtzusammenhang) verloren. Gegenmaßnahmen sind z.B.: Jobrotation, Jobenlargement, Jobenrichement oder Team-, Gruppen-, Projektarbeit
3.3. Märkte und ökonomisches Prinzip Der Markt ist der Treffpunkt von Angebot und Nachfrage. Unterscheidungsmerkmale: Geografischen Raum (lokal, regional, national, global). Anzahl der Marktteilnehmer (monopolistisch, oligopolistisch, polypolistisch). Wachstum (wachsende, stagnierende, gesättigte & degenerierend). Produktkategorien ( Konsumgüter-, Investitionsgüter-, Dienstleistungsmarkt). Technischen Niveau der Produkte in High- oder Low Tec-Martk. u.a.
3.3.1. Marktformen (nach H. von Stackelberg)
3.3.2. Bedingungen d. vollkommenen Marktes Viele Anbieter und viele Nachfrager (Polypol) Anbieter und Nachfrager haben vollständige Marktübersicht (Markttransparenz). Anbieter und Nachfrager reagieren auf Marktänderungen ohne zeitliche Verzögerung. Das von den Anbietern angebotene Gut ist homogen. Angebot und Nachfrage treffen an einem bestimmten Ort aufeinander (Punktmarkt). Anbieter und Nachfrager haben keine sachlichen, zeitlichen räumlichen oder persönlichen Präferenzen. Unter diesen Bedingungen ergibt sich für das angebotene Gut ein Einheitspreis.
Bestimmungsgründe Nachfrage - Angebot Nutzeneinschätzung bezüglich des Gutes Preis des Gutes (für beide Anbieter/Nachfrager) Höhe des verfügbaren Einkommens (Y) Höhe des Vermögens (V) Preis anderer Güter (Substitutions-, Komplementärgüter) Zielsetzung des Anbieters Marktposition Anbieter (Monopol, Oligopol, Polypol) Tatsächliche/ erwartete Marktlage (Konjunktur, Preise der Konkurrenz, technischer Stand)
3.3.3. Preisfunktionen & Gleichgewichtspreis Funktionen des Preises sind: Ausgleichsfunktion (Angebot und Nachfrage). Lenkungsfunktion (Prod. a. Märkten m. großer Nachfr.). Signalfunktion (ob ein Gut knapp ist oder nicht). Erziehungs- funktion. Je nach Dominanz als Käufer-/ Verkäufermarkt. Erfinder des Gleichgewichtspreises (A/N- Diagramm) war Alfred Marshall; Britischer Nationalökonom aus Cambridge
3.3.4. Grundzüge staatlicher Wirtschaftspolitik Zielsetzung des Stabilitätsgesetzes von 1967 (magisches Viereck). 4 Zielsetzungen staatlichen Handelns hervor. Die Einzelziele schließen sich teilweise gegensätzlich aus. Grundidee ist eine möglichst ausgeglichene Konjunkturlage zu erreichen. Die 4 Zielsetzungen sind: Hoher Beschäftigungs- stand, angemessenes Wirtschaftswachstum, stabiles Preisniveau, außenwirtschaftliches Gleichgewicht.
Ziele staatlicher Wirtschaftspolitik „Magisches Sechseck“ Gleichmäßige Verteilung v. Vermögen und Einkommen Angemessenes Wachstum Stabiles Preisniveau Wirtschafts- politische Ziele Vollbeschäftigung ausgeglichene Außenbilanz Schonen der Umwelt Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Ziegler
Prinzipien und Bereiche staatlichen Eingreifens Markt-, Leistungs- und Wettbewerbsprinzip. Marktdemokratie & Freiheitsprinzip: freie Berufs- & Arbeitsplatzwahl, Konsumentenfreiheit. Eigentumsrecht - soziale Verpflichtung (Art. 14 GG ). Dezentrale Planung der Unternehmen & Haushalte. Wettbewerbspolitik (z.B. Kartellgesetz, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG). Mitbestimmungsregelung (Betriebsverfassungsgesetz BetrVG 1952; 1972; 1976), Sozialpolitik, Konjunkturpolitik, Strukturpolitik. Staatliche Unternehmen („nichthoheitliches“ unter- nehmerisches Auftreten).
Konjunkturzyklus und Gleichgewicht Idealisierter Konjunkturzyklus BIP (Y) Oberer Wendepunkt Boom Trend Rezession Rezession Erholung Depression Unterer Wendepunkt Zeit (t) Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Ziegler
Konjunkturverlauf (in Dekaden) Quelle: statistisches Bundesamt
Wirtschaft in Zahlen
Rahmenbedingungen des Wirtschaftens 4. Rechtliche Aspekte Rahmenbedingungen des Wirtschaftens
4.1. Rechtsordnung Grundgesetz Gesetze Rechtsverordnungen Erlasse Richtlinien und Normen Gerichtswesen - Richterrecht Verträge (Bsp Tarifvertrag, Arbeitsvertrag,..) Dozent: Oliver Ziegler
Rechtsgebiete Öffentliches Recht liegt überall dort vor, wo ein Über-/Unterordnungsverhältnis gegeben ist. Strafrecht Steuerrecht Tarifrecht Privates Recht Zivilrecht/BGB Recht: Gesetz gibt den Rahmen vor, es herrscht Vertragsfreiheit (§ 311 BGB) HGB Dozent: Oliver Ziegler
Rechtsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit beginnt bei natürlichen Personen mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Juristische Personen sind von der Gründung bis zur Auflösung der Gesellschaft rechtsfähig. Eine GmbH beispielsweise vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister (Abteilung B). Dozent: Oliver Ziegler
Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig abschließen zu können (§ 104 ff BGB). Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit: Natürliche Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben Beschränkte Geschäftsfähigkeit : Natürliche Personen zwischen dem vollendeten 7. und 18. Lebensjahr (§ 106 ff BGB) Geschäftsunfähig: Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und dauerhaft Geisteskranke Personen (§ 104 BGB) Dozent: Oliver Ziegler
Deliktsfähigkeit - Schuldfähigkeit Deliktsunfähig sind: vgl. auch § 823 Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr § 828. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, wenn im Kontext (Straßenverkehr) nicht vorsätzlich § 828 (2) lesen !!! Bewußtlose & psychisch kranke Menschen unter Bedingung § 827. Bedingt deliktsfähig sind: Kinder vom 7. bis zum 18 Lebensjahr § 828 (3) (vgl. Strafmündigkeit § 1 JGG) „Eltern haften für Ihre Kinder“, Verletzung der Aufsichtspflicht § 832 Dozent: Oliver Ziegler
Rechtliche Grundbegriffe Rechtssubjekte - Natürliche Personen, alle Menschen - Juristische Personen, Privat-, öffentliches Recht Rechtsobjekte - Sachen (körperliche Gegenstände) z.B. Immobilien (beweglich/unbeweglich – vertretbar nicht vertretbar) – (§ 90 BGB) - Rechte (unkörperliche Gegenstände) z.B. Forderungen, Patente Dozent: Oliver Ziegler
Eigentum und Besitz Besitz: Tatsächliche Gewalt über eine Sache (Wer hat es?) (§ 854 ff BGB) „Besitzwillen, gerichtet auf gewisse Dauer.“ Eigentum: Rechtliche Herrschaft über eine Sache (Wem „gehört“ es?) (§ 903 ff BGB). Eigentumsvorbehalt: Der Lieferer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor (§§ 449, 929, 932, 946 – 950). Dozent: Oliver Ziegler
Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen - durch Einigung und Übergabe der Sache - bloß durch Übergabe wenn Käufer bereits Besitzer an unbeweglichen Sachen - durch Einigung (Auflassung) u. Übertragung - Auflassung heißt notarielle Beurkundung - Übertragung heißt Eintrag ins Grundbuch Dozent: Oliver Ziegler
Gutgläubiger Erwerb § 932 BGB Käufer wird Eigentümer wenn er im „guten Glauben ist“ Gutgläubig ist wer den Veräußerer für den Eigentümer – unter Kaufleute für Verfügungsberechtigten (Kommissionär 366 i.V.m 347 HGB) - halten darf Kein „gutgläubiger Erwerb“ bei gestohlenen, verlorenen, abhanden gekommen Sachen (§ 935 BGB) Bei „Verbindung“, „Vermischung“ oder Weiterverarbeitung vgl. §§ 946 ff BGB Gutgläubiger Erwerb ist auch davon abhängig ob die Sache vertretbar/nicht vertretbar ist und ob ein einseitiges / zweiseitiges Handelsgeschäft vorliegt. Dozent: Oliver Ziegler
4.2. Verbraucher, Unternehmen, Rechtsgeschäft Eine Willenserklärung ist eine rechtlich wirk- same Äußerung durch die eine Rechtsfolge (Rechtsgeschäfte) herbeigeführt werden soll. ( mündlich, schriftlich, konkludente Handeln) Rechtsgeschäfte entstehen durch Willenserklärungen die Rechtsverhältnisse begründen, ändern oder aufheben sollen Willenserklärung nur dann rechtlich beachtlich, wenn Erklärender natürlichen Handlungswillen hat; Bewusstsein eine rechtlich gezielte Erklärung abzugeben (Erklärungsbewußtsein). Dozent: Oliver Ziegler
Arten von Rechtsgeschäften Die zuerst abgegebene WE heißt Antrag, die zustimmende WE Annahme Dozent: Oliver Ziegler
Formen der Rechtsgeschäfte E_Mail geht nur bei Formfreiheit Dozent: Oliver Ziegler
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Willenserklärung Eine nichtige Willenserklärung ist rechtlich unwirksam („Todgeburt“). Schwebend unwirksame Willenserklärung ist zunächst unwirksam, sie kann aber durch nachträgliche Genehmigung „geheilt“ werden. Eine anfechtbare Willenserklärung ist an sich wirksam, jedoch aufgrund einer Anfechtung vernichtbar. Dozent: Oliver Ziegler
Dozent: Oliver Ziegler
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften Geschäftsunfähigkeit § 104 (vgl. auch § 827) Beschränkte Geschäftsunfähigkeit § 105(2) Scherzgeschäfte § 118 Scheingeschäfte § 117 Formmangel § 125 Sittenwidrigkeit § 138, § 817 Gesetzeswidrigkeit § 138 Nichtig heißt: von Anfang an ungültig, es entsteht keine Rechtsfolge Formvorschriften für Rechtsgeschäfte, vgl.“Blaues Buch“ S.46 Dozent: Oliver Ziegler
Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Irrtum in d. Erklärung (falsche Menge) § 119 (1) auch Inhaltsirrtum § 119 (1) Irrtum in der Übermittlung § 120 Irrtum über wesentliche Eigenschaften §119 (2) Arglistige Täuschung § 123 Widerrechtliche Drohung § 123 Anfechtungsfrist §§ 121,124, 438 Verjährungsfristen / Anfechtungsfisten siehe auch „Blaues Buch“ Seite 281 Dozent: Oliver Ziegler
Irrtumsfälle Inhaltsirrtum § 119 (1) 1. Altern. Erklärungsirrtum § 119 (1) 2.Altern. Eigenschaftsirrtum § 119 (2) Der Erklärende weiß, was er sagt, aber er weiß nicht, was das Gesagte bedeutet Der Erklärende wollte das, was er sagt oder tut, gar nicht sagen oder tun Der Erklärende weiß, was er sagt, aber er hat falsche Vorstellung von der betreffenden Sache. Die gewählten Worte usw. entsprechen dem Willen Die gewählten Worte usw. entsprechen nicht dem Willen Die gewählten Worte entsprechen dem Willen Beispiel: X glaubt, Schock bedeute 12 Beispiel: versprechen, verschreiben, vergreifen Beispiel: Verkauf des Originals eines Gemäldes in dem Glauben es sei Kopie Dozent: Oliver Ziegler
4.3. Wichtige Vertragsarten nach BGB Kaufvertrag §§ 433-458 Werkvertrag §§ 631-651 Dienstvertrag §§ 611-630 Schenkungsvertrag §§ 516-534 Mietvertrag §§ 535-580 Pachtvertrag §§ 581-597 Leihvertrag §§ 598-606 Darlehnsvertrag §§ 488-498 Sachdarlehnsvertrag §§ 607-610 Dozent: Oliver Ziegler
Vertragsfreiheit und AGB Vertragsfreiheit ist ein wesentliches Kennzeichen der sozialen Marktwirtschaft. Sie kommt in 3 Merkmalen zum Ausdruck: Abschlussfreiheit (Recht den Vertragspartner frei zu wählen). Inhaltsfreiheit (Recht den Vertragsinhalt, im Rahmen, der im BGB festgelegten Gesetzen zu bestimmen). Formfreiheit (außer für Rechtsgeschäfte, für die Formvorschriften gelten). Dozent: Oliver Ziegler
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB werden genutzt um Vertragsbedingungen vorzuformulieren. In gewissem Rahmen können Sie gesetzliche Bestimmungen modifizieren. Allgemeine Regelungen zu AGB §§ 305 -307 BGB (Schutz vor Benachteiligung d. Vertragspartner) Es gilt z.B. Vorrang d. individuellen Vereinbarung Außerdem besonderer Schutz der „Endverbraucher“ § 309; z.B. Ausschluß von Gewährleistungs- ansprüche. Dozent: Oliver Ziegler
5. Kaufmannseigenschaften & Rechtsformen Grundlagen des Handelsgesetzbuches (HGB)
Kaufmann nach HGB - Unternehmer Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB). Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb es sei denn, das das Unternehmen nach Art u. Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Kleingewerbetreibende (Kannkaufmann § 2 HGB). Formkaufmann (Personen-/Kapitalgesellschaften, § 6 HGB). Land-/Forstwirtschaft und Nebengewerbe (§ 3 HGB). Erkläre: deklaratorisch / konstitutiv im Zusammenhang Begründung und Eintragung ins Handelsregister Nebengewerbe für bis zu 20 Wochenstunden relevant für Krankenversicherung.
„in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb d.h.“ stets eine individuelle Beurteilung notwendig Das Erfordernis ist entscheidend Meist müssen mehrere Merkmale erfüllt sein: Art der Produkte und Leistungen (Vielzahl an Produkten/Leistungen) Umsatzvolumen (Produktion z.B. ca. 300.000€). Höhe des Gewinns Anzahl der Beschäftigten (ca. 5 Mitarbeiter). Betriebsvermögen (ca. 100.000 €).
Mehr Kriterien „Kaufmannseigenschaften“ Finanzierung (Schulden ab ca. 50.000€). Teilnahme am Frachtverkehr. Lagerhaltung (bei großer Bevorratung). Kfm. Vertretung (z.B Geschäftsführer). Mehrere Standorte / Filialen und Größe. „Kaufmann kann man sein ohne zu wollen:“ Vergleiche insbesondere „Ebay-Urteile.“ Erläutere besondere Pflichten für Kaufleute: z.B. Schweigen gilt als Zustimmung (§ 362 HGB); Einrede der Vorausklage, unverzügliche Mängelanzeige.
Sonstige Unternehmer Zu Kaufleuten zählen weiterhin: Handelsvertreter § 84 HGB Handelsmakler § 93 HGB Kommissionäre § 383 HGB Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen (§ 140 AO) bzw.; -> doppelte Buchführung § 141 AO wenn: Umsätze > 600.000 € Gewinne > 60.000 €
Freiberufler und freie Berufe Katalogberufe (§ 18 EStG) z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten,… Auch Nichtakademiker wie z.B. Heilpraktiker Übersetzer, Krankengymnasten, Hebammen… Besondere Erfordernisse für EDV-Freiberufler: - bei klassisch - ingenieurmäßigen Vorgehen Planung – Konstruktion – Überwachung). Müssen kein Gewerbe anmelden, keine Gewerbesteuerpflicht, einfach Buchführung.
Firma & Handelsregister Firma des Kaufmanns ist der Name seine Geschäftes (§ 17 HGB) z.B. Hotel zur Post. Nur bei Eintragung ins Handelsregister (sonst Unternehmensname aber keine Firma). Strenge Firmengrundsätze: - Firmenwahrheit (keine Irreführung) - Firmenzusätze (z.B. OHG, e.K. o.a.) - Firmeneinheit (selbes Geschäft ein Name) - Firmenunterscheidbarkeit - Firmenöffentlichkeit (HR-Eintrag zwingend)
Handelsregister Öffentliches Register, jedermann kann einsehen. Folgende Tatsachen stehen im Handelsregister: Firma (Name) Sitz der Gesellschaft Gegenstand der Gesellschaft Haftende Persönlichkeit Prokura Rechtsverhältnisse der Gesellschaft (einschließlich Konkurs, Liquidation, Auflösung, Vergleich) Tag der Eintragungen https://www.handelsregister.de
Handelsregister Offenlegung bestimmter Verhältnisse / Tatsachen schafft Rechtssicherheit. Außenstehende erfährt z.B., wer haftet, wer vertritt. Kaufmann selbst - Schutz vor unbefugter Vertretung. Kaufmann ist verpflichtet, sich eintragen zu lassen (§§ 8 – 16 HGB). Eintragungen in öffentlich beglaubigter Form (Notar) einzureichen. Handelsregister ist amtliches Verzeichnis aller Kauf- leute eines Bezirks. Abteilung A für Einzelunternehmungen & Personen- gesellschaften & Abt.B für Kapitalgesellschaften.
Konsequenzen der Eintragung Geschäftsbriefe von Kaufleuten einschl. sonstiger Korrespondenz (Angebote, Liefer- scheine, Mails, usw.) müssen enthalten: Firma Firmenzusatz (OHG, KG, GmbH, e.K.,..) Ort der Handelsniederlassung Registergericht und Register- Nummer Unterlassung kann mit Zwangsgeld (§ 37a HGB) belegt werden.
Rechtsformen der Unternehmen Entscheidungskriterien können sein: - Haftung (persönlich – mit Kapitaleinlage) - Leistungsbefugnis (Führung – Vertretung) - Gewinn- / Verlustbeteiligung - Kapitalbedarf – Finanzierungsmöglichkeiten - Flexibilität bei Änderungen - Rechenschaftslegungspflichten - Aufwand für Gründung, Rechnungslegung u.a. - Veräußerung / Nachfolgeregelung
Unterschiedsmerkmale v. Rechtsformen Firma ( -Nichtfirma, Firmenzusätze) Gründungsform / Gründungsdokument Beginn der Gesellschaft Anzahl der Gründer Mindestkapital Haftung Geschäftsführung (Innenverhältnis) Vertretung (Außenverhältnis) Erfolgsverteilung Organe
Organe der Gesellschaft am Beispiel AG Vorstand Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Ziegler Leitendes / ausführendes Organ (vertritt die AG nach außen, stellt Jahresabschluss und Lagebericht vor, beruft die Hauptversammlung ein) Er wird höchstens auf 5 Jahre bestellt. bestellt den Vorstand Aufsichtsrat Überwachendes Organ (Kontrollorgan) überwacht die Geschäftsführung und hat recht auf Einsicht und Prüfung der Bücher) Er wird auf 4 Jahre gewählt Wählt Aktionärsvertreter des Aufsichtsrats Hauptversammlung Beschlussfassendes Organ (die Aktionäre haben Stimmrecht nach Nennbeträgen; sie unterscheiden u.a. über die Verwendung des Bilanzgewinns)
Rechtsformen im Vergleich Kennzeichen Einzelunter- nehmung BGB-Gesellschaft GbR OHG KG GmbH AG BGB §§ 705-740 HGB §§ 105-160 HGB §§ 161-236 HGB §§ 264 /GmbHG Aktiengesetz Vertrag Satzung Statut - Gesellschafter- vertrag Satzung Mindesgründungs- kapital nicht vorge- schrieben Mindeststammein- lagen 25.000 €; Anlage- ant. min. 100€ 50.000,00 € Mindestnennwert 1€ Mindestpersonenzahl bei Gründung 1 2 2 / oder 1-Mann GmbH 1 oder mehrere Kleine AG - 1 Gründer Formvorschriften nicht vorgeschrie- ben; aber zu em- pfehlen notariell be- urkundeter Vertrag notarielle Beur-kundung Vertrag Bezeichnung der Gesellschafter Inhaber keine Vorgaben Gesellschafter Komplementär (Voll- hafter), Kommandi- tist (Teilhafter) Aktionäre Gesellschaftsorgane keine Gesellschafter- versammlung Gesellschafter- versammlung; Auf- sichtsrat > 500 MA Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand Geschäftsführung je nach Vertrag, sonst gemein- schaftlich je nach Vertrag, sonst alle einzeln HGB § 114 Komplementär Geschäftsführer Vorstand Vertretung Grundsatz Einzelver- tretungsmacht nicht beschränkbar, HGB § 125 (1), Entzug möglich HGB § 127 Geschäfts- führung
Handlungsvollmacht und Prokura Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen(§ 49 HGB). Arten der Prokura:
Handlungsvollmacht Allgemeine Handlungsvollmacht umfasst alle gewöhnlichen Geschäfte /Rechtshandlungen eines bestimmten Handelsgewerbes. Arten der Handlungsvollmacht:
Umfang der Vollmacht